fotoausrüstungsversicherung?

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    • Original von Proline
      hä?


      Naja, falls du ein Objektiv oder ähnliches nicht bei einem Händer gekauft hast und du auch keine Rechnung mehr hast, musst du als Beweis, dass du es wirklich besitzt, dafür ein Foto davon mit einer aktuellen Tageszeitung machen.

      Ja, Sinn machts nicht wirklich aber die wollen es so. Garantiescheine zählen auch nicht.

      Lg
      Tom
    • also nur zur vollständigkeit, die haushaltsversicherung deckt oft raub bzw diebstahl im rahmen einer sogenannten aussendeckung. da könntest du sogar die kamera auf der bierbank liegen haben und jemand nimmt sie beim vorbeigehen mit.
      aber achtung, da gehts meistens nur um 10 % der Versicherungssumme und man muss eine nächtigung vorweisen können. also nichts für ein-tages-ausflüge. meiner meinung nach daher auch nicht brauchbar.

      selbst verursachte schäden (der harte boden lässt grüssen) sind natürlich nicht gedeckt.

      lg
      christian
    • aaaahhh,- ja, danke.

      eine frage noch dazu: wie mach ich das, wenn ich z.b. den blitz gebraucht gekauft habe und keine rechnung hab? würde die originalrechung des verkäufers reichen? (der hat aber viel mehr dafür bezahlt)
      oder kann es nur eine zahlungsbestätigung der bank sein?

      christine

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von espia ()

    • Original von espia
      aaaahhh,- ja, danke.

      eine frage noch dazu: wie mach ich das, wenn ich z.b. den blitz gebraucht gekauft habe und keine rechnung hab? würde die originalrechung des verkäufers reichen? (der hat aber viel mehr dafür bezahlt)
      oder kann es nur eine zahlungsbestätigung der bank sein?

      christine


      oft ist es so, dass man selbst mal eine versicherungssumme nennen kann. erst im schadensfall wird dann nachgeprüft, ob eine über- bzw unterversicherung vorhanden war, wonach sich auch die zahlung richtet.

      es nützt also nichts, einen höheren preis anzugeben, man bekommt nie mehr (bei einer neuwertversicherung) ausbezahlt, als den neuwert des blitzes. und bei einer unterversicherung halt nur bis zur versicherten summe. aber natürlich auch aufpassen, dass bei einer unterversicherung auch ein teilschaden nur zum versicherten prozentsatz der tatsächlichen neusumme entschädigt wird.

      lg
      christian
    • Also ich hab mich vor kurzem erkundigt!

      So ne versicherung gibts bei der "UNIQA", und zwar ne Vollkasko, also versichert gegen alles... diebstahl, schaden, bla bla..

      bei Diebstahl hat man allerdings einen selbstbehalt von 20% oder so.

      Jährliche kosten der verischerung sind 7% (für ganz europa) der des werts der zu versichernden ausrüstung.

      bei interesse einfach bei mir melden, ich hab da mal im namen von etwa 15 fotografen bei verschiedenen versicherungen und maklern angefragt, und deshalb hab ich nen guten preis bekommen, kontakt gibts also bei mir auf anfrage :)

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