Original von mephisto
Du hast recht, es gibt eine EU Verordnung dafür.
Gibt's dazu eine konkrete Quelle zum Nachlesen?
Ich habe nämlich direkt im Büro eines Europaabgeordneten nachgefragt - dort wußte man nichts davon, wollte sich aber erkundigen. Nach ein paar Tagen Recherche habe ich diese Antwort bekommen:
"Diesbezüglich ist uns nichts bekannt! Tatsache ist, dass durch die Änderung der österreichischen Gewerbeordnung per 27.2.der Berufsfotograf im §94 z20 als "Handwerk" bezeichnet wird.
Durch die Bezeichnung als Handwerk wird die Möglichkeit für Fotografen geschaffen, das neue Meistergütesiegel beantragen zu können, um sich in der Öffentlichkeit klar von „sonstigen Fotografen“, die sich am Markt präsentieren, abgrenzen zu können.
Der Fotohandel allerdings ist seit 1.8.2002 ein freies Gewerbe und berechtigt zum Handel mit Fotoartikeln und Fotoverbrauchsmaterial. Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fotografen wird in der Fotografenverordnung vom 28.1.2003 normiert. "