Vor ca. zwei Jahren haben ich einen höheren Amtsträger der hiesigen Universität fotografiert. Das Bild hat ihm so gut gefallen, daß er darum bat, es auf seiner Institutshomepage verwenden zu dürfen.
Ich hatte dies aus gewissen Gründen damals honorarfrei bei Nennung meines Namens im Footer gestattet, allerdings mit dem dezidierten Hinweise, daß für jede allfällige weitere Veröffentlichung meine Genehmigung einzuholen ist, nicht zuletzt um in einem solchen Fall auch die Honorarfrage klären zu können.
Vor ein paar Tagen wurde nun in einem Lokalblättchen ein Artikel über diesen Herrn und seine Arbeit veröffentlicht...mit dem von mir gemachten Bild. Scheinbar hat er die Datei an die Zeitung weitergegeben.
Ich sehe darin klar eine Urheberrechtsverletzung, was meint Ihr?
Vorallem aber stellt sich mir die Frage, wie weiter vorzugehen ist:
+ Honorarforderung an die Zeitung mit sanftem Hinweis auf die Rechtslage und daß eine Klage wohl teurer käme?
+ Honorarforderung an den Fotografierten mit Hinweis auf die seinerzeitigen Bedingungen?
Gibt es irgendwo eine Liste mit "Richtsätzen" für die Abgeltung solcher Veröffentlichungen in Printmedien? Nach meiner bisherigen Erfahrung sind die erzielbaren Honorare nämlich von Zeitung zu Zeitung relativ unterschiedlich....
Unangenehm an der Sache ist, daß ich es mir eigentlich mit beiden Parteien nicht wirklich verscherzen will; die eine ist potenzielle Kundschaft, die andere gehört zum Uni-Kollegium.
Also, liebe rechtskundige User:
Wie beurteilt Ihr die Sachlage? Könnt Ihr mir eine bestimmte Vorgehensweise empfehlen?
Ich hatte dies aus gewissen Gründen damals honorarfrei bei Nennung meines Namens im Footer gestattet, allerdings mit dem dezidierten Hinweise, daß für jede allfällige weitere Veröffentlichung meine Genehmigung einzuholen ist, nicht zuletzt um in einem solchen Fall auch die Honorarfrage klären zu können.
Vor ein paar Tagen wurde nun in einem Lokalblättchen ein Artikel über diesen Herrn und seine Arbeit veröffentlicht...mit dem von mir gemachten Bild. Scheinbar hat er die Datei an die Zeitung weitergegeben.
Ich sehe darin klar eine Urheberrechtsverletzung, was meint Ihr?
Vorallem aber stellt sich mir die Frage, wie weiter vorzugehen ist:
+ Honorarforderung an die Zeitung mit sanftem Hinweis auf die Rechtslage und daß eine Klage wohl teurer käme?
+ Honorarforderung an den Fotografierten mit Hinweis auf die seinerzeitigen Bedingungen?
Gibt es irgendwo eine Liste mit "Richtsätzen" für die Abgeltung solcher Veröffentlichungen in Printmedien? Nach meiner bisherigen Erfahrung sind die erzielbaren Honorare nämlich von Zeitung zu Zeitung relativ unterschiedlich....
Unangenehm an der Sache ist, daß ich es mir eigentlich mit beiden Parteien nicht wirklich verscherzen will; die eine ist potenzielle Kundschaft, die andere gehört zum Uni-Kollegium.
Also, liebe rechtskundige User:
Wie beurteilt Ihr die Sachlage? Könnt Ihr mir eine bestimmte Vorgehensweise empfehlen?
