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  • Da die Anfragen bzgl. Drohnenaufnahmen bei mir ständig zunehmen, werde ich wohl demnächst eine DJI Mavic Air II anschaffen. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich das noch heuer machen soll und sie bei der Austro Control bewilligen lasse (ca. € 300) oder auf nächstes Jahr warten soll und dann diesen EU Online Drohnenführerschein machen soll. Was meint ihr? Wird das dann ab Jänner 2021 gleich möglich sein bzw. wie schätzt ihr den Aufwand dafür ein?

  • Gabelstapler wäre eine Möglichkeit. Der Aufwand ist anfangs höher, dafür lässt sich dann alles zügig durchfotografieren. Staffelei, hmm da könnte man die (doch recht großen) Fliesen auch einfach gegen eine Wand lehnen, oder? Mit 2 Blitze im 45 Grad Winkel, Kamera ausrichten, fertig. Zuschnitt anschließend in Photoshop. Ich seh mir Ende kommender Woche mal an was ich Vorort für Möglichkeiten habe.

  • Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit! Wobei ich mir eine vertikale Montage nicht ganz einfach vorstelle. Zumal es um ein paar 100 (schwere) Fließen geht die nacheinander abgelichtet werden sollen.

  • Genau weiss ich es leider noch nicht. Ich schätze ca. 1,50m x 1m Ich würde ein Canon 50mm Macro nehmen. Hat eine sehr gute Schärfe ohne Verzeichnung.

  • Ich werde in den kommenden Wochen Reproaufnahmen von einer Vielzahl relativ großer Fließen anfertigen. Da diese schwer zu transportieren sind, möchte ich sie Vorort beim Hersteller fotografieren. Ich möchte die Fließen auf den Boden legen und von oben fotografieren. Mit normalem Stativ wird das nichts da bei der Größe der Fließen immer die Stativbeine stören. Ich hab mal vor langer Zeit in der Ausbildung eine Konstruktion für solche Vorhaben gesehen: 2 Stative die mit einer Stange verbunden ware…

  • Gewerbe oder Freiberuflich

    DerFotografierende - - Allgemeines

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    ich habe jetzt mal bei magistrat, sva und wko angerufen. magistrat und sva haben mir kaum auskunft geben können. wko bzw. innung meint natürlich dass man das gewerbe braucht -wenn man (auch) auftragsbedingt arbeitet. eigenartige regelung, auch künstler arbeiten auftragsbedingt, früher eigentlich ausschließlich.

  • Gewerbe oder Freiberuflich

    DerFotografierende - - Allgemeines

    Beitrag

    danke! das werd ich mir gleich mal genauer anschauen. ich dachte eigentlich die "überprüfung" durch eine kommission wurde vor einiger zeit abgeschafft?! wieder mal ewig veraltete strukturen in diesem land.

  • Gewerbe oder Freiberuflich

    DerFotografierende - - Allgemeines

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    Zitat von Andi_B: „Es nützt nichts, wenn du dich selbst als Künstler bezeichnest, du musst staatlich anerkannt sein.“ wie gesagt, ich habe einen akademischen Abschluss an einer staatlichen Kunstuniversität. Sollte somit auch staatlich anerkannt sein. Aber nochmal, wer kann mir das behördlich bestätigen, was wäre da die richtige Anlaufstelle?!

  • Gewerbe oder Freiberuflich

    DerFotografierende - - Allgemeines

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    Zitat von Mandragora: „solange du geld aus aufträgen lukrierst, bleibt dir das gewerbe nicht erspart.“ naja, wie sieht es als Künstler aus? Ich kenne einige die mit Fotografie arbeiten- auch auftragsbedingt. Da ich einen Abschluss an einer Kunsthochschule habe nehme ich es mir jetzt mal raus und sage dass in meiner Arbeit künstlerische Qualitäten liegen. An welche Behörde kann man sich diesbezüglich eigentlich wenden, bzw. wer würde überhaupt Ärger machen wenn ich als Freiberufler arbeiten würde…

  • Gewerbe oder Freiberuflich

    DerFotografierende - - Allgemeines

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    Ich habe seit längere Zeit ein Gewerbe als Fotograf angemeldet. Meine Einkünfte werden aus Aufträgen sowie aus freien, künstlerischen Arbeiten gewonnen. Jetzt bin ich am überlegen ob ich nicht das Gewerbe abmelde und mich als Freiberufler anmelde. Weiss jemand wie die Kriterien dafür sind bzw. ob das möglich ist?

  • Fotorecht- Passanten

    DerFotografierende - - Allgemeines

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    Was mich schon immer interessiert hat: Wie ist es eigentlich rechtlich, wenn man im öffentlichen Raum Architekturaufnahmen macht (als Auftrag) und man Passanten in die Fotos mit einbezieht? Gemacht wird das von den meisten Fotografen eigentlich ständig- natürlich ohne um Erlaubnis zu fragen. Weiss jemand wie das rechtlich aussieht? zb sowas: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

  • Hier die Auflistung der in Wien gestohlenen Artikel: Canon EOS 6d Sn: 033024002618 Canon TS-E 24mm 1:3,5L II Sn: 00035407 Canon TS-E 17mm 1:4,0L Sn: 00022934 Canon EF100 /1:2.8 USM Macro Sn: 76976500 Bitte haltet die Augen offen!!!

  • kann mir jemand sagen was da genau die seriennr. ist?

  • danke, mach ich.

  • ja, in meinem fall kann ich jetzt ohnehin nur auf das hotel, mastercard bzw. haushaltsversicherung hoffen.

  • nein die polizei machte eigenltich gar nichts. mit der versicherung hast du natürlich recht , wobei es auch bei speziellen kameraversicherungen nicht sicher ist ob sie in solch einem fall auch wirklich für den schaden haften. die finden ja immer gerne wege nicht zu bezahlen.

  • danke das werd ich machen, und ja, das war definitiv kein zufall! verdammt, ich bin eigentlich derart vorsichtig, dass ich sogar zum essen im hotel das ganze zeug mitschleppe und nie aus den augen lasse. aber für 1 min. an der rezeption taxi bestellen...das kanns echt nicht sein. sie haben übrigens die kamera und objektive aus der tasche genommen, und diese wieder geschlossen und zurückgestellt. geldbörse und laptop haben sie nicht mitgenommen. nie im leben dachte ich dass mir das passieren kann…

  • ist das jetzt schon fix durch?

  • okay werd ich in Zukunft aufpassen. Aber meine Uid muss ich mit Sicherheit nicht angeben?