Workshop Veranstaltung

    • suche Fotograf

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    • Warum denn nicht? Solange du nicht behauptest, du wärest geprüfter und was weiß ich sonst noch wie "amtlicher Fotograf" sehe ich kein Hindernis. Wenn es mir Spaß macht, kann ich auch Kochkurse anbieten ohne gelernter Koch zu sein. Die Frage ist halt immer, ob man zahlende Teilnehmer findet. Wenn man was Interessantes bietet und das genug Leute mitkriegen, kann das aber schon klappen.
    • Ich denk eh auch.

      Mein hab den Unternehmerschein usw. und könnt mich nicht erinnern hinsichtlich je eine negative Aussage gehört zu haben.

      Außer wie du erwähnt hast, das das Können bzw. die Workshopart, Leute anzieht oder nicht.

      Ich denk eher an Kosten von Make Up, Location, Model usw. und würd es eher unter.



      Würd es auch nicht taufen, Fotograf veranstaltet Workshop.

      Eher so: Workshop für Fotografie begeisterte, Location, Modl, Make Up wird organisiert und jeder soll tun was er will,..

      Da hab keinen wehgetan oder ein Fotografen Arbeit weggenommen, ist ja dasselbe wie wenn ich meine Familie fotografier im Urlaub...





      [font=Frutiger][/font]
    • Ja ist eh klar. Bezüglich Finanzamt.



      Wollt mich halt mal erkundigen bevor ich so etwas offiziell mal ausschreibe.

      Mir wär’s ja egal, würde ja es sogar versteuern. Die Grenzen sind für normale Tätigkeiten schwer zu erreichen, solang ich die Teilnehmer sinnvoll begrenz.

      Wollt nur wissen, Ob ich es machen darf und die Tätigkeit Versteuern muss bzw. als Was.



      Dankeschön erstmal!

      Ich glaub dann sind alle meine Fragen geklärt, werd mal eine kurze Email schreiben an die notwendigen Stellen und dann geht’s an einen kleinen Workshop zu organisieren.
    • Du solltest dich lieber ausführlich beraten lassen bevor du gewerblichen Tätigkeiten nachgehst. So einfach ist das nicht wie das allgemein den Anschein hat. Das Finanzamt ist ein separates Thema für gewerbliche Tätigkeiten.

      Du kannst ja auch Elektroarbeiten anbieten, und öffentlich ankündigen, oder PKWs reparieren. Das heißt noch lange nicht, daß dies auch im legalen Bereich ist. Es gibt ein Gewerberecht und jeder der sich entscheidet gewerblichen Tätigkeiten nachzugehen ist verpflichtet einen Gewerbeschein zu lösen und zahlt auch gleich brav in die gewerbliche Sozialversicherung ein und ist gleich bei der WKO zwangsverplichtet mit einem Beitrag. Da ist man noch gar nicht beim Finanzamt angelangt.

      Grundsätzlich gilt: Wer wiederholt einer kommerziellen Tätigkeit nachgeht, wird rechtlich der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet. Es reicht dem Gesetzgeber sogar die blose Ankündigung von gewerblichen Tätigkeiten. Und es ist relativ egal wie hoch oder niedrig die Teilnahmeentschädigung für einen Fotokurs ist um hier als gewerblich eingestuft zu werden.

      Dem zu entgehen kannst du über die Volkshochschule oder einem Fotoklub deine Kurse anbieten, damit bist du legal unterwegs.
    • RE: RE: Workshop Veranstaltung

      kohli-vie schrieb:

      gewerberechtlich:
      ein workshop (egal ob fotografieren, buchhaltung oder chinesisch) fällt unter "schulungen"
      für diese tätigkeit ist keinerlei gewerbeberechtigung notwendig

      steuerrechtlich:
      wenn du zuviele im jahr machst bzw sehr teuer bist, könnte es mit der finanz probleme geben


      Kohli, das ist nicht richtig.

      Man muß auch für sogenannte freie Gewerbe einen Gewerbeschein zu lösen. Bei Fotografen, Elektriker oder Automechaniker kommt der Befähigungsnachweis hinzu.
    • ich liebe österreich :(

      Die Organisation von Schulungen, Seminaren und Vorträgen ist ein freies Gewerbe. Als Schulung werden Seminare, Vorträge, Kurse, Training- Aus- und Weiterbildung bezeichnet.
      Nur die Organisation dieser Schulungen ist Gegenstand eines Gewerbes. Die reine Unterrichts- und Vortragstätigkeit ist nicht Gegenstand eines Gewerbes


      d.h. für darkdevilinside:

      1. für das VORTRAGEN und LEITEN eines workshop bedarf es KEINERLEI gewerbeberechtigung
      2. für das ORGANISIEREN eines workshop bedarf es ZWINGEND einer gewerbeberechtigung für "organisation von veranstaltungen"

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