Hobbyfotografen bei Hochzeit

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    • Es ist eigentlich ganz einfach, du darfst nicht gewerbsmäßig fotografieren d.h. um dadurch ein (noch so geringes) Einkommen zu erzielen.

      Natürlich dürfen dich Freunde und/oder Verwandte, die dich als guten Hobbyfotografen kennen, bitten bei ihrer Hochzeit zu fotografieren (entgeltfrei) und sie dürfen dir auch den Materialaufwand ersetzten (Ausdrucke). Geldwerte Gegenleistung darf es keine geben.

      Auf Deiener Website darfst Du (Bildrechte vorausgesetzt) die Fotos natürlich veröffentlichen, solange die Website keinen wegblicken Charakter hat. Es wäre aber zu empfehlen, darauf hinzuweisen, dass die Fotos nicht kommerziell sind. Titel wie "Hochzeit meiner Schester Kunigunde", "Hochzeit meines Freundes Eberhard" etc wären dazu geeignet.
    • beitrag von michael

      "in Österreich wie auch in Deutschland zählt das Fotografengewerbe zum Handwerk...deshalb ist der Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes auch die Meisterprüfung"[quote

      Das ist nicht richtig. Jedenfalls, das was D betrifft. Es würde mich sehr wundern, wenn es da seit drei Jahren eine Verschärfung gegeben hätte. Schon allein deshalb, weil es ja entschärft wurde. Also, als Deutscher darf ich es sicher am besten wissen, dass du dort als gewerbetreibender Fotograf weder eine Meisterprüfung brauchst, noch überhaupt einen Facharbeiterbrief. Ich finds gut. Muss ja auch was in D besser sein. Was hier in A wegen des Berufs herum gemacht wird, zeigt mir eine gewisse Kleingeisterei.
      reinhard

      Es gibt unzählige Hinweise bei Herrn Google.

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • fotowilly schrieb:

      Das ist nicht richtig. Jedenfalls, das was D betrifft. Es würde mich sehr wundern, wenn es da seit drei Jahren eine Verschärfung gegeben hätte. Schon allein deshalb, weil es ja entschärft wurde. Also, als Deutscher darf ich es sicher am besten wissen, dass du dort als gewerbetreibender Fotograf weder eine Meisterprüfung brauchst, noch überhaupt einen Facharbeiterbrief. Ich finds gut. Muss ja auch was in D besser sein. Was hier in A wegen des Berufs herum gemacht wird, zeigt mir eine gewisse Kleingeisterei.
      Auch wenn du Deutscher bist muss ich dich leider korrigieren...nach wie vor ist die Fotografie in Deutschland ein Handwerk mit Meisterprüfung!

      In Deutschland gibt es allerdings die Möglichkeit als Fotodesigner, Fotoaufträge aller Art auszuführen. Fotograf im gewerblichen Sinne darf man sich ohne Befähigungsnachweis (zumeist die Meisterprüfung) in Deutschland auch nicht nennen. Das Fotografengewerbe ist in Deutschland mehr als Qualitätsmerkmal zu verstehen, nach wie vor aber als Handwerk existent.

      Ob das nun auch Kleingeisterei ist kann ich dir nicht beantworten.

      LG
    • Falls es jemanden genau interessiert wie es im Nachbarland aussieht - hier ein Auszug aus Wikipedia

      Gesetzliche Grundlage [[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]]
      Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor als staatlich anerkannter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] gesetzlich geschützt. Bis zur Novellierung der [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] war es unzulässig, Fotografie als selbständiges [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ohne einen [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] auszuüben. Diese Einschränkung ist heute, wie in vielen anderen Berufen, weggefallen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört der Beruf des Fotografen nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Berufen, das heißt, dass der Fotografen-Geselle das Fotografen-Handwerk in der Regel ohne Meisterbrief ausüben kann. Eine Eintragung in die [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] bei der jeweiligen [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ist weiterhin vorgeschrieben.


      demgemäß kann man auch ohne Meisterprüfung als Fotograf zugelassen werden - eine Gesellenprüfung ist jedoch notwendig. Es gibt jedoch eine Reihe von Berufsbezeichungen im Rahmen fotografischer Tätigkeiten die als freie Gewerbe ausgeübt werden können.


      LG
    • In Rechtsfragen hilft oft schon ein kurzer Blick in die relevanten Gesetze:



      zB Gewerbeordnung (GewO):



      § 1 (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;...



      Weitere Definition der relevanten Begriffe "selbständig", "regelmäßig" und "Ertrag/wirtschaftlicher Vorteil" würde ich der einschlägigen juristischen Literatur entnehmen (um irrelevanten Neudefinitionen in diesem Fotografie-Forum vorzubeugen) bzw. einen RA konsultieren.



      In einer "gewerblichen" Tätigkeit ist man aber sicher schneller als man denkt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von alex-S ()

    • gugler schrieb:

      Ich hab jetzt auch eine Frage!
      Und zwar wenn ich z.B. jetzt Fotos gemacht habe (z.B. Erstkommunion)...für mich privat!
      Diese lass ich mir dann ausarbeiten.
      Wenn jetzt jemand so ein Foto haben will, darf ich dass denen zum Einkaufspreis dann verkaufen, oder ist das schon wieder illegal.


      eine erstkommunion von jemanden, den du nicht kennst?
      wie soll er dann die fotos finden?

      wenn es in der verwandschaft ist, ists kein problem
    • gugler schrieb:

      Ich hab jetzt auch eine Frage!
      Und zwar wenn ich z.B. jetzt Fotos gemacht habe (z.B. Erstkommunion)...für mich privat!
      Diese lass ich mir dann ausarbeiten.
      Wenn jetzt jemand so ein Foto haben will, darf ich dass denen zum Einkaufspreis dann verkaufen, oder ist das schon wieder illegal.



      du meinst, du bist zum fotogeschäft gegangen und hast sie entwickeln lassen und möchtest die entwicklung dann für den selbstkostenpreis (z.b 10cent) weitergeben?
      oder willst du da deine "arbeitszeit" bei selbstkosten mit rein rechnen?

      LG
    • Stierwascher schrieb:



      du meinst, du bist zum fotogeschäft gegangen und hast sie entwickeln lassen und möchtest die entwicklung dann für den selbstkostenpreis (z.b 10cent) weitergeben?
      oder willst du da deine "arbeitszeit" bei selbstkosten mit rein rechnen?

      LG
      Ich hab die Erstkommunion meiner Schwester fotografiert und hab dann einige Fotos entwickeln lassen.
      Eine Mutter eines andern Erstkommunion Kindes möchte jetzt auch solche Fotos haben.
      Ich würde die Fotos für die "10 cent" pro Foto also halt was ich dafür bezahlt habe weiterverkaufen.
      Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?
    • gugler schrieb:

      Ich hab die Erstkommunion meiner Schwester fotografiert und hab dann einige Fotos entwickeln lassen.
      Eine Mutter eines andern Erstkommunion Kindes möchte jetzt auch solche Fotos haben.
      Ich würde die Fotos für die "10 cent" pro Foto also halt was ich dafür bezahlt habe weiterverkaufen.
      Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?


      Was soll man darauf antworten?
      Ich würd nichtmal die 10 Cent verlangen - für was?
      Und daraus jetzt vorsichtig eine legitiomation zu drehen und Uhhh ich verlang ja nur ein paar Cent für den ABzug? Jetzt gibts den Hausverstand eh schon beim Bila zu kaufen und trotzdem bleibt alles beim alten!

      Roland
    • gugler schrieb:

      Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?


      nein. das wurde schon 100x durchgekaut

      alex_s hats doch wunderbar beschrieben durch sein posting:

      GewO § 1 (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;...


      ist zu 100% gegeben (kannst ja googlen, wie das definiert ist
      ist bei zb 5x im jahr eindeutig gegeben
      wenn die beiden ersten zutreffen, wird es schwer, diesen punkt abzustreiten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kohli-vie ()

    • kohli-vie schrieb:

      ist bei zb 5x im jahr eindeutig gegeben
      möchte an dieser Stelle das Skriptum Gewerberecht/Gewerbeordnung aus 2008 von Mag.Dr.Martin G. Stieger, MBA, MPA verwendet für mein Wirschaftsstudium zitieren:


      "Die Regelmäßigkeit ist sehr weit gefasst, sodasss diese fast immer auzunehmen ist. Denn auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird ebenfalls der Ausübung eines Gewerbes gleichgehalten."

      LG
    • gib ihr einfach die rechnung weiter und gut ist.


      gugler schrieb:

      Stierwascher schrieb:



      du meinst, du bist zum fotogeschäft gegangen und hast sie entwickeln lassen und möchtest die entwicklung dann für den selbstkostenpreis (z.b 10cent) weitergeben?
      oder willst du da deine "arbeitszeit" bei selbstkosten mit rein rechnen?

      LG
      Ich hab die Erstkommunion meiner Schwester fotografiert und hab dann einige Fotos entwickeln lassen.
      Eine Mutter eines andern Erstkommunion Kindes möchte jetzt auch solche Fotos haben.
      Ich würde die Fotos für die "10 cent" pro Foto also halt was ich dafür bezahlt habe weiterverkaufen.
      Natürlich "ohne Arbeitszeit" denn darin steckt ja das Problem oder?
    • So ich meld mich jetzt nochmal!

      Wenn es nur um ein-zwei Fotos ginge würd ich die die Fotos ja auch nicht verkaufen, wegen den paar Cent.

      Nun ist es nicht bei einer Erstkommunion und einem Foto geblieben. Ich war so lieb und hab auch noch Fotos für andere Verwandte und Bekannte gemacht. Und daraus aus deren wünschen welche entwickeln lassen.
      Nun hab ich dann 150 Fotos bestellt. Diese verschenk ich aber nicht mehr.

      Deshalb jetzt nochmal meine Frage!

      Ist es eigentlich legal Fotos zum Preis wie ich sie bestellt hab weiterzuverkaufen oder steckt da auch irgendwo ein Hacken drin!
    • gugler schrieb:

      So ich meld mich jetzt nochmal!

      Wenn es nur um ein-zwei Fotos ginge würd ich die die Fotos ja auch nicht verkaufen, wegen den paar Cent.

      Nun ist es nicht bei einer Erstkommunion und einem Foto geblieben. Ich war so lieb und hab auch noch Fotos für andere Verwandte und Bekannte gemacht. Und daraus aus deren wünschen welche entwickeln lassen.
      Nun hab ich dann 150 Fotos bestellt. Diese verschenk ich aber nicht mehr.

      Deshalb jetzt nochmal meine Frage!

      Ist es eigentlich legal Fotos zum Preis wie ich sie bestellt hab weiterzuverkaufen oder steckt da auch irgendwo ein Hacken drin!
      Nochmals mein Hinweis auf § 1 (2) GewO:
      Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;...

      Wenn du die Kosten für die Ausarbeitung 1:1 weitergibst, dann kann wohl kaum eine "Absicht" bestehen, einen "Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil" zu erzielen. Wenn diese "Absicht" doch besteht (und das müsstest du selbst am besten wissen), dann schaut die Sache anders aus!
    • Ich bleibe dabei: Österreich ist ist in vieler Hinsicht ein Entwicklungsland.

      Weder Thomas noch Michael könne es fertig bringen, ihren Irrtum einzugestehen. Brecht ihr euch ne Perle aus der Krone? Bleibt doch bitte bittschön im Lande. Also in Österreich.
      Ich lege einen Eid drauf ab, dass ich in D keinen Meisterbrief brauchte. Auch darfst in D ein Gewerbe ohne Gesellenbrief anmelden. Interessiert keine Sau. Die wollen Kohle sehen.
      Wenn du kein Gewerbe hast, aber mal Kohle für ne Hochzeit nimmst, meldest das halt in deiner Steuererklärung als Einnahmen. Und zahlst halt Steuern. Letzteres habe ich allerdings nicht praktiziert.
      Deshalb nochmals mein Tipp: Lasst D aus dem Rennen. Hier gehts um das rechsstaatliche Österreich.
      reinhard
    • tagchen,

      aha , also dürfen demnach in deutschland z.b. installateure die keinen gesellenbrief haben gasleitungen oder dampfhochdruckleitungen verlegen,so ganz einfach weil sie das gewerbe anmelden ???? ferner sei gesagt das jeder geselle für seine arbeit eine art garantie stellen muß , und wenn das in good old germany aufgrund der sogenannten kohle nun nicht mehr von nöten ist frage ich mich was denn nun aus den berühmten "made in germany " in naher zukunft geschehen wird ... :hmm:

      möchte noch die frage hinzufügen , für was dann die jugend sich in 3-4 jahre lehrzeit begiebt wenn man ja quasi eh nix braucht in deutschland ...

      lg
      andreas

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