rechtliches die xxte

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    • rechtliches die xxte

      eigentlich ist es keine wirkliche rechtliche frage... oder doch?

      wenn ich jemandem ein paar cd`s mit fotos (von ihm in action) zur verfügung gestellt habe und dann später eine firma auf mich zukommt, die diesen menschen für auftritte engagiert hat und gerne diesen menschen für homepage und flyer des hauses promoten will,- kann ich dafür was verlangen?

      danke für tipps

      christine
    • wenn ihr einen vetrag gemacht habt (hoffentlich) dann müsste eigentlich alles da drin stehen...

      wenn drinne steht, dass er die bilder veröffentlichen darf, aber keinen Profit draus schlagen darf ist das eine geklärte sache...

      oder ihr einigt euch ganz einfach.. ;)

      für gewöhnlich gehen die Bilder an das "model" mit dem vorbehalt, dass er daraus keinen gewinn machen darf...sonst hätte er einen berufsfotografen aufsuchen müssen!

      aber wennst pech hast, schaust durch die finger und er bereichert sich...

      aber am sonsten reden, nicht mailen, nicht pns schicken, nicht telefonieren, PERSÖNLICH reden!

      glg
    • Original von __Cash__
      ...
      wenn drinne steht, dass er die bilder veröffentlichen darf, aber keinen Profit draus schlagen darf ist das eine geklärte sache...
      ...


      :hmm: es geht ja nicht um ihn ... ich geh mal davon aus, dass die to keine berufsfotografin ist, also darf sie es nicht gewerblich ausüben -> also in diesem fall nix verlangen. sie hat aber natürlich das recht, die fotos nicht zur veröffentlichung freizugeben. was jetzt vertraglich fixiert ist, spielt natürlich mit, aber gewinn darf keiner rauskommen.

      lg christian
    • ja genau, das mit dem gewinn is so ne sache...

      stimmt.. wir wissen wie das finanzamt schon bei Firmen mit schwarzgeld reagiert... :rofl:

      ich denke, wenn man namentlich erwähnt wird, dass der und der die fotos gemacht hat, dann ist das auch was...

      glg
    • es geht da nicht um den künstler, sondern um den hotelbetrieb, der für ein paar monate mit dem künstler gute kohle machen wird.

      meine frage ist, ob das hotel einfach bilder für die eigene werbung verwenden darf.
      und ich frag auch für den künstler - müßte der für die bilder vom hotel bezahlt werden?

      christine
    • wenn du die bilder für den künstler gemacht hast, und sie ihm gegeben hast, und er sie dem hotel gibt, ist das seine sache, so lange zwischen dir und dem künstler nichts ausgemacht worden ist!

      ergo müsste der künstler dir dankbar sein und für die fotos dir etwas geben, so unter der hand, wie man so schön sagt...

      ich kenne ihn nicht, ich kenne das hotel nicht....

      das is das einzige was ich sagen kann...

      glg
    • RE: Bauchgefühle ...

      Original von marko
      Auf die Bäucher, die hier so herum fühlen, möcht' ich mich nicht verlassen müssen ....


      Gruß


      auch wenn ich nur ein bauchgefühl hergegeben habe, stimm ich dem zu ... aber wie zwischendurch schon erwähnt wurde -> wenn nix geregelt wurde zw. fotograf und "model", wirds schwierig.
      aber dem fotografen würde schon was zustehen, da er der urheber ist, blöd ist, wenn der nix bekommen darf :motz:.

      lg christian
    • Bauchgefühl

      @marko - selten habe ich solch köstlich amüsanten Satz hier gelesen. Er erfreute aufs positivste mein Gemüt. Mein mir eigenes Bäuchlein vor Lachen haltend, bemüht ich war, vom Stuhle nicht zu kippen.

      @Espia - ich würde ihm und auch dem Hotel die Werbung gönnen. Ich finde hier ist keine Maut zu machen. Und dreht sich wirklich Alles nur ums Geld? Ich würde es bleiben lassen und stolz darauf sein, daß meine Fotografien verwendet werden.....lg Peter

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