Amateur- und Profifotografen

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    • Kommerzell und gewerblich ist nicht das Gleiche....

      natürlich darf ich jedes einzelne meiner Bilder kommerzell nutzen, bin ja in der Regel auch der Urheber.
      wenn ich das aber wiederholt in Gewinnabsicht mache, mache ich es gewerblich und damit zulässigerweise nur mit Gewerbeberechtigung.

      Was "derPinky" bezüglich der Konzertfotos schreibt, ist mE tatsächlich richtig. Ich weiss, das klingt kurrios... Auch bezügl. Motorrad: Bauartgeschwindigkeit bedeutet, ich kann damit - technisch - 270km/h fahren. Ob ich es nach der StVO auch darf, ist eine andere Sache.

      Insgesamt ist die Abgrenzung jeweils nicht einfach. Wird auch nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Wenn ich aber auf meiner Webseite eindeutig vom Gewerberecht umfasste Tätigkeiten anbiete, ists sicher ganz schnell ziemlich klar.

      lg
      Peter
    • @Ianus
      unter der Voraussetzung, dass das Bild im Internet der Illustration aktueller Berichterstattung dient, ists mit Sicherheit kein Problem.

      Aber wenn du auf der News-Webseite unter Erotik die Bildserien anschaust, wäre dies mE eindeutig gewerbliche Tätigkeit eines Vollfotografen.

      Sei dir sicher, dass da viele Profis ohne Gewerbeberechtigung tätig sind. Ich kenne einige davon persönlich.

      lg
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von different_views ()

    • Hi, alle miteinander!

      Was die rechtlichen Ausführungen angeht, schließe ich mit different views an.

      Zum Text der Ausschreibung: Ich verstehe das so, dass bei Bildern, die im Wettbewerb gewinnen (oder auch nur teilnehmen), die Werknutzungsrechte (sei es kommerziell oder auch nicht) beim Fotografen verbleiben und nicht die MA 33 das ausschließliche Recht hat, sie zu verwerten. Wenn das so gemeint ist, sollte es auch so formuliert werden, zum Beispiel:

      "Die MA 33 erhält das nicht exklusive Recht, die am Wettbewerb teilnehmenden Fotos zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu nutzen. Im übrigen verbleiben sämtliche Werknutzungsrechte beim Urheber."

      Wenn die MA 33 was anderes will oder vorhat, muss natürlich das vorgesehen werden.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marko ()

    • möchte da jetzt nochmal bei den konzertfotos nachhaken. wenn ich (privat gemachte) konzertfotos veröffentlichen, bzw. verkaufen will brauche ich da nicht auch die zustimmung der künstler?

      hab nurmal gehört, dass leute die privat grönemeyer fotos gemacht haben (ok...den fotografier ich eh sicher nicth) in deutschland ziemliche probleme bekommen haben...

      cheers
      stefan
    • ich denke, diese fragen jetzt zu beantworten, sprengt den rahmen dieses threads.

      generell: um derartige künstler bei ihrer tätigkeit zu fotografieren, wirst du in der regel die genehmigung brauchen - da die nicht jeder bekommt, wird man vermutlich wirkliche probleme bekommen, wenn man es erstens trotzdem macht und zweitens die bilder verkauft.

      und: wenn wiedererkennbare personen als motiv dargestellt sind, braucht man auch deren - möglichst schriftliche - einverständniserklärung. aber das trifft nicht das gewerberecht, sondern das recht auf das eigene bild.
    • wobei man dann hier wieder drüber diskutieren kann, wie das mit personen ist, die im öffentlichen blickpunkt stehen, sprich: prominente.

      bei konzerten ist es meist so, dass die leute im bühnengraben für eine gewisse anzahl von liedern (z.b während der ersten 3 songs) die möglichkeit zum fotografieren haben und dafür eine entsprechende akkreditierung vom veranstalter bekommen.

      damit ist [schätze ich, ich kann mal nachfragen] auch geregelt, dass diese bilder dann verwendet werden dürfen [für was auch immer].

      danach wirst üblicherweise von der security hinausgebeten und ab dann gilt die [für konzerte sowieso übliche regel] dass bild und tonaufnahmen nicht gestattet sind und bei zuwiderhandeln die entsprechenden geräte abgenommen werden, etc...

      d.h. die ganzen fotos, die da immer wieder aus dem publikum gemacht werden, sind eigentlich ein verstoss gegen praktisch jede "hausordnung" bei konzerten. es wird mehr oder weniger geduldet, aber wenn du nachher probleme kriegst, darf man sich nicht beschweren.

      bei der david copperfield show vor kurzem wurde [mein letzter wissensstand] ein absolutes fotoverbot verhängt und alle kameras mussten am eingang abgegeben werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DerPinky ()

    • RE: pressefotograf

      @pinky

      nein, du liegst völlig falsch - wenn du mich fotografierst (von mr aus auf der strasse) brauchst du meine einwilligung - erst recht wenn du das bild veröffentlichst ! meines wissens nach, gibt´s nur den weg über ... eine menschenmenge .. wo das individuum nicht erkennbar ist !

      in der praxis wirds denke ich, nicht so heiß gegessen, aber theoretisch kann ich dir probleme machen, wenn du mich gegen meinen willen fotografierst - prominent oder nicht !

      @different views
      auf jeden fall bedanke ich mich beim peter, dass er sich in den dienst der
      sache gestellt hat und sich zum thema geäussert hat !

      und mein fazit:
      wenn alles im rahmen bleibt - wirds keinen wirbel geben !
      "wo kein kläger da kein richter"

      wenn ich zum beispiel im zuge einer ausstellung 2-3 bilder verkaufe .. kräht kein hahn danach - wenn ich aber in der krone dafür werbung mache .. ala ein bild um 30 € das stück, dann wirds kompliziert !

      lg michael X-)=

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von brechnuss ()

    • brechnuss: bei menschen wir dir und mir: ja
      bei prominenten auf offiziellen auftritten: imho nein

      Hier kommt eben der passus mit "Personen des öffentlichen Interesses" zu tragen.

      Grob gesagt: Ab einer gewissen Prominenz musst du damit rechnen, dass von dir Fotos gemacht werden, wenn du öffentlich auftrittst

      wenn jetzt aber robbie williams ein konzert gibt oder eine autogrammstunde (und fotografieren ist nicht ausdrücklich untersagt) dann kann ich von dem soviele fotos machen, wie ich will.

      Etwas anderes ist es, wenn du prominent bist und du in privatem umfeld, ohne dein wissen, fotografiert wirst und die fotos danach veröffentlicht werden (klassische paparazzi-shots)

      vergleicht hier mal das urteil rund um caroline von monaco, die sich ja gegen "paparazzi-shots" zur wehr gesetzt hat:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      da steht u.a. drin:

      Wo die Grenzen der geschützten Privatsphäre außerhalb des Hauses verlaufen, läßt sich nicht generell und abstrakt festlegen. Ausschlaggebend ist, ob der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er begründetermaßen und somit auch für Dritte erkennbar davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit nicht ausgesetzt zu sein.

      Plätzen, an denen sich der Einzelne unter vielen Menschen befindet, fehlt es von vornherein an den Voraussetzungen des Privatsphärenschutzes iSv GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1.


      wobei sich "der einzelne" eben auf personen des öffentlichen interesses bezieht

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DerPinky ()

    • also wie definiert man jetzt gewinnabsicht ?

      gewinn wäre für mich man ziehe ausrüstung diverse aufwände modelhonorare entwicklungskosten ...ect. ab.

      auch wenn ich jetzt *regelmäßig`bilder verkaufen könnte so schnell hät ich keinen gewinn im wirtschaftlichen sinne.

      dann gibts ja noch den begriff *liebhaberei*

      also das thema is leider unerschöpflich. und immer wieder tauchen unklarheiten auf

      :pfeifen:

      ganzdummdreinschau

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von silvio ()

    • Original von silvio
      also wie definiert man jetzt gewinnabsicht ?

      gewinn wäre für mich man ziehe ausrüstung diverse aufwände modelhonorare entwicklungskosten ...ect. ab.


      sehr vereinfacht ausgedrückt ...

      kleiner ausrüstungsgegenstände könntest du gleich abziehen ...

      die kamera nicht, die musst du abschreiben (dslr) ;)

      wäre dann ja ein anlagegegenstand ...
    • RE: pressefotograf

      Original von brechnuss
      @pinky

      nein, du liegst völlig falsch - wenn du mich fotografierst (von mr aus auf der strasse) brauchst du meine einwilligung - erst recht wenn du das bild veröffentlichst ! meines wissens nach, gibt´s nur den weg über ... eine menschenmenge .. wo das individuum nicht erkennbar ist !


      Nein, hier liegst Du IMHO falsch. Ich kann auf der Straße fotografieren wen immer ich möchte, dazu braucht man kein Einverständnis des fotografierten. Was man aber nicht darf - ohne Einverständnis - das Foto dann veröffentlichen.

      lg
      Ernst
    • RE: pressefotograf

      Original von PuraVida
      Nein, hier liegst Du IMHO falsch. Ich kann auf der Straße fotografieren wen immer ich möchte, dazu braucht man kein Einverständnis des fotografierten. Was man aber nicht darf - ohne Einverständnis - das Foto dann veröffentlichen.


      Ups, danke für den Hinweis... ich dachte bis jetzt auch immer, dass ich die Erlaubnis schon zum fotografieren brauche.....
    • RE: pressefotograf

      Original von Seide
      Ups, danke für den Hinweis... ich dachte bis jetzt auch immer, dass ich die Erlaubnis schon zum fotografieren brauche.....


      Naja, das ist mein Wissensstand.

      Vor allem schützt Dich das nicht davor das es vielleicht mal jemanden gegen den Strich geht und wenn der groß und stark ist dann hilft Dir das Recht am Papier auch nix.

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