Fotos aus Überwachungskamera verbessern

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    • Fotos aus Überwachungskamera verbessern

      Hallo zusammen!

      Also ich hab da ein Problem...
      Bei meinen Eltern im Garten ist in letzter Zeit schon einiges abhanden gekommen. Es passiert immer Nachts. Das geht von Grillzange bis Wäsche von der Wäscheleine.
      Das geht jetzt seit einigen Wochen so dahin. Meine Eltern haben jetzt angefangen am Abend fotos vom Garten zu machen und am Morgen dann zu vergleichen. Um das ganze natürlich auch zu beweisen können.
      Die Polizei kann leider nichts machen, denn sie haben keine Zeit...
      Auf jeden Fall haben sich meine Eltern jetzt eine Überwachungskamera gekauft, die mit Bewegungsmelder dann alle paar Sekunden ein Foto macht. Ein 2KW Scheinwerfer der den Garten ausleuchtet ist sowieso mit Bewegungsmelder schon immer montiert.
      Vorgestern ist dann um 5 Uhr früh eine Gestalt aufgenommen worden, die gerade Wäsche von der Wäscheleine nimmt.
      Man kann eine Rote Mütze mit grünem Schild erkennen, aber das Gesicht ist leider zu schlecht aufgelöst. Hat jemand eine Idee wie man da vorgehen könnte um mehr herauszuholen?
      Meine Idee wäre eine Art Bleistiftzeichnung mit Photoshop zu erstellen, wo man nur die Konturen heraushebt. Die Farbe wäre dann halt nebensächlich.
      Für weitere Tips bin ich sehr dankbar!
      Das ist echt krank oder???
    • Original von Wintics
      Stelle das Bild in maximaler Qualität diest hast wo online und verlinks hier her,.... vielleicht findet ja sich ein Photoshop Guru der da was machen kann,...

      lg und viel Erfolg bei der Verbrecherjagd. Ich hasse solche Gfraster *gruml*

      Gregor


      Vorsicht Datenschutz :doh:

      Gfrast hin und Gfrast her, wenn isch die Person hier erkennen sollte dann bekommst Du ein Problem.

      LG,
      Gerhard
    • CSI hintertupfing

      @datenschutz: bitte stell es online. ich freu mich wenn sich der dieb bei seinem recht am persönlichen bild gestört fühlt und darum zur polizei geht um anzeige zu erstatten gegen "den sohn der familie, die i immer ausraub". :rofl: :rofl:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nuk7 ()

    • Original von Augenfutter
      Wenn jemand unrechtes tut, dann bedeutet das noch lange nicht, dass man ihm auch unrechtes tun darf.

      erstens mal bezweifel ich stark, dass ich keine bilder von meinem eigenen garten veröffentlichen darf, nur weil sich da ein unbefugter herumtreibt ...
      und auch wenn, wär mir das völlig blunzn, wenn der typ dauernd aus meine garten klaut, dann werd ich mein möglichstes tun, um das zu unterbinden, wenn ich dabei eine klage wegen recht am eigenen bild einfang, könnt mir das egaler nicht sein
      was ist überhaupt die "strafe" für sowas, ein unterlassungsantrag?
      außerem, wenn das bild so undeutlich ist, und mich der typ aber verklagt, dann weiß ich wenigstens sicher, dass es er ist :D

      Original von wozel
      Beweismittel die zu unrecht oder ungesetzlich erlangt wurden, dürfen bei der Strafverfolgung nicht verwendet werden !

      unrecht erlangt ist es ja nicht, oder darf ich keine kameras in meinem garten installieren? =O

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von der wolf ()

    • Original von Augenfutter
      Panzerwolf, Du dozierst hier wirklich über ein Thema von dem Du nichts verstehst - noch dazu mit der Überzeugung das Richtige zu schreiben.

      ich doziere überhaupt nicht, ich sage nur meine meinung, dass es mir diese klage egal wäre
      und dass ich etwas bezweilfle, ist, wie du anscheinend nicht erkannt hast, eindeutig so formuliert, dass ich nicht behaupte "das richtige" zu schreiben, sondern es mir nur in meiner unwissenheit (was ja absolut richtig ist) nicht vorstellen kann
      aber wenn du so genau bescheid weißt, kannst du uns sicher auch sagen, was die übliche strafe wäre, dieses bild zu veröffentlichen
      dann kann sich jeder die kosten/nutzen rechnung selber machen
    • Hier wird wieder mal viel interpretiert und mißverstanden.
      Da wir uns hier in einem öffentlichen Medium befinden trifft das Mediengesetz zu.
      Das lieber Panzerwolf kann sehr teuer werden.

      Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen
      § 7a. (1) Werden in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die

      1. Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung geworden ist oder

      2. einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig ist oder wegen einer solchen verurteilt wurde,

      und werden hiedurch schutzwürdige Interessen dieser Person verletzt, ohne dass wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit, wegen eines sonstigen Zusammenhanges mit dem öffentlichen Leben oder aus anderen Gründen ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung dieser Angaben bestanden hat, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.

      Haftbar wäre zuerst mal die Medieninhaber ( die würden sich da sicher freuen ) und jener der das Foto veröffentlicht hat.
      Für jene die selbst eine Webseite betreiben, damit sind sie auch Medieninhaber, hier der Link zum novellierten Mediengesetz das seit 1.1.2008 gilt.
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      Karlchen:
      Wenn Fotos von Beschuldigten veröffentlicht werden dann nur auf Aufforderung der Exekutive und wenn notwendig.
      Erfolgreiche Klagen gegenüber Medien gibt es genug. z.B. Jack Unterweger der damals so ziemlich jede Zeitung geklagt und auch Recht bekommen hat.

      Hier in diesem speziellen Fall sollte man den § 7b und 7c auch genauer lesen.

      LG

      Hans Martin
    • RE: Fotos aus Überwachungskamera verbessern

      Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung - "Er" kann ja auch einfach nur am weg zum Billa um 2 Uhr Früh über den Zaun geklettert sein um dort das Einkaufswagerl abzuholen!

      Und ich wäre halt mal Grundsätzlich davon ausgegangen das Bilder von Überwachungskammeras eben den Zweck haben zu Überwachen um im entsprechenden Fall aufzuklären!
      Was schon sein kann das man solche Art der Überwachung bewilligen lassen muß!
      Aber wer beweißt mir das ich nicht zufällig um 2 Uhr Früh der Nachtigall lauschte und "zufällig" den Nachtschwärmer vor das Rohr bekam!

      Ich hätte wenig bedenken das Bild zu veröffentlichen! Eine Veröffentlichung sehe ich eher als art "Lenkererhebung" Schuld oder Unschuld entscheidet sich erst danach!

      Lg
      Roland
    • Hans Martin

      Ich meine die Bilder aus Überwachungskameras, wo man ja noch nicht weiß wer das ist.

      Da bin ich der Meinung von Panzerwolf und Roland. Wenn ich Bilder in MEINEM GARTEN mach wo ein Gauner mir Auto, Fahrad, Wäsche oder Grill oder was weiß weiß ich stiehlt, warum sollte man damit diesen Gauner nicht ausfindig machen dürfen?

      Irgendwie versteh ich das dann nicht. Bilder darf ich von einem Verbrechen machen, aber herzeigen darf ich sie nicht um den Täter zu finden, ist das nicht ein Wiederspruch?

      lg Karl
    • Im Gegensatz zu eine bewaffneten Bankräuber der sich auf der Flucht befindet besteht bei einem Unbekannten in deinem Garten der sich an der Wäscheleine zu schaffen macht kein öffentliches Interesse.
      Und wenn doch, und das ist entscheidend, darf dieses Foto nur mit Aufforderung der Exekutive oder eines Gerichts und nicht auf Wunsch oder von einer Privatperson veröffentlicht werden.

      Und das ist auch gut so denn der persönliche Schutz soll und wird noch immer als höherwertig angesehen.


      LG
      Hans Martin
    • Original von Karlchen
      Wenn ich Bilder in MEINEM GARTEN mach wo ein Gauner mir Auto, Fahrad, Wäsche oder Grill oder was weiß weiß ich stiehlt, warum sollte man damit diesen Gauner nicht ausfindig machen dürfen?


      Naja, das ist ja der sensible Bereich ... "Man" darf sowas nicht einfach auf eigene Faust. In einem Rechtsstaat wie Österreich sind dafür ausschliesslich die Behörden zuständig.

      Natürlich ist es erlaubt eine Überwachungskamera im Garten anzubringen, das war ja auch nicht das Thema. Nur Fotos von vermeintlichen Dieben in einem Forum zu veröffentlichen, das dürfen einfache Bürger wie Du und ich sicher nicht!

      LG,
      Gerhard
    • Original von komet1
      Im Gegensatz zu eine bewaffneten Bankräuber der sich auf der Flucht befindet besteht bei einem Unbekannten in deinem Garten der sich an der Wäscheleine zu schaffen macht kein öffentliches Interesse.

      LG
      Hans Martin


      Da besteht immer öffentliches Interesse, den wer weiß schon das er sich nur an "meiner Wäscheleine" zu schaffen macht.

      Mit dem Rest magste schon Rechthaben, nur stimme ich da sicher nicht zu.

      lg Karl
    • Original von Karlchen
      [...]Irgendwie versteh ich das dann nicht. Bilder darf ich von einem Verbrechen machen, aber herzeigen darf ich sie nicht um den Täter zu finden, ist das nicht ein Wiederspruch?[...]


      Nicht unbedingt. Die Bilder darfst Du sicher der Polizei übergeben. Veröffentlichen darfst Du sie eben nicht, weil Du damit die schutzwürdigen Interessen des (nehmen wir's mal an) Verbrechers verletzt. Ich formulier es mal absichtlich überspitzt: Nur weil er eine strafbare Handlung begeht, muss nicht gleich die ganze Welt wissen das er ein Verbrecher ist. Auch ein Verbrecher hat Rechte. :rolleyes:
    • Satyros:

      Da bei den Bildern ja keine Name, Wohnort etc.. steht sondern nur dienen sollen den Täter ausfindig zu machen. Alle Welt kennt ihn ja sowieso nicht. Somit ist er ja noch geschützt.

      Aber ja ich versteh schon man darf es nicht, sapalot nochmal.
      Sollte die Exekutive ein Portal schaffen und die Bilder veröffentlichen, meine Anregung dazu. Klar muß überprüft werden ob die Bilder ein Deleikt zeigen, aber dafür gibts ja Juristen.


      lg Karl

      Dann nur noch der Tipp die Wäscheleine unter Strom setzen, darf man zwar auch nicht aber es wirkt. :rofl:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karlchen ()

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