Fotodesigner

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    • Fotodesigner

      Hallo,

      ich hab da mal eine Frage - gibts nun in Österreich das freie Gewerbe des FOTODESIGNERS? Hab heute mit der WKO telefoniert, aber der Herr am anderen Ende konnte mir dazu leider keine Info geben und hat mich an die Innung verwiesen.

      Mit der Frage zum "Fotograf, beschränkt auf digitale Bildbearbeitung" war er dann völlig überfordert.

      Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.
    • Der Fotograf für digitale Medien ist eigentlich nix anderes als ein Bildbearbeiter, einer, der Fotos retouchieren darf. Aber auch hier hat die Innung die Bestrebung, dass dieser wieder aufgelassen wird, weil sie meinen, die Retouche ist immer schon eine Domäne der Fotografen gewesen uns sollte demnach als Handwerk wieder eingegliedert werden.

      Gruß, Thomas
    • Vielleicht sollte man sich mit der Thematik mal direkt an die EU wenden - sorry, aber für was sind wir den alle dabei? Das es dann in England als freies Gewerbe gilt und bei uns im Ösiland bekommt man jede Menge Prügel zwischen die Beine geworfen will man auf dem Sektor beruflich was machen - ich denke das kann so nicht sein! Ausländische Fotografen (ich meine die Freiberufler, Fotodesigner, etc) dürfen ihr Geld damit verdienen das sie gute Fotos an Verlage, etc. in Österreich verkaufen - und wir dürfen nicht einmal daran denken - großes Geschrei im Land das der Pfusch zunimmt, ja liebe Leute, dann lassts die Herrschaften die wollen - doch offiziell ihre Arbeit machen, dann müssen sich nicht Pressefotografen - immer im schwersten Graubereich - auf Hochzeiten, Taufen, div. Feiern etc. fürchten das sie wieder mal angezeigt werden, und sind wir ehrlich - wie viele machen es genau so - sicherlich genug ;)

      Im Internet hab ich meiner Meinung nach einen echt passenden Ausdruck dafür gefunden - "Österreich als Gewerbe-Albanien"

      Manchmal lässt mich der Gedanke einfach nicht los, das diverse Herrschaften oft geistig in der Kaiserzeit stehen geblieben sind.

      Und mal ehrlich - wenn die Fotos nicht gut sind, kauft die doch sowieso niemand - also warum den freien Wettbewerb in der Branche so kastrieren hier im Land - für mich echt unverständlich!

      Alleine schon die Idee ein Gewerbe einzuführen das sich "Fotograf, beschränkt auf digitale Bildbearbeitung" nennt un man damit nicht mal fotografieren darf - tztz - aber vielleicht kommt auch noch der "Automechaniker, beschränkt auf Scheibenreinigung" *gg*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TTOM ()

    • Und täglich grüßt das Murmeltier.....


      Sorry ich kann das schon nimmer lesen, .... ich will und ich darf net....

      Wenns nicht passt dann klagt doch bei der EU, oder machst die Prüfung oder das Gespräch bei einem Gutachter oder was auch immer aber etwas unternehmen und nicht jammern ... etc....

      Und wenn man schon wieder beim wiederholen sind mein Satz dazu, " mir ist es egal weil ich fotografier, wann, wen und wo ich will aja und bearbeite die Fotos auch wie ich will ."

      lg

      PS: Zusatz mich Interessieren keine Geldaufträge und mache nur das was mir Spaß macht. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karlchen ()

    • TTOM schrieb:

      Vielleicht sollte man sich mit der Thematik mal direkt an die EU wenden - sorry

      Jaja das Murmeltier.....Das Thema ist aber auch wirklich alt. Vor über 10 Jahren war mal ein Artikel in den Salzburger Nachrichten über das Thema Fotodesigner.
      Fazit war damals, sobald einer bei der EU klagt, fällt die Beschränkung in Österreich. Bis heute hats keiner getan.
      Im Prinzip manövriert die Innung mit dieser Taktik die eigenen Fotografen ins Eck.
      Es wird künstlich ein kreatives Vakuum erzeugt, da die österreichischen Fotografen weniger Wettbewerb haben als die deutschen Kollegen.
      In Deutschland gibt es jede Menge gut ausgebildete Fotodesigner, eigentlich fast schon zu viele. Dieser Druck von Außen und das Vakuum in Österreich.
      Das wahre Problem für die altmodisch ausgebildeten Ösi Fotografenmeister sind ja nicht die Amateure, die nebenbei was verdienen wollen. Sondern ein extremes Überangebot an gut ausgebildeten Leuten in Deutschland.
      Dieses Thema hat die Innung gar nicht im Radar.
      Je mehr Vakuum erzeugt wird, desto größer der Druck von Außen.
      Was, wenn sich so ein Absolvent von der Lette Fotoschule mal denkt, Österreich wäre auch fein.
      Warm anziehen, liebe Fotgrafen, die EU sagt nicht nein, wenn da einer klagt. Die Ausbildung ist wesentlich besser als in Österreich, die Konkurenz ist wesentlich weniger als ind Deutschland und die Aussichten sind dadurch auch besser. Dazu hat die Innung noch ein herliches Vakuum für solche Top Leute geschaffen.
      Ich denke die Deutschen sind da nicht so Konfliktscheu und umgehen da Problem nach der österreichischen Lösung mit einem Gutachter.
    • Ich hab mir eben genau das selbe Gedacht, Karlchen!

      Ist die selbe Jammerei wie mit dem Fotografen-Gewerbe.

      Lernt es doch - dann dürft ihr es auch machen - wo ist das Problem?

      Sind wir wirklich ein Land voller Pfuscher und Schwarzarbeiter geworden?

      Sorry - aber mir wird auch schon schlecht davon . . . :uebel:
    • Dann frage ich mich , warum hat den nun noch keiner von Euch geklagt bei der EU, wenn eh dann das Gewerbe fällt. So schwer kann doch das nicht sein. Redets Euch zusammen die das Handwerk machen wollen und teilt euch die Kosten der Klage.

      Mich stört nicht das das Handwerk oder Gewerbe frei wird, ist mir schnurzpowidl , mich betrifft es nicht aber nur zu schreiben es gehört frei geschalten aber nix dafür unternehmen zu wollen das finde ich irgendwie fad.

      lg Karl
    • WolfgangLS schrieb:

      Ich hab mir eben genau das selbe Gedacht, Karlchen!

      Ist die selbe Jammerei wie mit dem Fotografen-Gewerbe.

      Lernt es doch - dann dürft ihr es auch machen - wo ist das Problem?

      Sind wir wirklich ein Land voller Pfuscher und Schwarzarbeiter geworden?

      Sorry - aber mir wird auch schon schlecht davon . . . :uebel:


      ...was hat das mit pfusch zu tun, wenn jemand offiziell als fotograf arbeiten möchte??

      ...was hat das mit der tatsache zu tun, das es in vielen ländern eben nicht so eine besch.......gewerbeordnung gibt?

      ...und karlchen betont auch bis zum erbrechen , das er nicht für geld fotografiert.....



      ..und was heiß lernt es?? ich kenne einige meister, die haben auch nix gelernt....und dürfen trotzdem...:-))
    • Karlchen schrieb:

      Dann frage ich mich , warum hat den nun noch keiner von Euch geklagt bei der EU, wenn eh dann das Gewerbe fällt. So schwer kann doch das nicht sein. Redets Euch zusammen die das Handwerk machen wollen und teilt euch die Kosten der Klage.

      Mich stört nicht das das Handwerk oder Gewerbe frei wird, ist mir schnurzpowidl , mich betrifft es nicht aber nur zu schreiben es gehört frei geschalten aber nix dafür unternehmen zu wollen das finde ich irgendwie fad.

      lg Karl


      Karl, Du hast recht!

      Im Wirtschaftsministerium wartet man doch schon längst nur mehr auf die "Order von oben", zur Freigabe.

      Daher ernsthaft die Frage: Wer ist willens, bei so einer Klage dabei zu sein? Je mehr, um so besser!

      Vorgespräche mit meinem Rechtsanwalt habe ich schon geführt - die Vorgehensweise ist relativ simpel, aber man braucht trotzdem auch gute Nerven dabei. Ziehen wir das endlich durch!

      Interessierte schicken eine PN an mich bitte.

      Greets, Alex
    • @Karlchen - ich finds echt genial von dir das ich mich nun 2 Tage effektiv damit beschäftige und du mir jammern und nix unternehmen unterstellen willst, aber das is typisch Lederhosenmentalität - wennst es nimmer lesen kannst - warum tust dus dann??
      Was glaubst du warum ich es hier gepostet habe? weil ich schon 1000 Leute angejammert haben nur euch noch nicht oder weil ich mir hier vielleicht Tipps erhofft habe und im Moment nicht gewusst habe wen ich Fragen soll außer die Leute hier im Forum?

      Vielleicht können andere dein Gejammer von wegen "ich kanns nimmer hören" nicht mehr lesen...zwingt dich ja keiner es zu lesen - und solche Posts helfen keinem - mir zumindest nicht - sorry, ich sag immer was ich mir denke, so bin ich nun mal.

      Schön das du es als Hobby betreibst und damit glücklich bist so wie es is, aber akzeptier auch das andere den Mum haben ihr Hobby zum Beruf machen wollen und einen Weg suchen damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

      Aber ich hab zumindest rausgefunden das es anscheinend bei der EU noch keiner versucht hat - ich werd mich mal schlau machen - ganz einfach ;)

      Was ich noch gerne wissen möchte:

      Wenn ich für eine Frima auf Werkvertrag ein Produkt beim Kunden anpreise - auf Wunsch dann beim Kunden auch fotografiere - die Bearbeitung und Verrechnung aber ausschließlich über die Firma abläuft - brauch ich da überhaupt einen Gewerbeschein das ich fotografieren darf? Eigentlich verrechne ich ja nur meine Dienstleistung - die Verrechnung der Fotos wird ja über die Firma verrechnent - kann mir da vielleicht jemand Näheres dazu sagen?
    • TTOM schrieb:

      @Karlchen - ich finds echt genial von dir das ich mich nun 2 Tage effektiv damit beschäftige und du mir jammern und nix unternehmen unterstellen willst, aber das is typisch Lederhosenmentalität - wennst es nimmer lesen kannst - warum tust dus dann??
      Was glaubst du warum ich es hier gepostet habe? weil ich schon 1000 Leute angejammert haben nur euch noch nicht oder weil ich mir hier vielleicht Tipps erhofft habe und im Moment nicht gewusst habe wen ich Fragen soll außer die Leute hier im Forum?

      Vielleicht können andere dein Gejammer von wegen "ich kanns nimmer hören" nicht mehr lesen...zwingt dich ja keiner es zu lesen - und solche Posts helfen keinem - mir zumindest nicht - sorry, ich sag immer was ich mir denke, so bin ich nun mal.

      Schön das du es als Hobby betreibst und damit glücklich bist so wie es is, aber akzeptier auch das andere den Mum haben ihr Hobby zum Beruf machen wollen und einen Weg suchen damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

      Aber ich hab zumindest rausgefunden das es anscheinend bei der EU noch keiner versucht hat - ich werd mich mal schlau machen - ganz einfach ;)

      Was ich noch gerne wissen möchte:

      Wenn ich für eine Frima auf Werkvertrag ein Produkt beim Kunden anpreise - auf Wunsch dann beim Kunden auch fotografiere - die Bearbeitung und Verrechnung aber ausschließlich über die Firma abläuft - brauch ich da überhaupt einen Gewerbeschein das ich fotografieren darf? Eigentlich verrechne ich ja nur meine Dienstleistung - die Verrechnung der Fotos wird ja über die Firma verrechnent - kann mir da vielleicht jemand Näheres dazu sagen?
      ...leider ist es so, du darfst nicht fotografieren ohne Gewerbeschein, sondern müßtest einen Fotografen, der das auch darf engagieren....
    • guenter1 schrieb:

      leider ist es so, du darfst nicht fotografieren ohne Gewerbeschein, sondern müßtest einen Fotografen, der das auch darf engagieren....


      Das ist die (restriktive) Ansicht der Innung. Tatsächlich ist aber jedem Handwerker die Ausübung diverser in andere (Teil-) Handwerke fallender Tätigkeiten erlaubt, wenn sie zur Erfüllung seiner eigenen Arbeiten notwendig sind. Werbeagenturen dürfen demnach sehr wohl selbst fotografieren, wie auch ein Video- und Filmproduzent nebenbei Standbilder für Cover oder Booklet anfertigen darf, usw.

      In der deutschen Handwerksordnung findet sich zum Thema "Handwerk" ein weiterer interessanter Passus:

      "Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidungen vom 31. März 2000 und 27. September 2000 bestätigt hat, wird die Abgrenzung „wesentlicher“ Tätigkeiten von anderen Tätigkeiten, die nicht unter dem Vorbehalt des handwerklichen Befähigungsnachweises stehen, wie folgt präzisiert:

      Zur Auslegung des § 1 Abs. 2 HwO besteht eine seit Jahren gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Entscheidungen vom 23. Juni 1983 – 5 C 37/81 BVerwGE 67, 273, GewArch 1984 S. 96; 30. März 1993 – 1 C 26.91 – GewArch 1993 S. 329; 22. Oktober 1997 – 1 B 1999/97 – GewArch 1998 S. 125), die zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 (- 1 C 27.89 – GewArch 1992 S. 386) fortentwickelt worden ist. Danach sind „wesentliche Tätigkeiten“ solche, „die nicht nur fachlich zu dem betreffenden Handwerk gehören, sondern gerade den Kernbereich dieses Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen.

      Arbeitsvorgänge, die aus der Sicht des vollhandwerklich arbeitenden Betriebes als untergeordnet erscheinen, also lediglich einen Randbereich des betreffenden Handwerks erfassen, können demnach die Annahme eines handwerklichen Betriebes nicht rechtfertigen. Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die – ihre einwandfreie Ausführung vorausgesetzt – wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern“. Dies gilt für Tätigkeiten, „die in kurzer Zeit erlernbar“ sind*. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Bezugnahme auf diese Entscheidung die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts als Kriterium für die Abgrenzung minderhandwerklicher“, also „einfacher“ Tätigkeiten, zu Kernbereichstätigkeiten bestätigt."

      Sorry, liebe Innung: Fotos, mit Digitalkameras angefertigt, fallen eindeutig darunter: Leicht erlernbar, daher kein Handwerk! Da fährt die Eisenbahn darüber, die Gewerbebeschränkungen werden für all jene fallen, die nicht mit Fachkameras und Scheimpflug arbeiten - der Trick mit dem Handwerk zieht leider nicht!

      8)

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