Canon DSLR untauglich für Unterwasserfotografie!?

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    • Canon DSLR untauglich für Unterwasserfotografie!?

      Leider habe ich derzeit keine guten Erfahrungen mit dem Canon Service gemacht.

      Anbei der einfachheithalber mein Beschwerdebrief an Canon.

      Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit diesem Thema?


      Michael


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      Sg. Damen und Herren!

      Ich habe am 28. April 2005 eine Canon EOS 1D Mark 2 gekauft. Schweren Herzens habe ich mich von meiner bewährten EOS 10D getrennt. Von der Bildqualität war ich sofort begeistert.

      Da ich in diversen Zeitungen Unterwasserbilder veröffentliche, erwarb ich zur Kamera ein EWAMARINE Tauchgehäuse UXAP, das laut EWAMARINE bis 50 Meter Tauchtiefe geeignet ist. Nach dem vorgeschrieben Dichtheitstest im Pool traute ich mich dann in einen See in Oberösterreich. Bei acht Metern (!!!) Tauchtiefe ist das Schutzglas vor dem Bildsensor zersprungen. Das Tauchgehäuse hat dichtgehalten. Diesen Schaden bemerkte ich natürlich erst nach dem Auftauchen.

      Ich brachte die Kamera dann zu meinem Händler. Von dort wurde die Kamera dann nach Wien zur Firma T.....k geschickt. Erste Reaktion: ein Kostenvoranschlag über € 2.300,-

      Sofort wurde der Canon Profi-Manager in Österreich kontaktiert. Keine Hilfe. Dann Herrn L...k von T.....k. Wieder keine Hilfe. Canon Deutschland lehnt eine Reparatur im Rahmen der Garantie ab. Da ich mir selber keiner Schuld bewusst bin, und in der Bedienungsanleitung kein Hinweis auf das Verwenden der Kamera unter Wasser steht, sehe ich eine Ablehnung der Garantie nicht ein. Da einige meiner Kollegen mit diesem Modell auch in größeren Tiefen sehr zufrieden sind, vermute ich einen Fehler an meiner Kamera in der Produktion. Sollte auf diesem Weg keine rasche Lösung des Problems möglich sein, werde ich den Fall dem Konsumentenschutz übergeben.

      Da die Kamera jetzt bereits seit 20. Juni unterwegs ist, und ich die Kamera eigentlich zum Geldverdienen brauche, wäre es jetzt an der Zeit, das Problem umgehend zu lösen.

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    • ist richtig...aber es muss dir schon klar sein, dass du auf eigenes risiko handelst wenn du fremdzubehör verwendest das von canon nicht empfohlen wird oder abgesegnet ist (ob es das in original gibt oder nicth)....die kamera wird einfach nicht für diese extremen drücke ausgelegt sein....
      ev. hättest du chancen beim uw-gehäuse hersteller....aber die haben in der anleitung mit sicherheit auch eine klausel, dass sie da keine verantwortung übernehmen....

      bin kein jurist, aber würde mich stark wundern wenn es anders wäre....

      im endeffekt hast du da einfach auf eigenes risiko gearbeitet so blöd es auch jetzt ist für dich...

      tut mir trotzdem leid um die cam....

      cheers
      stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 13thfloorelevators ()

    • ...klingt nach einem endlos langen rechtsstreit. denn, wenn ich es richtig verstanden habe, ist dem uw-gehäuse nichts passiert, dass hat ja gehalten. und canon hat wahrscheinlich nie angegeben, dass man mit der cam tauchen gehen kann.

      ich bin aber auch kein rechtsexperte. viel glück in jedem fall!

      lg, andy
    • RE: Canon DSLR untauglich für Unterwasserfotografie!?

      Bin zwar auch kein Jurist, aber soviel ich weiß gibt es (in Österreich) eine Produkthaftung. Danach haftet der Hersteller eines Produktes für Schäden an Personen oder Sachen, die durch die bestimmungsgemäße Anwendung entstanden sind. Da dies in deinem Fall offesnsichtlich der Fall ist kannst du vom Hersteller des UW Gehäuses Schadenersatz einfordern. Schwierig wird es allerdings wenn der z.B. in China zu Hause ist. Auf jedenfall würd ich mich mal beim Verein für Konsumenteninformation beraten lassen. Viel Glück! fokus
    • du erwirbst einen gegenstand zur gewerblichen verwendung und erwartest dann hilfe vom konsumentenschutz? viel glück.

      und produkhaftung für einen gewerblichen-, sprich nicht endverbraucher?

      Produkthaftungsgesetz

      § 2. Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu
      ersetzen
      ,
      1. wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache
      überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und
      2. überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil.



      quelle: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Hallo Michael,

      leider kann ich die AGB´s von Canon nicht ausfindig machen, bin aber sicher, dass diese nicht auf den Gebrauch unter Wasser abstellen werden. Hier gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch nicht ausdrücklich erlaubt.

      Liest man sich die AGB´s der Ewamarine GmbH. durch so sagen diese bzgl. Haftung aber ganz klar
      Eine Haftung für Folgeschäden bleibt ausgeschlossen.


      Insofern wirst Du ohne Rechtsstreit in dieser Sache zu keinem Ergebnis kommen. Wäre ich Du würde ich den Anwalt meines Vertrauens konsultieren, wobei ich hier schon alleine für Gutachten und Gegengutachten hohe Kosten sehe und ein Ausgang zu Deinen Gunsten mehr als fraglich erscheint.

      Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück in dieser Sache und halte uns auf dem Laufenden.
    • druck, physikalisch gesehen . . .

      es kann nur ein technisches gebrechen von canon sein.

      warum ??

      ganz klar, jeder gutachter wird versichern, das innerhalb von druck "kein druck" herrscht . . . .
      d.h. wenn ich die kamera in einem raum mit 5 atü stecke, dies nicht schlagartig passiert sondern der kamera zeit gelassen wird, sich zu "aklimatisieren" dann sind in der kamera keinerlei druckunterschiede festzustellen, da ja der überdruck in allen bereichen stattfindet und sich damit wieder ausgleicht . . . .
      denke, es sollte eigentlich möglich sein, canon zur garantiereparatur zu veranlassen !!!

      also, ich kann nur sagen, der service von canon ist, leider, auf das miese niveau von nikon runter gefallen, extrem erst, seit canon das service augelagert hat . . .
      aber, es gibt da leider keine konkurrenz für canon, keine wirkliche . . . .
      da muss ich sagen, leider, fast ein zustand wie billy gates mit windows . . .

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • RE: druck, physikalisch gesehen . . .

      ich glaub auch, dass es nicht am uw-gehäuse liegt.
      es kann leider immer wieder vorkommen, dass es hohlräume gibt, in die
      die luft langsam eindringt, und erst beim auftsteigen nicht mehr rauskann.
      das könnte ein grund sein, warum dir das display (vermute mal nach aussen) gesprungen ist.

      bin vor kurzem in graz ukh gewesen, um die dortige dekompressionskammer zu fotografiern. der technische leiter riet mir dann
      aber dringend davon ab eine slr. mit in die kammer zu nehmen, da es immer
      wieder vorkäme, dass die dinger beim "trocken"-auftauchen platzen.

      Ewamarin ist laut Virgil aus dem schneider, und Canon, kann ich mir nicht vorstellen, dass die einwandfreien druckausgleich garantieren...

      hoffe ich täusch mich ;)
      lg newschaser

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von newschaser ()

    • RE: druck, physikalisch gesehen . . .

      Original von L.eric
      denke, es sollte eigentlich möglich sein, canon zur garantiereparatur zu veranlassen !!!


      woraufhin? erstens ist der unterwassereinsatz sicher nicht der vorgesehene verwendungszweck für die kamera.

      zweitens, denkt bitte nach bevor ihr sinnlose ratschläge erteilt, er hat die kamera für gewerbliche zwecke in verwendung, das hat er Canon auch schriftlich mitgeteilt, man denke bitte an den satz über geldverdienen mit der kamera, das war der sprichwörtliche schuß ins eigene knie. freundlichkeiten wie gewährleistung und garantie gibts für endverbraucher, nicht für firmen.

      Konsumentenschutzgesetz
      BGBl.Nr. 140/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001

      Vertragliche Garantie

      § 9b. (1) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem
      Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu
      verbessern, auszutauschen, .........


      Gewährleistung

      § 23. Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt ist,
      kann der Anspruch auf Gewährleistung ......
    • Als Jurist, Taucher und "Fotograf" möchte ich mir folgende Bemerkung erlauben:
      Garanie - bzw. Gewährleistung - gibt es grundsätzlich nach dem ABGB (§ 922ff) und nicht nur dach dem Produkthaftungsgesetz und dem Konsumentenschutzgesetz.
      Ewamarine hat nur "Tauchsäcke" im Programm. Ich denke, gegenständlich kam das U-AXP zum Eisatz. Wie man damit 50m Tauchtiefe garantieren kann, ist mir ein Rätsel, würde damit nicht einmal im Regen spazieren gehen. Ich glaube, da wurde an der falschen Stelle gespart. Wenn ich mit meiner EOS 1D Mark II tauchen gehen würde, würde ich zB das Subal CD1 verwenden. Kostet allerdings bei nautica ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]) allerdings 4.230,- €. Immer noch ein Schnäppchen gegen des Gehäuse von Sea&Sea DX-1Ds, welches 11.500,- € kostet.
      Würde jedenfalls bei Ewamarine anklopfen, denn die Druckdichte von 6Bar - bei 50m - war offensichtlich nicht gegeben.
      Good luck
      Peter
    • Original von different views
      Als Jurist, Taucher und "Fotograf" möchte ich mir folgende Bemerkung erlauben:
      Garanie - bzw. Gewährleistung - gibt es grundsätzlich nach dem ABGB (§ 922ff) und nicht nur dach dem Produkthaftungsgesetz und dem Konsumentenschutzgesetz.


      das stellt auch keiner in frage. nichtsdestotrotz sind ideen von konsumentenschutz und produkthaftung nonsens, da diese auf endverbraucher abzielen, als der er sich mit der äußerung über geldverdienen mit der kamera klar nicht zu erkennen gibt.

      Canon wird ihm - so sie nicht an einer weiteren guten geschäftsbeziehung interessiert sind, zu deren umfang kann ich mich nicht äußern - nicht weiterhelfen, ist doch die kamera grundsätzlich keine unterwasserkamera. und auch für ewa-marine sehe ich wenig veranlassung viel zu tun, die gewährleisten ja nur für deren gehäuse.

      da UW-fotos und die dabei verwendeten gehäuse nicht mein gebiet sind, hab ich mir gestern einiges zu dem thema angelesen, und die ewa-marine produkte scheinen praktisch überall als 'plastiksackerl' abgetan zu werden, Canon wird der umstand sicher bewußt sein, damit sind die schon wieder aus dem schneider.
      ewa-marine zieht sich auf deren AGB zurück, die schäden, die an drittgeräten, lies kamera, durch die verwendung ihrer produkte entstehen, als im verantwortungsbereich des benutzers liegend bezeichnen. auch kann ich nicht sehen, dass die 50m tiefe garantiert werden, nur dass es möglich ist bis 50m zu tauchen. 'bis' als schlüsselwort. das seien erfahrungswerte. und dass diese werte von nicht näher bezeichneten fachmagazinen erreicht wurden. alles schön schwammig formuliert, wie ein reiseprospekt bei der strandnähe.

      anklopfen bei ewa-marine? sicher, geht ja um eine menge geld. aussichten scheinen nicht wirklich zu bestehen. eher noch bei Canon, im zuge einer kulanzlösung.
    • Ein Gewährleistungsanspruch muss jedenfalls da sein....
      Bei den Ewamarine-Gehäusen handelt es sich grundsätzlich um flexible Kunststoffbehältnisse. Da bedeutet, dass diese Dinger zwar recht leicht und wahrscheinlich auch wasserdicht bis in größere Tiefen sind, allerdings sind sie meines Erachtens eher zum Schnorcheln, Raften und Segeln geeignet. Als ich mir für meine Videokamera ein UW-Gehäuse kaufte, riet mir der Fachhändler -Stills & Motion, Wien 18, Schulgasse 10 - von den Examarine-Teilen ab. Dadurch, dass der Großteil des Gehäuses flexibel ist, gibt es nämlich die Druckveränderungen in gewissen - wenn auch geringen Grad - auf die darin liegende Camera weiter.
      Examarine müsste dies aber wissen. Immerhin wird das Gehäuse eindeutig für diese Camera angeboten.
      Ein weiterer Anspruch müßte gegen den Händler bestehen. Nach Angaben von Michael_M hat er beide Teile zusammen beim gleichen Händler erworben, wobei dieser Händler wußte, wozu die Teile benötigt werden.
      Insgesamt ein delikates Thema, von dem möglicherweise noch Generationen von Anwälten leben werden. Denn: Kameras sind natürlich auch ohne Verwendung beim Tauchsport Druckschwankungen unterworfen. Ich denke da nur ans Fliegen oder Bergsteigen. Zwar geht hier die Druckschwankung in den negativen Bereich, was aber den belasteten Teilen relativ wurst ist. So habe ich in 8m Tauchtiefe einen Druck von 1,8Bar, beim Fliegen etwa 0,7Bar und beim Bergsteigen je nach Höhe zB auf 5000m etwa 0,5Bar. Ausgehen vom Oberflächendruck von 1Bar aber ich also Druckveränderungen von 0,3Bar bis 0,8Bar.

      Es wäre also interessant, ein Gutachten zu haben, warum das Schutzglas zersprungen ist. Wenn Michael_M sagt, bei 8m Tauchtiefe ist das Schutzglas zersprungen, das ganze fand in einem Österreichischen See statt, könnte dieser Deffekt auch durch den großen und plötzlichen Temperaturunterschied erfolgt sein. Gerade, wenn ich vor dem Tauchgang die Kamera in der Sonne liegen hatte, bei 8m eine Sprungschicht erreichte, kann der Temperatursprung schon mal 20° bis 30° ausmachen.

      Wie gesagt, ein wahrscheinlich langwieriges und schwieriges Rechtsproblem. Wäre mE mit dem Subal nicht passiert, es gibt ja schon einige Leute, die mit der EOS 1D tauchen gehen. Die Quintessenz ist - nicht am falschen Fleck sparen und sich bei den richtigen Leuten beraten lassen. Auch der Abschuss einer entsprechenden Versicherung lohnt sich bei solchen Geräten - mir ist auch schon mal ein Gehäuse abgesoffen, Kamera und Gehäuse von der gleichen Firma - und auch bei mir hat die Firma versucht, sich der Gewährleistung zu entziehen. Allerdings wurde mir dann doch im Kulanzweg eine neue Kamera angeboten....

      Liebe Grüße
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von different_views ()

    • Hi Michael!

      Sorry für dein Cam, aber mit einem ewa-marine sackerl tauchen zu gehen... naja.

      ps. Den Grund darin sehe ich das gleiche wie newschaser, ein Barotrauma deiner Kamera. Luft wird in die Kamera gedrückt, die beim auftauchen, expandieren der Luft nicht rechtzeitig entweichen kann und drückt das Display raus, wäre wahrscheinlihc mit einem normalen Gehäuse nicht passiert.

      pps. Vielleicht gibts ja einen Passus, das die Kamera staub und luftdicht ist, vielleicht gibts da einen Weg für Ansprüche

      lg Stoffi
    • Original von different views
      Ein Gewährleistungsanspruch muss jedenfalls da sein....
      Bei den Ewamarine-Gehäusen handelt es sich grundsätzlich um flexible Kunststoffbehältnisse. Da bedeutet, dass diese Dinger zwar recht leicht und wahrscheinlich auch wasserdicht bis in größere Tiefen sind, allerdings sind sie meines Erachtens eher zum Schnorcheln, Raften und Segeln geeignet.

      ......

      Dadurch, dass der Großteil des Gehäuses flexibel ist, gibt es nämlich die Druckveränderungen in gewissen - wenn auch geringen Grad - auf die darin liegende Camera weiter.
      Examarine müsste dies aber wissen. Immerhin wird das Gehäuse eindeutig für diese Camera angeboten.
      Ein weiterer Anspruch müßte gegen den Händler bestehen. Nach Angaben von Michael_M hat er beide Teile zusammen beim gleichen Händler erworben, wobei dieser Händler wußte, wozu die Teile benötigt werden.


      lies bitte mal das ewa-marine handbuch, es ist online. es wird klar erwähnt dass der anwender darauf achten muss, das behältniss entsprechend mit luft zu füllen. weniger luft = weniger tauchtiefe.
      die wissen schon, dass da lücken im system sind, die probleme machen können, darum schließen die so gut wie alles aus, das nicht eindeutig auf das gehäuse selber zurückzuführen ist.

      ich kann nicht herauslesen, dass Michael beides zusammen bei einem händler erworben hat, ausserdem wird Canon das eher gleich sein, und als händler wälz ich das auf deinen fehlerhaften umgang mit dem gehäuse ab.

      was auch nicht ausser acht gelassen werden sollte, die angeblichen 8 meter kennen wir nur aus Michaels darstellung, kann er das nachweisen? ich ssage nicht, dass er lügt. nur dass es schwer wird, da irgendetwas zu erreichen.
    • Hi Leute!
      Vielleicht stehe ich gerade auf der Leitung aber rein theoretisch ist es doch egal wieviel Luft mit wieviel Druck auch immer in das Sackerl eingefüllt wird, wesentlich ist der Druckunterschied zwischen drinenne und drausßen! Oder verstehe ich da etwas falsch!
      Wenn ich 2 Bar einfülle und auf 8 meter abtauche + 0,8 Bar hats halt drinenn 2.8 Bar anstatt der 1.8 Bar! Oder?
      Ich denke das das wesentlichste schon geschrieben wurde - das wesentliche an der Sache ist aber das eine gerichtliche Auseinandersetzung - ein mühsamer weg ist und sich zumeist kaum lohnt!
      Lg
      Roland
    • @pumsti
      sehe ich auch so

      allgemein geht es nur darum, die uw-tauglichkeit der eos 1d nicht zu verteufeln, nur braucht man halt insgesamt ein gutes equipment. bei einem body um 4000,- € lohnt sich sparen beim uw-gehäuse sicherlich nicht.

      abschliessend glaube ich schon, dass man im konkreten fall etwas holen kann. gut wäre halt auch eine entsprechende rechtsschutzversicherung...

      good luck, michael
      peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von different_views ()

    • Ich habe die bisherigen Antworten nur oberflächlich überflogen, aber im Prinzip wurden die wesentlichen Probleme schon kurz angerissen. Ich würde das zusammenfassend so beurteilen:

      - einfache EWA-Marine Gehäuse sind ein probater Regenschutz und zum Schnorcheln gut geeignet. Die Grenze ist die Komprimierung der Luft im Gehäuse, die bewirkt, dass ab einer bestimmten Tiefe das Sackerl an die Kamera gepresst wird und der steigende Aussendruck die Kamera zerquetschen oder zumindest ungewollt Knöpfchen drücken kann.

      - das EWA-Marine U-AXP bietet hier Abhilfe über einen Druckausgleich, d. h. über die Tauchausrüstung wird Luft eingeblasen oder abgelassen und damit der Druck im Gehäuse erhöht, um den steigenden Aussendruck entgegen zu wirken. Damit wird das Zusammendrücken des Sackerls verhindert, der Innendruck entspricht aber dann dem Wasserdruck und der ist in 50m schon recht gewaltig.

      Die Kamera war also in 8m Tiefe einem Druck von fast 2 bar ausgesetzt. Sind in der Kamera geschlossene Hohlräume, werden diese mit diesem Druck belastet. Dass ein dünnes Schutzglas da brechen kann, ist völlig klar. Das hat nichts mit analog oder digital zu tun, ausschlaggebend ist die Tatsache, dass einzelne Zonen innerhalb der Kamera nicht durckfest sind. Canon kann hier vermutlich in die Pflicht genommen werden, wenn die Druckdifferenz zwischen Totem Meer und Hochgebirge zu Problemen führt.

      - ein professionelles UW-Gehäuse wie von d.views enpfohlen, hat ein druckfestes Alu-Gehäuse (oder Kunstoff bei Ikelite, Sony etc.) und hält den Druck völlig von der Kamera fern. Die Tauchtiefe ergibt sich aus der Stabilität des Gehäuses, Druckunterschiede im Inneren ergeben sich nur aus Temperaturschwankungen im eiskaltem Tiefenwasser, die sind aber nebbich im Vergleich zum EWA Säckchen.

      Conclusio:
      EWA-Marine garantiert, dass das Säckchen dicht hält und bei korrekten Druckausgleich würde es das vermutlich auch bei 200m Tiefe tun. Die können sich auch auf einen Standpunkt "dass der Wasserdruck (Tauchtiefe/10 + 1) bar beträgt, muss ein Taucher wissen" zurück ziehen.

      Canon garantiert explizit vermutlich gar nichts, wenn die Kamera aber bei vorhersehbaren Umweltbedingungen versagt, sitzen sie am kurzen Ast. Dass eine normale Kamera - auch ein teueres Profimodell - 6 bar aushalten muss, wie sie im EWA Säckchen in 50m Tiefe auftreten, steht definitiv nirgends.

      Fazit:
      Es würde mich sehr wundern, wenn einem der beiden Lieferanten juristisch bei zu kommen wäre. Lediglich wenn beides vom gleichen Händler im Wissen um die geplante Verwendung(!) geliefert wurde, kann man den armen Teufel prügeln, weil dann die "Eignung für den angedachten Verwendungszweck" nicht gegeben ist. Das gilt aber schon nicht mehr, wenn ich das Sackerl 2 Wochen später kaufe und nicht sage, was ich rein tun will, bzw. wenn ich dieses nicht belegen kann.

      Empfehlung:
      Druck dir den Thread aus und nimm das zum Anwalt bzw. Konsumentenschutz mit. Hoffe, dass du die Typen dazu bringst, das in Kulanz um 1000 Euro zu reparieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von wilber ()

    • @wilber
      sehr perfekt, sehr ausführlich

      aber bezüglich der möglichen haftung von ewa-marine muss ich dir widersprechen. ewa-marine bietet das teil auf der webseite eindeutig als "für tauchtiefen bin 50m" und für die "canon 1D Mark II" an. das steht nix von einem unterschied zwischen druckdicht und wasserdicht.

      also, bei ewa-marine tät ichs auf die klage ankommen lassen.
      juristisch korrekt würde ich den händler klagen, der müsste dann ewa-marine den streit verkünden. aber das gehört in ein anderes forum.

      liebe grüße
      peter

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