alfa156 - taste it

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  • Hello all,

    ich habe in den letzten Tagen Eure Diskussion verfolgt und melde mich jetzt auch mal mit ein paar Kommentaren zu wort (nur mitlesen ist fad ;) )

    Soweit ich die Sachlage interpretiere haben sich da einige Argumentationslinien aufgebaut, die mit dem eigentlichen Bild nur mehr sehr am Rande zu tun haben.

    Also erstmal zum Bild selbst: Ein echt geiles Bild !! Und ich denke mehr gibts dazu nicht zu sagen.

    Wie so oft im Leben muss nicht jede Situation, jede Geschichte und schon gar nicht jedes Bild einen tieferen Sinn haben. Dieses soll nunmal einzig und alleine eine Stimmungslage vermitteln -> und die ist GEIL !!

    Ich denke jeder, der an seinem Liebesleben (so vorhanden) auch nur etwas Spass haben möchte, wäre dankbar dafür, wenn seine Partnerin in diesem Moment so dreinschaut wie die Dame auf dem Bild !

    Ich würde mir echt Sorgen machen, wenn meine Freundin während des Aktes (bzw. kurz davor oder danach) dreinschaut als ob Sie gerade an einer Rede zum Thema "Gender Mainstreaming" bastelt.

    Kurzum: Jeder der sich der Tatsache bewusst ist, dass Sexualität nichts böses ist und akzeptiert dass wir im 21. Jahrhundert leben, wo diese nicht mehr nur hinter vorgezogenen Vorhängen stattfindet wird dieses Bild nicht als frauenverachtend oder sonstiges sehen -> sondern schlichtweg als geil !

    Auf der anderen Seite denke ich ist es auch legitim Kritik für seine Arbeit einzustecken und die Sichtweise der anderen zu akztepieren. Zu dem gehört für mich auch, dass man erwähnen darf, dass die Fingernägel nicht ganz zum ästhetischen Gesamtbild passen. Das ist für mich auch keine Kritik am Model sondern nur ein Hinweis darauf, dass in dem einen oder anderen Aspekt etwas unordentlich gearbeitet wurde -> also wohl wirklich nichts böses.

    Zudem (und das weiss ich nicht mit Sicherheit) gehe ich davon aus, dass Du, Alfa kein ausgebildeter Fotograf gemäss österreichischem Recht bist, oder ? Wenn nein, dann denk ich, dass es sehr gewagt ist, hier öffentlich über fotografische Auftragsarbeiten zu schreiben - da werden die Fotografen und vor allem die Innung immer sehr nervös !

    Abschliessend kann ich nur sagen, dass ich das Foto gut finde, und dass es den animalischen & aufreizenden Aspekt der Sexualtiät & Partnerschaft gut transportiert !

    But as always -> just my 2 cents.

    lg, Philipp
  • @Philipp: Definiere bitte die genaue Bedeutung von "geil".

    Zu meinem Gedankenexperiment weiter oben: Es ging nicht primär darum, ob das Posten des fiktiven Bildes strafbar wäre oder nicht, sondern darum, daß besonders abartige Bilder (deshalb hatte ich auch sicherheitshalber Nekrophilie dazugenommen) die Klickzahl viel dramatischer erhöhen werden als die photographische Qualität......im allgemeinen gilt leider: Je perverser desto klick.
    Klickzahlen können also nur ein relativer Indikator für die photographische Qualität eines Bildes sein. Q.E.D.

    [Nekrophilie: Unzucht mit Leichen... auch das Anfertigen und Verbreiten von Fotos darüber ist strafbar, nur der Vollständigkeit halber.]
  • RE: Pornografie!

    Kommerziell ists verboten, wenn's "for free" ist, dann nicht.
    Sprich: Wenn zum Beispiel die Susi (17 Jahre alt) sich ein paar spezielle Erinnerungsfotos an ihre Jugend amchen will, dann darf sie es. Nur verkaufen darf sie die Bilder nicht.[/quote]

    Du sollst dich nicht teuschen. Seit dem mai letzten jahres, als unser neues sexualtrafgesetz gültig wurde ist die herstellung, verbreitung und der besitz von obszönen bildern, welche menschen zeigen, die jünger als 17,5 jahre sind, oder so aussehen, daß sie jünger sein könnten, verboten. Wird mit bis zu einem jahr haft bestraft.
  • Gedankenspiel

    Hi Rota!

    Ich kann Dein Gedankenspiel nachvollziehen - allerdings schreibst DU für mich unmissverständlich + 2 cklicks von den Handschellen - bedeutet für mich das derjenige der das Bild online stellet sich eine strafbaren Tat zu schulden hat kommen lassen!!
    Das ist meiner Auffassung nach hier nicht der Fall!

    Das Du Deine Meinung in ein Gedankenspiel verpacjst sei Dein weg - der Bezug zu Fine Arts Bild ist aber nicht zu leugnen einerseits wegen des Anlaßfalles andererseits wenn DU es in diesem Beitrag online stellst!

    Also ich denke das Fin Arts sein Ziel erreicht hat - er hat sein Bild seine Aussage sehr vielen Usern präsentieren können - mehr als Du und ich mit unseren Bildern erreichen! Und letztendlich posten wir hier Bilder das wir andere Menschen von unseren Phantasieen - Eindrücken - nenne es wie Du möchtest in kenntnis setzten. Wir Posten hier nicht damit wir möglichst wenig klicks bekommen?!

    Lg
    Roland
  • Original von RoTa
    @Philipp: Definiere bitte die genaue Bedeutung von "geil".


    Hallo Rota,

    ich denke, dass sich das Wort in seiner Bedeutung und vor allem in seiner Verwendung innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte stark verändert hat.

    Unabhängig von seiner genauen Bedeutung im Duden würde ich im Hinblick auf die Sexualität das Wort "geil" mit dem Zustand sexueller Erregung bzw. dessen Auslöser belegen.

    Ich habe absolut kein Problem mit Gedankenspielereien und dem Entwurf von Szenarien - aber ich habe den Eindruck, das oftmals zu viel in eine Situation hineininterpretiert wird was gar nicht notwendig ist.

    Wenn man Hufgeräusche hört muss es sich nicht immer um ein Zebra handeln - in der Mehrheit der Fälle ist es einfach nur ein Pferd.

    Ich bin absolut dafür, die Dinge zu hinterfragen und vor allem kritisch zu beleuchten - oftmals nimmt man sich selbst aber die Freude an banalen Dingen, wenn man zusehr gräbt.

    lg, Philipp

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Philipp_1975PB ()

  • RE: Pornografie!

    Original von Erich Kuss
    Kommerziell ists verboten, wenn's "for free" ist, dann nicht.
    Sprich: Wenn zum Beispiel die Susi (17 Jahre alt) sich ein paar spezielle Erinnerungsfotos an ihre Jugend amchen will, dann darf sie es. Nur verkaufen darf sie die Bilder nicht.


    Du sollst dich nicht teuschen. Seit dem mai letzten jahres, als unser neues sexualtrafgesetz gültig wurde ist die herstellung, verbreitung und der besitz von obszönen bildern, welche menschen zeigen, die jünger als 17,5 jahre sind, oder so aussehen, daß sie jünger sein könnten, verboten. Wird mit bis zu einem jahr haft bestraft.[/quote]

    Das ist ja dann eine ziemlich gefährliche Geschichte. Was bedeutet das sofern ein Modellrelease vorliegt aus dem klar das beweisbare Alter hervorgeht?
  • alfa156 - taste it

    ich wundere mich immer wie es RoTa gelingt aus den tiefsten sümpfen zu rezitieren. Sorry, ich dachte immer, ich hätte einen fuß am abgrund..offensichtlich gibt es wesentlich größere perverse gedankenhorte und reservare....man lernt nie aus *g
    zumindest bedanke ich mich mal an dieser stelle hier herzlich für all diese *nützlichen * informationen von RoTa um meinen allgemeinen wissensdrang weiter ausdehnen zu können
  • ...... was die strafrechtliche Relevanz anbelangt, möchte ich der Diskussion noch einen Perspektive hinzufügen. Es ist nämlich ziemlich egal was in Österreich erlaubt ist oder nicht. Seit ca. einem Jahr ist der "Europäischen Haftbefehl" in Kraft. Mit einfachen Worten interpretiert: "Wenn Du in Österreich etwas "vollbringst" was hier bei uns zwar straffrei ist, in einem anderen EU-Land aber nicht, könntest Du auf Antrag des betreffenden Eu-Landes und mit Berufung auf den Europäischen Haftbefehl, ausgeliefert und im Gastgeberland eingelocht werden". Klingt seltsam, ist aber so. Also, wenn es ein EU Land gibt, in dem "obszöne" Fotos grundsätzlich verboten sind ..... ??

    Man bedenke! Spuren, die man im "www" hinterlässt, sind mit Sicherheit die nächsten 100 Jahre, und danach sowieso, nachvollziehbar.
    Da würde es auch nichts nützen, wenn Daten vom User wieder gelöscht werden.
  • @Tainacher: bist du sicher? wenn ich hier jemanden umbringe, und in österreich (aus welchen gründen auch immer) freigesprochen werde, dann kann ich davon ausgehen, noch in 24 anderen staaten dafür angeklagt zu werden??? werde ich dann von einem staat in den nächsten geschickt?

    also ich bin kein rechtsexperte, aber das kann ich mir nicht vorstellen. aus meiner sicher regelt der eu-haftbefehl nur eine unkompliziertere fahndung und auslieferung, wenn ein straftäter das land seiner tat verlässt. oder?
  • 1. diese zahl von 22.500 - nur zur info - ist eine reine schätzung von google und hat mit der realität der tatsächlichen indexierten seiten von google oft wenig zu tun

    2. hast du einige der "22.500" gelesen?

    3. ich habe mir jetzt nur mal den inhalt auf der wiki-seite durchgelesen, und die gibt mir in meiner vermutung recht. bitte daher um aufklärung, falls ich falsch liege. mich interessiert das tatsächlich !

    lg, andy

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von andyry78 ()

  • @andyry78

    .... gut ich bin kein Jurist und habe mich auch nicht besonders in diese spezielle Frage vertieft. Aber so weit ich mich erinnere, wurde zu Jahresbeginn in den Medien von einem österreichischen Comic Zeichner berichtet, der ein Buch über das Leben Jesu herausgebracht hat. Für österreichische Verhältnisse waren das Buch und sein Inhalt O.K. Das Buch wurde aber auch in Griechenland herausgebracht. Und den Griechen hat es nicht gefallen. Ein Athener Gericht verhängte in Abwesenheit des Beklagten ein Urteil von sechs Monaten Haft wegen der Verletzung des öffentlichen Anstandes und religiöser Gefühle. Und zwar deshalb, weil nach Auffassung des Gerichtes, Jesus respektlos als Weihrauch-Kiffer hingestellt wurde, der seine göttlichen Visionen völlig zugedröhnt empfängt und der nackt surfend den Sees Genezareth überquert. Weil Griechenland ein EU Mitgliedsstaat ist, der öffentliche Kritik an Jesus als "Religionsbeleidigung" ahndet und unter Strafe stellt, hätte eine Auslieferung erwogen werden können. Soviel dazu vor einigen Monaten in den österreichischen Medien.
  • Ja, das ist richtig. Aber dadurch, dass das Buch in Griechenland veröffentlicht wurde, wurde dort auch eine strafbare Handlung begangen. Wäre es dort nicht veröffentlich worden, hätte sich dort kein griechisches Gericht damit beschäftigt. Darin liegt der Fehler in deiner Interpretation, nur das Land in dem die Straftat begangen wurde, kann handlen und dann auch die Auslieferung beantragen. z.B. du bist als Österreicher in Belgien auf Urlaub und wirst dort straffällig, dann wirst du in Belgien angeklagt und bestraft. Befindest du die aber in der Zwischenzeit in Ö, so kann Belgien deine Auslieferung beantragen. Das regelt der EU-Haftbefehl.

    Wenn ich in Ö etwas "anstelle", was bei uns aber erlaubt ist und in Belgien verboten, dann hab ich halt Glück gehabt, dass ich das in Ö gemacht habe und nicht Belgien.

    Wo würde das sonst hinführen?
  • ein Beispiel möchte ich noch erläutern: Wie ist dass mit der Alkohlgrenze beim Autofahren? Welche Regelung gilt? In Österreich gilt 0,5 Promille, in Schweden 0,8 und in Polen 0,2.

    Fahr ich in Ö mit dem Auto mit 0,4 ist das ok, ein Polizist wird mich unbestraft weiterfahren lassen und dann fordert Polen die Auslieferung, weil ich um 0,2 Promille zuviel gehabt habe (und das obwohl ich noch nie in Polen war)? Oder wird jetzt das Österreichische Gericht alle Schweden anklagen, die in Stockholm mit 0,7 Promille unterwegs waren?

    ganz schön viel arbeit für die ohnedies überlasteten Staatsanwälte und Richter...

    schönen tag noch,
    lg, andy

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