Modelverträge

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    • verstehe.
      bedeutet dann soviel wie: das modell bekommt die bilder, stellt dafür sich auf zeit zur verfügung.
      bekommt aber im endeffekt kein geld dafür.

      sehe ich das richtig?
      und für evtl. vergrößerungen muss es dann auch bezahlen.

      klingt vernünftig.

      @eric:
      hast du auch einen vertrag, wo mit bezahlung gearbeitet wird?

      lg alf
    • Hallo Namenskollege!

      Für mich ist dieser vertrag ungenügend. Es gibt durch ihn keine ausreichende rechteübertragung des modells an den fotografen. Ein vertrag richtigerweise rechteübertragung genannt, sollte genaustens enthalten, wofür das modell das recht auf die veröffentlichung der eigenen person an den fotografen überträgt. Für welche medien? Internet, zeitungen, ausstellungen usw. Dein vertrag regelt nur die entstandenen kosten und bestätigt dem fotografen, daß er fürs fotografieren die erlaubnis hatte und er das modell zu nichts gezwungen hat. Der hinweis aufs komerzielle ist zu wenig. Das bedeutet nur, daß für komerzielle verwendung das modell befragt werden muss und erlaubt keine unkomerzielle verwendung. Der passus mit der veertraulichen behandlung verbietet dir das zeigen der bilder an andere menschen. Dann muss der vertrag auch enthalten wie das bild durch den fotografen bearbeitet werden darf. Das ist nicht selbstverständlich, daß der fotograf rummanipulieren darf wie er mag. Was ist, wenn er so verzerrt, daß es fürs modell peinlich wird? Dein vertrag regelt nur die bearbeitung durchs modell. Das ist meine meinung und keine rechtsberatung. Wenn man kein rechtsanwalt ist, darf man verträge nicht veröffentlichen, weil das eine unerlaubte rechtsberatung darstellt. Mir hat bei der verfassung meiner rechteübertragung ein anwalt als gegenleistung für portraits zur seite gestanden. Auflage: Darf den nicht weitergeben oder veröffentlichen.
      Dann kommt noch dazu, daß jedes modell seine rechteübertragung zurückziehen kann, wenn es die bisherigen unkosten und verdienstentgang des fotografen bezahlt. Das bezieht sich auf einen gerichtsbeschluss in Germany. Denke, daß würde bei uns öhnlich günstig fürs modell ausgehen. Den verdienstentgang bekommt nur einer mit konzession, hobbyfotografen nicht. Wichtiger als ein vertrag, ist die bestätigung des modells, daß es für seine leistung einen gegenwert wie geld oder bilder erhalten hat. Ohne ist jeder vertrag das papier nicht wert, auf dem er steht und dadurch erübrigt sich auch die bezeichnung TFP-vertrag. Prints sind eine bezahlung.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frosch ()

    • Original von L.eric
      erich,

      der vertrag IST von einem juristen verfasst, und er meinte, mehr muss nicht drinnen stehen, soll nicht überkompliziert werden, er genügt. . . .
      und ich verwende ihn nun schon eine ganze zeit lang und hab keinerlei probleme . . . .


      Der vertrag selbst mag schon in ordnung sein. Aber er gibt dir keinerlei recht auf veröffentlichung der bilder. Es findet dadurch keine rechteübertragung vom modell zum fotografen statt. Er ist nur eine vereinbarung über das fotografieren. Der was mich beraten hat meinte: Das wichtigste ist die bestätigung vom modell, daß es etwas erhalten hat. Anderes kann durchaus mündlich vereinbart werden. In einem rechtsstreit kannst du dann andere modelle mit denen du auf gleicher basis gearbeitet hast, als zeugen für dein vorgehen benennen. Da glaubt kein richter, wenn ein modell was anderes behauptet. Kannst du dem modell nicht nachweisen, daß es etwas von dir als bezahlung erhalten hat, wird der vertrag ungültig, weil das als verstoß gegen die "Guten Sitten" gilt.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frosch ()

    • RE: Modelverträge

      nachfolgend ein Mustervertrag wie er allgemein benutz wird

      Vertrag -Testshooting


      Dieser Vertrag welcher die Nutzungsrechte über die am in im Rahmen eines Shootings entstandenen Fotos regelt wird geschlossen zwischen:
      Fotomodell Fotograf
      Name: …………………………… Name: ……………………………
      Vorname: …………………………… Vorname: ……………………………
      Geb-Dat: …………………………… Geb-Dat: ……………………………
      Strasse: …………………………… Strasse: ……………………………
      PLZ: …………………………… PLZ: ……………………………
      Ort: …………………………… Ort: ……………………………
      Telefon: …………………………… Telefon: ……………………………

      Gegenstand des Vertrages
      Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer von ….. Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form (nichtzutreffendes ist vom Model zu streichen):
      . •Porträt (Gesicht, Teile des Körper)
      . •Kleidung (Körper angezogen)
      . •Bademode (Körper in Badeanzug)
      . •Dessous (Körper in Dessous und Unterwäsche)
      . •Teilakt (Körper teilweise nackt, ohne erkennbaren Schambereich)

      •Klassischer Vollakt (Körper vollständig nackt) Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeort(e) vorschlagen bzw. ablehnen. Das Modell ist berechtigt alle Fotoaufnahmen über das Shooting oder danach anzusehen und mit dem Fotografen zusammen zu bewerten. Die Fotoaufnahmen, die nicht den genannten Bereichen entsprechen bzw. besonders unvorteilhaft sind, müssen danach gelöscht werden.
      Wenn vom Fotografen für die Aufnahme von Kleidung, Unterwäsche und/oder Aktaufnahmen spezielle Wünsche bestehen, so müssen diese Kleidungsstücke vom Fotografen zur Verfügung gestellt werden. Das Model verpflichtet sich, sich für die genannten Fotoarten für die gesamte Länge des Foto-Shootings (längstens aber 8h und je 2 Stunden 10 Minuten Pause) zur Verfügung zu stellen. Für Akt-bzw. Kleidungsaufnahmen, werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht sofern keine Sonderwünsche (s.o.) bestehen. Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
      Ort des Shootings: …………………………………………………………………………..
      Datum des Shootings: …………….., Dauer des Shootings von ….…….Uhr bis ……..… Uhr
      Das Shooting beginnt ab dem Zeitpunkt, wo das Model bereit für das Shooting. Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Eventuell wird auf Anfrage des Models oder des Fotografen Hilfestellung von der Begleitung erfragt.

      Nutzungsrechte des Models und des Fotografen

      Das Model und das Fotograf dürfen die Fotos zeitlich und räumlich uneingeschränkt für jegliche Art von Eigenwerbung und Eigenpräsentation nutzen. Darunter fallen zum Beispiel die Präsentation auf der Internetseite des Models sowie des Fotografen als auch die Präsentation auf den Internetseiten der Agenturen, in Foto-und Modelforen, die Präsentation im Modelbook und in der Setcard des Fotografen. Des Weiteren sind die Fotos für private Zwecke frei. Soweit es hierfür erforderlich ist dürfen sowohl Model als auch Fotograf die Bilder bearbeiten und vervielfältigen, jedoch nicht darüber hinaus.

      Nutzungsverbote
      Dem Model und dem Fotografen ist es untersagt die Fotos in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf des Models als auch den Ruf des Fotografen schädigen könnten. Insbesondere ist jegliche Veröffentlichung und Darstellung im direkten Zusammenhang mit Pornografie untersagt.

      Veröffentlichungen und kommerzielle Nutzung
      Beide Parteien müssen sich, sofern sie die Fotos für andere als in diesem Vertrag festgelegte Zwecke nutzen möchten, ein schriftliches Einverständnis der jeweiligen anderen Partei einholen. Dies gilt vor allem für kommerzielle Veröffentlichungen sowie für den Verkauf der Fotos.

      Honorar
      Keine der beiden Parteien erhält ein Honorar für das Fotoshooting. Beide Parteien haben selbst für Ihre Reisekosten, Materialkosten, etc. aufzukommen. Das Model erhält die Fotos auf CD. Die Rohdaten bleiben im Besitz des Fotografen.

      Schlussbestimmungen
      Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Gerichtsstand ist der Wohnort des Models. Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt unabhängig vom Aufnahmeort ausschließlich Deutsches Recht. Diese Freigabeerklärung ist unwiderruflich. Weitere Sondervereinbarungen und Absprachen werden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
      ……………………………………… ……………………………………… Model Fotograf
      ……………………………………… ……………………………………… Ort, Datum Ort, Datum

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