Wem gehört der Eiffelturm

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    • Original von Ivayla
      lt. EU-Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h, Abs. 4 sollte (soferne die Quelle korrekt ist) die urheberrechtliche Nutzung von Abbildungen eines bleibend an öffentlichen Orten befindlichen Werkes, vergütungsfrei sein. Die Regelung ist *afaik* aber noch nicht in den einzelnen Landesgesetzen umgesetzt.

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      Erwin


      aber nur für den privaten gebrauch, nicht für veröffentlichungen aller art !
    • @__SIMONE__ scheinbar haben leute die ihr "geistiges eigentum" veröffentlichen eine ziemlich starke lobby... ich glaub es wird auch am internet und ähnlichen technischen neuerungen liegen... früher wars zb sehr aufwändig eine musikkassette zu kopieren zb und danach war die kopie oft deutlich schlechter also haben das wahrscheinlich nicht so viel gemacht... eine cd ist in 10 min fertig und der normalmensch merkt keinen unterschied... genauso mit musiknoten, wer hat früher schon einen kopierer gehabt zu hause? gerade mal jemand der in einem größeren büro gearbeitet hat, konnte ihn dort eventuell für privatzwecke verwenden... gibt sicher noch mehr solcher dinge und zack die musikindustrie hat einen guten grund die preise zu erhöhen oder solche gesetzte zu verankern

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von achTinchen ()

    • Darum Leute freut euch in Österreich zu sein, den hier ist die "Panoramafreiheit" noch am lieberalsten.

      Meines Wissenststandes, das soll heisen, das ich vom öfentlichen Raum alles fotografieren darf, was ich ohne heranziehen eines Hilfsmittels wie zB einer Leiter oder eines Stockerls fotografieren kann.

      wieso in die ferne schweifen wenn das nahe ist so gut
    • Original von James_Bond
      Darum Leute freut euch in Österreich zu sein, den hier ist die "Panoramafreiheit" noch am lieberalsten.

      Meines Wissenststandes, das soll heisen, das ich vom öfentlichen Raum alles fotografieren darf, was ich ohne heranziehen eines Hilfsmittels wie zB einer Leiter oder eines Stockerls fotografieren kann.

      wieso in die ferne schweifen wenn das nahe ist so gut


      du darfst generell alles fotografieren, auch menschen . . .

      nur beim veröffentlichen solcher bilder kommen die probleme . . . .

      und als beispiel in wien, nehme man das riesenrad.
      es ist schon älter als 70 jahre.
      also kann es ohne probleme fotografiert werden.
      ausgenommen, nach den eu-copyright-richtlinien, nicht in der nacht.
      die beleuchtug ist danach ein kunstwerk, auf das wieder 70 jahre das copyright drauf ist . . .
      und wenn ein paar jus-absolventen keine arbeit haben sollten, und sie clever sind, dann kommen sie drauf, daß man solchen betreibern-besitzern-künstlern ja die rechte, gegen angemessene beteiligung, eintreiben könnte . . . .
      und dann wird es bei uns genauso schlimm !!

      denk ich mal . . .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • jetzt weiss ich

      woher der schmaren mit riesenrad kommt ;)
      über5 das © der beleuchtungsfirma steht in Österreich IMMER die freiheit des strassenbildes. Das heisst das erlauibt ist auch das beleuchtete Riesenrad zu fotografieren und zu vermarkten . Weil ansonsten eine bevorzugung des riesenrades gegenüber anderen gegeben wäre. Wobei auch schon die feststellung allein interesant wäre. In der zitierten richtlinie ist bloss die rede von können - die mitgliedstaaten können anwenden.
    • für die österreichische gesetzeslage ist folgender link sehr hilfreich

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      daraus:

      Schutzdauer

      Im allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers,
      bei Werken ohne Urheberbezeichnung 70 Jahre nach ihrer Schaffung bzw. nach
      ihrer Erstveröffentlichung. Leistungsschutzrechte, wie bei einfachen Lichtbildern,
      erlöschen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Darbietung, der Schutz von
      Datenbanken 15 Jahre nach der letzten Änderung.


      faun
    • @blackfox - ja, es gibt einige länder die die eu-richtlinien rigoros umsetzen.
      wird auch bei uns noch kommen, alles eine frage der zeit . . . .

      @faun - ja, as ist eine der besten seiten in diesem bezug !! kompetent und auch die veröffentlichung des ogh urteiles in den fällen . . . meine infoquelle :)

      @haalex - lesen sollte man den text, nicht das was man lesen möchte !
      es ist eine fiktion, die, bei arbeitslosigkeit einiger juristen . . . .
      selber fertig lesen . . .
    • Jetzt mal abgesehen von irgendwelchen Rechtsnormen, Gesetzten, EU Richtlinine, Verordnungen bla bla bla .....

      Modus, kleinbürgerlich denkender, unbedarfter, und Spass an seinem Hobby habender Knipser, AN:

      Bei Menschen kann ich es verstehen, nicht jeder ist erfreut wenn sein Konterfei in den unendlichen Weiten des WWW oder wo auch sonst umhergeistert. Ich selbst bin einige Male schon in der Situation gewesen wo ich Reporter ersucht habe ihr Objektiv woanders hinzuhalten.

      Aber bei statischen Objekten ...... ????

      Wenn man sich das mal so vorstellt .......

      ein begeisterter Hobby-Farbenaufseinenchipspeicherer läuft man in der Gegend herum - egal wo auch immer, füllt die Speicherkarte, überträgt die Pixel zu Hause auf seinen PC, findet dabei einige wo er der Ansicht ist .... das passt .... schaut gelungen aus .... brauchbar usw, bearbeitet diese ein wenig oder auch nicht, und präsentiert sie dann, ohne Profitgier, zB auf FAT.

      Das Bild gefällt unter Umständen auch anderen Betrachtern und der Ersteller freut sich. Der einzige Lohn dafür .... ein wenig Stolz!!

      Aber auf diesem Foto ist ein urheberrechtlich geschütztes Objekt, welches der Grund für die Aufnahme ist .... weils halt so schön .... interessant und dergl. ist, weil der Fotograf dadurch, dass er es ablichtet und herzeigt, das Werk des Urhebers würdigt und schätzt.....

      Und dann kommt einer drauf....he, das ist ja mein geistiges Eigentum, ich bin auch noch keine 70 Jahre tot, brauche Kohle....den verklag ich jetzt.

      Das ist doch echt sch...sch...schade, oder??

      Modus AUS.

      Ich für meinen Teil versteh sowas nicht. Aber es ist halt so.

      LG
      Günter


      PS: Wie verhält es sich bei einem Selbsportrait ?? Haben die Eltern das Urheberrecht und können sie eine Klage diesbezüglich einbringen ?? :pfeifen:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von novg101 ()

    • so dumm es klingt, es waren schon diskussionen ob gene patentiert werden können . . . natur patentieren . . .

      keine sorge, bis dato ist alles was natur ist, frei, also auch dein gesicht ;)



      aber wie sieht es mit schriftstellern aus, mit musikern . . .

      die mdiskussion, die zu diesen copyright und urheberrechten führten gingen genau von dort aus.

      schutz geistigen eigentumes . . . .

      dazu war einie definition des geistigen eigentumes notwendig.
      und wenn man drüber nachdenkt . . . .
      dann ist auch fotografie, architektur, software etc genau in dem bereich anzusiedeln.
      und wenn es um gleichheit geht, dann muss das recht für alle geistigen eigentümer gelten . . . .

      genau da sind wir, darum meinte ich auch, daß, sollten wir einige juristen zuviel haben, die sich dann aus langeweile und/oer finanzieller notsituation das mal zu gemüte führen . . . denke, das dauert kene 5 jahre und auch österreich hat dieses restriktive gesetzt, weil es dann anpassen muss.

      auch wenn es uns fotografen gewaltig einschränkt . . . .
      locker und eutral mal drüber nachdenken und vielleicht akzeptieren, daß es menschen gibt, die von architektur leben, die von fotografie leben, von musik und softwareprogrammierung . . . .
      die haben vielleicht auch noch frau und kinder . . . . .

      einfach zum nachdenken . . . .

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