gebundenes Gewerbe

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    • Original von mephisto
      Du hast recht, es gibt eine EU Verordnung dafür.


      Gibt's dazu eine konkrete Quelle zum Nachlesen?

      Ich habe nämlich direkt im Büro eines Europaabgeordneten nachgefragt - dort wußte man nichts davon, wollte sich aber erkundigen. Nach ein paar Tagen Recherche habe ich diese Antwort bekommen:

      "Diesbezüglich ist uns nichts bekannt! Tatsache ist, dass durch die Änderung der österreichischen Gewerbeordnung per 27.2.der Berufsfotograf im §94 z20 als "Handwerk" bezeichnet wird.
      Durch die Bezeichnung als Handwerk wird die Möglichkeit für Fotografen geschaffen, das neue Meistergütesiegel beantragen zu können, um sich in der Öffentlichkeit klar von „sonstigen Fotografen“, die sich am Markt präsentieren, abgrenzen zu können.
      Der Fotohandel allerdings ist seit 1.8.2002 ein freies Gewerbe und berechtigt zum Handel mit Fotoartikeln und Fotoverbrauchsmaterial. Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fotografen wird in der Fotografenverordnung vom 28.1.2003 normiert. "
    • Original von sallmutterDurch die Bezeichnung als Handwerk wird die Möglichkeit für Fotografen geschaffen, das neue Meistergütesiegel beantragen zu können, um sich in der Öffentlichkeit klar von „sonstigen Fotografen“, die sich am Markt präsentieren, abgrenzen zu können.


      Und, was bedeutet das jetzt (themenbezogen)?

      Übrigens, deinem Avatar (und den entsprechenden Fotos in deiner Galerie) entnehme ich, dass du schon bei uns (NHM - ich arbeite dort) auf dem Dach warst. Tolle Aussicht, nicht? Ich nehme die Gelegenheit viel zu selten wahr.

      lg
    • Original von rovebeetle
      Original von sallmutterDurch die Bezeichnung als Handwerk wird die Möglichkeit für Fotografen geschaffen, das neue Meistergütesiegel beantragen zu können, um sich in der Öffentlichkeit klar von „sonstigen Fotografen“, die sich am Markt präsentieren, abgrenzen zu können.


      Und, was bedeutet das jetzt (themenbezogen)?

      das hieße ja indirekt, dass man sich (seit 27.2.?) auch ohne meistergütesiegel (und auch ohne die damit veraltete meisterprüfung?) als "sonstiger fotograf" am markt präsentieren darf ...
      oder doch nicht? :hmm:
    • Original von PANZERWOLF
      das hieße ja indirekt, dass man sich (seit 27.2.?) auch ohne meistergütesiegel (und auch ohne die damit veraltete meisterprüfung?) als "sonstiger fotograf" am markt präsentieren darf ...
      oder doch nicht? :hmm:

      Leider nicht, im Text weiter unten steht ja ganz klar:
      Original von sallmutter
      Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fotografen wird in der Fotografenverordnung vom 28.1.2003 normiert.

      Also nix mit freier Fotograf :wütend:
      Aber macht nix, als Hobby machts eh mehr Spaß, als wenn man damit seine Brötchen verdienen muss. :daumenhoch:
      lg
      Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tpk0815 ()

    • Original von rovebeetle

      Und, was bedeutet das jetzt (themenbezogen)?


      Daß das Europäische Parlament nichts von einer "EU-Verordnung" weiß, die 2010 auch in Österreich ein "freies Gewerbe Fotografie" schaffen würde...

      Original von rovebeetle
      Übrigens, deinem Avatar (und den entsprechenden Fotos in deiner Galerie) entnehme ich, dass du schon bei uns (NHM - ich arbeite dort) auf dem Dach warst. Tolle Aussicht, nicht?


      Allerdings! Würde ich dort arbeiten, wäre ich wohl recht häufig da oben. ;)

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