Freier Fotograf - Gesetzteslücke

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    • Freier Fotograf - Gesetzteslücke

      Hi Leute,

      ich habe mich in den Letzten Tagen ein damit beschäftigt, ob und wie man sich am besten als freier Fotograf vekaufen kann. Sehr schnell habe ich bemerkt, das das eigentlich nicht geht. (Meisterprüfung, etc.)

      Es war in diversen Foren immer wieder die Rede, dass Grafiker und Programmierer freie Beruf in Österreich sind. (Was auch der Fall ist; WKO)

      Wie kann ich jetzt am besten Auftragsfotografie betreiben, um mich z.B. als Familienfotograf anzubieten?:
      Ich würde mach als Webdesigner/Webhoster anbieten. Ich mache Fotos von der Familienfeier, natürlich kostenlos (was ja in Österreich kein Problem ist) und stelle die Gesammten Fotos auf eine Homepage, wo sie in bester Qualität runterzuladen sind. Und für das verlange ich Geld, der Kunde bezahlt mich für das Web-Service.
      Also ich bekomme mein Geld für meine Tätigkeiten als Grafiker/Webdesigner und nicht für das Fotografieren!

      Außerdem ist das mit dem Bilderdownload eine gute Idee. Ich z.B. würde mich sehr freuen wenn ich die Hochzeitsfotos von guten Freunden kostenlos runterladen kann, um diese selbst ausarbeiten zu lassen.

      Was meint ihr dazu?
      Grüße, Martin
    • fux-mit-iks schrieb:

      Also ich bekomme mein Geld für meine Tätigkeiten als Grafiker/Webdesigner und nicht für das Fotografieren!


      eine geniale idee!

      jetzt weiss ich endlich, wie ich das machen kann, dass ich als installateur ohne gewerbeberechtigung gas-thermen installieren kann:
      ich hole mir einen gewerbeschein als putzfrau. und beim putzen des bades tausche ich die gastherme aus.
      bezahlt werde ich ja fürs putzen
    • kohli-vie schrieb:


      fux-mit-iks schrieb:

      Also ich bekomme mein Geld für meine Tätigkeiten als Grafiker/Webdesigner und nicht für das Fotografieren!


      eine geniale idee!

      jetzt weiss ich endlich, wie ich das machen kann, dass ich als installateur ohne gewerbeberechtigung gas-thermen installieren kann:
      ich hole mir einen gewerbeschein als putzfrau. und beim putzen des bades tausche ich die gastherme aus.
      bezahlt werde ich ja fürs putzen
      Guter Vergleich :D
    • RE: Freier Fotograf - Gesetzteslücke

      fux-mit-iks schrieb:


      Ich würde mach als Webdesigner/Webhoster anbieten. Ich mache Fotos von der Familienfeier, natürlich kostenlos (was ja in Österreich kein Problem ist) und stelle die Gesammten Fotos auf eine Homepage, wo sie in bester Qualität runterzuladen sind. Und für das verlange ich Geld, der Kunde bezahlt mich für das Web-Service.
      Also ich bekomme mein Geld für meine Tätigkeiten als Grafiker/Webdesigner und nicht für das Fotografieren!

      Außerdem ist das mit dem Bilderdownload eine gute Idee. Ich z.B. würde mich sehr freuen wenn ich die Hochzeitsfotos von guten Freunden kostenlos runterladen kann, um diese selbst ausarbeiten zu lassen.

      Was meint ihr dazu?
      Grüße, Martin


      Gründe eine bildagentur. Schenke deine bilder dieser agentur und verkaufe über diese agentur die bilder. Das problem sind die aufträge. Aber wenn du abertausende bilder in deiner agentur anbietest, ist es für die innung nicht einfach aufträge so herauszufiltern, dass sie als aufträge beweisbar sind. Wenn alle forumsmitglieder da aufspringen würden, dann wäre die innung mit dem suchen und beweisen überlastet und würde eventuell den gesetzgeber bitten das gewerbe frei zu geben.

      sss
    • Du musst schon die schnippischen Antworten verstehen,
      weil das seit ich mich erinnern kann hier ein Reizthema zu sein scheint.
      Du kannst ja die Suchfunktion bemühen.

      Da wurden schon wirklich lange und tlw. auch sinnlose Threads ab-gespult.

      Die richtige Vorgehensweise hat z.B. Andi Kunar auf gezeigt.

      Des weiteren gibt es sehr wohl den Begriff "verbundene Tätigkeiten"
      daher kann zB ein Friseur auch Kaffee ausschenken.

      Möglicherweise kann d.h. ein Webdesigner auch Fotografien erstellen um seine Webseite
      zu gestalten. Mir ist jedoch dazu weder eine rechtliche Auslegung, noch ein erfolgreicher
      Fall bekannt. Wahrscheinlich geht das daher nicht....

      Hope it helps & g Andreas
    • pluslucis schrieb:

      Des weiteren gibt es sehr wohl den Begriff "verbundene Tätigkeiten"
      daher kann zB ein Friseur auch Kaffee ausschenken.


      die verbundenen tätigkeiten sind irgendwo der gewerbeordnung definiert.
      die kann man also nicht frei wählen. ausserdem dürfte die "nebentätigkeit" nur einen bruchteil
      der haupttätigkeit ausmachen

      das war auch mein argument gegenüber dem marktamt wegen der studiovermietung
      wie gut das ankam, sieht man an meinem nun zweiten gewerbeschein *gg*
    • Beispiele für verbundene Tätiigke8itenm wenn ich das so richtig verstehe:

      Es ist zB erlaubt im Zuge der gewerblichen Tätigkeit zu Fotogrsfieren wenn zB.
      Ein Produktkatalog der eigenen Produkte fotografiert wird oder
      wenn man bei Ebay Dinge einstellt, so ist man berechtigt diese zu fotografieren.
      Es ist Zb zulässig, wenn ein Baumeister den Baufortschritt fotografiert.
      Es ist zulässig, wenn ein Makler seine Immobilien fotografiert.
      Ein Modedesigner darf natürlich seine Kleider fotografieren auch wenn ein Modell drinsteckt.
      Eine Visagistin darf wahrscheinlich auch ihr Werk fotografieren.

      Dabei darf es aber wohl auch keine Umgehungsmanöver geben.
      Sonst kann man sich die Finger verbrennen...

      (Anmerkung: Alle Infos ohne Gewähr :) )

      Hope it helps & lg Andreas
    • Der Hobbyfotograf Huber fotografiert auf der Hochzeit Mayer. Familie Mayer bekommt die Fotos und Huber stellt einige Fotos auf seine Homepage. Huber verlangt natürlich kein Geld, weil er gerne fotografiert und die Fotografie seine leidenschaft ist.
      Rechtlich ist das kein Problem, weil Huber kein Geld kassiert und somit kein Gewerbe betreibt.

      Liege ich mit meiner Interpretation da richtig?
    • fux-mit-iks schrieb:

      Der Hobbyfotograf Huber fotografiert auf der Hochzeit Mayer. Familie Mayer bekommt die Fotos und Huber stellt einige Fotos auf seine Homepage. Huber verlangt natürlich kein Geld, weil er gerne fotografiert und die Fotografie seine leidenschaft ist.
      Rechtlich ist das kein Problem, weil Huber kein Geld kassiert und somit kein Gewerbe betreibt.
      Liege ich mit meiner Interpretation da richtig?


      braucht man heutzutage keinen gesunden menschenverstand mehr, um zu maturieren und zu studieren?
    • pluslucis schrieb:

      Beispiele für verbundene Tätiigke8itenm wenn ich das so richtig verstehe:

      ....

      Dabei darf es aber wohl auch keine Umgehungsmanöver geben.
      Sonst kann man sich die Finger verbrennen...

      (Anmerkung: Alle Infos ohne Gewähr :) )

      Hope it helps & lg Andreas


      Ich glaub ich kann zu diesem Thema ein paar bildhafte Beispiele geben da ich beruflich in diese Richtung unterwegs bin.. ich habe Design und Marketing studiert, Schwerpunkte waren u.A. Produkt/Möbeldesign, Interior Design, Grafikdesign und Marketing. Ich hatte auch Fotografie allgemein, Studiofotografie und Bildbearbeitung als Kurse und bin nach dem Studium berechtigt, mich in diesen Branchen auch selbstständig zu machen... Ich habe mich spezialisiert auf Grafikdesign und Fotografie. Nehmen wir also an ich arbeite als selbstständiger Grafiker und bekäme folgende Aufträge:

      Kunde 1 wünscht für eine neu eingeführte Produktlinie eine Broschüre mit Fotos und techn. Daten, Beschreibung etc. Der Kunde liefert mir Listen, Texte, Corporate Design sowie die Produkte, mein Auftrag ist es diese zu fotografieren und die Broschüre druckfertig zu gestalten. Kein Problem, hier kann ich fotografieren wie ich will, alles ist rechtens, da meine Hauptleistung und der Gegenstand des Vertrags die Broschüre ist.

      Kunde 2 möchte ebenfalls eine Broschüre über eine neue Produktlinie machen, trägt mir aber nur auf die Fotos dafür zu machen da er selber eine Grafikabteilung hat, aber niemand in der Firma fotografieren kann. Hier würde ich ein Problem bekommen, da meine Leistung nur aus dem Erstellen der Fotos besteht und ich nicht berechtigt bin diese, egal auf welche Weise, weiterzugeben.

      Und weils immer wieder angeschnitten wird: Hochzeitsfotografie:

      Kunde 3 will dass ich auf seiner Hochzeit fotografiere und mit den 20 besten Fotos eine Mappe gestalte, welche dann in geringer Auflage gedruckt wird und den Gästen als Erinnerungsgeschenk gegeben wird. Alles rechtens da der Gegenstand des Vertrages die Mappe ist und nicht die Fotos.

      Kunde 4 will ebenfalls dass ich die Hochzeit dokumentiere und eine einzige Mappe mit allen Fotos für ihn selber mache, ohne Beiwerk o. Ä.. Nur ein Fotoalbum. Nicht rechtens, da der Hauptgegenstand des Vertrages die fotografische Dokumentation der Hochzeit ist.

      Das Ganze ist natürlich nicht schwarz/weiss, da das Gewerberecht hier eine deutliche Grauzone hat und daher auch viel hineininterpretiert werden kann. Ich würde aber davon ausgehen, dass wenn es zu einer Anzeige kommt im Zweifelsfall gegen mich/dich/uns/werauchimmerdenAuftragausführt interpretiert wird.

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