Bildbearbeiter

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    • Bildbearbeiter

      Hallo,

      ich beschäftige mich schon seit längerem intensiv mit Bildretusche (Photoshop), Beautyretouching usw.
      Das man als nicht Fotograf keine Aufträge annehme darf, ist mir klar ich denke das hatten wir auch schon genug.
      Wie ist das ganze als Bildbearbeiter? Wenn jemand mich bittet seine Bilder zu bearbeiten und dafür
      bezahlt, darf man das ? Oder gibts da wieder irgend eine Bestimmung ?

      danke

      (ob mich jemand mit meinen Amateurkenntnissen bezahlen würde, steht mal nicht
      zur Debatte)
    • Hallo!

      Ich hatte mal den gleichen Gedanken und wollte meine Brötchen als Bildbearbeiter verdienen. Als ich mich damals darüber informiert hatte, wurde mir gesagt, dass Bildbearbeitung nur von Fotografen durchgeführt werden darf und in deren Berufsbild integriert ist. Es gibt ja auch keinen eigenständigen Beruf, der diesen Titel trägt.
      Lustige Sache - ein paar Wochen nachdem ich diesen Weg dann verlassen hatte, hat mich ein Fotograf angerufen und darum gebeten einige Bildretuschen für ihn zu machen. :D

      Viel Erfolg,
      Andreas
    • @Andreas: Das ist so nicht Richtig...man kann sehr wohl als Fotograf, eingeschränkt auf Bildbearbeitung legal arbeiten:
      Diesern Kurs hier absolvieren und Fachgespräch führen und los gehts....weis nicht ob man das Fachgespräch auch ohne Kurs besuchen darf...
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      Hinweis
      Absolventen dieses Lehrgangs erfüllen gemäß BGBL. Nr. 45/2003 §3 die fachliche Qualifikation zur Absolvierung des Fachgespräches, das zur Ausübung des Gewerbes der Fotografen eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung berechtigt. Das Fachgespräch ist nicht Bestandteil des Kurses und wird von der Wirtschaftskammer abgenommen.
    • TinaRawatta schrieb:

      @Andreas: Das ist so nicht Richtig...man kann sehr wohl als Fotograf, eingeschränkt auf Bildbearbeitung legal arbeiten:
      Diesern Kurs hier absolvieren und Fachgespräch führen und los gehts....weis nicht ob man das Fachgespräch auch ohne Kurs besuchen darf...
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      Hinweis
      Absolventen dieses Lehrgangs erfüllen gemäß BGBL. Nr. 45/2003 §3 die fachliche Qualifikation zur Absolvierung des Fachgespräches, das zur Ausübung des Gewerbes der Fotografen eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung berechtigt. Das Fachgespräch ist nicht Bestandteil des Kurses und wird von der Wirtschaftskammer abgenommen.


      Hallo!

      Dann hat sich da in der Zwischenzeit anscheinend was verändert. Meine Informationen damals haben anders ausgesehen. Trotzdem finde ich die Kopplung "Fotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung" immer noch etwas eigenartig und wünsche mir eine endgültige Trennung dieser beiden Berufswege.

      Danke für diese Info,
      Andreas
    • AndreasResch schrieb:

      Als ich mich damals darüber informiert hatte, wurde mir gesagt, dass Bildbearbeitung nur von Fotografen durchgeführt werden darf und in deren Berufsbild integriert ist.
      Ich hab das Gefühl du hast damals einen Fotografen gefragt, der Angst hatte du nimmst ihm die Arbeit weg. :)

      Bei uns in der Firma müssen die WerbegrafikerInnen auch Bilder bearbeiten und retouschieren
      und da sind keine beruflichen Fotografen dabei, da hatten wir eigene Leute.
    • Wir hatten das ja schon mal hier und meine Info ist auch dementsprechend alt. Nach einem Telefonat von mir (damals) mit der Wirtschaftskammer (Interessensvertretung für Grafiker): Nein, Bildretusche dürfen Grafiker nicht machen (also der Kopierstempel im Photoshop ist verboten). Man darf allerdings ein Bild für den Druck herrichten - sprich Gradationskurven anpassen, Farbmodus ändern, blablabla.

      @ ABC: nur weil Du zu Deiner Tätigkeit bsp. Bildbearbeitung sagst und nicht Retusche, heißt das nicht, daß die Innung das auch so sieht. Wenn Du also vor hast, Bilder hinsichtlich Farbmodus und Druck anzupassen, ist alles in Ordnung, alles darüberhinaus wäre Bildretusche.
      Mir wurde damals gesagt, daß man als Grafiker einen Kurzlehrgang (ich glaube 8-10 Stunden) samt anschließender Prüfung machen kann, dann darf man mit Sanktus der Fotografeninnung Bildretuschen machen. Nähres oder neues dazu kann man sicher bei der Wirtschaftskammer in Erfahrung bringen.
    • Innung hin Innung her
      Vorschriften Verordnungen Lehrgänge Interessensvertretung Verbote ......

      Ich schicke meine Bilder nach Indien, z.B. zum Freistellen usw., und bekomme diese innerhalb kürzester Zeit perfekt bearbeitet wieder retour. Der Preis ist sowieso unschlagbar.
      Globalisierung eben.
      Aber was soll ich als Unternehmen machen, das international tätig ist?
      Hat wer eine bessere Idee?
      Ich will mit meinen Firmen und meinen 50 Mitarbeitern hier in Österreich nicht auf der Strecke bleiben.
    • Ich habe vor ca.2 Jahren eine Abmahnung, vom Verein für unlauteren Wettbewerb
      bekommen, weil ich die "digitale Bildbearbeitung" auf meiner Internetseite angeboten habe.
      Als ich nachfragte warum, erhielt ich die Antwort das nur ein Fotograf "digitale Bildbearbeitung" anbieten darf.

      Wie´s jetzt ist, weis ich nicht!

      Ich habe keine Strafe bekommen, ich mußte nur eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

      Lg
    • da ja wenn man sich einwenig umhört wird von den innungen qualitätsicherung sehr groß geschrieben! daher finde ich sollte bildbearbeitung heute auch als etwas eigenständiges angesehen werden.
      den die bildbearbeitung ist heutzutage bereits so umfangreich und komplex das nur jemand der sich sehr intensiv damit beschäftigt ein programm wie photoshop auf seine möglichkeiten ausschöpfen kann.

      denke die ausbildung des berufsfotographen wird dieses thema doch eher am rande behandeln und somancher anerkannter fotograf wäre überrascht was man so alles mehr rausholen kann.

      würde mich interessieren was die ausbildung in punkto digitale bildbearbeitung/ bzw. photoshopkenntnisse beinaltet! würde mich freuen wenn dies jemand mal angeben könnte! :)

      lg

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