Hallo Leute!
Hier meine etwas ungewöhnliche Frage...
Ich als Kremser, würde gerne ein Foto von der Justizanstalt Stein machen.
Nicht von innen, sondern von außen natürlich.
Ist ein Gefängnis ein "öffentliches Gut" bzw. ein Gebäude welches ohne Probleme (wie z.B. der Eifelturm) fotografiert werden darf?
Oder würde ich vl. rechtliche Probleme bekommen. Man könnte es ja auch so auffassen, dass ich Fotos erstelle um daraus einen Fluchtplan anzufertigen oder sonst was.
Gegenüber der Justizanstalt Stein sind ja auch ganz normale, kleine Wohnblocks die eben "freie Sicht" auf unser Häfn haben.
Wie ist also eurer Meinung nach die rechtliche Lage?
Ich wollte nur den Außenbereich inkl. dem Überwachungsturm fotografieren.
Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
LG, Ales
Hier meine etwas ungewöhnliche Frage...
Ich als Kremser, würde gerne ein Foto von der Justizanstalt Stein machen.
Nicht von innen, sondern von außen natürlich.
Ist ein Gefängnis ein "öffentliches Gut" bzw. ein Gebäude welches ohne Probleme (wie z.B. der Eifelturm) fotografiert werden darf?
Oder würde ich vl. rechtliche Probleme bekommen. Man könnte es ja auch so auffassen, dass ich Fotos erstelle um daraus einen Fluchtplan anzufertigen oder sonst was.
Gegenüber der Justizanstalt Stein sind ja auch ganz normale, kleine Wohnblocks die eben "freie Sicht" auf unser Häfn haben.
Wie ist also eurer Meinung nach die rechtliche Lage?
Ich wollte nur den Außenbereich inkl. dem Überwachungsturm fotografieren.
Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
LG, Ales