Musik für Film

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    • Diese lizenzfreie Musik läuft (meistens) unter "Creative Commons Attribution-ShareAlike license"
      -> This means you are free (and encouraged) to download works, make copies, share them, include them in other works, remix and rearrange them, and even sell them.


      Aber, Film/Video Makers:
      Please Note: The license defines film and video works using licensed music as soundtrack material as "derivative works"
      -> This means that you must release the resulting film or video under the identical license. If you do not wish to do so, you can still contact the artists directly and make any kind of arrangement with them that is mutually agreeable.

      Sprich: Diese Musikstücke dürfen aber nicht für einen Fim verwendet werden, der dann gewerblich vermarktet wird.

      Ich werde oft auf dieser Seite fündig (von der ich auch die Lizenzerklärung habe):
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      (hab mich gerade vor einigen Wochen für ein Video dort bedient: genres > blues > Forty Miles > This is Real (Nr. 8 von Bert Jerred) ;) )

      LG
    • Boomer schrieb:

      Wenn du die DVD nur für den privaten Gebrauch hast, dann brauchst keine AKM Gebühren abführen. Die gelten nur für "öffentliche" Aufführungen.
      Bleibt die DVD bei dir und du zeigst sie nur Familie und Freunden, ist das nicht öffentlich.


      Das sehe ich auch so!

      (Schlimmstenfalls könnte es passieren, dass du ein paar Freunde filmst, denen (natürlich) eine DVD schenkst und eine Woche später ist dieses/DEIN Video auf DEREN Facebookseite (gut gemeint) hochgeladen und eventuell sogar öffentlich zugänglich.
      Da könnte dann der ehemalige Rapper Moses Pelham mit seiner Firma DigiProtekt auf die Idee kommen € 100.000,- zu mahnen.
      Alles schon da gewesen! :( )

      Noch ein Tip:
      Lade auch Soundeffekte runter (einige, aber recht dürftig, sind bei den Schnittprogrammen ja schon dabei).
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].
      Egal ob *.wav oder *.mp3 - die kannst hintereinander und gleichzeitig einbauen, der Format-Mix spielt da keine Rolle.

      LG
    • RolandPum schrieb:

      Boomer schrieb:

      Bleibt die DVD bei dir und du zeigst sie nur Familie und Freunden, ist das nicht öffentlich.


      Im Urheberrecht ist beschrieben das eine Veröffentlichung schon dann gegeben ist auch wenn ich es nur einer einzigen Person zeige. Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad! Diesbezüglich würde ich aufpassen!

      Lg
      Roland



      Also Roland, BITTE!
      (Wenn es um Beistriche geht, ist im Urheberrecht auch nix beschrieben, sondern gereglt.;) )

      LG
    • Jetzt möchte ich es aber auch noch auf die Spitze treiben ...

      Personen, die auf dem Foto abgelichtet sind, müssen einer Veröffentlichung zustimmen. Musik, die ich auf einem Viedo einfüge,ist entweder frei oder lizenziiert.
      Was mache ich aber mit der Musik, die ich auf der Straße aufnehme, z. B. die Musik, die aus einem nahegelegenen Beisel ertönt etc. und gar nicht wirklich Bild- und Filmbestandteil ist? Auch dann AKM-Meldung?
      LG Peter
    • Die Regelung gilt meiner Meinung nach nur für "Filmmusik" also Musik die nachträglich zur Untermalung eingefügt wird.

      In deinem Fall wäre es ja vermutlich auch schwer zu erkennen von wem das Stück ist, und da die richtige Lizenzierung zu finden. Der Beislinhaber muss ja eh schon die AKM Abgabe abgeführt haben.

      Übrigens der Fotografierte muss einer Veröffentlichung nicht zustimmen, kann sie dir aber untersagen aber auch dies nur unter gewissen Voraussetzungen. Das ist ein Unterschied.

      Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch "berechtigte Interessen" des Abgebildeten (oder im Todesfall) naher Angehöriger verletzt werden.

      Berechtige Interessen sind unter anderem Werbung, oder Blossstellung der Person.

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