Hobbyfotograf, Deviantart und die Steuer

    • Hobbyfotograf, Deviantart und die Steuer

      hallo,

      ich bin ein kompletter neuling in der fotografie.
      hab die letzten tage einiges gelesen bzgl. berufsfotografen, innung, recht usw.
      da ich mir überlegt habe mit meinem hobby ev. auch mal etwas geld zu verdienen hier ein paar fragen.
      ja ich weiß es ist quasi unmöglich damit geld zu verdienen, außer man macht jetzt richtige top fotos.
      aber wer nicht probiert ...

      1) so wie ich das verstanden hab kann man in österreich keine fotos (makrofotografie, natur, portrait, was auch immer) verkaufen, solang man kein berufsfotograf ist . richtig ?
      2) wenn ich aber meine fotos auf z.b. deviantart zum verkauf anbiete ? ist das erlaubt oder nicht ? -.-
      3) bin hauptberuflich programmierer. da kann ich ja kaum meine kamera absetzen, oder meine fotoreise nach ägypten.
      kann man ein nebengewerbe anmelden (grafiker, weil freies gewerbe) und dann ausgaben bzgl. diesem von der steuer absetzen ? z.b. kamera, reisekosten usw.

      für etwaige antworten bedanke ich mich schon mal.

      mfg bernd
    • zu 1.: Fotos kannst du schon verkaufen. du darfst nur keine Aufträge annehmen. Deine Urlaubsbilder und dergleichen kannst du sehr wohl verkaufen.
      zu 2.: Du kannst deine Bilder auch bei Deviantart oder sonstigen Seiten zum Verkauf anbieten.
      zu 3.: du kannst natürlich den Pressefotografen als Nebenberuf anmelden. Aber eine Fotoreise nach Ägypten wirst du wohl schwer beim Finanzamt geltend machen könne.

      Ach ja, versuch einfach schöne Fotos zu machen und siehe es als Hobby. Fürs Geldverdienen gibt es sicher einfachere Möglichkeiten!

      Lg, florian
    • Ob das stimmt was ich jetzt sage, kann korrekt aber auch falsch sein...

      1.)
      Du darfst Fotos verkaufen NUR, aber nicht wie eine Berufsfotograf diese Leistungen anpreisen, das heißt Aufträge annehmen, Werbung etc. Dir kann keiner sagen du darfst dein Foto nicht verkaufen, wäre doch absurd. Mein Bügeleisen darf ich verschärbeln, aber mein Foto nicht?
      Wenn du nun eine schöne Landschaftsaufnahme hast und z.b ein Pharmakonzern wills für seine neue Produktpalette verwenden, kannst dus ihm natürlich verkaufen, genauso könnte er dir dein Bügeleisen abkaufen, wenns ihn interessiert...
      Aber du darfst nicht eine Homepage aufmachen, die Hochzeitsfotograf.at heißt, zu Dumpingpreisen hunderte Hochzeiten abfotografieren und den richtigen Fotografen die existenz wegnehmen... da wirst vermutlich schnell Ärger bekommen.

      Das du damit wirklich Geld verdienst, mit dem sich was machen lässt, kannst du meiner Meinung nach vergessen. Das sich plötzlich die Konzerne um deine Landschaftsfotos reissen ist auch sehr unwahrscheinlich und meistens wollen sies noch gratis dazu...

      2.)
      Ich würde mal Ja sagen

      3.)
      Für sowas vielleicht mal beim Finanzamt anrufen oder Steuerberater (was weiß ich :D )


      Vielleicht solltest du es doch nur beim Hobby ohne verdienst lassen, wenn deine Fotos so super gut sind, kommen die Leute schon von alleine...
    • PatrickH schrieb:

      Ob das stimmt was ich jetzt sage, kann korrekt aber auch falsch sein...

      eine ernst gemeinte frage:
      warum schreibst du es dann?


      PatrickH schrieb:

      Aber du darfst nicht eine Homepage aufmachen, die Hochzeitsfotograf.at heißt, zu Dumpingpreisen hunderte Hochzeiten abfotografieren und den richtigen Fotografen die existenz wegnehmen..


      hmmm, ob das dem besitzer der webseite gefällt?
      deinen seltsamen satz könnte man durchaus als "vorwurf" gegenüber dieser firma verstehen
      man sollte sich gut überlegen, welche beispiele man anführt
    • danke euch beiden.

      is eh nur ein hobby für mich. 10.000 euro für die ausbildung hab ich ned ;)
      aber das ganze lesen hier im forum bzgl. recht hat mich leicht verunsichert.

      hab mir halt nur überlegt ein gewerbe anzumelden, wo ich dann meine ausgaben bzgl. objektive, stative usw. abschreiben kann;
      würd mich nur interessieren ob das okay ist. bzgl. der reise bin ich mir noch unsicher. denn ein fotograf, der nach norwegen fliegt um eisbären zu fotografieren kann das doch sicher auch absetzen. wieso sollte das ein "grafiker" oder "foto artist" das nicht auch dürfen ?

      und wenn man dann mal wer einen druck über deviantart oder dergleichen kauft,
      ist das sicher ein cooles gefühl.

      lg
    • berndniph schrieb:

      denn ein fotograf, der nach norwegen fliegt um eisbären zu fotografieren kann das doch sicher auch absetzen. wieso sollte das ein "grafiker" oder "foto artist" das nicht auch dürfen ?


      im zweifelsfall wirst du vom finanzamt gezwungen, eine getrennte buchhaltung für deine "normale tätigkeit" und die fotografie zu führen.
      sollte die fotografie keinen gewinn abwerfen, wirds als liebhaberei eingestuft

      die zeiten, in denen man verschiedene aufgabenbereiche steuerlich quersubventionieren konnte, sind schon länger vorbei
      ich hatte so eine diskussion 1990 mit dem finanzamt
    • du kannst uns ja auch mal ein paar Bilder von dir zeigen nicht dass ich interessiert wäre oder so ;)

      Zum Thema: Genau das das vorher schon erwähnt wurde du darfst Fotos im Nachhinein verkaufen aber keine Aufträge annehmen (nicht einmal kostenlos so viel ich weiß)
      Beim Finanzamt wird es immer unterschiedlich sein wie es Formuliert ist man könnte ja auch in Ägypten ein Geschäftstreffen mit jemanden haben der dir dann die Landschaft zeigt
    • Ist es zulässig, wenn man sich als Österreicher im Ausland nieder lässt, wo das Fotografen-Gewerbe frei ist. Wenn man dort den Hauptwohnsitz anmeldet, müsste es ja gehen, dass man auch das Fotografen-Gewerbe frei ausführen darf oder täusche ich mich da?
      Dann sollte man ja auch in Österreich Aufträge auf die legale Art und Weise annehmen dürfen?
    • Am besten mal beim Finanzamt anrufen und die Sacjhe mit Auslandsreisen abklären.

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    • wwat schrieb:

      Ist es zulässig, wenn man sich als Österreicher im Ausland nieder lässt, wo das Fotografen-Gewerbe frei ist. Wenn man dort den Hauptwohnsitz anmeldet, müsste es ja gehen, dass man auch das Fotografen-Gewerbe frei ausführen darf oder täusche ich mich da?
      Dann sollte man ja auch in Österreich Aufträge auf die legale Art und Weise annehmen dürfen?


      im prinzip ja, aber:

      1. du musst dann (nachweislich) mehr als 50% deiner zeit in diesem land verbringen
      für jeden, der fotografie neben einem angestelltenverhältnis machen will, somit ein problem
      2. kostet eine firma im ausland auch einiges an fixkosten, mit briefkastenfirma geht da nichts
      tschechei zb mit klienem büro und steuerberater gleich mal 5-6000 euro im jahr
      3. du bist dann ein ausländischer unternehmer für Ö-kunden, kann bei firmen
      durchaus ein problem sein
      4. wenn du dann zuviel umsatz in Ö machst, musst du u.U. eine niederlassung gründen.
      ganz hab ich noch nicht herrausgefunden, wann/warum.
    • Danke für die ausführliche Antwort ... du kennst dich offensichtlich ziemlich gut mit der Wirtschaft, Steuer und Recht aus ... gut zu wissen!!! ;)
      Eventuell ein Lösungsansatz für manche Fotografen, die nicht die Meisterprüfung in Österreich ablegen wollen aber es gerne trotzdem Hauptberuflich versuchen möchten. Ist schon klar, dass es eine Menge kostet ... denke jedoch, dass es auch in Österreich so einiges kosten würde sich selbstständig zu machen.
    • Hallo!
      Nach § 1 Abs. 2 GewO ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht ausgeübt wird. Auch Stockfotografie würde meiner Meinung nach - wenn man den Buchstaben des Gesetzes folgt - darunter fallen, da es nicht auf eine Beauftragung, sondern auf die Selbstständigkeit Regelmäßigkeit und Erwerbsabsicht ankommt. Ich würde daher empfehlen, dass du dich da genau bei WKO/Innung bzw. Finanzamt schlau machst, bevor dir irgendwelche unangenehmen Briefchen ins Haus flattern :sweat: .

      Die §§ 373a ff. GewO (EWR-Anpassungsbestimmungen) regeln die Tätigkeit von im EWR ansässigen Firmen in Österreich in Bezug auch vrübergehende Gewerbsausübung etc.

      Interessant wäre es, ob jemand schon einmal eine offizielle Anfrage zum Thema "Anfertigen und Verkauf von Fotos über Bildagenturen (d. h. ohne Auftragsarbeiten)" an Stellen, die sich mit der GewO auskennen, gestellt hat :pfeifen: .

      LG
    • im prinzip ja, aber:

      1. du musst dann (nachweislich) mehr als 50% deiner zeit in diesem land verbringen
      für jeden, der fotografie neben einem angestelltenverhältnis machen will, somit ein problem



      ad 1: Wichtig für den Hauptwohnsitz ist nicht nur die Aufenthaltsdauer, sondern auch der "Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen", wie´s das Gesetz so schön definiert. Also zB: wenn du Familie hast, weiterhin verheiratet bist, du aber auf einmal in einem anderen Land einen Hauptwohnsitz hast, kann das auch ganz schnell empfindlich zu Verlust einiger Beihilfen führen, also vorher definitiv gut anschauen bzw. zum Steuerberater gehen. Familienbeihilfe ist zB. an den Hauptwohnsitz geknüpft (auch Schulbesuche etc), was ich weiß.
      Bei uns gibt´s gerade genug deutsche Arbeitnehmer, die nur unter der Woche nach Österreich pendeln, ihren Hauptwohnsitz aber in Deutschland beibehalten, schlichtweg weil die Familie dort ist (und regelmäßig an diesen Wohnsitz zurückkehren, jedes oder jedes zweite Wochenende), in Österreich maximal Nebenwohnsitz haben.(Deutsches Meldegesetz §12 (2) (2) "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.")

      Wenn du weiterhin Einkünfte aus österreichischer Arbeit erzielst, musst dir außerdem anschauen, wie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem jeweiligen Land ausschaut. Manchmal recht simpel und logisch, manchmal schwer verstrickt. Wenn du künftig was erben solltest, ist das auch recht verwirrend, da Ö ja mittlerweile keine Erbschaftssteuer mehr erhebt .... somit hat zum Beispiel D Ende 2008 das Erbschaftssteuerabkommen, das eben auch Doppelbesteuerung vermeiden sollte, aufgekündigt und mit einem Wohnsitz in D wärst du zwar in Ö nicht, dafür aber in D eventuell steuerpflichtig .......

      Jo, wie gesagt, alles recht lustig, alles ein bissl verwirrend, am besten mit jemandem, der sich in dem Dschungel auskennt, solltest du sowas vorhaben.
    • Warum kompliziert wenns einfach auch geht

      Wenn man der Meinung ist das Gewerbe des Fotografen anmelden zu müssen, da am besten einfach die Meisterprüfung machen.
      Die Kosten sind minimal, denn Großteil bekommt man vom Staat über Förderungen zurück. So ist eben Österreich, eine Menge Bürokratie, für die Kosten kommt der Staat auf. Ausnutzen solange es noch geht, auch wenn man den Meisterbrief nicht braucht, ist er doch was schönes für die Wand.
    • ich find diesen thread echt wieder mal sehr amüsant.
      der TO hat noch nicht mal eine kamera bzw. ahnung von fotografie bzw. erfahrungen bzw. qualitäten - es wird aber sofort ein hauptwohnsitzwechsel ins ausland oder die meisterprüfung vorgeschlagen.
      :party:

      ich hab letztens einen papierflieger gebaut - hat total spass gemacht - jetzt überleg ich zur lufthansa zu gehen um mit meinem neuen hobby ein bisschen geld zu verdienen. hat jemand ein anmeldeformular für mich?
    • Nu mal so interressenshalber ab welchem alter darf man die meistrprüfung eig machen?
      So viel ich weiß muss man 3 Jahre Bergserfahrung haben und vorweisen können oder irre ich mich?
      Das heißt wenn man mit 15 einen fotografischen Beruf als Lehrling macht kann man mit 18 die Meisterprüfung machen ?
      Hab ich das richtig durchschaut?
    • Die Meisterprüfung für Berufsfotograf kannst du machen, sobald du 18 bist. Eine Lehre oder Berufserfahrung brauchst du keine.
      Das hängt mit der EU zusammen. Laut EU Verordnung darf man am Zugang zum Gewerbe nicht gehindert werden, gilt für die meisten Gewerbe, Fotograf fällt auch darunter.
      In Deutschland darfst du daher jederzeit das Gewerbe Fotograf anmelden, in Österreich darsft du jederzeit die Meisterprüfung machen.
      Die EU Verordnung ist da in gewisser Weise gebeugt worden, aber irgendwie doch umgsesetzt worden.

      Im Prinzip ist da ein Widerspruch da, wie der Isotonisch oder so schon bemerkt hat.
      Aber man kann auch jederzeit eine Berufspilotenschule machen, auch wenn man vorher nur Papierflieger gebastellt hat.
      Falls jemand vom Papierflieger zum Beruspiloten umsatteln will --> [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

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