Pressefotograf Freigrenze?

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    • Pressefotograf Freigrenze?

      Hallo zusammen!

      Ich hätte da einmal eine Frage und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.

      Wenn ich ein Gewerbe als Pressefotograf anmelde, gibt es dann noch sowas wie eine nicht zu versteuernde Freigrenze?
      Also wie wenn ich neben meiner Vollzeitarbeit noch etwas anderes arbeite? Da kann man ja ca. 700 Euro dazu verdienen und muss es nicht versteuern.
      Gibt es sowas vergleichbares wenn man ein Gewerbe hat?

      Und dann würde ich noch gerne wissen, welche Nachteile bzw. was es alles zu beachten gibt, wenn ich eine Vollzeitarbeit als Angestellter habe und nebenbei ein Gewerbe als Pressefotograf machen möchte.

      Die Suche hat mir zwar recht viel geholfen, aber leider nicht konkret auf meine Fragen.


      Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Hilfe.
    • Das ist keine gewerberechtliche Frage sondern eine steuerrechtliche ! und da gibt es eindeutige Grenzen unabhängig vom Gewerbe.

      Zum Theme nebenberufliche Beschäftigung. Du musst zuerst mit deinem Arbeitgeber klären ob er damit einverstanden ist. Wenn ja, dann kannst du z.B. das Gewerbe Pressefotograf anmelden, hast hier aber auf jeden Fall mal Anmeldungskosten und danach Umlagekosten etc. Also das Gewerbe kostet dir etwas im Jahr auch wenn du noch keine "Einkünfte" hast.

      Wenn du Einkünfte hast - kommt das Thema Einkommenssteuer zum tragen. Hier gibt es eine Freigrenze, die ich jetzt nicht auswendig weiß, alles was drüber ist wird dann versteuert, etc.

      Am besten du wendest dich an deine zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung - da erfährst du dann auf jeden Fall die Details und Auswirkungen ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von wozel ()

    • Das ist ein heikles Thema an dem schon viele selbsständige und Firmen gescheitert sind.

      Die beste Wahk ist hier ein Steuerberater. Hab das selber mal probiert zu erroieren, bei mehreren Anfragen am Finanzamt gab es immer wieder neue und unterschiedliche Auskünfte.

      Solange du unter €750 Zusatzeinkommen im Jahr bleibts brauchts du gar nichts anmelden (So weit ich noch weiß)

      Problem ist wenn du das Gewerbe anmeldest, das willst du vermutlich damit du die Fotoausrüstung abschreiben kannst, mußt du spätestens im 3. Jahr Gewinn machen. Wenn du nämlich keinen Gewinn machst is es kein gewerbe mehr sondern Liebhaberei und afür gibt es keine Stuervorteile :).

      Aber wenn es dir ernst ist, bitte wirklich vorher mit einem Steuerberater zusammensetzen. Der denkt auch an viele Sachen die du sicher noch nicht bedacht hast.
    • Also Gewinn werde ich damit auf alle Fälle machen, darüber mache ich mir keine Sorgen ;)
      Es geht mir mehr um die Freibetragsgrenze wenn ich ein Gewerbe anmelde.
      Ohne Gewerbe sind es ja 750 Euro. Aber ich werde sicher über diese 750 Euro kommen.
      Und meine größte Frage ist, gibt es bei einem Pressefotograf Gewerbe eine höhere Freibetragsgrenze oder nicht.
    • Wie schon erwähnt, die Freibetragsgrenze ist vom Gewerbe unabhängig.

      Da du ja erwähnt hast das du einen Vollzeitjob hast trift bei dir folgendes zu:

      wenn neben Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (lohnsteuerpflichtige Einkünfte) andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag 730 Euro im Jahr übersteigt und das Gesamteinkommen mehr als 10.900 Euro beträgt
      (Von Help.gv.at)

      Bleibst du unter €730 mit deinem Pressefotos, mußt du gar nichts anmelden. Kommst du über die €730 dann mußt du es in der Einkommenssteurerklärung angeben. Wieder Achtung die 730 sind Einkünfte, nicht Profit.

      Bei einem Gewerbe geht der Gesetzgaber natürlich davon aus, das es ausgeübt wird um Profit zu erwirtschaften. Sollte dies nicht der Fall sein ist es eben Hobby, Liebhaberei oder sonstiges.

      Nicht zu vergessen du gilts dann als Einzelunternehmen, und mußt natürlich alles belegen können. Eingangs und Ausgangsrechnungen. Sonst kommt nämlich irgendwann der ganz böser Hammer vom Finanzministerium.Deren Schäzungen liegen fast nie zu niedrig, eher zu hoch.

      Es ist nicht so einfach, nur den Gewerbeschein lösen und holldriho, spielts nicht.

      Weitere Auskünfte am besten über die Wirtschaftskammer, oder vieleicht auch die Gewerkschaft.
    • timeless schrieb:

      Und meine größte Frage ist, gibt es bei einem Pressefotograf Gewerbe eine höhere Freibetragsgrenze oder nicht.

      also ich kenne im aktuellen steuergesetz keinerlei einschränkungen/erweiterungen
      der freibetragsgrenze, die von irgendeiner gewerbeart abhängig wären

      macht ja auch keinerlei sinn.

      warum sollte ein pressefotograf mehr dazuverdienen dürfen als zB ein edv-dienstleister?

      geld ist geld und der staat will seinen anteil davon ;)

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