Harry_Hoppel schrieb:
...ein Fotoproduzent ...
Und wodurch unterscheidet sich der vom Fotografen?^^
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Harry_Hoppel schrieb:
...ein Fotoproduzent ...
muffin schrieb:
Ich finds ja irgendwie witzig dass jemand der sich als "kompletter Neuling" auf dem Gebiet der Fotografie bezeichnet, schon jetzt Gedanken darüber macht was passiert wenn National Geographic ihm seine Fotos abkauft. Das klingt so a bissl wie einer der grad mit Joggen anfängt und fragt wo er seine zukünftigen Marathon-Pokale am besten hinstellen soll.![]()
kohli-vie schrieb:
Scarlet schrieb:
Wenn ich meine Bilder in einer Bildagentur zum Verkauf anbiete, dann ist das noch lange keine Selbständigkeit,
wohl zum 5000ten hier gepostet, das gesetz sieht dies anders
§23 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind:
1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.
das trifft beim bildverkauf via agentur EINDEUTIG zu
und wenn du einkünfte aus einer gewerblichen tätigkeit erzielst, braucht man nicht mehr darüber nachdenken, ob das als selbständig gilt, oder?
Selbstständigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmerwagnis trägt. Das Unternehmerwagnis besteht dahin, dass der Steuerpflichtige selbst entscheidet, wie viel er tätig wird, somit die Höhe seiner Einkünfte bestimmt.
Boomer schrieb:
Scarlet schrieb:
Wenn ich meine Bilder in einer Bildagentur zum Verkauf anbiete, dann ist das noch lange keine Selbständigkeit, sondern ein Nebenverdienst, den man natürlich in der Arbeitnehmerveranlagung - wenn man angestellt ist - angeben muss. Nicht mehr und nicht weniger. Sobald man nur bis max. 1.136,- Euro pro Jahr dazuverdient, fällt auch meist nicht mal eine Steuer an, die abzuführen wäre, wenn ich denn richtig informiert bin.
Wie so oft hier, fast richtig aber nicht ganz.
Auszug aus dem Steuerbuch für 2010:
Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 € enthalten sind und Ihr gesamtes Einkommen 12.000 € übersteigt, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen!
wwat schrieb:
Du bist mir schon öfters wegen irgendwelchen Meldungen aufgefallen, die nichts beitragen.
wwat schrieb:
Wenn dich etwas stört, lese es einfach nicht durch.
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