Rechtsfrage: Signatur eines PROFIfotografen bei bezahlten Fotos.

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    • Rechtsfrage: Signatur eines PROFIfotografen bei bezahlten Fotos.

      Hallo,

      Ich habe eine juristische Frage:

      Kann ein Profifotograf (gelernter Fotograf, nicht Künstler!!!!) darauf bestehen, auf den entstandenen Fotografien seine Unterschrift zu setzen.

      Ich spreche jetzt nicht von einer dezenten, kaum auffallenden Signatur rechts unten im Foto, sondern z.B.: von einer Prägung.

      In einem konkreten Fall von Hochzeitsfotos ist diese ziemlich auffallend und dementsprechend störend.

      Mir ist das Copyright Problem schon bewußt, aber da gibt es andere Möglichkeiten (z.B.: schwer scanbares Fotopapier). Würde es also nicht genügen, wenn der Fotograf auf der Rückseite seinen Stempel hinterlässt und sich vertraglich absichert?

      Der klassische Fotografenberuf ist ja ein handwerklicher Beruf, oder...?

      Also, falls hier ein juristisch belesener Fotograf unterwegs ist,...
      ...bitte um Aufklärung in dieser Frage.

      lg,
      jessy :winken:
    • Nein darauf kann er nicht bestehen. Wenn Du es verlangst und für die Fotos bezahlst darf auf der Vorderseite des Fotos kein Copyrightvermerk stehen bzw nur auf dem Rahmen ausserhalb des Fotos oder auf der Rückseite. Wenn er es trotzdem will nimm einen anderen Fotografen
      Trotzdem ist das kein rechtsverbindlicher Hinweis.

      LG
      Hans martin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von komet1 ()

    • Diese Frage ist schon geklärt. Die AGB muss man genau lesen. Es steht:

      "2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt.."


      Das heisst nicht in das Lichtbild hinein.
      Wenn er also eine Prägung im Bild verlangt ist das nicht selbstverständlich und nur wenn ich es auch gestatte.


      LG
      Hans Martin
    • blödsinn, vorne darf er gar nix raufmachen !
      einzig, darf er hinten seinen stempel raufgeben, mit einem stempel versehene bilder dürfen auch nicht reproduziert (repro) werden !
      auch muss der fotograf die negative 99 Jahre aufbewahren (gehen an seine nachgfolger über)...
      woher is weiss ? ich war fotograf bei foto ehmann und foto pongratz !

      lg raimund

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von remii ()

    • Also von meinem Verständnis her, darf der Fotograf alles mit den Bildern machen - Du musst sie dann ja nicht kaufen, wenn er rosa Punkterl über alles macht.

      Denn im Endeffekt arbeitet er SEINE Bilder aus (er ist Urheber) und gibt Dir dann den Abzug.

      Ich denke, die einzige Ausnahme wäre, wenn Du im Vorfeld schriftlich vereinbarst, dass Du auf den Bildern keinen Schriftzug haben wilst, und er sich nicht daran haltet.

      Aber ich gebe Dir schon recht, besonders kundenfreundlich ist das nicht - aber damit will er sicher sicherstellen, dass Du (oder wer-auch-immer) aktiv ein Verstoss gegen das Copyright begeht, wenn die Fotos vervielfältigt werden.

      Sollte er Dich mit der "Auflage" einfangen und Dir keinen Ausweg lassen, wodurch Du Dir aussuchen müsstest, entweder keine Fotos zu haben, fände ich es nett, würdest Du den Fall hier sachlich nüchtern dokumentieren, damit andere, die einen Hochzeitsfotografen suchen, auf so was aufmerksam gemacht werden.

      LG StB
    • Original von remii
      blödsinn, vorne darf er gar nix raufmachen !
      einzig, darf er hinten seinen stempel raufgeben, mit einem stempel versehene bilder dürfen auch nicht reproduziert (repro) werden !
      auch muss der fotograf die negative 99 Jahre aufbewahren (gehen an seine nachgfolger über)...
      woher is weiss ? ich war fotograf bei foto ehmann und foto pongratz !

      lg raimund


      hmmm - ich denke, dass das eine Sache der AGB's ist- und Du warst (anscheinen) bei kundenorientiert denkenden Fotografen....

      LG StB
    • ... also, soweit ich mich erinnere ist ein (Kauf)-vertrag (wäre ja auch hier der Fall) eine "übereinstimmende Willenserklärung";
      d. h. die Übereinstimmung besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustandekommt.

      Wenn ich mit den AGBs (oder Teilen) nicht einverstanden bin, dann könnte ich dies ja versuchen zu verhandeln und explizit auschließen. Theoretisch könnte man sogar Passagen der AGBs streichen - wenn der Fotograf dies akzeptiert, dann ...

      Es kommt halt letztendlich auf die Verhandlungsposition der Parteien an, würde ich sagen.

      lg Werner
    • Ich würds einfach beantworten:

      Wenn der Fotograf nicht auf meine Wünsche eingeht, hat er Pech gehabt nimmt man Einen der Kundenfreundlicher ist. Da der Markt ja soweiso groß ist wird das sicher kein Problem sein.

      Ich lass mir ja auch nicht vom Elektriker vorschreiben wo ich meine Steckdose haben will.....

      lg Karl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karlchen ()

    • Hi,

      Also rein rechtlich darf er/sie das...

      Ich hab das Problem ebefalls schon gehabt... war einen mordsstreiterei...
      Besagte(r) Fotograf(in) hatte auch noch eine schlechten Tintenspritzerausdruck geliefert anstatt einer echten Fotoausarbeitung

      Immerhin hab ich dann die Fotos auf einer CD bekommen zum selber Entwickeln (in eine relativ schlechten Qualität versteht sich)

      Im Endeffekt kannst Du nur der Welt diese(n) Fotografen(In) nicht weiterempfehlen, bzw. eine Beschwerde bei der Innung einreichen...
      auch kannst über die AK eine Beschwerde einreichen.

      :hmm: :hmm: Vielleicht sollte man eine sog. BlackList für Fotografen anfertigen... :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peterh.3100 ()

    • Original von Stoffi
      ich schätze mal, das die fotos schon da sind, und erst im nachhinein auf diesen misstand aufmerksam gemacht worden ist...


      So ähnlich,...

      Danke, für die vielen Antworten!
      So wie´s aussieht wird frau hier wohl auf Vernunft und Kundenorientierung pochen müssen, wenn sie jetzt im nachhinein noch etwas erreichen will :rolleyes:

      Also, auf in den Kampf...!

      Danke, nochmals! :winken:
    • Ich finde, daß nimmt schon fast bedenkliche - amerikanische Verhhältnisse an ... wenn ich in den Vertrag reinverhandeln muß, was ich alles NICHT auf meinem Bild haben möchte. Mir ist hier auch die Position der Kammer/Innung völlig unverständlich, die diese Vorgehensweise (AGBs) unerstützt. Das sieht danach aus, Schutzmechanismen für Fotografen zu generieren ohne auf den Auftraggeber Rücksicht zu nehmen ... bin gespannt, was denen noch alles einfällt. Wobei, es liegt natürlich im Ermessen des Fotografen, diese Richtlinien zu exekutieren. Bleibt zu hoffen, daß sich das nicht durchsetzt, sonst gibt´s womöglich in Zukunft nur noch Hochzeitsfotos mit ganzformatig, diagonalem Wassererzeichen ... erschreckend.

      Holger

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