kamera mit fallschaden gekauft und erst 2 wochen später entdeckt,...

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    • kamera mit fallschaden gekauft und erst 2 wochen später entdeckt,...

      hat irgendwer erfahrung mit solchen sachen?

      mein schwiegersohn hat sich am 8. juli eine d90 beim media markt gekauft (seine erste spiegelreflex) und ist erst ca. 2 wochen später bei einer genaueren musterung der kamera draufgekommen, daß das gehäuse beim vorderen einstellrad einen sprung hat. er beteuert, daß er die kamera wie ein rohes ei behandelt hat und sie ihm sicher nicht runtergefallen ist. ich meinte, daß er zwei wochen nach kauf, keine guten chancen hätte, da ja alles auf einen fallschaden hindeuten würde.

      so war es dann auch. der verkäufer beim media markt sagte, er solle sich direkt an nikon wenden und die jungs bei nikon sagten ihm, das wäre ein fallschaden und ginge sie nichts mehr an. dies sei eine sache zwischen mediamarkt und ihm.

      auf der feier zu meinem 50. geburtstag hatte er die cam auch mit. da ein anderer fotograf auch anwesend war, entstand zufällig ein foto von ihm mit der cam in der hand und auch da kann man den sprung schon sehen. aber da war die d90 auch schon 3 tage alt.

      reparaturkosten so um die 600 euro. also totalschaden. dumm gelaufen, sage ich. oder hat jemand andere erfahrungen gemacht?

      gruß franz
    • geschichten wie diese sind der grund, warum ich bei grösseren/teureren anschaffungen die ware immer aus der schachtel nehme und genauestens begutachte.

      ich hatte nämlich einmal ein ähnliches erlebnis beim kauf eines computerspiels. zuhause ausgepackt und siehe da, ein tiever kratzer in der dvd. dann find mal einen mediamarkt/saturn mitarbeiter, der dir dieses ding noch zurücknimmt. 40,- €uro im A...., da kenn ich billigere wege, um mich zu ärgern.

      da wäre ein bisschen mehr kulanz im einzelhandel angebracht. die sollten doch gegen sowas versichert sein. was ist denn, wenn frau xy aus der foto-abteilung beim stapeln der kartons eine kamera auf den boden fallen lässt. ich glaub nicht, dass sie die dann selbst bezahlen muss.
    • Gewährleistungsrecht

      Hallo Franz,

      Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht noch nicht verloren, ganz im Gegenteil.

      1. Die Auskunft von Nikon ist korrekt, bei dem Fehler handelt es sich um einen Mangel, der über die Gewährleistung behoben werden muss. Gewährleistung ist das verschuldensunabhängige Einstehen müssen des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel, soweit diese im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden sind bzw. waren. Diese ist vom Verkäufer zu erbringen und nicht vom Hersteller, in dem Fall also vom Mediamarkt.

      Siehe auch: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      2. Die zwei Wochen nach Kauf sind nicht relevant. Mit 1.1.2002 gab es eine Änderung im Gewährleistungsrecht, wo dieses dem EU-Recht angepasst wurde. Dabei wurde u.A. die Gewährleistung von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht und (WICHTIG!) die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten eingeführt!

      Siehe auch: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
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      Der Verkäufer hat also zu beweisen, dass die Sache (die D90) bei Übergabe mangelfrei war - und nicht umgekehrt!

      Also sofort wieder retour mit der Kamera zu Mediamarkt und die Sache urgieren. Bei (zu erwartender) Unwilligkeit des Verkäufers zuerst auf das Konsumentenschutzgesetz und das Gewährleistungsrecht verweisen. Anschliessend die Geschäftsführung verlangen und darauf hinweisen, dass du dich bei der AK informiert hast und diese das auch so sieht (siehe oben). Spätestens dann sollte das ganze zu deiner Zufriedenheit erledigt werden.

      Das wichtigste: Hartnäckig bleiben, auf dem Standpunkt bestehen und sich nicht abwimmeln lassen!!

      Falls das noch immer nichts nutzt, dann wirklich zur Arbeiterkammer gehen und Rechtsschutz holen, die machen solche Sachen mit Begeisterung.

      LG, nulldevice

      PS: Die Vorlesungen in Wirtschaftsrecht sind doch immer wieder nützlich... ;-))
    • RE: Gewährleistungsrecht

      nulldevice schrieb:

      Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht noch nicht verloren, ganz im Gegenteil.

      PS: Die Vorlesungen in Wirtschaftsrecht sind doch immer wieder nützlich... ;-))


      du solltest mehr PRAXISorientiert denken und nicht, was dir in vorlesungen beigebracht wird ;)

      es ist eine MECHANISCHE beschädigung der kamera, die (das wird dir jeder sachverständige bestätigen) zu 99%
      nur durch mechanische kräfte entstehen kann. der mangel wäre bei ÜBERGABE DEUTLICH sichtbar gewesen.

      die sache mit der beweislastumkehr kannst du hier in die mülltonne kippen

      das EINZIGE, was hier funktionieren würde, ware KULANZ seitens des herstellers und/oder des händlers

      2 wochen sind einfach eine viel zu lange zeit, um so etwas zu reklamieren
      das geht im besten fall geschätzte 2 tage
    • RE: RE: Gewährleistungsrecht

      kohli-vie schrieb:

      du solltest mehr PRAXISorientiert denken und nicht, was dir in vorlesungen beigebracht wird ;)

      es ist eine MECHANISCHE beschädigung der kamera, die (das wird dir jeder sachverständige bestätigen) zu 99%
      nur durch mechanische kräfte entstehen kann. der mangel wäre bei ÜBERGABE DEUTLICH sichtbar gewesen.

      die sache mit der beweislastumkehr kannst du hier in die mülltonne kippen
      Der Mangel wäre natürlich sichtbar gewesen, ob deutlich oder nicht ist eine ganz andere Frage, die ich nicht beantworten kann, weil ich die Kamera selbst nicht gesehen habe. Das hat aber grundsätzlich nichts mit der Beweislastumkehr zu tun, denn auch in dem Fall muss der Verkäufer beweisen, dass der Riss bei Übergabe nicht vorhanden war.

      Ich habe 20 Jahre Berufserfahrung und einiges davon im Handel, ich weiss also schon, wovon ich rede. Die Vorlesung liefert lediglich den rechtlichen Unterbau, um es auch zu argumentieren. Hier geht es um den rechlichen Rahmen, und der ist eindeutig. Wenn du dich mit so einer Sachlage vom Händler ins Boxhorn jagen lässt, ist das deine eigene Schuld... ;)

      LG, Nulldevice
    • Karlchen schrieb:

      das würde bedeuten ... Jeder der in der Garantie oder Gewährlestungszeit etwas zerdeppert und behauptet das war beim Kauf so würde es Ersetzt bekommen ....

      Na das kann ich mir nicht vorstellen ....

      lg [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      Klar, wenn du mit einer Kamera kommst, wo der Unterboden abgeschürft ist und somit offensichtlich, dass sie dir runtergefallen ist - da wirst du keine Chance damit haben.

      Bei einem Riss im Gehäuse, wo sonst keine Abschürfung, etc.pp. erkennbar ist, sieht die Sache ganz anders aus. Und davon gehe ich lt. Beschreibung des Threadstarters einmal aus. Aber da kann nur Franz Licht ins Dunkel bringen...

      LG, nulldevice
    • RE: RE: RE: Gewährleistungsrecht

      nulldevice schrieb:



      kohli-vie schrieb:

      Der Mangel wäre sichtbar gewesen, ob deutlich oder nicht ist eine ganz andere Frage, die ich nicht beantworten kann, weil ich die Kamera selbst nicht gesehen habe. Wenn ers so deutlich sichtbar war, sollte es sowohl Verkäufer als auch Käufer gesehen haben. Das hat aber nichts mit der Beweislastumkehr zu tun, denn auch in dem Fall muss der Verkäufer beweisen, dass der Riss bei Übergabe nicht vorhanden war.

      Über meine Praxis brauchst du dir keine Sorgen zu machen, ich habe 20 Jahre Berufserfahrung und einiges davon im Handel, ich weiss also schon, wovon ich rede. Die Vorlesung liefert lediglich den rechtlichen Unterbau, um es auch zu argumentieren. Hier geht es um den rechlichen Rahmen, und der ist eindeutig. Wenn du dich mit so einer Sachlage vom Händler ins Boxhorn jagen lässt, ist das deine eigene Schuld... ;)

      es handelt sich hier, wenn überhaupt, um einen OFFENKUNDIGEN mangel.

      sollte also der verkäufer nicht gesagt haben: sie brauchen die kamera nicht ansehen, die ist in ordnung, wurde er auch nicht verschwiegen. somit wäre er bei übergabe ohne sachverständigen erkennbar gewesen.
      ich tippe mal, dass die kamera beim kauf gar nicht ausgepackt wurde

      weiters wird sich der VK darauf berufen, dass solche schäden eben nur durch unsachgemäße behandlung hervorgerufen werden. und ein fallschaden ist nun mal nicht eine bestimmungsgemäße verwendung

      die beweislastumkehr dient zum schutz vor verdeckten mängel, im prinzip eine 6 monatige garantie

      ach ja, auskennen tu ich mich auch, ich lebe seit jahren vom online-handel ;)

      und kia österreich hat mir bei einem FÜNF jahre alten kia carnival einen KOMPLETT NEUEN motor (> 12k EUR)
      spendiert, alles in rahmen der 2-jährigen gewährleistung ;)
    • hier ein (für den TE nicht) schönes beispiel des konsumentenschutzvereines:

      Kein Anspruch bei offenkundigen Mängeln

      • Herr Binder kauft bei einem Möbelhändler einen Einbauschrank in der Farbe „Buche natur“. Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, besichtigt er den Schrank von allen Seiten. Nach Übergabe des Schrankes stellt er fest, dass die Oberkästchen dunkler lackiert sind als der Rest des Schrankes. Dies war schon bei der Besichtigung ersichtlich, ist Herrn Binder in der Hitze der Verkaufsverhandlungen aber nicht aufgefallen. Der Händler könnte sich darauf zurückziehen, dass es sich um einen offenkundigen Mangel handle, für den er nicht zur Gewährleistung verpflichtet sei. In Kulanz wird er – wenn er einen zufriedenen Kunden erhalten möchte – den Mangel wohl dennoch beheben.
      • Wenn Herr Binder dagegen beim selben Möbelhändler den Einbauschrank gar nicht besichtigen kann, weil der Schrank noch im Lager steht, und nur aufgrund der Anpreisungen des Verkäufers den Kaufvertrag unterzeichnet und erst bei der Übergabe des Schrankes die unterschiedliche Lackierung übersieht, dann kann er – wenn er den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist rügt – sehr wohl Gewährleistung geltend machen.
    • kohli-vie schrieb:

      es handelt sich hier, wenn überhaupt, um einen OFFENKUNDIGEN mangel.
      Keine Frage, wenn der Riss sichtbar ist, ist es - rechtlich gesehen - ein offenkundiger Mangel. Nachdem er dem Käufer aber offensichtlich erst nach 2 Wochen aufgefallen ist, wird es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Haarriss handeln. Das lässt schon einen gewissen Argumentationsspielraum zu, in Richtung Gewährleistung ebenso wie in Richtung Kulanz.

      Und dem Kunden ist es schlussendlich egal, über welchen Titel er sein Problem behoben bekommt.

      --

      kohli-vie schrieb:

      sollte also der verkäufer nicht gesagt haben: sie brauchen die kamera nicht ansehen, die ist in ordnung, wurde er auch nicht verschwiegen. somit wäre er bei übergabe ohne sachverständigen erkennbar gewesen.
      ich tippe mal, dass die kamera beim kauf gar nicht ausgepackt wurde
      Das ist in den allermeisten Situationen - leider - der Regelfall. Wird aber auch nur selten zum Problem, weil der Verkäufer (= Firma) normalerweise seinen Kunden behalten/zufriedenstellen will und er selbst den Schaden beim Hersteller urgieren kann, z.T. ja auch auf Kulanz. Ich selbst habe damit auch bei den grossen Märkten bisher noch kein ernsthaftes Problem gehabt und konnte alle Streitfragen zu meiner Zufriedenheit lösen.

      Natürlich will der eine oder andere Verkäufer (= Angestellter) in den betreffenden Grossmärkten solche Probleme erstmal abwälzen, schliesslich macht das Arbeit und einen Haufen unangenehme Fragen...

      --

      kohli-vie schrieb:

      ach ja, auskennen tu ich mich auch, ich lebe seit jahren vom online-handel ;)
      ICH habe DEINE Praxis ja auch nie in Zweifel gezogen... ;-D

      LG, nulldevice

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nulldevice ()

    • gegen einen fast unsichtbaren haarriss spricht das foto, dass ein anderer fotograf ja 3 tage nach kauf von der cam gemacht hat. falols der nicht gerade ein macro gehabt hat, würde man einen haarriss kaum sehen

      das spricht eher für einen größeren riss

      vielleicht meldet sich der TE ja nochmal

      druck/wirbel bei MM zu machen, ist auf jeden fall empfehlenswert. aber m.E. eben mit dem hintergedanken,
      dass man eine kulante lösung haben will
    • hmmm, haarriss ......

      eigentlich ein gutes argument!

      was, wenn die kamera bei lieferung einen haarriss hatte? den kann man NICHT ohne weiteres erkennen, somit
      würde ein verdeckter mangel vorrliegen.
      und durch den ORDNUNGSGEMÄSSEN betrieb der kamera und den damit verbundenen temperaturschwankungen
      wurde aus dem haarriss ein deutlich sichtbarer riss.

      und dann ist es sehr wohl ein gewährleistungsfall

      wenn definitiv an allen ecken der Cam keinerlei druckstellen durch schläge/runterfallen erkennbar sind,
      könnte man den VK doch noch "einzwicken"
    • Die Sache mit dem Foto, auf dem der Riss zu erkennen sein soll, ist mir so auch noch nicht ganz klar. Ein Bild des "Schadens" würde hier definitiv Klarheit schaffen, wie schon auf Karl's Posting hin geschrieben kann das nur der TE liefern.

      Ich bin in meiner Annahme immer von einem Haarriss und einem ansonsten unbeschädigten Gehäuse ausgegangen. Wenn da Abschürfungen/Kanten drinnen sind, ist die Beweislastumkehr schon gestorben. Deine Argumentationslinie hinsichtlich des Haarrisses ist aber sehr gut, damit sollte der Threadstarter zumindest einen Ansatzpunkt haben!

      Was das Druck/Wirbel machen angeht - so habe ich das eigentlich auch gemeint. War vielleicht etwas unklar formuliert :)

      LG, nulldevice
    • Nachdem die D90 unter dem Einstellrad gummiert ist, kann der Sprung dort wohl kaum sein, oder?
      Also gehe ich davon aus, dass der Sprung oben ist, wobei ich mich Frage wie einem der Sprung dort nicht sofort auffällt, wenn er aber auf einem Foto der Kamera schon zu sehen ist.
      Was ist laut KV von Nikon alles zu tauschen? Hat die Kamera immer funktioniert bzw. tut sie das noch immer?
      Ich bezweilfe allerdings ganz stark, dass man in dieser Sache etwas erreichen kann.
    • Ich glaub auch nicht, dass man da noch was machen kann ...

      Aber mir kommen jetzt ein paar Fragen:
      Wie hat die Schachtel ausgeschaut, als dein Sohn die Kamera gekauft hat? War sie irgendwo beschädigt und hat ausgeschaut, als wär sie wo runterfallen? Wahrscheinlich nicht ... sonst hätte er gleich besser nachgeschaut.
      Wenn die Schachtel ok war - war sie schonmal geöffnet? Vielleicht ist sie während eines Probebefummelns runtergefallen?! Das wär dann eine Sache für die Gewährleistung, allerdings jetzt auch nicht mehr nachweisbar. Also wird auch die Überlegung nichts bringen, oder? Aber nachdenken kannst da mal drüber ... ;)

      lg
      Wolfgang
    • Also ich seh das so ähnlich wie Wolfgang: War die Schachtel kaputt? Wenn ja und du hast sie noch dann zurück zum MM und umtauschen! Dann würd ich sogar mit dem Konsumentenschutz drohen.
      In dem Fall das die Schachtel unbeschädigt war hast wirklich ein gewaltiges Pech weil DAS zählt als Beweis für den MM, dass es beim Verkauf unbeschädigt war ;).
      nulldevice hat aber absolut recht mit dem was er in der Uni gelernt hat =D. Und ja es ist auch so das man mit jedem Schaden in den ersten 6 Monaten zum Händler zurück gehen kann. Allerdings sollte das im Rahmen bleiben ... wie schon gesagt.

      Also wenn die Schachtel noch vorhanden und ebenfalls kaputt ist dann ist die Sache klar. Wenn du sie nicht mehr hast oder sie unbeschädigt ist würd ich mich mal fragen wie das wirklich passiert ist und dann gibts wohl auch keine Chance außer auf Kulanz evt. vom Filialleiter.

      lg
    • hallo und danke für eure statements.

      ist ja auch für mich nicht ganz einfach, war ja auch nicht direkt dabei. weder beim kauf noch sonst die ganze zeit. die kamera war wie gesagt auf meiner feier gerade 3 tage alt und 106 fotos wurden damit gemacht.

      ich nahm sie dort selbst in die hand und etwas störte meinen finger beim drehen am rad. ich sah nach vor und bemerkte selbst auch diese rille. in dem ganzen trubel (war ja hauptdarsteller) beachtete ich die sache nicht weiter. erst als mein schwiegersohn mir eine woche später - nach der entdeckung des risses durch ihn, ganz entsetzt davon berichtete, erinnerte ich mich daran. darum vergrösserte ich den ausschnitt eines zufällig dort entstandenen fotos und siehe da, man sieht auch schon den riss. klingt natürlich alles sehr abenteuerlich, ist aber so gewesen. der riss ist nicht unterhalb des einstellrades sondern oberhalb im kunststoffgehäuse. da habe ich mich beim ersten posting geirrt.

      laut meinem schwiegersohn ist zeigt die schachtel keine beschädigungen und war mit plastikbändern umreift. (wie eben meine d700 auch)

      wir gehen davon aus, das es sich um keinen fallschaden handelt, wie eben unsere gegenüber behaupten um die sache einfach abzuwälzen, sondern schlicht und einfach um einen riss im plastikgehäuse, der nicht durch gewaltanwendung entstanden ist, sondern einfach aus materialfehler, oberflächenspannung oder so.

      darum wäre es ja interessant, ob irgend ein anderer d90 besitzer auch diesen mangel hat.

      die d300 hatte ja diesen serienfehler mit den zersplitternden multifunktionsschalter, wo etliche kameras betroffen waren.

      ein scharfes detailbild folgt morgen. (die kamera ist ja nicht in meinem haushalt)

      gruß franz
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