na bitte...wer könnte es besser erklären als ein Rechtsanwalt...danke fürs richtig stellen.
LG
LG
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fotowilly schrieb:
Das ist nicht richtig. Jedenfalls, das was D betrifft. Es würde mich sehr wundern, wenn es da seit drei Jahren eine Verschärfung gegeben hätte. Schon allein deshalb, weil es ja entschärft wurde. Also, als Deutscher darf ich es sicher am besten wissen, dass du dort als gewerbetreibender Fotograf weder eine Meisterprüfung brauchst, noch überhaupt einen Facharbeiterbrief. Ich finds gut. Muss ja auch was in D besser sein. Was hier in A wegen des Berufs herum gemacht wird, zeigt mir eine gewisse Kleingeisterei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von alex-S ()
gugler schrieb:
Ich hab jetzt auch eine Frage!
Und zwar wenn ich z.B. jetzt Fotos gemacht habe (z.B. Erstkommunion)...für mich privat!
Diese lass ich mir dann ausarbeiten.
Wenn jetzt jemand so ein Foto haben will, darf ich dass denen zum Einkaufspreis dann verkaufen, oder ist das schon wieder illegal.
gugler schrieb:
Ich hab jetzt auch eine Frage!
Und zwar wenn ich z.B. jetzt Fotos gemacht habe (z.B. Erstkommunion)...für mich privat!
Diese lass ich mir dann ausarbeiten.
Wenn jetzt jemand so ein Foto haben will, darf ich dass denen zum Einkaufspreis dann verkaufen, oder ist das schon wieder illegal.
Stierwascher schrieb:
du meinst, du bist zum fotogeschäft gegangen und hast sie entwickeln lassen und möchtest die entwicklung dann für den selbstkostenpreis (z.b 10cent) weitergeben?
oder willst du da deine "arbeitszeit" bei selbstkosten mit rein rechnen?
LG
gugler schrieb:
Ich hab die Erstkommunion meiner Schwester fotografiert und hab dann einige Fotos entwickeln lassen.
Eine Mutter eines andern Erstkommunion Kindes möchte jetzt auch solche Fotos haben.
Ich würde die Fotos für die "10 cent" pro Foto also halt was ich dafür bezahlt habe weiterverkaufen.
Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?
gugler schrieb:
Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?
GewO § 1 (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kohli-vie ()
kohli-vie schrieb:
ist bei zb 5x im jahr eindeutig gegeben
gugler schrieb:
Ich hab die Erstkommunion meiner Schwester fotografiert und hab dann einige Fotos entwickeln lassen.Stierwascher schrieb:
du meinst, du bist zum fotogeschäft gegangen und hast sie entwickeln lassen und möchtest die entwicklung dann für den selbstkostenpreis (z.b 10cent) weitergeben?
oder willst du da deine "arbeitszeit" bei selbstkosten mit rein rechnen?
LG
Eine Mutter eines andern Erstkommunion Kindes möchte jetzt auch solche Fotos haben.
Ich würde die Fotos für die "10 cent" pro Foto also halt was ich dafür bezahlt habe weiterverkaufen.
Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?
gugler schrieb:
So ich meld mich jetzt nochmal!
Wenn es nur um ein-zwei Fotos ginge würd ich die die Fotos ja auch nicht verkaufen, wegen den paar Cent.
Nun ist es nicht bei einer Erstkommunion und einem Foto geblieben. Ich war so lieb und hab auch noch Fotos für andere Verwandte und Bekannte gemacht. Und daraus aus deren wünschen welche entwickeln lassen.
Nun hab ich dann 150 Fotos bestellt. Diese verschenk ich aber nicht mehr.
Deshalb jetzt nochmal meine Frage!
Ist es eigentlich legal Fotos zum Preis wie ich sie bestellt hab weiterzuverkaufen oder steckt da auch irgendwo ein Hacken drin!
fotowilly schrieb:
Ich bleibe dabei: Österreich ist ist in vieler Hinsicht ein Entwicklungsland.
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