Rechtliche Frage (Kalender)

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    • Rechtliche Frage (Kalender)

      Hallo alle zusammen!

      Ich besuche öfters Treffen von alten US-amerikansichen Oldtimern und habe nun vor einen Kalender mit Bildern der Fahrzeuge zu erstellen und dann dort an einige zu verkaufen.

      Meine Frage: Ist es erlaubt Autos (mit unerkennbarem Kennzeichen natürlich) auf den Kalendern abzubilden oder muss ich den Besitzer um Erlaubnis bitten?

      Soweit ich weiß, darf man Menschen ja nicht einfach ohne deren Genehmigung abbilden, doch wie ist es mit Autos? Sind im Grunde genommen ja nur Objekte und wenn das Kennzeichen weg ist, sehen sie alle gleich aus ;)

      Ich wäre sehr erfreut, wenn ihr mir helfen könntet. :)

      Mit freundlichen Grüßen
      andi1994
    • Für eine Sache brauchts du kein Release, wenn es auf öffentlichen Grund aufgenommen wurde. Allerdings kann das Design geschützt sein, wie zb bei einem Ford Mustang. Ebenso ist das Markenzeichen geschützt. Das gilt zumindest für werbliche Zwecke. Zudem könnte zb die Veranstaltung geschützt sein. Wenn du zB bei der Ennstal Classic fotografiert hast und nun einen Ennstal Classic Kalender herausbringst, könnte (wird) es Probleme geben. Am besten beim Veranstalter nachfragen.
    • andi1994 schrieb:

      Bei wirklich jedem Besitz? Also dürfte ich nicht einmal z.B. ein Bild vom Schloss Schönbrunn verkaufen?


      wobeio die genehmigung in schönbrunn fotografieren zu dürfen nicht schwer zu bekommen ist, für private zwecke geht das recht problem- und vor allem kostenlos. sobald du vorhast in irgendeiner Weise ein Foto gewerblich zu nutzen wird es teuer, sehr teuer. Und gewerbliche Nutzung ist es z.B. auch dann wenn das Foto veröffentlicht wird und du gar kein Geld dafür erhältst.
    • Corvi schrieb:

      Hm. Also hast du bei deinen Bildern auch die jeweiligen Besitzer der Wälder, Parks, Seen, wasauchimmer gefragt ob du Prints damit drauf verkaufen darfst


      Oh, Ich liebe das
      Ein einzelner Naturfotograf mit ausrüstung was er selber tragen kann darf ohne Genehmigung in den Bundesforsten, Nationalparks, Nationalparks Amerika (extra angefragt) fotografieren auch komerziell.

      Schönbrunn darfst du fotografieren, aber nicht kommerziell nutzen, auch die Tiere im Park nicht.

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      Ich find das genial wie man hier immer wieder gleich angegriffen wird.

      Das was ich fotografiere habe ich mich erkundigt, tu das auch.

      Das Auto ist Besitz einer privaten Person, ja du brauchst die erlaubnis. Du ersparst dir vielleicht Ärger. Kenne eine Geschichte über einen Schäferhund der fotografiert wurde und der Besitzer später die Zeitung verklagt hat, natürlich gings weiter zum Fotografen.

      Den Urwald in Dürrenstein darfst du nicht komerziell fotografieren oder in Zeitungen veröffentlichen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wegi01 ()

    • er will doch einfach autos auf einem treffen fotografieren.
      ich denke mal, der besitzer wird nicht weit vom auto entfernt zu finden sein.
      ein kurzes gespräch und ich kann mir vorstellen, dass der besitzer sogar stolz sein wird, sein auto in einem kalender wieder zu finden.

      warum immer die umwege über foren wenn es doch viel einfacher ginge....
    • kohli-vie schrieb:

      kannst du mal erklären, wie du darauf kommst?



      Meine Links hast du gesehen?

      Vor einiger Zeit hätte jeder Naturfotograf bezahlen müssen bevor er ein Foto in einem der Bundesforste macht (kommerziell). Dies wurde jetzt geändert.

      Bei Privatbesitz ist es genauso. Ich bin Hundebesitzer und kann jedem verbieten ein Foto von ihm zu machen und zu veröffentlichen.
      Bei meinem auto genauso, wenn ich nicht will will ich nicht.

      Aber wie Da Gead schon sagt einfach fragen.

      Habe bei einen Falkner angefragt für Fotos mit Werbefreigabe, kein Problem. Ohne erlaubnis keine Vermarktung, wo ist das Problem?

      Einige Eventfotografen mussten nachträglich wieder Fotos löschen. Ich wurde bei Mostropolis ebenso belehrt wie bei meiner Bildagentur, kein Bild ohne Erlaubnis.
      Bei Personen des öffentlichen Interesses (Politiker, Sportler) sowie Sportveranstaltungen da ist es was anderes.
      Hab beim Wildnisgebiet nachgefragt, sie wollen nicht das Fotos verbreitet werden um einen Massenansturm an Touristen zu vermeiden. Du kannst aber mit Führung hinein, auch Fotos darfst du machen. Veröffentlichst du die Fotos Kalender, Zeitung oder sonst wie hast du ein Problem.

      Erklärung recht?
    • Da Gead 2.1 schrieb:

      er will doch einfach autos auf einem treffen fotografieren.
      ich denke mal, der besitzer wird nicht weit vom auto entfernt zu finden sein.
      ein kurzes gespräch und ich kann mir vorstellen, dass der besitzer sogar stolz sein wird, sein auto in einem kalender wieder zu finden.

      warum immer die umwege über foren wenn es doch viel einfacher ginge....


      Wort!

      Also ohne dir Helfen zu wollen, sowas mag ich nicht, aber denk mal wirklich drüber nach mit den Leuten ein kurzes Gespräch zu führen. Grad bei sowas freuen sich doch die Inhaber über jeden Funken Aufmerksamkeit. Vielleicht kannst zu den Bildern einen kurzen Text mit Infos aus der "Geschichte" des Autos oder des "Inahbers" dazu schreiben.

      Die Leute die Ihr OK geben denen bietest einen Kalender an zu den Produktionskosten!

      Es ist alles echt einfach...
    • Wegi01 schrieb:

      kohli-vie schrieb:

      kannst du mal erklären, wie du darauf kommst?



      Bei Privatbesitz ist es genauso. Ich bin Hundebesitzer und kann jedem verbieten ein Foto von ihm zu machen und zu veröffentlichen.
      Bei meinem auto genauso, wenn ich nicht will will ich nicht.


      Angenommen dein Auto steht auf einem öffentlichen Platz. Aus welchem rechtlichen Grund sollte ich ein Foto von deinem Auto nicht verwerten dürfen? OK, die Nummertafel ist ein Problem, aber sonst.
      Welche rechtliche Grundlage gibt es da ?
    • Harry_Hoppel schrieb:

      Angenommen dein Auto steht auf einem öffentlichen Platz. Aus welchem rechtlichen Grund sollte ich ein Foto von deinem Auto nicht verwerten dürfen? OK, die Nummertafel ist ein Problem, aber sonst.
      Welche rechtliche Grundlage gibt es da ?


      Hab da einen[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]gefunden, zwar aus Deutschland aber wird sicher einiges auch auf uns zutreffen. Ist nicht einfach mit dem Fotorecht.

      Auto und Privatbesitz darf von öffentlichen Plätzen fotografiert werden. Würd aber trotzdem Fragen, aber das ist jedem seine Sache.
      Im Fall mit dem Kalender würde ich definitiv fragen.

      Auszug:
      Frage
      Darf ich Fotos von fremden Gebäuden und Grundstücken veröffentlichen?
      Antwort:
      Grundsätzlich ja, wenn die Aufnahme erlaubt gemacht wurde (siehe oben 1 a).
      Allerdings kann die Veröffentlichung im Einzelfall auch dann unzulässig sein. Dies gilt
      insbesondere dann, wenn dadurch ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks
      oder des Gebäudes hergestellt wird, so dass dessen Persönlichkeitsrechte verletzt
      werden. Beispiel: Durch das Foto wird gezeigt, wie ein bestimmter, namentlich genannter
      oder sonst identifizierbarer Manager wohnt.
      Frage:
      Darf ich Fotos von fremden Autos veröffentlichen?
      Antwort:
      Siehe die Antwort zur vorstehenden Frage, die entsprechend gilt. Deshalb empfiehlt es
      sich, das KFZKennzeichen,
      sofern es erkennbar ist, unkenntlich zu machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wegi01 ()

    • Eine Veranstaltung ist aber kein öffentlicher Ort mehr.
      Da gilt auch noch das Hausrecht des Veranstalters.

      Wer sich diverse Eintrittskarten schon mal genauer angesehen hat, wird bei dem Kleingedruckten oft finden, dass man mit dem Erwerb der Karte auch damit einverstanden ist, dass Fotos gemacht und verwendet werden.

      In deinem Fall würde ich auf jeden Fall den Veranstalter fragen, und dann noch die Besitzer.
    • Danke für die vielen Antworten :)

      Das mit dem fragen der fahrer hab ich mir auch schon überlegt, ist die einfachste lösung. villicht könnte ich ihn dann sogar noch bitten, das fahrzeug vor einen besseren hintergrund zu parken, wenn er dafür einen kalender billig / gratis bekommt.

      Ob diese Veranstaltungen wirklich privat sind, weiß ich nicht. Es kann kommen wer will und eintritt gibt es keinen, das ist im grunde genommen nur ein großer parkplatz, auf dem ein paar US-oldtimer stehen, aber ich werd mich noch beim veranstalter erkundigen.

      Mal so nebenbei: Hat jemand von euch erfahrung mit autofotografie? gibt es wichtige regeln / tipps / etc. ???
    • Falls es noch wem interessiert
      Quelle: Fotorecht.de

      Gibt es ein Recht am Bild eigener Sachen?

      Wenn das Eigentum auf der Straße steht, ist der Zugang nicht beschränkt und das Hausrecht kann nicht als Druckmittel zum Abschluss von Vereinbarungen zur Lizenzzahlung eingesetzt werden. Ein allgemeines Recht am Bild der eigenen Sachen gibt es nicht. Wer also nicht will, dass sein Eigentum fotografiert wird, muss es dem Blick der Öffentlichkeit entziehen. Wer nicht will, dass sein Auto auf der Straße fotografiert wird, darf es dort nicht abstellen, sondern muss es in einer Garage unterstellen. Fotografen können also weiterhin ohne Angst vor Lizenzforderungen Autos auf öffentlichen Straßen fotografieren

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