Bildrechte

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    • Also gut, dann konkretisier ich mal den Fall:-)

      Es fand über eine Hausfotografin einer Agentur ein Fotoshoot statt.
      Das Fotoshoot wurde vor Ort bar bezahlt und Quittung wurde darüber ausgestellt.
      Im Vertrag der Agentur, die die Hausfotografin vermittelt hatte, ist darüber folgende Wortlaut erstellt:

      . Professionelle Fotos nach unseren Vorgaben sind innerhalb einer Frist von 4
      Wochen ab Vertragsunterzeichnung von Ihnen zur Verfügung zu stellen. Vorzugsweise ist hier unsere Fotografin XXX zu
      kontaktieren.
      Wichtig - bitte unbedingt eine Empfehlung von XXXX aussprechen, sonst erhalten Sie nicht den Preis von XXXX zu
      den folgenden Konditionen:
      • Professionelles Schminken von einer Visagistin + Hairstyling
      • 1 Shooting - Dauer ca. 2-3 Stunden (ca. 200 Aufnahmen)
      • 30 Bilder bearbeitet auf CD nach einer Zugehörigkeit von 6 Monaten zum Unternehmen XXX.
      • Weitere Bilder können nach Absprache erworben werden
      Kontaktdaten von XXX gibt es in einer gesonderten eMail nach Aufnahme in unserer Agentur..
      Der Preis von XXXX EUR per Shooting (pro Person) ist NICHT verhandelbar und ist in bar am Tag des Shootings zu übergeben!

      Vor Ort wurde von der Fotografin zugesichert, daß eine CD mit dem Rohmaterial und den bearbeiteten Bildern auch ausgehändigt wird. Aufgrund vieler Arbeit sollte das 3 Wochen in Anspruch nehmen.

      Jetzt ging das Rohmaterial jedoch komplett an die Agentur, die hierüber über alle Bilder die Veröffentlichkeitsrechte plötzlich besitzen will, was ich sehr in Zweifel stelle, ob hier nicht die fotografierte Person hätte zustimmen müssen.
      Der o.g. Wortlaut enthält über diese Sache keine aussagekräftigen Details.

      Zudem verweigert nun die Agentur die Herausgabe der Bilder in voller Größe, sondern lediglich in absoluten Kleinformat. Man würde die Bilder erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit zu der Agentur für private Zwecke erhalten.


      Und hier ist meine konkrete Frage, wie kann das sein, daß man Bildmaterial ohne Zustimmung an Dritte abgibt - auch wenn es die eigene Agentur ist?
      Die Agentur an allen Bildern die kommerziellen Rechte besitzt, ohne hier konkret ein Vertrag darüber mit der fotografierten Person zu haben?

      Erbitte da Eure Meinungen ob das anfechtbar wäre...

      Herzlichen Dank
    • also:

      dazu hab ich wieder eine frage:

      was hast du bei dem hausfotografen unterschrieben, repektive was steht auf der quittung.

      wenn auf der quittung dein name steht und du fotografiert wurdest, dann sollten die bilder dir gehören- wobei ohne zusätzlichen vertrag mit dem fotografen es sehr allgemein ist, was du von ihm zu erhalten hast - ja nach wortlaut der quittung.

      den vertrag mit der modelagentur hast du allerdings in vollem bewusstsein und vertragsfähigkeit unterschrieben, und dadurch hast du dich verplichtet bilder beizustellen oder über den hausfotografen beizustellen.

      wobei die modelagentur - falls du alles aus dem vertrag hier geschrieben hast- keine rechte an DEINEN Bildern haben kann.

      wenn es streitigkeiten gib, wende dich an die innung der fotografen ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]) , aber bevor du das tust , teile es dem hausfotografen mit, ich wette mal du wirst schnell deine fotos kriegen.

      eine kleine frage am rande, was hast du für die fotos bezahlt?

      ciao
      gerhard

      ps: es gäbe sicher noch viel zu sagen, vorallem nach durchsehen der quittung und des modelagenturvertrages

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gerrisim ()

    • RE: Bildrechte

      Original von Flotte_Biene
      Also gut, dann konkretisier ich mal den Fall:-)

      Es fand über eine Hausfotografin einer Agentur ein Fotoshoot statt.
      Das Fotoshoot wurde vor Ort bar bezahlt und Quittung wurde darüber ausgestellt.
      Im Vertrag der Agentur, die die Hausfotografin vermittelt hatte, ist darüber folgende Wortlaut erstellt:

      . Professionelle Fotos nach unseren Vorgaben sind innerhalb einer Frist von 4
      Wochen ab Vertragsunterzeichnung von Ihnen zur Verfügung zu stellen. Vorzugsweise ist hier unsere Fotografin XXX zu
      kontaktieren.
      Wichtig - bitte unbedingt eine Empfehlung von XXXX aussprechen, sonst erhalten Sie nicht den Preis von XXXX zu
      den folgenden Konditionen:
      • Professionelles Schminken von einer Visagistin + Hairstyling
      • 1 Shooting - Dauer ca. 2-3 Stunden (ca. 200 Aufnahmen)
      • 30 Bilder bearbeitet auf CD nach einer Zugehörigkeit von 6 Monaten zum Unternehmen XXX.
      • Weitere Bilder können nach Absprache erworben werden
      Kontaktdaten von XXX gibt es in einer gesonderten eMail nach Aufnahme in unserer Agentur..
      Der Preis von XXXX EUR per Shooting (pro Person) ist NICHT verhandelbar und ist in bar am Tag des Shootings zu übergeben!

      Hi Bienchen!

      Also die passage klingt sehr komisch.

      Du bezahlst ein Shooting. Mit einer vorgeschlagenen Fotografin. Und bekommst keine Bilder ??????????????????

      Wichtig ist wie Gerhard schon geschrieben hat, was auf der Quittung steht.

      Steht da überhaupt noch etwas drauf?

      Hast du bei der Fotografin einen Vertrag unterschrieben?


      Vor Ort wurde von der Fotografin zugesichert, daß eine CD mit dem Rohmaterial und den bearbeiteten Bildern auch ausgehändigt wird. Aufgrund vieler Arbeit sollte das 3 Wochen in Anspruch nehmen.

      Jetzt ging das Rohmaterial jedoch komplett an die Agentur, die hierüber über alle Bilder die Veröffentlichkeitsrechte plötzlich besitzen will, was ich sehr in Zweifel stelle, ob hier nicht die fotografierte Person hätte zustimmen müssen.
      Der o.g. Wortlaut enthält über diese Sache keine aussagekräftigen Details.


      Das wird eine sehr lange Diskussion. ;)
      Das Recht am eigenen Bild ist nämlich immer im Fall des Falles zu klären. d.H. es gibt kein Rezept ob die das jetzt veröffentlichen dürfen oder nicht.



      Zudem verweigert nun die Agentur die Herausgabe der Bilder in voller Größe, sondern lediglich in absoluten Kleinformat. Man würde die Bilder erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit zu der Agentur für private Zwecke erhalten.


      Und hier ist meine konkrete Frage, wie kann das sein, daß man Bildmaterial ohne Zustimmung an Dritte abgibt - auch wenn es die eigene Agentur ist?
      Die Agentur an allen Bildern die kommerziellen Rechte besitzt, ohne hier konkret ein Vertrag darüber mit der fotografierten Person zu haben?

      Erbitte da Eure Meinungen ob das anfechtbar wäre...

      Herzlichen Dank


      Die Geschichte, so wie du sie darstellt, stinkt etwas. Ohne jedoch den genauen Sachverhalt, sprich Vertrag und restliche Unterlagen zu kennen, ist das etwas schwierig zu beurteilen.

      Meine Vorschläge:

      * Schau erst einmal auf [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] nach ob die Dame überhaupt eine Gewerbeberchtigung besitzt. Wenn nicht, hast du ein schlagendes Argument.
      * Bezüglich des Agenturvertrages wende dich an die Arbeiterkammer. Die haben Rechtsexperten, welche dir sicher mehr weiterhelfen können als wir hier.

      lG
    • eher die agentur

      als die fotografin ist hier unter beschuss zu nehmen.

      wenn ich das richtig verstehe sind die bilder für eine sedcard? oder für einen ganz anderen zweck? Kommt drauf an was du unterschrieben hast, so wie sich das liesst hast du dich mit haut und haaren ausgeliefert.

      So lange nicht schriftlich fixiert ist dass du auch alle bilder bekommst kannst du die fotografin nicht zu herausgabe zwingen. Anspruch hast du nur an die 30 bilder, bearbeitet .. klar.. bei negativ zeitalter gabs auch nur bestimmte anzahl am prints die geliefert worden sind, die anderen nur über extra zahlung. allerdings hat du da jetzt zwei verschieden verträge...

      also.. der agentur vertrag hat jetzt mal gar nichts mit der fotografin zu tun, bei ihr hast du die bilder bezahlt, also hast du auch anrecht darauf. Das jetzt unter der annahme dass die agentur und fotografin unabhängig agieren.

      @ geri: auch wenn der vertrag bei vollen bewusstein unterschrieben worden ist.. es gibt immer so was sittenwidrigkeit und das dürfte in diesen fall gegeben sein.

      lg. a

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Haalex ()

    • also nochmal zu Euren Fragen:

      Es wurde kein Vertrag bei der Fotografin unterschrieben zwecks irgendetwas, und auch nicht einer Zustimmung für die komplette Überlassung des Bildmaterials.
      Aber es muß wohl einen Vertrag geben, wo die Fotografin die Bildrechte für kommerzielle Nutzung an die Agentur abgetreten hat.
      Nur frage ich mich, wie man etwas abgeben kann, wenn der Abgelichtete davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde bzw. dafür unterschrieben hat, daß man das dürfte.

      Eine Quittung wurde von ihr ausgestellt - um es bei der Steuer absetzen zu können wurde Bewerbungsfotos vermerkt.
      Die Originalrechnung ging per Mail zu mit Adresse und Datum des Shootings ( Bewerbungsfotos ) sowie Angabe einer Steuernummer.
      Auf Homepage der Fotografin sind keine AGB enthalten und auch auf der Rechnung ist nichts dergleichen vermerkt.
      Lediglich ein Vertrag mit der Agentur, die den bereits dargestellten Wortlaut enthält, wurde unterschrieben.


      Sie sollte die Foto-CD raus geben, oder?
    • Also es geht hier nicht um die riesßengroße Summe für die Bilder, sondern lediglich um 125 EUR, was ich durchaus verschmerzen könnte.
      Aber mir geht es hier absolut nur um das Prinzip der Machenschaften, was mich stört!
      Es geht darum, daß man die Bilder vorenthalten will-seitens der Agentur und man diese erst nach 6 Monaten Agenturzugehörigkeit auf CD aushändigen wird.
      Gleichzeitig hier so getan wird, als könne man mit den Fotos anstellen was man wöllte.
      Und es geht darum, daß die Fotografin Bildrechte zum Veröffentlichen auf Homepages an die Agentur gegeben hat, ohne mein Wissen und deren Zustimmung.
      Man muß hier ganz klar differenzieren - ein mündlicher Vertag bezüglich den Fotos ist mit der Fotografin zustanden gekommen mit Annahme des Shootings und nicht mit der Agentur bezüglich dieser Bilder!
      J
    • Hi Biene!


      Man muß hier ganz klar differenzieren - ein mündlicher Vertag bezüglich den Fotos ist mit der Fotografin zustanden gekommen mit Annahme des Shootings und nicht mit der Agentur bezüglich dieser Bilder!
      J

      Das Problem bei den mündlichen Verträgen ist immer die Beweisbarkeit.

      Nimm bitte alle Unterlagen und geh zur AK. Die haben Spezialisten. Die sollten sich auskennen.

      Alles andere ist meiner Meinung nach hier nur Mutmaßungen. Und die helfen dir nicht weiter.


      Es geht darum, daß man die Bilder vorenthalten will-seitens der Agentur und man diese erst nach 6 Monaten Agenturzugehörigkeit auf CD aushändigen wird.


      Ohne der Kenntnis des Vertrages und aller Unterlagen hier eine seriöse Aussage zu treffen ist nicht möglich


      Gleichzeitig hier so getan wird, als könne man mit den Fotos anstellen was man wöllte.

      Das Urheberrechtsgesetz ist eine Schwammige Sache und bietet viel Spielraum für Interpretationenen.
      Ohne der Kenntnis des Vertrages und aller Unterlagen hier eine seriöse Aussage zu treffen ist nicht möglich


      Und es geht darum, daß die Fotografin Bildrechte zum Veröffentlichen auf Homepages an die Agentur gegeben hat, ohne mein Wissen und deren Zustimmung.

      Ganz ohne dein Wissen glaub ich nicht wirklich
      Ohne der Kenntnis des Vertrages und aller Unterlagen hier eine seriöse Aussage zu treffen ist nicht möglich.

      lG
    • Original von Flotte_Biene
      Es geht darum, daß man die Bilder vorenthalten will-seitens der Agentur und man diese erst nach 6 Monaten Agenturzugehörigkeit auf CD aushändigen wird.

      Den Vertrag hast Du so unterzeichnet (gehe ich mal von aus). Die Bedingungen dürften Dir demnach bekannt sein, also weiss ich nicht, warum Du Dich darüber aufregst.

      Gleichzeitig hier so getan wird, als könne man mit den Fotos anstellen was man wöllte.


      Inwiefern? Was hat die Agentur denn mit den Bildern angestellt?


      Man muß hier ganz klar differenzieren - ein mündlicher Vertag bezüglich den Fotos ist mit der Fotografin zustanden gekommen mit Annahme des Shootings und nicht mit der Agentur bezüglich dieser Bilder!
      J


      Immerhin hast Du den Vertrag mit der Fotografin gemacht - nicht die Agentur. Und somit hast Du nach meinem Rechtsempfinden auch ein Anrecht darauf, dass Dir von der Fotografin die Bilder ausgehändigt werden.

      Das ist auch ein Punkt, in dem ich mal einfach nachhaken würde. Deine Fotografin hat Dir eine Quittung über "Bewerbungsfotos" ausgestellt. Auf diese Quittung würde ich mich berufen und bei Ihr die erstellten Fotos anfordern. Immerhin sollte klar sein, dass Bewerbungsfotos für den Abgebildeten sind und erst in zweiter Linie für andere.

      Da ich annehme, dass Du sowieso mit der Agentur nicht wirklich zusammen arbeiten willst - wenn die Dich schon im Vorfeld so behandeln... - kann es Dir ja auch egal sein, was die Agentur dazu sagt.

      (Stell Dir mal das Szenario vor, Du wärst nicht auf die Empfehlung der Agentur eingegangen und hättest einen eigenen Fotografen mit den Bildern beauftragt. Dann hätte der Dir die Bilder geliefert und Du sie dann an die Agentur weiter gegeben. Vielleicht sogar besser und preiswerter.)

      Was mich noch interessiert: wie sieht es mit einem Modell-Release aus? Hast Du der Fotografin so eins unterschrieben?
      Alles in allem stellt sich mir noch die Frage: Hast Du Dich im Vorfeld vielleicht durch Versprechungen blenden lassen und den Vertrag nicht anständig gelesen? Bist Du anschliessend zur Agentur gegangen und hast dir unklare Passagen erläutern lassen? (Auch daran erkennt man eine gute Agentur.)

      Ansonsten kann ich Dir auch nur den Rat geben, bei der AK um Hilfe zu ersuchen.

      Gruß
      Ralf
    • Es scheint als ob keiner den Vertrag gelesen hat, der gepostet war.
      Darin stand:
      shooting mit ca 200 Bilder
      30 bearbeitet Bllder
      weiter Bilder gibt es gegen Honorar.
      Es steht nirgendwo, was, das alle Bilder ins Eigentum des Kunden übergehen, ist auch Unüblich.
      Oder hat schon mal wer bei einer Hochzeit alle Bilder bekommen, wenns nicht vorher ausgemacht war.
      Der Fotograf kann mit den Bildern machen was er will, die Bildrechte gehören ihm, auch wenn sie bei einem bezahltem shooting entstanden sind. Auch steht den Fotografen frei wer die Vermarktung der Fotos durchführt.
      Du hast ja das bekommen was du bezahlt hast, eben 30 Bilder, oder nicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fredi600 ()

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