Hobbyfotograf, Deviantart und die Steuer

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    • Hm,keine Ahnung? Wie soll ich wissen, warum du so bist. Kenn dich ja nicht,oder? Nur geb ich da dem ISO schon recht. Wenn man den Threadverlauf so durchliest, geht's immer in die gleiche Richtung. Jedesmal. Hobbyfotograf möchte Kohle machen /dudu das darfst du nicht/dann mach halt den Meister / usw. Jeder soll das so halte wie er will. Die ewige Besserwisserei bzw. das schulmeisterliche Verhalten mancher geht auch mir langsam am Sack.
    • pusher schrieb:

      Hm,keine Ahnung? Wie soll ich wissen, warum du so bist. Kenn dich ja nicht,oder? Nur geb ich da dem ISO schon recht. Wenn man den Threadverlauf so durchliest, geht's immer in die gleiche Richtung. Jedesmal. Hobbyfotograf möchte Kohle machen /dudu das darfst du nicht/dann mach halt den Meister / usw. Jeder soll das so halte wie er will. Die ewige Besserwisserei bzw. das schulmeisterliche Verhalten mancher geht auch mir langsam am Sack.

      Verstehe ich jetzt nicht ganz, bin ich jetzt schulmeisterlich wenn ich vorschlage den Meister zu machen.
      Bevor ich nach Deutschland auswandere um mich Fotograf nennen zu dürfen, ist es die einfachere Lösung den Meister zu machen.
      Ein jüngerer Arbeitskollege veranstalltet nebenberuflich gelegentlich Partys und Events, der hat mit 18 die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe gemacht. Wiso soll das beim Fotografen nich gehen.

      Aber stimmt schon, das Murmeltier kommt nicht zur Ruhe, immer wieder wird so ein unnötiger Fred über Selbständigkeit aufgemacht. Eigentlich habe ich mir vorgenommen, auf solche Freds nur Links zu Seiten zu posten, die sich mit sowas befassen.
      In Zukunft werde ich solche unedigen Freds einfach ingorieren.
    • die Regelung in Ö bezgl. Fotografie ist ja de facto eine Behinderung zum Gewerbezutritt...für jene die nicht lernen wollen, können oder die nicht das Geld dafür aufbringen können..noch dazu , wo mich die prüfen werden, in deren Bereich ich dann eindringe...;-))

      ..der kleingewerbeordnung nach wäre es kein Problem zu einem angestelltem Beruf noch was zu machen...( max € 30.000,-- Umsatz im Jahr )...das wäre locker zu machen....

      ..wenn nicht die Meisterprüfung wäre......;-))
    • berndniph schrieb:

      Aber stimmt schon, das Murmeltier kommt nicht zur Ruhe, immer wieder wird so ein unnötiger Fred über Selbständigkeit aufgemacht.


      damit bin dann wohl ich gemeint.
      keine ahnung was meine fragen mit selbstständigkeit zu tun haben sollen.


      dein eröffnungsposting:

      da ich mir überlegt habe mit meinem hobby ev. auch mal etwas geld zu verdienen

      nun, DAS nennt sich SELBSTSTÄNDIGKEIT
    • man kanns auch übertreiben ...

      zwischen ein paar euro dazuverdienen und sich selbsständig machen liegt doch ein kleiner unterschied.

      aber wie hier schon einer geschrieben hat :

      "der te hat noch nicht mal ne kamera und ihm wird schon geraten seinen hauptwohnsitz zu verlegen bzw die meisterprüfung zu machen..."

      ich bin erst 2 tage in dem forum hier unterwegs,
      dass aber in jedem beitrag dieselbe diskussion (hi @meisterprüfung) losgetreten wird,
      nervt mich jetzt schon.

      meine fragen ob man steuerlich da was machen kann und
      ob es überhaupt erlaubt ist seine fotos auf deviantart anzubieten
      haben doch absolut nix mit selbsständigkeit zu tun.

      sry
    • berndniph schrieb:

      meine fragen ob man steuerlich da was machen kann und
      ob es überhaupt erlaubt ist seine fotos auf deviantart anzubieten
      haben doch absolut nix mit selbsständigkeit zu tun.


      doch, hat es. aber anscheinend willst du das nicht lesen

      nur so nebenbei: du kannst angestellter sein und nebenbei einer selbstständigen tätigkeit nachgehen

      aber nachdem dich das forum hier eh nervt .....
    • Wenn ich meine Bilder in einer Bildagentur zum Verkauf anbiete, dann ist das noch lange keine Selbständigkeit, sondern ein Nebenverdienst, den man natürlich in der Arbeitnehmerveranlagung - wenn man angestellt ist - angeben muss. Nicht mehr und nicht weniger. Sobald man nur bis max. 1.136,- Euro pro Jahr dazuverdient, fällt auch meist nicht mal eine Steuer an, die abzuführen wäre, wenn ich denn richtig informiert bin.
    • Scarlet schrieb:

      Wenn ich meine Bilder in einer Bildagentur zum Verkauf anbiete, dann ist das noch lange keine Selbständigkeit,


      wohl zum 5000ten hier gepostet, das gesetz sieht dies anders

      §23 EStG
      Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind:
      1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.


      das trifft beim bildverkauf via agentur EINDEUTIG zu

      und wenn du einkünfte aus einer gewerblichen tätigkeit erzielst, braucht man nicht mehr darüber nachdenken, ob das als selbständig gilt, oder? ;)

      Selbstständigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmerwagnis trägt. Das Unternehmerwagnis besteht dahin, dass der Steuerpflichtige selbst entscheidet, wie viel er tätig wird, somit die Höhe seiner Einkünfte bestimmt.
    • RE: Hobbyfotograf, Deviantart und die Steuer

      Ich finds ja irgendwie witzig dass jemand der sich als "kompletter Neuling" auf dem Gebiet der Fotografie bezeichnet, schon jetzt Gedanken darüber macht was passiert wenn National Geographic ihm seine Fotos abkauft. Das klingt so a bissl wie einer der grad mit Joggen anfängt und fragt wo er seine zukünftigen Marathon-Pokale am besten hinstellen soll. :hmm:
    • Scarlet schrieb:

      Wenn ich meine Bilder in einer Bildagentur zum Verkauf anbiete, dann ist das noch lange keine Selbständigkeit, sondern ein Nebenverdienst, den man natürlich in der Arbeitnehmerveranlagung - wenn man angestellt ist - angeben muss. Nicht mehr und nicht weniger. Sobald man nur bis max. 1.136,- Euro pro Jahr dazuverdient, fällt auch meist nicht mal eine Steuer an, die abzuführen wäre, wenn ich denn richtig informiert bin.


      Wie so oft hier, fast richtig aber nicht ganz.

      Auszug aus dem Steuerbuch für 2010:

      Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 € enthalten sind und Ihr gesamtes Einkommen 12.000 € übersteigt, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen!
    • berndniph schrieb:

      Aber stimmt schon, das Murmeltier kommt nicht zur Ruhe, immer wieder wird so ein unnötiger Fred über Selbständigkeit aufgemacht.


      damit bin dann wohl ich gemeint.
      keine ahnung was meine fragen mit selbstständigkeit zu tun haben sollen.

      Jetzt komme ich mir schon vor wie der Jörgl, so auf die art "bin schon wieder da"
      Das Thema Fotos verkaufen ist ein leichtes Reizthema und kommt periodisch wie eine Plage daher.
      Da gibt es bei den Vorschlägen immer gleich die wildesten konstuktionen, wie ins Ausland auswandern, oder eine Bildagentur zu gründen und die Bilder der Bildagentur zu schenken,...usw.

      Im Prinzip ist bei einer Tätigkeit welche selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht durchgeführt wird, ein Gewerbe anzumelden.
      Wenn du jetzt über deine Website Prints von Landschaftsfotografien anbietest, bist du schon irgendwie in einer Grauzone.
      Eventfotografen sind da auch in so einem Bereich, oder Fotografen, die Bilder über Bildagenturen verkaufen.
      Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst machst du die Meisterprüfung. Wie ISO Terisch schon bemerkt ist, ist das Irrsinn, keine Ahnung von Fotografie, aber die Meisterprüfung machen. Aber rechtlich bist du nur so wirklich auf der sicheren Seite, es ist legal und die Kosten holst du dir zum Großteil vom Staat zurück.
      Die zweite Möglichkeit wäre das Gewerbe des Pressefotografen anzumelden, ist ein bischen in der Grauzone. Es wird dir warscheinlich keiner Probleme machen, sollange du den Berufsfotogrfen nicht ins Gewerbe pfuscht und Dienstleistungen anbietest, oder Hochzeiten, Portraits fotografierst.
      Die dritte Möglichkeit ist gar nichts zu machen, warscheinlich bleibt dein Gewinn bei Deviantart unter 750 euro im Jahr und du bist nicht einmal Steuerpflichtig, als Schüler,Student geht noch mehr. Das machen warscheinlich die meisten.

      Die österreichische Gewerbeordnung ist beim Thema Fotografie durch die neuen Verkaufsmöglichkeiten durch Internetportale aber nicht mehr wirklich im Sinne der EU. Im Prinzip fehlt sowas, wie ein Fotoproduzent oder Fotodesigner. Der jetzt nicht wie der klassische Berufsfotograf, oder Pressefotograf arbeitet.
      Die einfachste Möglichkeit wäre daher einen Fotoproduzenten, oder ähnliches als neues Gewerbe anzuhängen.
      Mit einem, sagen wir 1 wöchigen Kurs bei der WIFI über rechtliche,technische und steuerliche Grundlagen wäre das die beste Variante.

      Denn die jetzige Gewerbeordnung wird immer wackeliger, eben weil sie einen zB Eventfotografen schon vom einfachen Zugang zum Gewerbe ausschliesst.
      Wenn jemand genug Kohle hat, könnte er bei der EU wegen dieser Gewerbeordnung klagen und recht bekommen. Bevor der Staat da Zeit verschwenden würde, wie er die Verordnung erneut biegen könnte, würde warscheinlich die Deutsche Variante bevorzugt werden.
      Da wäre eher auch nicht im Sinne der Berufsfotografen aber da würde diesmla die Eisenbahn drüberfahren. So nach dem Motto, ein paar Jahre Schonfrist hab ihr ja gehabt.

      Im Prinzip kann man es bei dem Thema, niemanden recht machen kann und die Freds werden daher meist recht lusstig, oder auch nicht.

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