rechtliches - "Fotografierverbot"?

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    • rechtliches - "Fotografierverbot"?

      Wie sieht's aus - weil ich das immer öfter erlebt bzw. im Bekanntenkreis höre:

      Darf ein beauftragter Berufsfotograf das private Fotografieren bei Veranstaltungen wie Erstkommunion, Kindergartenfest, etc. - und zwar nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch davor und danach - verbieten bzw. mit allen Mitteln (löschen der Speicherkarten der Leute, die fotografiert haben, das zerstreuen der zum gruppenfoto aufgestellter Kinder, das androhen des holens der Polizei, etc.) zu verhindern?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DerStefan ()

    • RE: rechtliches - "Fotografierverbot"?

      @Stefan: sicher nicht. kann ich mir nicht vorstellen.


      Was anderes ist mir passiert bzw. meiner Mutter:

      Als Fremdenführerin hat sie 2 Herrschaften aus den USA durch die Stadt begleitet, beider jüdischer Abstammung. Bei der jüdischen Schule in der Castelezgasse wollte der Vater fotografieren. Von hier aus begann seine Deportation nach Theresienstadt. Er einer der wenigen überlebenden wollte halt die Gedenktafel fotografieren.

      Der Securitytyp (Mossad) vor der schule hat ihm das verboten, gedroht dem 85(!) jährigen die Kamera wegzunehmen. Selbst auf häbreisch konnte man den Mann nicht überzeugen. Der Wiener Polizist daneben hat nur gesagt. er kann nicht dagegen tun.

      Ich kann doch Gebäude entlang einer Strasse fotografieren, odr nicht?

      lg stoffi

      ps. finde das übnrigens beschämend für die Kultusgemeinde.
    • RE: rechtliches - "Fotografierverbot"?

      Original von DerStefan
      ...verbieten bzw. mit allen Mitteln (löschen der Speicherkarten der Leute, die fotografiert haben, das zerstreuen der zum gruppenfoto aufgestellter Kinder, das androhen des holens der Polizei, etc.) zu verhindern?


      das wäre ja noch schöner. ausser: die polizei, die kann er immer holen! nur wird's nix bringen...
    • RE: rechtliches - "Fotografierverbot"?

      Original von Stoffi
      @Stefan: sicher nicht. kann ich mir nicht vorstellen.


      Was anderes ist mir passiert bzw. meiner Mutter:

      Als Fremdenführerin hat sie 2 Herrschaften aus den USA durch die Stadt begleitet, beider jüdischer Abstammung. Bei der jüdischen Schule in der Castelezgasse wollte der Vater fotografieren. Von hier aus begann seine Deportation nach Theresienstadt. Er einer der wenigen überlebenden wollte halt die Gedenktafel fotografieren.

      Der Securitytyp (Mossad) vor der schule hat ihm das verboten, gedroht dem 85(!) jährigen die Kamera wegzunehmen. Selbst auf häbreisch konnte man den Mann nicht überzeugen. Der Wiener Polizist daneben hat nur gesagt. er kann nicht dagegen tun.

      Ich kann doch Gebäude entlang einer Strasse fotografieren, odr nicht?

      lg stoffi

      ps. finde das übnrigens beschämend für die Kultusgemeinde.


      finde das verhalten sehr eigenartig, beschämend ist das richtige wort. rechtlich ist das sicher nicht gedeckt, aber oftmals geht politik über recht und gesetz.

      lg, Andy
    • RE: rechtliches - "Fotografierverbot"?

      wenn überhaupt das jemand dürfte wäre das der veranstalter, der einen fotografen exklusiv beauftragen kann und dann den anderen in maßhaltender weise das fotografieren (bzw. im konkreten fall das herum gehen in der kirche) untersagen kann. ein fotograf hat als solcher keine wie auch immer gearteten rechte und jeder kann fotografieren, soviel es der veranstalter erlaubt. das problem kommt daher, dass viele fotografen kein aufnahmehonorar bekommen und ihr geld nur dann bekommen, wenn sie entsprechend bilder verkaufen. daher ist das interesse an amateur konkurrenz naturgemäß gering, berechtigt den fotografen aber zu nichts. sollte ein amateur allerdings die bilder verkaufen ist eine anzeige bei der innung denkbar, da hier jemand ohne konzession arbeitet.

      bernhard
    • Es gibt da das Hausrecht, jeder Veranstalter , auch Pfarrer kann untersagen in seiner Kirche zu fotografieren.
      Bei einem Fotografen schaut das schon etwas anders aus, falls ein Fotograf exklusiv in der Kirche fotografieren darf hat er sicherlich ein Einspruchsrecht, ich glaube aber eine Karte oder einen Film abnehmen darf er auch nicht, insbesonders wenn die Bilder nur Privat verwendet werden und nicht verkauft werden.
      Rund um die Kirche kann überhaupt niemand etwas einwenden, ausgenommen mann befindet sich auf einem Privatgelände.
      Bei Denkmälern und Ausstellungen ist oft ein Fotografierverbot, das sicherlich auch mit der Polizei durchsetzbar ist, Hausrecht halt, aber Privateigentum anzugreifen ist sicherlich auch dort verboten, der Geschädigte kann eine Anzeige machen und die Sache wird durch ein Gericht abgehandelt, das natürlich auch die löschung oder herausgabe von Fotos verlangen kann.
      So ein Auto vor meiner Einfahrt steht darf ich es auch nicht beschädigen, ich hoffe das ich da nichts falsch sehe.
    • nein siehst Du ganz richtig - auch das Wegnahmen der Kamera usw. ist nicht zulässig.

      Indoor befindest Du Dich ja immer auf einem Privatgrund bzw. gibt es jemanden der über alles was dort passiert bestimmen darf bzw. Dir den Zutritt verweigern kann wenn Du zuwiederhandelst.
      der Pfarrer kann Dich raushaun, er kann auch nur einem Photografen das fotografieren erlauben usw.
      Bei so halböffentlichen Plätzen wie einer Universität ist das schon etwas schwieriger aber auch hier ist das Fotografieren nur GEDULDET.

      Im Freien gibt es 2 Dinge die abgewogen werden müssen:

      1) Das Recht auf das Strassenbild. Niemand darf Dir verbieten eine Häuserzeile abzulichten wenn Du von einem ÖFFENTLICHEN STANDPUNKT aus arbeitest und wiegesagt ein Strassenbild darstellst

      2) Property rights
      Du darfst auch mein Haus nicht von der Strasse (und schon garnicht eine Tafel drauf ) fotografieren wenn ich das nicht will. Üblicherweise muss man den Besitzern ja auch etwas dafür zahlen wenn man Ihr Gebäude fotografiert. Öffentliche Gebäude sind da an sich keine Ausnahme aber es wird nicht exekutiert und sie fallen mehr oder weniger in das Strassenbild.

      so und jetzt zur Kirche - der Fotograf darf im Auftrag des Pfarrers das fotografieren verbieten - durchsetzen darf er das Verbot aber nur mit Polizei bzw dem Hausrecht(zutrittverbot) durch den Hausherren (= in diesem Fall der Pfarrer)

      und zur Tafel - ja ist einfach peinlich blöd aber rechtlich gedeckt ist auch das!
      Wegnehmen der Kamera ist wohl nicht gedeckt wird aber wahscheinlich als taugliches Mittel um weitere Fotos zu verhindern anerkannt werden..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Plini ()

    • Ich kann Plini nur Recht ( :D) geben. Gute Zusammenfassung. Was öffentliche Gebäude anbelangt hab' ich gehört, dass man in manchen Städten Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man z.B. mit Mittel- oder Großformatkameras anrückt, da dann gleich angenommen wird, dass das Fotografieren gewerblich passiert und dafür mitkassieren will. Die "normalen Touristen" werden wohl geduldet , weil man ja auch an ihr Geldbörsel will ;) .

      Gruß
      Marko
    • Da es sich hiebei um eine "zivilrechtliche" Angelegenheit handelt, kann der Berufsfotograf die Polizei zwar holen, jedoch wird diese nicht einschreiten.....da es wie oben beschreiben eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und die Polizei nicht zuständig ist. Der Berufsfotograf kann einen zwar zivilrechtlich belangen (Es kann übrigens jeder jeden zivilrechtlich belangen) nur benötigt er dafür natürlich einen Namen. Und wer möchte ihn den freiwillig geben ;-). Falls man doch "angezeigt" wird, entscheidet über das Ergebniss dann ein Richter beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen.
    • Original von Reinhard B.Marko hat recht hab gelesen das in Paris es unmöglich ist den Louvre zu fotografieren. Sogar im Cafe gegenüber stellt sich der Kellner vor sobald er merkt ads Fotografiert wird. Ebenso ist es mit dem Eifelturm bei Nacht da hat die Beleuchtungsfirma das Urheberrecht.


      Mist, dann sind meine fotos nicht legal. ;) ( Stoert mich aber nicht :D)
      edit: ich vergass: Mona Lisa hab ich ja auch noch. Ich schlimmer ich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von computix ()

    • "Wegnehmen der Kamera ist wohl nicht gedeckt wird aber wahscheinlich als taugliches Mittel um weitere Fotos zu verhindern anerkannt werden.."
      ist so nicht ganz richtig - wegnehmen darf mir die kamera ausschliesslich die polizei
      das mit dem louve - nun, vor mich hinstellen darf er sich, nur zwangsmaßnahmen darf er nicht setzen. und das fotografieren des eifelturmes für private zwecke kann nicht verhindert werden, nur kommerzell nutzen darf ich das nicht.
      zum österreichischen recht:
      bei der verletzung des hausrechtes bei einer veranstaltung kann der verletze (in der kirche der pfarrer, bei der tafel der wirt) natürlich die polizei rufen. die polizei kann mich wegweisen, ggebenenfalls auch andere masshaltende zwangsmaßnahmen - bis zur festnahme - setzen. es handelt sich um akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher befehls- und zwangsgewalt, die beim UVS bekämpfbar sind.
      gruss
      peter
    • Muß ich mal auch was dazu sagen, bin selbst bei der Polizei, wie schon oben beschrieben, wenn ich an einem "privaten" Ort fotografiere, kann zwar der das "Hausrecht" innehabende mir dieses verbieten und mich gegebenenfalls vom Ort bugsieren(wegschubsen)ja sogar die Polizei rufen, diese darf aber aufgrunddessen es sich hier um eine zivilrechtliche Geschichte handelt nicht einschreiten(falls doch-Amtsmißbrauch), man kann zwar zivilrechtlich belangt werden, nur ohne Daten, die die Polizei übrigens auch nicht ermitteln darf wirds halt schwer.
      Zur Geschichte der jüdischen Schule, stehe auch des öfteren vor dem Stadttempel-Israelische Security hat den Auftrag Fotografieren zu verbieten-eh klar, nur wenn man sich nicht daran hält ist auch nix,rechtlich besteht hier nur die Möglichkeit für die Polizei, die Fotografierende Person zu kontrollieren-könnte ja sein, dass hier jemand Daten für kriminelle Handlungen sammelt, aber das Fotografieren selbst kann sie nicht verbieten.
      Fotografieren, darf ich übrigens an öff. Orten Alles und jeden, nur veröffentlichen halt nicht-da wird es ein wenig komplizierter.
      Noch zur Eingangsfrage-Das Herausnehmen von Speicherkarten(seh ich mir übrigens an wie er das Anstellen will) ist mit Sicherheit kein taugliches Mittel und stellt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit(kommt drauf an wie er es Anstellen will) einen Strafbaren Tatbestand dar-je nach Fall-eine Körperverletzung-Nötigung-Sachbeschädigung oder dergleichen.
      Das Hausrecht durchzusetzen mag zwar im Einzellfall dem Fotografen obliegen(so wie etwa den Türlstehern bei einer Diskothek)jedoch darf das nie mit Gewalt oder dergleichen einhergehen sonst -Nötigung-
      Nochmal die Polizei darf bei zivilrechtlichen Geschichten nicht eingreifen, schon gar nicht Abnahme der Kamera, der Speicherkarte, oder dergleichen und sie darf euch auch nicht von privatem Grund"wegweisen"
      Bei der Amtshandlung halt ruhig und sachlich bleiben und auf die rechtliche Komponente hinweisen, dann kannn nix schiefgehen.

      mfg Michi
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    • Grundsätzlich mal erlaubt, im Einzelfall, kann eine Wegweisung erfolgen(aber nicht wegen dem Fotografieren an sich)sondern eine Wegweisung aus dem Aktionsspielraum, zu deiner eigenen Sicherheit(jedenfalls wird man es so rechtfertigen)
      Wird aber seitens der Poizei mit Sicherheit immer als Schikane empfunden werden.
      Mir persönlich ists egal...

      mfg Michi
    • Hi, zwei fragen...
      also meines wissen´s nach...die polizei ( und NUR die polizei) hat das recht eine ausweissleitung zu verlangen....warum nicht bei fotografieren am "fremden" grundstücken? da führt sich manchmal schon die private security ärger auf. ( auch wenn die das schon gar nicht dürfen)
      2-tens... am presseausweiss - nicht von der innung, meine diese kleine grüne kärtchen von innenmisterium ( da steht ja auch drauf dass die organe..blabla, ANGEWIESSEN werden den inhaber....bei der durchführung seiner arbeit ihre hilfe angedeihen zu lassen und ihm in seiner bewegungsfreiheit - soweit es die amtshandlungh gestattet ( das ist eine gummi bestimmung, kann immer so ausgelegt werden wie´s gerade gebraucht wird) nicht zu behindern.
      zur Info.. demos... kannst in der regel machen was willst, interessier keinen, da bekommst eher probleme mit demonstranten als der exekutive ( so weit´s friedlich zugeht) ausnahme ist immer wieder opernball, da hilft der normale presseausweiss auch nicht mehr - da braucht man eine eigene polizeiWien akkreditierung...aber ehrlich, wenn die polizei losrennt hilft das auch nicht, da bekommst eher eine drauf :-(. das ding ist dazu gut hinter die absperungen zu kommen ( und das kann auch ins auge gehen wenn flaschen fliegen)
      was wird von seiten der polizei als schickane empfunden?
      ich hab mal - eh opernball - erlebt dass mit diesen aktionsradius argumentiert worden ist.. und hinterher sind die gummiwürsteln gezogen worden...

      lgA.

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