flotschi.popotschi schrieb:
schicks doch einfach zurück... der verkäufer ist verpflichtet, dir den kaufpreis wieder auszuzahlen. ich versteh aber deinen ärger... bei dem set juckts natürlich im zeigefinger.
wie kommst du denn auf die idee?
es handelt sich um einen gewährleistungsfall. da muss/kann der VK zuerst mal nachbessern
und wenn der käufer ordnungsgemäß belehrt wurde, kann er nicht so einfach vom kauf zurücktreten, da er die kamera ja in betrieb genommen hat