Fotorecht

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    • sindelfingen schrieb:

      Eigentlich sollte es gleich sein denn die EU hat schon seit langem Urheberrechte eindeutig geklärt.
      Das halte ich aber für ein Gerücht. Ganz im Gegenteil, in der EU wird derzeit das Urheberrecht heftigst diskutiert, wie man das in Zukunft regeln will. Es gibt Stimmen, die eine ähnliche Regelung wie in den USA wollen - auf Basis eienr Fair-Use-Regelung. Das derzeitige Urheberrecht in den meisten europäischen Ländern ist nämlich im Kern mehr als 100 Jahre alt. Und damals gab es noch kein Internet, keinen Google, kein Facebook und keine szene1.at...

      LG,
      Gerhard
    • Gute Frage :)

      Kann durchaus zu interessanten Konstellationen führen. Wenn du etwas fotografierst, was in Deutschland illegal ist, kann ein deutsches Gericht dir verbieten es in Deutschland zu verkaufen oder dir eine Strafe aufbrummen.
      Ist es aber in Österreich legal kannst du es hier weiter verkaufen.

      Die unterschiedlichen Rechte und Auslegungen, sind der Hauptgrund warum Anwälte so viel verdienen. :D
      Gäbe es eine einheitliche Rechtsprechung überall bräuchte man sie nicht, dann müsste man halt immer nur im Gesetzbuch nachlesen.

      Kannst dir das einmal ansehen.
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      Zwar auch deutsches recht, aber er geht auch auf einige Kuriositäten ein.

      Hätte auch noch einne Link zum österreichischen Recht:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Boomer ()

    • lumenesca schrieb:


      sindelfingen schrieb:

      Eigentlich sollte es gleich sein denn die EU hat schon seit langem Urheberrechte eindeutig geklärt.
      Das halte ich aber für ein Gerücht. Ganz im Gegenteil, in der EU wird derzeit das Urheberrecht heftigst diskutiert, wie man das in Zukunft regeln will.

      LG,
      Gerhard
      Du meinst hier das zukünftige neue Urheberrecht über das diskutiert wird. Österreich hat das EG-Urheberrecht 2003 ubernommen bzw. umgesetzt.
    • In Österreich darfst du alles fotografieren (und kommerziell verwerten sogar!) was du von öffentlichem Grund aufgenommen hast. Ausnahme Kunstwerke: Temporäre Kunstwerke/Installationen (wie z.B. der verhüllte Ringtower) sind da nicht enthalten.

      Mich wollte vor wenigen Tagen ein Hotelangestellter von der Straße (!) vertreiben, als ich mich beim Nouvel-Tower fotografisch herumgespielt habe. Probieren tun es viele, man darf sich aber nicht abwimmeln lassen - das ist eindeutig durch österr. UrhSchG gedeckt.

      Zitat aus [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]:

      "Nach § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG ist es zulässig,

      Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder
      andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die sich an einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Orte bleibend befinden,
      zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen und durch Rundfunk zu senden.
      Fotos von (auch privaten) Gebäuden oder Gebäudeteilen dürfen daher immer veröffentlicht werden, soweit sie öffentlich zugänglich oder einsehbar sind, Fotos von Kunstwerken (Statuen, Reliefe, Wandmalereien) nur dann, wenn sie sich an einem öffentlichen Ort befinden.
      Ein Museum gilt nicht als öffentlicher Ort.

      Von solchen Kunstwerken angefertigte Fotos können auch kommerziell verwertet werden.
      Die Abbildungen dürfen aber nicht verändert (beispielsweise stilisiert wiedergegeben) werden."


      aufpassen heisst es in Schlössern inkl. Schlossparks (Schloss Hof! Schönbrunn etc.), Kirchen usw - kein öffentlicher Grund!

      Entgegen der landläufigen Meinung darf man auch das Hundertwasserhaus fotografieren. Ein gegenläufiges Urteil gabs mal nur, weil eine Aufnahme von einer Wohnung im Haus gegenüber (-> kein öffentlicher Grund!) gemacht worden war.

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