Partyfotografie vs. Pressefotograf

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    • Partyfotografie vs. Pressefotograf

      Grüss Euch Leute!

      Neu hier und gleich eine knifflige Frage :) Die Partyplattformen mit den dazughörigen Bildern spriessen ja nur so aus dem Boden. Egal ob oe4, szene1 oder party.at

      Nun meine Frage: wie schaut die rechtliche Sachlage aus, wenn ich mit meinem eigenen Equipement für diese Plattformen Fotos machen möchte. Natürlich nicht umsonst - Teile der genannten Anbieter entlohnen diese Fotoserien auch mit. Nix dramatisches - zwischen 20 und 30 Euros für den Abend.

      Aber: entweder muss ich denen eine Rechnung stellen oder ich erhalte einfach eine Gutschrift und die Überweisung im Anschluss auf mein Konto.

      Meine Fragen:

      - wenn ich eine Rechnung stelle, dann brauche ich ein Gewerbe. Und die klassische Tätigkeit eines Pressefotografen ist das nunmal nicht. Wäre sowas überhaupt möglich?

      - wenn die Betreiber mir lediglich eine Gutschrift über meine Leistungen ausstellen, dann sind diese rechtlich vermutlich fein raus, da die gewerbliche Abklärung ja meine Sache sein dürfte ...

      Mh ... schöne Zwickmühle und eine schöne Einstandsfrage :pfeifen:

      Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit dieser Problematik?

      Danke für Eure Hilfe, hohoho!
    • Ich sag's mal so, das rechtliche Problem wegen des Gewerbescheins liegt bei Rechnunglegung nur auf deiner Seite.
      Wenn du ein Entgelt ohne Rechnungslegung überwiesen bekommst, je nachdem auf deiner oder beiden Seiten.
      Wird's in der Buchhaltung des Kunden normal verbucht, du führst es vorm Finanzamt aber nicht als Einnahmen an und ggf. Steuern ab, kommst du zum Handkuß, wird es von beiden Seiten schwarz verbucht, haben beide ein Problem, falls das Finanzamt draufkommt.

      Falls ich mich irre, bitte korrigieren.


      Abseits davon aber eine Bitte an dich: versuche Stimmungsbilder der Events zu machen und nicht abertausende austauschbare Poser-Shots. Aber leider bekommst du gerade bei diesen größeren Portalen genau diese Vorgaben, wurde mir zumindest vor einiger Zeit von einem Bekannten erzählt, der sich bei einem dieser Portale beworben hat. Traurig. Und uninteressant.

      Falls dir das Geld nicht so wichtig ist, würde ich an deiner Stelle bei einem individualistischeren Portal anfragen, ob sie noch einen Photographen brauchen können.
      Macht auch mehr Spaß, finde ich. Ich hab es zumindest so gehandhabt.
    • Servus Flytronix,

      ich bin bin selbst für nightshoots.com tätig. Bei uns kann auch jeder Rechnungen für seine Fotos ausstellen sofern er/sie einen Gewerbeschein hat. Pressefotograf ist zulässig weil du ja Fotos von aktuellen Events an ein Medium (Internetplattform) verkaufst.

      Ich sag mal so Partyfotografie wegen am Geld zu machen is absolut umsonst! Denn du wirst meist mehr Fahrtkosten und Verschleiß am Equipment haben als du einnimmst. Dazu kommt noch Buchhaltung und Verwaltungsaufwand wenn du ein Gewerbe anmeldest. Ob sich der Aufwand lohnt musst selber entscheiden.

      Ich habe bisher nicht abgerechnet, werde mir aber mit 1.1. einen Gewerbeschein für Pressefotografie holen da ich mit Jahresbeginn ohnehinn wieder selbständig bin und dann geht die Verwaltung in einem, bzw. is auch net wirklich mehr Aufwand wenn ich jetzt 2 stat einem Gewerbe habe.

      Für welche Partyseite bewirbst dich denn?
    • Hast Du scho´ mal näher mit den Leuten gesprochen?
      Die sin´ a bissi ausbeuterisch; Zitat: "Du bekommst 10 Euro pro Lokal"
      Ja... Ja... Mußt aber 100 Fotos liefern, die vo´ guter Qualität sein sollten! Wenn Du dann weiter mit den Leuten sprichst, kommt aber bei einigen Seiten heraus, daß diese dann die Bilder auf Ihrer Seite zum Verkauf anbieten bzw. anbieten wollen!
      Und dann der Clou mit den Bildrechten. Hab´ da selber mal verhandelt deswegen und die Endaussage war: Ja... Du behälst alle Bildrechte!!! Jetzt sollte man nur anmerken, daß dann im Vertrag steht, daß man die Bilder nur für die Seite hergeben darf, selber dann nich´ weiterkaufen darf, also kurzum: Nichts mehr damit anfangen kann, als sie zu Hause auf der Festplatte zu horten!
      Toll!
      Weiteres hört man dann auch noch, daß dort der Service angeboten wird, Firmenfeiern - entgeltlich - zu fotografieren und in das Internet bzw. Intranet zu stellen!
      Da glaub´ ich nich´, daß dies alles no´ rechtlich so wirkli´ abgedeckt is´!
      Und sich dafür extra einen Gewerbeschein zu lösen, rentiert sich sicher nich´...
    • tjaaa ... also. ich hab mal ein bischen gegoogelt.

      Pressefotograf:

      freies Gewerbe - kein Befähigungsnachweis erforderlich

      Job-Description:
      Der Pressefotograf ist berechtigt auschließlich Aufnahmen für Zeitungszwecke, das heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben.

      Er darf daher Fotografien nur an Zeitungen und Zeitschriften bzw. Presse(Bild)-Agenturen, nicht aber an sonstige Käufer oder Auftraggeber bzw. nicht zu anderen als Zeitungszwecken abgeben. Das Fotografieren für Werbezwecke bzw. Herstellung von Werbeaufnahmen stellt geradezu übliche und typische Ausübung des Fotografengewerbes dar und greift in den unmittelbaren Vorbehaltbereich des Fotografenhandwerks ein.

      ----

      Soda. Inet ist nunmal kein Printmedium, sondern Internet. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf das Foto nur quasi als Hingucker verwendet werden. Der Text also solches soll aber die Essenz darstellen.

      Jetzt meine Frage: wenn ich die Serien an welche Plattform auch immer verkaufe, dann ist die Serie das einzige von der Veranstaltung .... ???

      Ziemlich undurchsichtig das ganze.

      Joga: mit Deinen Einwänden hast allesamt recht. Allerdings sehe ich das als Art Sprungbrett an.

      the Raven: eben. Ich will mir ja keine Probs mit dem Finanzamt aufladen. Darum will ich die Sache ja im Vorfeld so gut wie möglich abklären.

      Phantero: mhh ... es gibt ja noch die Möglichkeit, das ganze als Liebhaberei zu betreiben. Ich weise zB. nach, das meine Ausrüstung 2.000.- Euro gekostet hat. Meine Gutschriften schreiben mir für ein Jahr allerdings nur 1.200.- gut. Dh. ich mache das ja nicht aus "Geldgier", sondern weil ich es gerne mache ... ?? Kann dazu vielleicht jemand was sagen?

      Danke schonmal für Eure Hilfe!

      Gruss

      fly.
    • ganz generell: für rechnungen (und die davon abzuführende steuer) interessiert sich das finanzamt. ob du das geld gewerberechtlich legal verdient hast oder nicht ist denen ziemlich egal. auch übrigens, ob du so etwas hast.
      für den gewerbeschein interessiert sich die fotografeninnung. was du mit dem geld machst, das du damit verdienst, ist wiederum denen egal solange du deine kammerumlage zahlst.
      partyfotografie fällt unter digitale "eventfotografie", ist also eigentlich nur sogenannten "vollfotografen" (furchtbare kreation, das) erlaubt. eigentlich. solange du nicht bewirbst, hochzeiten oder kindergärten zu fotografieren, wird sich niemand für dich interessieren (dann allerdings schon). und was du auf die rechnung schreibst (also ob einzelbild oder serie) geht die kammer weder etwas an noch erfährt sie was davon weil das datenschutz ist. wenn du erwischt wirst, dann weil du leistungen bewirbst, die du nicht anbieten darfst weil sie in den klassischen aufgabenbereich eines fotografen fallen. und dazu gehört die partyfotografie um zehn euro pro abend sicher nicht.
      gewerbeschein würde ich übrigens erst dann lösen, wenn mich jemand dazu auffordert. viel erfolg und schöne parties. [mob]
    • RE: Partyfotografie vs. Pressefotograf

      Jeder darf eine rechnung ausstellen, dazu braucht man kein gewerbe. Wenn ohne Mwst. ist diese eine privatrechnung. Du darfst auch privat bilder verkaufen, welche du ohne auftrag gemacht hast. Wenn du als auftrag partys fotografierst, dann brauchst du einen gewerbeschein. Auch da braucht man die Mwst. erst ab einem bestimmten umsatz. Bei geringen umsätzen bist du fürs finanzamt in bezug auf diese steuer luft.

      Das mit dem fotografengewerbe lässt sich leicht austricksen. Du gründest eine bildagentur. Für diese ist keinerlei befähigungsnachweis erforderlich. Dann schenkst du deine bilder deiner agentur und deine agentur verkauft deine bilder.

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frosch ()

    • RE: Partyfotografie vs. Pressefotograf

      Ok... Also ich möcht´ jetzt nur noch abschließend sagen:
      Für solche Seiten zu fotografieren find´ ich ziemli´ausbeuterisch!
      Es gibt andere Wege - viele andere Wege - um einen Fuß in eine Tür zu bekommen!
      Verschenk do´ ned Dich, Deine Ausrüstung und Dein Talent an solche "Pulp"-Seiten!
      Das is´ do´ irgendwie wie Eduscho/Tschibo und das "Indien" Thema, nur nich´ mit der Aggression und Gewalt dabei!
      Nur mein kleiner Tip dazu...

      Grüße

      Josef
    • RE: sei froh dass du kohle dafür kriegst*gg*

      Original von gerrisim
      also du darfst bis zur geringfügigkeitsgrenze von euro 308,- /monat, musst auf finanzamt seite genau den betgrag nachschauen; dazuverdienen.

      man kann das auch über honorarnoten machen.


      Hmm. Als ich mich vor ca. 3 Jahren bei der Wirtschaftskammer erkundigt habe, wurde mir erklärt eine einmalige Honorarnote ohne Gewerbe geht in Ordnung, sobald eine Regelmäßigkeit vorliegt wird das rechtlich als gewerbemäßige Tätigkeit angesehen und erfordert somit eine Gewerbeberechtigung.

      Ja, das Finanzamt schaut nicht drauf, aber falls es doch rauskommt, wird wohl die eine oder andere Strafe fällig. Außer es wird schleißig und sehr kulant exekutiert. Bzw., wenn die Strafe im Vergleich zur (zwischenzeitlich) ersparten Kammerumlage und sonstiger Kosten verschwindend gering ist, wäre es in der Tat eine Einladung einem Gewerbe ohne Berechtigung nachzugehen. Dazu kann ich allerdings keine Erfahrungswerte beisteuern.
    • Original von flytronix
      tjaaa ... also. ich hab mal ein bischen gegoogelt.

      Pressefotograf:

      freies Gewerbe - kein Befähigungsnachweis erforderlich

      Job-Description:
      Der Pressefotograf ist berechtigt auschließlich Aufnahmen für Zeitungszwecke, das heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben.

      Er darf daher Fotografien nur an Zeitungen und Zeitschriften bzw. Presse(Bild)-Agenturen, nicht aber an sonstige Käufer oder Auftraggeber bzw. nicht zu anderen als Zeitungszwecken abgeben. Das Fotografieren für Werbezwecke bzw. Herstellung von Werbeaufnahmen stellt geradezu übliche und typische Ausübung des Fotografengewerbes dar und greift in den unmittelbaren Vorbehaltbereich des Fotografenhandwerks ein.

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      Soda. Inet ist nunmal kein Printmedium, sondern Internet. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf das Foto nur quasi als Hingucker verwendet werden. Der Text also solches soll aber die Essenz darstellen.


      fly.


      Kleiner hinweis: Das internet zählt zu den neuen medien, also fallen internetseiten die tagesaktuell sind auch in das aufgabengebiet eines pressefotografen.
    • Vorab: super, das sich hier soviele Leute an der Diskussion beteiligen, die von der Sache mehr verstehen als ich :) !

      Erich:

      Folgendes Szenario: ich fotografiere zB. für party.at regelmässige irgendwelche Events und erhalte pro Fotoshooting zB. 15.- Euro.

      Das heisst für mich:

      a. Anmeldung des Pressefotografen Gewerbe bei der Wirtschaftskammer
      b. Rechnungsstellung ist mir somit möglich. Ab einem bestimmten Umsatz mit Ust (über Finanzamt erfragen)
      c. Ist der Kammerbeitrag für die Pressefotografen zu entrichten (zwischen 200.- / 300.- Euros im Jahr)
      d. wie sieht's mit der Versicherung bei der gewerblichen Wirtschaft aus? Ich habe sonst ja auch noch einen Job (unselbstständige Tätigkeit). Ich kann's mir nicht aussuchen wo ich versichert sein möchte, oder? Oder gibts da vielleicht auch eine Geringfügigkeitsgrenze? Sprich ich darf zB. 3.000.- Euro Umsatz machen, ohne das ich bei der gewerblichen Wirtschaft versichert bin?

      und für den Verkauf der Bilder würde dass dann so ausschauen

      a. Anmeldung des Bildagentur Gewerbes ebenfalls auf meine Person
      b. Auch hier muss ein Kammerbeitrag entrichtet werden?
      c. der Pressefotograf schenkt der Agentur die Bilder, die Agentur verkauft die Bilder

      Soweit sogut. Nur: ist es überhaupt rechtens (Stichwort Ausbeutung), dass jemand die Bilder verschenkt und dieselbe Person dann damit Profit erzielt? Ich meine: ich darf ja auch keine andere Person für mich umsonst arbeiten lassen, auch wenn diese es möchte.

      Zudem "pflaumen" mich die zwei Kammerbeiträge auch ganz schön. Das dürften dann pro Jahr ca. 500.- Euro sein, welche da anfallen würden ...


      Ein anderes Szenario: wenn bei dieser Plattform ein Vollfotograf das Gewerbe stellt, und ich für diese fotografiere - ist dann ein Bilderverkauf - sozusagen auf seinen Gewerbeschein - zulässig? Bzw. wenn nicht: wie können diese Plattformen dann die Fotos überhaupt verkaufen? Das sind ja zT. zig. Leute, die denen Fotos liefern. Da wird doch nicht jeder ein Gewerbe haben ... ??

      Fragen über Fragen ... vielleicht hat noch jemand ein paar Antworten für mich über :)

      Freddi600:

      Internet und neue Medien: naja - tagesaktuell sind die Dinger ja meist nicht. Üblicherweise werden die Fotoserien (können auch mehr als 100 Bilder sein!) am Folgetag im Web veröffentlicht und bleiben dort auch bis in alle Ewigkeit stehen. Deckt sich das noch immer mit dem Aufgabengebiet eines Pressefotografen?


      Vielen Dank für Eure Hilfe!

      herzliche Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flytronix ()

    • @flytronix
      Ich denke am darauffolgenden tag ist auch noch tagesaktuell, die krone erscheint ja auch ert morgen.
      Mit der versicherung ist das so eine sache, es gibt die möglichkeit nur unfall versichert zu sein, kostet ca 80€ pro jahr, geht aber nur wenn du die letzen, ich glaube 10 jahre, nicht selbsständig erwerbstätig warst. Ein ansuchen bei der versicherung der gewerblichen wirtschaft genügt. Vielleicht hast auch glück und deine versicherung kann mit der gewerblichen wirtschaft dann ist es sowieso kein problem.
      Die kammerumlage macht, glaube ich 190€ für den pressefotografen aus, wennst ein artverwantes zweites gewerbe dazumeldest zahlst nur für eines, aber dann sicherlich für das teurere.
      Bei der Ust kannst du dir auch aussuchen obst einen abführst oder nicht, da gibt es aber auch eine obergrenze, natürlich kannst dann aber auch keine abziehen !
      Da gibt es die regelung der kleinunternehmer.
      Ob das mit der bildagentur so läuft, bin ich mir nicht so sicher, vielleicht mal die innung befragen.

      Natürlich gibt es auch die möglichkeit das ein vollfotograf den gewerbeschein "herborgt", wird aber bei plattformen sicher nicht so sein, da haftet jeder für sich selbst.
      Du kannst übrigens auch einen meister anstellen, auch dann kannst seinen gewerbeschein nutzen, muß keinen gesmbH sein.
    • Zudem "pflaumen" mich die zwei Kammerbeiträge auch ganz schön. Das dürften dann pro Jahr ca. 500.- Euro sein, welche da anfallen würden ...

      Hmm ... etwas, was mir in den Sinn kam: weshalb zwei Gewerbe anmelden (Pressephotograph & Bildagentur), wenn theoretisch mit einem (Bildagentur) das Auslangen zu finden ist.

      Als Privatperson photographierst du, schenkst deiner eigenen Bildagentur die Photos und die Bildagentur wiederum stellt dann den jeweiligen Eventseiten die Rechnung.


      Soweit sogut. Nur: ist es überhaupt rechtens (Stichwort Ausbeutung), dass jemand die Bilder verschenkt und dieselbe Person dann damit Profit erzielt? Ich meine: ich darf ja auch keine andere Person für mich umsonst arbeiten lassen, auch wenn diese es möchte.

      Das wäre zu klären und je nachdem steht und fällt das zuvor Geschriebene. Weiß da evtl. jemand Bescheid?
    • theRaven: dein Vorschlag bezüglich Gewerbe wäre eigentlich prima. Bleibt die noch immer die offene Frage, ob ich als Einzelperson oder auch als Firma, Fotos verschenken darf. Nicht das ich dann noch mit einer Gewerkschaft Troubles bekomme bezüglich Ausbeutung (obwohl ich ja nur mich selber ausbeuten würde) :doh: :rofl:

      Zudem ist es ja offensichtlich, warum die Privat-Person Fotos verschenken will. Klarerweise für eine Veräusserung durch die Agentur und um Kammer Beiträge zu sparen. Stell ich so eine Frage der Fotografen Kammer kommt das, so glaube ich zumindest, alles andere als gut an und würde mit Sicherheit auch eine dementsprechende Auskunft nach sich ziehen.

      Niemand Erfahrung auf diesem Gebiet?

      Danke & Gruss
    • Mut Du anklicken, bzw hier der ausgeschriebene Link [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Sorry, war nicht deutlich erkennbar, daß dies (hier) ein Link war.

      theRaven: dein Vorschlag bezüglich Gewerbe wäre eigentlich prima. Bleibt die noch immer die offene Frage, ob ich als Einzelperson oder auch als Firma, Fotos verschenken darf. Nicht das ich dann noch mit einer Gewerkschaft Troubles bekomme bezüglich Ausbeutung (obwohl ich ja nur mich selber ausbeuten würde)


      Der Link ist nicht Fotografenkammer sondern an Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder. Bin zwar Buchhalterin und Lohnverrechnerin, aber eine Verbindliche Antwort kann ich Dir auf Deine Frage nicht geben.

      Aber wenn Du die verschenkten Fotos als Werbung deklarierst, dürfte es keine Probleme geben.

      mfg Renate
    • sehr lustige Idee aber leider etwas auf Volksschulniveau...

      ok - Du verschenkst Deine Bilder an eine Bildagentur...
      und diese Bildagentur gehört?? DIR - hm - und diese Bildagentur die DIR gehört macht dann damit Gewinn...

      Klassische Umgehung eines Gesetzes und leicht nachzuweisen.

      Die Lage ist ziemlich einfach:

      ohne einen Gewerbeschein für Fotografen gibt es keine rechtliche Möglichkeit auf Events für Geld zu fotografieren.

      Es gibt daher nur 2 Möglichkeiten für alle die in dieser Diskussion so einfallsreich sein wollen:

      1) Ihr ignoriert das Problem und hofft dass das die Innung und das Finanzamt in Unkenntnis auch tun. Bei Erwischtwerden ist das Strafausmass wahrscheilich auch erträglich da die Beträge und damit Euer Nutzen gering.

      2) Ihr werdet entweder Fotograf oder bindet einen solchen in den Prozess ein.

      LG PLini
    • RE: Bildagentur

      Original von Plini
      sehr lustige Idee aber leider etwas auf Volksschulniveau...

      [...]

      ohne einen Gewerbeschein für Fotografen gibt es keine rechtliche Möglichkeit auf Events für Geld zu fotografieren.


      Tja, da bisher nicht viel Input aus der Praxis zu der Thematik kam, musste leider gemutmaßt werden. Und, wenn Laien mutmaßen, kommt nunmal oft "Blödsinn" dabei raus.

      Dein Beitrag hat leider auch nichts wirklich neues gebracht, aber vielleicht kannst du ja die folgende Frage beantworten:
      2) Ihr werdet entweder Fotograf oder bindet einen solchen in den Prozess ein.

      Um Mißverständnissen und weiteren Mutmaßungen vorzubeugen, bitte ich darum diese Antwort zu präzisieren.
      Meinst du den "Berufsphotographen" mit Befähigungsnachweis oder ist für die von flytronix genannten Zwecke der "Pressephotograph" ohne Befähigungsnachweis ausreichend?

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