Ich verfolge die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs nicht wirklich, weil ich mit dem Recht am eigenen Bild beruflich nicht konfrontiert bin. Es hat aber Entscheidungen gegeben, in denen der OGH gesagt hat, dass die Zustimmung zur Veröffentlichung von Aktaufnahmen auch bei schriftlichem Vertrag jederzeit widerrufen werden kann. Wenn es sich also um eine "österreichische" Geschichte handelt, würd' ich den Fotografen auffordern, die Aktfotos sofort aus dem Netz zu nehmen.
Ganz klar ist mir das Problem aber nicht: Mit der Veröffentlichung von den Aktfotos im Printmedium hat deine Bekannte kein Problem? Wo ist da, was die "Öffentlichkeit" anbelangt, der Riesenunterschied?
Gruß
Ganz klar ist mir das Problem aber nicht: Mit der Veröffentlichung von den Aktfotos im Printmedium hat deine Bekannte kein Problem? Wo ist da, was die "Öffentlichkeit" anbelangt, der Riesenunterschied?
Gruß