Wir möchten dich in unserem Team

  • suche Fotograf

Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

  • Corvi schrieb:

    Achso ? Wie soll denn das gehen deiner Meinung nach ? In der Hausordnung jedes Clubs steht ganz genau das man Ei betreten des Clubs damit einverstanden ist das Bilder gemacht und veröffentlicht werden. Wenn das so einfach ginge wäre ich ja schon Millionär bei der Anzahl an Partyfotos die es von mir gibt ..

    Hausornung gibt es nicht..:D

    wennd dann AGB , nur gelten hierfür bestimmte Formvorschriften:
    [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    speziell der Punkt "Sichtbarkeit der AGB in Geschäftsräumen"..

    mach dich da mal schlau, ob sich da mit einem guten Anwalt nicht was rausholen lässt ..;)
  • thomas_l schrieb:

    SchoeberlFlo schrieb:

    würd bitten beim Thema zu bleiben und nicht in Urheberrecht, Gewerbe etc abzuschweifen! ansonsten kann man den thread gleich wieder schließen
    Wenn du hier was postest, dann musst du dir schon Fragen und Meinungen gefallen lassen. Da is nix zum Schließen. Du könntest die Fragen doch ganz einfach sachlich beantworten, oder?

    lg Thomas


    ich habe bist jetzt alle Fragen sachlich beantwortet :)

    deine Frage kann ich dir nicht beantworten da ich nicht weiß auf was du genau hinaus willst,

    bzgl Gewerbe ich habe selbst das Pressefotografen Gewerbe angemeldet, soviel dazu.
    nur bei welchem Freien Dienstvertrag melden Sich die Leute ein Gewerbe an? das musst du mir bitte erklären. oder deine Frage genauer stellen.

    Szene1 gibt es seit mehreren Jahren und es hat diesbezüglich nie Probleme gegeben. auch mit Fotografen die keine Pressefotografen Gewerbe angemeldet haben! jedoch wird das von mir persönlich empfohlen!
  • Ich denke meine Frage ist doch ganz einfach: wenn man beruflich fotografiert, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man ist unselbstständig, ok. Oder man ist eben selbstständig, dann ist es ein Gewerbe, wenn man was daran verdienen möchte. Um welche Verträge es sich handelt ist der GewO scheißegal.

    Du sagst jetzt, dass das zwar selbstständig ist und der Fotograf daher auch selbst für alles verantwortlich ist, aber der Fotograf keinen Gewerbeschein braucht. Daher frage ich: wie habt ihr das konstruiert, dass das geht?

    Weitere Frage: du hast geschrieben, dass ihr den Betroffenen bei den Steuern hilft. Daher Nachfrage, denn das interessiert Interessenten sicher: Wie sieht diese Hilfe genau aus?

    Ja und dann nochwas: du hast den Gewerbeschein nicht empfohlen. Weder im Ausgangsposting noch sonst irgendwo....

    lg thomas

    P.S. dass in vielen anderen Fällen freie Dienstnehmer keinen Gewerbeschein haben liegt an zwei Gründen: erstens sind diese Tätigkeiten typischerweise oft keine Gewerbe und zweitens sind viele freien Dienstnehmer eigentlich keine echten freien Dienstnehmer, sondern dienstnehmerähnliche freie Dienstnehmer - da ist der Arbeitgeber aber dann verantwortlich für Sozialversicherung und Lohnsteuer. Beides trifft doch aber bei euch nicht zu, wenn ich richtig gelesen habe.
  • -Georg- schrieb:

    Das Recht am eigenen Bild ist im §78 des Urheberrechts geregelt.
    [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

    Sorry aber Du solltest Urheberrecht nicht mit Persönlickeitsschutz / Persönlichkeitsrechten verwechseln. Nur weil es in einem Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes drinnen steht muss es nicht zwangsläufig etwas mit dem Urheberrecht im herkömmlichen Sinne zu tun haben. Es bringt nichts irgendwelche Paragrafen aufzuschnappen und dann damit herum zu schmeissen. Man sollte diese auch verstehen bevor man sie durchdie Gegend schmeisst.
  • -Georg- schrieb:

    Eigentlich steht nachdem bisher gesagten nur eine Möglichkeit zur Wahl: Werkvertrag --> damit ist der Gewerbeschein für Pressefotografie Voraussetzung
    ansonstem droht dem "Amateur" Fotografen eine empfindliche Strafe. ab er wie gesagt: der ist so und so ein armer Hund, wenn er unter solchen Konditionen arbeiten muß :(

    Interessant wäre aber ob sowas schon mal verfolgt worden ist. Welcher Fotograf stellt sich schon freiwillig hin und macht so was? Da denk ich ist die Chance das es wirklich verfolgt wird und zu Problemen führt sehr gering.
  • 17-35 schrieb:

    -Georg- schrieb:

    Eigentlich steht nachdem bisher gesagten nur eine Möglichkeit zur Wahl: Werkvertrag --> damit ist der Gewerbeschein für Pressefotografie Voraussetzung
    ansonstem droht dem "Amateur" Fotografen eine empfindliche Strafe. ab er wie gesagt: der ist so und so ein armer Hund, wenn er unter solchen Konditionen arbeiten muß :(

    Interessant wäre aber ob sowas schon mal verfolgt worden ist. Welcher Fotograf stellt sich schon freiwillig hin und macht so was? Da denk ich ist die Chance das es wirklich verfolgt wird und zu Problemen führt sehr gering.


    ja eh... aber umgekehrt wäre es zu befürworten, daß die Kammer sowas auch verfolgt..
    Alleine schon aus Fairnes gegenüber den anderen Pressefotografen. Die ja Kammerumlage und gewerbliche SV zahlen müssen.
    Er soll sich halt entscheiden: Arbeitnehmer (SozialVersicherung, Urlaubs Anspruch usw) oder Werkvertrag (den aber nur ein Pressefotograf abschließen darf).
  • Xerxes schrieb:


    Hast du den Verstand verloren?
    Ich glaube die Kammer gehört (genauer) verfolgt!

    LG

    Wenn es die Gesetze gibt, sollen Sie für alle gelten. Kammer hin oder her.
    Alles andere ist unfair gegenüber denen die sich als Fotografen anmelden MÜSSEN !.

    Aber "Was die "Gewerblichkeit" betrifft könnte das wohl noch unter Hobby durchgehen, wenn man sich so Materialeinsatz und Honorar gegenrechnet. Aber sicher lustig um Mädels anzubraten ." schönes Schlußwort :)
    und Weihnnachtsfrieden
  • -Georg- schrieb:

    Wenn es die Gesetze gibt, sollen Sie für alle gelten. Kammer hin oder her.


    Beim gemeinen Partyknipser gehts um Leute, die gerade mal eine Kamera gerade halten können und wissen, dass "Blende" ein Fremdwort mit "B" ist.

    Wir wissen doch alle, dass dieser Sch... öne Zeitvertreib nichts mit Fotografie zu tun hat.
    Lasst den Kids doch ein wenig ihr Taschengeld aufbessern ohne gleich mit Anwalt, Kammer, Innung, Gewerbe und was weiss ich noch alles, aufzufahren....

Registrieren oder Anmelden

Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

Registrieren

Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


Neu registrieren

Annmelden

Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


Anmelden