Fotogesetze ?

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    • Fotogesetze ?

      Frage zum Gesetz von Fotografien


      Ich habe eine eigene Fotoseite (Homepage mit meinen gemachten Bilder)

      Ich gehe ab und zu in Disco´s und Fotografiere Menschen hinterlasse aber meine Visitenkarte darf ich dann die Bilder Onlinestellen ?

      Muss man sich als Gewerbe irgendwie anmelden?
      Was muss ich beachten bei mein Onlinestellungen?
      Was muss ich überhaupt beachten?



      Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mich darüber etwas Informieren könntet .
      Danke

      Euer Maxell
    • hallo!

      erstmal kann ich dir nur sagen: die leute fragen bevor du sie fotografierst weil das kann sonst zu bösen überraschungen in Form von deren Anwalt führen!


      woher ich das weiß ich bin selber event fotograf und naja hab da schon kuriose sachen erlebt bei kollegen weil sie nicht gefragt haben! *gg* einer hat ne neue kamera gebracht nacher! :doh:

      außerdem gehört das fragen allein schon zwecks höflichkeit dazu!


      gewerbe musst du soweit ich weiß nicht anmelde weil du ja kein geld damit verdienst! wenn du dadurch geld verdienen würdest dann bräuchtest du meiner meinung nach so und so die ausbildung zum fotografen!


      mfg
      flo
      X(
    • RE: Fotogesetze ?

      Original von Maxell
      Frage zum Gesetz von Fotografien


      Ich habe eine eigene Fotoseite (Homepage mit meinen gemachten Bilder)

      Ich gehe ab und zu in Disco´s und Fotografiere Menschen hinterlasse aber meine Visitenkarte darf ich dann die Bilder Onlinestellen ?


      Nein, ausser Du hast Dir eine Einverständnis eingeholt (am besten schriftlich).


      Muss man sich als Gewerbe irgendwie anmelden?


      Auch nein, weil Du das gar nicht kannst wenn Du keine abgeschlossene Fotografenlehre gemacht hast.


      Was muss ich beachten bei mein Onlinestellungen?
      Was muss ich überhaupt beachten?


      Viel, sehr viel! Such doch einmal im Forum, diese Fragen sind schon oft aufgetaucht und ausführlich behandelt worden.

      Mein persönlich Fazit zu diesem Thema: Lieber die Finger weg von sowas!

      LG,
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Augenfutter ()

    • RE: Fotogesetze ?

      Original von Maxell
      Wenn ich durch die Disco laufe mit meiner Cam,werd ich dann immer aufgevordert Foto von dem jenigen zumachen!
      Und dann bekommen Sie eine Visiten karte von mir wo auch drauf steht *Mit erhalt dieser Karte bestätigen sie dieses Bild online zustellen*


      steht das wirklich so drauf? das werden diejenigen dann sicher auch auch machen :rofl: :doh:
    • RE: Fotogesetze ?

      Original von Maxell
      Wenn ich durch die Disco laufe mit meiner Cam,werd ich dann immer aufgevordert Foto von dem jenigen zumachen!
      Und dann bekommen Sie eine Visiten karte von mir wo auch drauf steht *Mit erhalt dieser Karte bestätigen sie dieses Bild online zustellen*


      Kontaktiere mich....ich hatte 2 Jahre selbst eine Eventagentur, wo ich Fotografen angestellt habe und Leute in Discos fotografiert habe. Ich kann dir, denke ich, recht gut weiterhelfen.

      lg

      mike
    • Original von muffin
      Ein paar Vollpfosten von cycamp.at wackeln oft durch Clubs und fragen nur, ob sie Fotos machen dürfen... wenn ich dem zustimme heißt das aber noch nicht dass sie das Foto auch online stellen dürfen, oder? (nur eine theoretische Frage weil's mich interessiert)


      Bei 8 von 10 Disco´s oder Clubs hast du irgendwo beim Eingang einen Zettel hängen wo darauf hingewiesen wird das in dieser Disco Fotos geschossen werden und online verwertet werden.
      Das du mit dem Eintritt in die Disco dich damit einverstanden erklärst, das auch Fotos von dir gemacht werden dürfen - wenn nicht steht es dir frei nicht einzutreten.

      Somit, sobald du drinnen stehst -> darf auch jeder von dir ein Foto machen.

      Steht normal dann in der Hausordnung oder in den AGB´s der Disco.

      lg
    • [bauchgefühl modus ein]
      sorry, aber mein bauchgefühl sagt mir eher, dass das fotografieren ausdrücklich verboten sein müsste ... ist doch in dem sinne auch ein öffentlicher ort, wo ich jeden fotografieren kann. und solange das bild nicht zu seinem nachteil ist, oder die intimsphäre verletzt, kann ich es auch veröffentlichen (bzw auch berechtigte interessen nicht verletzt) ... wobei das ganze natürlich schwammig im urheberrechtsgesetz verankert ist.

      aber bitte nicht mit deutschem recht verwechseln.
      [bauchgefühl modus aus]
    • Naja auch wenn derjenigesich mündlich damit einverstanden erklärt, kann er von einem solchen mündlichen Vertrag zurücktreten! Er kann mit Zeugenunterstützung aussagen, dass er zu dem zeitpunkt betrunken war...*g*

      Zu dem Thema solltest du dich über das "Recht am eigenen Bild" in Verbindung mit Veranstaltungen und Hausordnung der Locations erkundigen.

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