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    • bei internetnutzung gehen diese honorarempfehlungen deutlich an der realität vorbei, auf der einen seite ist der nutzungsraum unweigerlich weltweit, eine beschränkung auf ein jahr nicht sinnvoll, auf der anderen seite stimmt die relation zum gesamtbudget einer durchschnittlichen webseite nicht. aber das sind auch nur empfehlungen.

      unabhängig davon, diese lizenzhonorare gelten nur für kommerzielle verwertung - b2b, nicht für endverbraucher (wie eben porträt für privatpersonen, oder sedkarte für hobbymodel) und beinhalten nicht das aufnahmehonorar. es geht dann auch nicht um das genre, sondern um die art der verwertung, also zum beispiel architektur: verwendung webseite/PR oder für werbezwecke des architekten ist ein deutlicher unterschied.

      liebe grüße,
      marcel

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