Wie sieht's aus - weil ich das immer öfter erlebt bzw. im Bekanntenkreis höre:
Darf ein beauftragter Berufsfotograf das private Fotografieren bei Veranstaltungen wie Erstkommunion, Kindergartenfest, etc. - und zwar nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch davor und danach - verbieten bzw. mit allen Mitteln (löschen der Speicherkarten der Leute, die fotografiert haben, das zerstreuen der zum gruppenfoto aufgestellter Kinder, das androhen des holens der Polizei, etc.) zu verhindern?
Darf ein beauftragter Berufsfotograf das private Fotografieren bei Veranstaltungen wie Erstkommunion, Kindergartenfest, etc. - und zwar nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch davor und danach - verbieten bzw. mit allen Mitteln (löschen der Speicherkarten der Leute, die fotografiert haben, das zerstreuen der zum gruppenfoto aufgestellter Kinder, das androhen des holens der Polizei, etc.) zu verhindern?
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