Regelung: "Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen" und Hochzeiten?

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    • Regelung: "Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen" und Hochzeiten?

      Hallo, ich habe eine Frage und zwar gibt es ja diesen Zusatz "Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen" und ich hätte die Möglichkeit mich mit einer Stylistin zusammenzutun und in die Arbeit als Hochzeits(reportage)fotografin zu arbeiten.

      Nur habe ich leider keine Meisterprüfung (nur Lehrabschluß) und jetzt ist meine Frage ob man mit dem Gewerbeschrein eingeschränkt auf Reportagefotografie auch Hochzeiten fotografieren darf.

      Liebe Grüße
    • forotosi schrieb:

      "Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen"


      falls es sich dabei (so nehme ich an) um den pressefotografen handelt:

      ein pressefotograf darf keine hochzeiten, portraitshootings, etc gegen bezahlung fotografieren

      definition lt. WKO:
      Dem Pressefotografen ist nur gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, daß heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben.
    • [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      hie steht das:
      Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen
      Fotografieren einzelner Phasen eines Geschehens nach einem bestimmten Konzept. Ein drehbuchartiger Aufnahmeplan, dabei sollte man sich nur auf die wesentlichsten und ausdruckvollsten Momente eines Vorgangs oder des Geschehens konzentrieren.

      also das Pressefotografengewerbe ist mir schon klar, das ist ja auch ein freies Gewerbe.. und meine Frage ist, was man jetzt mit dieser "neuen" Einschränkung denn mehr darf als ein normaler Pressefotograf
    • ergänzung:
      ah, du meinst warscheinlich die Ausnahmeregelung:
      Feststellungsverfahren gemäß §19 GewO für den individuellen Befähigungsnachweis.

      da gibts erstaunlicherweise folgendes:
      • Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen
      Fotografieren einzelner Phasen eines Geschehens nach einem bestimmten Konzept. Ein drehbuchartiger Aufnahmeplan, dabei sollte man sich nur auf die wesentlichsten und ausdruckvollsten Momente eines Vorgangs oder des Geschehens konzentrieren.

      Bei der Reportagefotografie sind die Wahl des Standortes und die Erfassung des richtigen Momentes für die Aufnahme die entscheidenden Kriterien. Dem gegenüber tritt die handwerklich einwandfreie Herstellung der Aufnahme in den Hintergrund. Es wird daher für den Feststellungswerber leichter sein, die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen glaubhaft zu machen.


      also da fällt wohl eine hochzeit eindeutig drunter.

      jetzt musst du nur die MA63 davon überzeugen, dass du die vorraussetzungen erfüllst
      ist seit gut 1 jahr allerdings sehr sehr schwierig und nur sehr wenigen gelungen


      >> posting hat sich mit deinem überschnitten
    • Hallo,
      wenn Du ohnehin bereits den Lehrberuf ausgelernt hast, wäre doch die Meisterprüfung eh interessant, oder?
      Dann bist Du quasi schon mitten auf dem Weg und musst nicht bei 0 anfangen.

      Ich finde es "spannend", das bei der Zulassung im Bereich Fotografie so viel Ermessensspielraum zu bestehen scheint.
      Das könnte natürlich auch mit dem österreichischen Funktionärsdenken zu sehen sein, da können sich vielleicht
      ein paar Funktionäre so richtig austoben...

      lg
      Stefan
    • ich könnte die Meisterprüfung machen, ich habe jedoch einen 2. Berufsweg eingeschlagen und möchte die Fotografie zur Zeit nebenbei laufen lassen und da kann ich es mir finanziell und zeitlich nicht unbedingt leisten, die Prüfung zu finanzieren und da ich sicherlich einen Teil des Gelernten aus der Lehrzeit wieder "vergessen" habe, müsste ich Zeit dafür haben, alles nochmal zu wiederholen/lernen.

      Aber das ist privates Blabla.
      Endgültig informieren kann ich mich dann eh nur beim Gewerbeamt.
    • kohli-vie schrieb:

      ah, du meinst warscheinlich die Ausnahmeregelung:
      Feststellungsverfahren gemäß §19 GewO für den individuellen Befähigungsnachweis.

      da gibts erstaunlicherweise folgendes:
      • Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen
      Fotografieren einzelner Phasen eines Geschehens nach einem bestimmten Konzept. Ein drehbuchartiger Aufnahmeplan, dabei sollte man sich nur auf die wesentlichsten und ausdruckvollsten Momente eines Vorgangs oder des Geschehens konzentrieren.

      Bei der Reportagefotografie sind die Wahl des Standortes und die Erfassung des richtigen Momentes für die Aufnahme die entscheidenden Kriterien. Dem gegenüber tritt die handwerklich einwandfreie Herstellung der Aufnahme in den Hintergrund. Es wird daher für den Feststellungswerber leichter sein, die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen glaubhaft zu machen.


      DAs bezieht sich auf das Berufsbild er Standbildfotografen bei Filmproduktionen.
    • mein tipp dazu. also jetzt abgesehen davon ob man irgendein gewerbe haben will/darf etc.
      NIE bei der gewerbebehörde informieren. dort sitzen "beamte", die dort sitzen müssen. es geht also im allgemeinen das gfährliche halbwissen um. ich würde mich da eher an das gründerservice der wko wenden, dort sagst du genau was du machen willst (man sollte dann halt nicht so halb verschweigen, sondern wirklich sagen, was man will) und die zeigen einem dann wege auf. die information über die unwissenheit einiger gewerbebehörden stammt in dem fall übrigens über einen "informanten" von der wko, denen das bereits sauer aufstößt, weil deshalb immer wieder leute, bei denen komplett klar ist, welches gewerbe sie benötigen, zur wko geschickt werden, um herauszufinden, welches gewerbe sie benötigen. klingt komisch, ist aber so. also am besten gleich zur wko. die sind im gegensatz zu einigen amtsvertretern nicht nur kompetent, sondern noch dazu freundlich und hilfsbereit.

      @kohli: obiges "bestätigt" ja quasi auch deine erfahrungen denk ich, auch wenns nicht genau das selbe thema ist, aber es scheint dazu zu passen. ansonsten geb ich dir zu deinem post recht.
    • @kohli: stimmt. aber die abhängigkeit von der behörde, und nicht der fachgruppe ist halt schwachsinn, wenns ums fachliche geht.

      @gerhard figl: wo steht denn das, was du da sagst? auf fotografen.at (innung) jedenfalls nicht. und ich kenne auch jemanden, der diesen gewerbeschein hat, weil die innung meinte, dass er DIESE variante braucht, und der ist nicht verpflichtet jedesmal einen film zu drehen, um dazwischen fotos zu machen...
    • RobertMay schrieb:

      aber die abhängigkeit von der behörde, und nicht der fachgruppe ist halt schwachsinn, wenns ums fachliche geht.


      die behörde holt sich in 99% der fälle von der kammer das OK, ob das fachliche ausreichend ist

      einzige ausnahme war bis vor etwas mehr als einem jahr ein gutachten eines gerichtlich beeideten sachverständigen,
      dass man fotografieren kann. das wurde damals anstandslos von der behörde ohne rückfrage bei der kammer akzeptiert

      das hauptproblem ist allerdings in allen fällen, dass (wenn es hoch hergeht) letztendlich ein richter entscheidet,
      ob man die passende gewerbeberechtigung für die durchgeführte tätigkeit hat
      und wenn ein richter der meinung sein sollte, dass hochzeitfotografie keinesfalls reportagecharakter hat ......

      wäre ja nicht österreich ohne diesen gummiauslegungsstatus der verordnungen/gesetzte/....
    • RobertMay schrieb:

      aber sagtest du nicht mal, dass du das gewerbe trotz gutachten nicht bekommen hast?


      jein, hier muss man 2 sachen unterscheiden:

      1. die, die ihn bekommen haben, hatten ein umfangreiches gutachten eines sachverständigen, im prinzip eine art meisterprüfung in 3-4 stunden.
      kosten waren damals knapp 2000,- euro
      und man bekm den vollfotografen, nur meisterfotograf dürfen die sich halt nicht nennen

      2. wie Hr. Weinwurm Innungsmeister wurde, gab es gespräche zwischen MA63 und WKO bezüglich der zukünftigen vorgehensweise,
      um diesen "wildwuchs" einzudämmen. es wurden fachkundige fotografen nominiert, die in einem fachgespräch feststellten,
      ob jemand (eingeschränkt auf bestimmte bereiche) in der lage ist, als fotograf zu arbeiten
      dies wurde in einem gutachten bestätigt und zusätzlich bekam man ein schreiben, dass die WKO es befürwortet, dass der einreichende die eingeschränkte gewerbeberechtigung erhält
      nur wurde dies plötzlich seitens der MA63 ignoriert. bzw stellten sie plötzliche zusätzliche anforderungen, die kaum erfüllbar sind

      dass dies irgendetwas mit der parteibuchfarbe der bisherigen innungsmeister und des magistrat zu tun hat ...
      ... soll sich jeder selbst ausmalen, wahlweise in rot oder schwarz *gg*

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