Amazon.de und Samsungmonitore

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    • Amazon.de und Samsungmonitore

      Möchte hier was loswerden, damit das sonst wenigstens keinem mehr passiert:

      Ich kaufte mir im Sommer einen Samsung-Monitor bei Amazon.de. Dort wurde das Gerät mit 3 Jahren Vor-Ort-Service und Leihgerät angepriesen (siehe [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]).

      Nun wurde das Teil leider hin - eine Bildzeile fiel komplett aus. Kein Problem: meldet man sich halt bei Amazon, und die sagten, dass es besser sei, wenn ich direkt mit samsung Deutschland alles ausmache. Doch Samsung Deutschland bietet für Österreich keinen Vor-Ort-Service an, sondern nur für Deutschland.
      Also Anruf bei Samsung Österreich - die übernehmen keine Geräte, welche nicht in Österreich gekauft wurden. Is ja der volle Witz, oder?

      Also wieder zurück zu Amazon, worauf ich darauf bestand, dass ich zu keinem Zeitpunkt keinen Monitor haben möchte. Ich machte das Angebot, dass ich den defekten Monitor sofort zurückschicke, sobald ein funktionierender bei mir eingetroffen ist. Und nun bekomme ich die Antwort, dass ies leider nicht möglich sei, und ich den defekten Monitor einschicken solle. Es gab seitens Amazon keinerlei Hinweise, dass der Vor-Ort-Service nur für Deutschland gilt.

      Was meint ihr? Was soll ich da tun? Irgendwie zipts mich so an, dass sich da zwei Riesenkonzerne vor der Verantwortung drücken, dass ich am liebsten meine Rechtsschutz beschäfftigen würde... :streit: :streit: :streit:

      So - wollte das nur mal gesagt haben: kauft keine Samsung Geräte bei Amazon - ihr habt dann nur Probleme mit dem Service wenn was nicht funktioniert.

      lg
      Burki
    • Hi!
      Offenbar bist Du nicht der einzige, dem der Bildschirm eingeht, und auch nicht der einzige, wo der Ausausch nicht funktioniert.
      hast Du Geld zurück schon probiert? Das scheint ja zumindest zu klappen...
      (siehe Bewertungen in Deinem link)
      Ansosnten klingt Rechtschutz für mich sehr gut. Würd aber vielleicht zuerst mal "privat" mit Anwalt drohen, aus eigener erfahrung: manche "Probleme" mit so großen Firmen lösen sich dann plötzlich sehr viel schneller als gedacht... - wenn Du eine Juristin oder einen Juristen in Deinem Bekanntenkreis hast, mal schnell drüberschauen lassen?
      Viel Erfolg, was immer Du tust!
      Lg,
      Elisabeth

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eorann ()

    • RE: Amazon.de und Samsungmonitore

      1. danke, dass du uns dies hier schilderst. wir sind alle kunden und informationen hinsichtlich des kundenservices bilden einen wichtigen bestandteil beim kaufentschluss

      2. nach deinen angaben dürfte zwar deutsches recht auf den fall anwendbar sein (kein problem, ist im bereich des verbraucherschutzes dem österreichischen sehr ähnlich), gerichtsstand im rechtsstreit wäre aber in österreich, dh du könntest amazon (als vertragspartner) in österreich klagen. nicht dass ich dir das sofort raten möchte, aber es mag im bereich der außergerichtlichen verhandlungen doch ein gewisses druckmittel darstellen.

      hinsichtlich der auf der seite von amazon angepriesenen garantie wäre herauszufinden (irgendein garantieschein oder einen garantieurkunde wird dem produkt hoffentlich beigelegen sein), wer (hersteller oder händler) wofür genau garantie leisten muss. in dieser garantieerklärung (die rechtlich nicht verpflichtend ist) können garantieleistungen auch eingeschränkt werden, zb auf deutsches gebiet. sollte dem so sein, könnte man dem verkäufer amazon die unterlassung dieses hinweises als verletzung von vertraglichen aufklärungspflichten vorwerfen und schadenersatz (etwa für die angefallenen kosten für ein leihgerät) begehren. fehlt solch eine einschränkung, so wäre die garantie auch in österreich vor ort wirksam und zu erfüllen, du hättest einen vertraglichen anspruch darauf, den es allerdings auch erst durchzusetzen hieße...
      ich würde dir empfehlen, über deine rechtschutzversicherung einen anwalt mit der sache zu befassen. oft wirken deren schreiben wunder...

      toitoitoi, besi

      p.s. halt uns am laufenden
    • RE: Amazon.de und Samsungmonitore

      Sei mir nicht böse, aber du kaufst einen Monitor dort, wo er am billigsten ist, im Internet, und verlangst dann das gleiche Service, als wenn man ihn beim bekannten Händler im Ort kaufen würde. DAS FUNKTIONIERT NIE !!! NIEMALS!!!

      Aufhören zu knausern, ist die Devise. Ich habe schon des öfteren bemerkt: Wer billig kauft, kauft teuer.

      Gruß
      Wolfgang
    • @ Wolfgang:

      Zum Teil stimme ich dir zu. Es ist aber leider so, daß man heute auch beim sogenannten "Fachhändler" längst nicht mehr so gut bedient ist wie man es sich erträumt. Ich habe selber erst gerade die Erfahrung machen müssen, daß es plötzlich hieß, tut uns ja sehr seid, aber bei einem Mangel während der Garantiezeit VERBIETET UNS der Hersteller(!!!), selber irgendwas machen zu dürfen. Und das, obwohl der betreffende Händler eine gute eigene Werkstatt hat, aber eben leider nicht sogenannter "Autorisierter" für dieses Fabrikat ist.

      Sowas ist zwar inhaltlich nachvollziehbar, aber für den ganz normalen Kunden eben doch ein weiterer Reinfall, mit dem man nun wirklich nicht gerechnet hätte - und wer macht sich schon die Mühe, diese Eventualitäten alle vorher abzuchecken. Für mich war es ein Fachhändler mit eigener Werkstatt, fertig!
    • RE: Amazon.de und Samsungmonitore

      Original von wolfgang.christ
      Sei mir nicht böse, aber du kaufst einen Monitor dort, wo er am billigsten ist, im Internet, und verlangst dann das gleiche Service, als wenn man ihn beim bekannten Händler im Ort kaufen würde. DAS FUNKTIONIERT NIE !!! NIEMALS!!!

      Aufhören zu knausern, ist die Devise. Ich habe schon des öfteren bemerkt: Wer billig kauft, kauft teuer.


      Hallo Wolfgang,

      Ich stimme Dir voll zu - wer billig kauft, kauft teuer. Deswegen kaufte ich auch bei Amazon ein, und das schon seit vielen Jahren. Amazon gehört praktisch niemals zu den billigsten Händlern. Aber der Service stimmte bisher immer.

      Stell Dir vor, Du kaufst einen PC beim "Geiz is so Geil" - die reparieren das nicht, die schicken ein. und irgendwann bekommst die Schüssel wieder - soviel zum "Fachhandel". Das Problem ist, dass es in diesem Bereich meiner Meinung nach keinen "Fachhandel" mehr gibt. Das ist auch der Grund, warum Firmen oft keine eigenen Geräte mehr kaufen, sondern sich PC&Co. mieten, und ein Dritter für die Funktionstüchtigkeit einsteht.


      Was mich so besonders stört - wir leben in einer EU mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr, und plötzlich sehen sich 2 Multinationale Konzerne nicht in der Lage einem Kunden zu helfen, der im Nachbarland wohnt... und das, obwohl beide Konzerne weltweit operieren.

      lg
    • RE: Amazon.de und Samsungmonitore

      Original von besi

      hinsichtlich der auf der seite von amazon angepriesenen garantie wäre herauszufinden (irgendein garantieschein oder einen garantieurkunde wird dem produkt hoffentlich beigelegen sein), wer (hersteller oder händler) wofür genau garantie leisten muss. in dieser garantieerklärung (die rechtlich nicht verpflichtend ist) können garantieleistungen auch eingeschränkt werden, zb auf deutsches gebiet. sollte dem so sein, könnte man dem verkäufer amazon die unterlassung dieses hinweises als verletzung von vertraglichen aufklärungspflichten vorwerfen und schadenersatz (etwa für die angefallenen kosten für ein leihgerät) begehren. fehlt solch eine einschränkung, so wäre die garantie auch in österreich vor ort wirksam und zu erfüllen, du hättest einen vertraglichen anspruch darauf, den es allerdings auch erst durchzusetzen hieße...

      Danke für Deine Antwort. Diese besagte Garantieerklärung war dabei - und die hab ich vor wenigen Wochen gemeinsam mit der für mich unnützen Windows-Installationscd weggeworfen - war ein Fehler ist mir für die Zukunft eine Lehre.

      Samsung Deutschland versicherte mir aber, dass der Vor-Ort-Service nur für Deutschland gelte (das kann man auch auf der Homepage lesen). Im Endeffekt mache ich nur Amazon.de dafür verantwortlich, ihre Kunden nicht genügend aufzuklären. Es müsste dort stehen: "3 Jahre Vor-Ort Servive mit Leihgerät in Deutschland" - und die Sache ist gegessen.

      Original von besi
      ich würde dir empfehlen, über deine rechtschutzversicherung einen anwalt mit der sache zu befassen. oft wirken deren schreiben wunder...

      toitoitoi, besi

      p.s. halt uns am laufenden


      Ist zwar ungut, aber wenn keine Lösung rauskommt, werde ich das schon aus prinzip machen.

      So - und das schwierigste kommt jetzt: wo werde ich zukünftig meine Elektroartikel kaufen? Beim Saturn (teuer und kein Service), oder doch beim Cosmos (noch teurer und ein ganz klitzekleines bischen service), oder vielleicht doch lieber...

      lg
      Martin
    • @burki

      guter tip.
      Gnadenlos, mit allem was du hast volle attacke. Rechtschutz, konsumentenschutz, permanent anrufen, usw....
      geh ihnen so richtig "am oasch" (sorry der musste sein)
      Du bleibst sonst auf deinem Monitor sitzen. hab ein ähnliches problem mit technikversand.de/samsung gehabt.
      lg
    • Das nicht jeder imemr gleich behandelt wird kann man schön bei geizhals.at lesen.

      ich selbst bin kein Fan von versand geschichten, deshalb hole ich imemr meine sachen ab.
      Was is wenn ich ein Objektiv aufmach und das Glas ist hin, die Firma wird behaupten sie haben es in ordentlichen zustand versendet, die post ist unschuldig und ich sitz dann am kürzeren ast X(

      Hilft auch nicht weiter würde mal zu samsung(ös) persönlich hingehen.

      Übriergens mir passiert permanent solche geschichten, die haben sich aber dann alle imemr schön gelöst hartneckig bleiben
      das beste war der dubiöse österreich support von premiere mein reciever hat nicht mehr funktioniert gehe hin und die sagen wir schauen uns es an, plötzlich kommt einer und sagt das kostet 150€ ein teil hat gefehlt
      ich: welcher teil war das ?
      händler: ein circa 1*1 cm irgedwas....
      ich;Ja und wo soll es rausgefallen sein, die luftöffnungen sind nicht so groß :doh:
      händler: Ja dann haben den reciever aufgemacht....
      ich: für was sol ich es tun wenn ich garantie drauf hab ? abgesehn davon mekrt man heutzutage bei den geräten vorher ob es schon mal aufgemacht wurde.
      händler: das tut nichts zu sache geben sie mir 50€ ich hab andere kunden auch zu betreuen
      ich: ich gebe ihenne gar nicht , ich wer mich mal mir premiere in verbindungn setzen und Ihnen die lage schildern, hier habe ich genug kunden als zeuge, daß sie gerade versuchen doppelt zu kassieren....
      eventuell interresierts auch den konsumenten schutz, vera*** können sie wenn anderen .
      händler: dreht sich um geht nach hinten komtm dann mit den reciever: soda, das teil ist fertig wünsche ihnen viel spaß ....
    • noch eine Idee, den Lieferanten/Hersteller zu etwas engagierterem Verhalten in Bezug auf sein Kundenservice zu "motivieren" wäre es, den Fall in C't (Computerfachzeitschrift) zu veröffentlichen (bzw. damit zu "drohen"). Die suchen für ihre Rubrik "Vorsicht Kunde" laufend Fälle von unzumutbarem Service bzw. Übervorteilung von Kunden und da die Zeitschrift einen recht guten Ruf geniesst, haben Firmen idR. geringes Interesse dort als Negativschlagzeile zu erscheinen.

      Ansonsten kann ich mich pusher anschliessen:
      geh ihnen so richtig "am oasch"
      ;)

      +co.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ER_win ()

    • Probleme, die du haben könntest:

      1. ich tippe in meiner Adresszeile "www.amazon.at" ein... suche nach dem Samsung-Monitor... und habe zwar in der Adresszeile "www.amazon.de/...." aber auch eindeutig das "amazon.at"-Logo am Schirm: also österr. oder dt. Recht? Eindeutig?

      2. In den Produktmerkmalen unter "Technische Details" steht eindeutig "Garantie: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät"... ohne irgendeine Beschränkung auf ein Versandgebiet oder Land. In den Hightlights findest du: "Herstellergarantie: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät ". Also "nur" ein Beschreibungsfehler von amazon?

      Hersteller-Garantie ist halt so eine Sache... im Gegensatz zu gesetzl. Gewährleistung. Und im Fall con Samsung: keine internationale Garantie... [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] - ich würde bei den Bedingungen eher Samsung als amazon meiden ;)

      Ciao
      M.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Michael_LM ()

    • @michael_LM

      gebe dir vollkommen recht. samsung ist, was die qualität der monitore betrifft,
      maximal Mittelmaß, beim service/bzw support aber SONDERMÜLL.
      Und wenn schon dann nur beim österreichischem Händler, der dann die Vorortgarantie übernimmt.
      IMHO Finger weg und kauf dir gleich nen EIZO.
      lg
      Klaus
    • Tja des is echt blöd, dass das bei Samsung nicht funktioniert. Ich hatte mal ein ähliches Problem mit meinem Iiyama CRT. Wurde abgeholt, ich bekam ein Leihgerät und als die Reperatur fertig war kam die Spedition wieder und tauschte die Geräte. Gefiel mir. Schade, dass das bei Samsung nicht so ist. Was mir nicht gefällt ist, dass ich ein Samsung Notebook besitze, welches ich in Deutschland gekauft hab *g*. Naja beten und hoffen.

      Ich würd mal die Geld-Zurück-Variante zu probieren, und dann günstiger einen euen kaufen ;-). Wär interessant ob das funktioniert. Dauert halt länger, aber besser als ewig lang herumstreiten.

      lg,
      Manuel
    • RE: Amazon.de und Samsungmonitore

      Zu diesem Thema kann ich auch leider nur sagen, dass ich bei Elektronischen Geräten immer ein wenig vorsichtig bin. Hab schon einige Sachen gehört, gerade bei Acer Schleppis, weil in GER bekommst du anscheinend 2 oder 3 Jahre Garantie. Jetzt kauft sich ein Österreicher auf amazon so ein Gerät, und glaubt dass für ihn das gleiche gilt. Leider ist dem nicht so.

      lg
      Daniel
    • Original von Michael_LM
      Probleme, die du haben könntest:

      1. ich tippe in meiner Adresszeile "www.amazon.at" ein... suche nach dem Samsung-Monitor... und habe zwar in der Adresszeile "www.amazon.de/...." aber auch eindeutig das "amazon.at"-Logo am Schirm: also österr. oder dt. Recht? Eindeutig?

      Danke für Deine Antwort.

      Es gibt kein Amazon in Österreich. Unter amazon.de bestellst Du in Deutschland, das ist auch über das Impressum geregelt. Welches recht gilt, dürfte vermutlich egal sein, da beide Rechtssysteme schon sehr ähnlich sind, oder? (das ist jetzt keine provokante Frage, sondern eine unwissende ;) )
      Original von Michael_LM
      2. In den Produktmerkmalen unter "Technische Details" steht eindeutig "Garantie: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät"... ohne irgendeine Beschränkung auf ein Versandgebiet oder Land. In den Hightlights findest du: "Herstellergarantie: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät ". Also "nur" ein Beschreibungsfehler von amazon?



      Wenns ein Beschreibungsfehler ist/war wäre das aber nicht mein Problem, oder? Ich muss mich ja als Kunde nicht vorher über den angebotenen hersteller erkundigen.


      lg
      Martin
    • Anwort von Amazon

      Sehr geehrter Herr Burkert,

      vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

      Ich darf das kurz aufklären, da Sie hier gedanklich verschiedene
      rechtliche Konstrukte zur Schadloshaltung bei einem Kaufvertrag
      vermengen.

      Wenn Sie einen Artikel kaufen, schuldet der Händler - also wir -
      Ihnen die sog. "Sachmängelgewährleistung".

      Tritt ein Sachmangel auf, muss der Händler den Mangel beseitigen. Wie
      das geschieht, ist im BGB bzw. dem Österreichischen Zivilrecht
      einheitlich geregelt.

      (Ich kenne den passenden Österreichischen Terminus nicht. Es ist aber
      logisch, dass die Regeln hier nahezu gleich dem Deutschen Recht sein
      müssen, da das Gewährleistungsrecht EU-weit im Wesentlichen gleich
      ist. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich - ohne gleich
      einen Rechtsanwalt zu bemühen - z.B. an Verbraucherstellen wenden.
      Vielleicht haben Sie ja auch bei sich an der Hochschule einen
      befreundeten Juristen, den Sie kurz fragen können. Vielen Dank.)

      Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Mangelbeseitigung. Nicht mehr
      und nicht weniger.

      Wenn Sie sich bei einem Sachmangel an uns wenden, wickeln wir also so
      ab, wie das erklärt wurde von meinem Kollegen. Sie schicken den
      Artikel bitte zurück und wir versenden dann ein Ersatzgerät.

      Ein Leihgerät ist stattdessen ein über die reine Mangelbeseitigung
      hinausgehendes Moment der Schadenkompensation. Dies wird vom
      gesetzlich geregelten Gewährleistungsrecht grundsätzlich nicht
      erfasst. Wir haben dies bzw. jegliche weitergehende Ansprüche über
      die reine Mangelbeseitigung hinaus daneben sogar noch explizit
      ausgeschlossen in unseren Allgemeinen Geschäfstbedingungen.

      Ein Leihgerät und ein Vor-Ort-Service kann man über uns als Ihren
      Verkäufer also nicht in Anspruch nehmen.

      *********************************************************************

      Auf was Sie sich beziehen, ist Folgendes:

      Neben der Sachmängelgewährleistung kann es sein, dass Ihnen durch
      einen Händler eine "Garantie" eines Dritten mitverkauft wird - wie
      auch im vorliegenden Fall geschehen:

      "Garantie: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit
      Leihgerät"

      Ein solcher Garantieanspruch ist rechtlich gesehen ein Anspruch auf
      Schadloshaltung, den man einfordert von einem Garanten. Der Garant
      bzw. Anspruchsgegner ist hier der Hersteller!

      Wenn Sie hierzu bitte einmal die Unterlagen zu dem Monitor
      durchgehen, werden Sie die Garantiekarte finden, die diesen Anspruch
      erst generiert - und zwar mit dem Hersteller als Anspruchsgegner.

      Hier finden Sie auch mit Sicherheit auch Kontaktinformationen zum
      Hersteller.

      Falls nicht:

      Samsung Electronics GmbH
      Samsung House

      Am Kronberger Hang 6
      65824 Schwalbach/Ts.
      Deutschland
      Email: hotline@samsung.de
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Telefon 01805 / 121213 (? 0,12/Min)
      Telefax 01805 / 121214 (? 0,12/Min)

      Bitte wenden Sie sich also an Samsung direkt.

      Mit Sicherheit erhalten Sie hier **** wie gewünscht **** einen
      Servicetechniker, der bei Ihnen vorbeikommt, vor Ort repariert oder
      austauscht oder bis zum Abschluss der Reparatur ein Leihgerät zur
      Verfügung stellt!

      *********************************************************************

      Mein Kollege hat also im Ergebnis korrekt Auskunft erteilt.
      Allerdings war sein Schreiben alles andere als hilfreich für Sie. Ich
      lasse den Kollegen nachschulen.

      Bitte entschuldigen Sie unsere holprige Problemlösung. Ich bin
      sicher, wenn Sie vorgehen wie vorgeschlöagen, läuft ab jetzt alles
      wie gewünscht und schnell im Sinn der Garantie.

      Haben Sie in dieser oder anderer Angelegenheit noch weitere Fragen an
      uns, geben Sie uns doch bitte gerne noch einmal Bescheid:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Wir freuen uns darauf, wieder für Sie tätig werden zu dürfen. Für
      Fragen steht Ihnen unser Kundenservice natürlich stets gerne zur
      Verfügung.



      Was meint Ihr - kennt sich der Typ aus, oder tut der nur Dampfplaudern?

      lg
      Martin

      für alle, die viel lesen wollen meine Antwort:

      Ich schreibe Ihnen das gern nochmal: Der Herstellter (Samsung) bietet KEINEN Vorort-Service mit Leihgerät ausserhalb Deutschlands an. Die Vertretung des Herstellers in Österreich (Samsung Österreich) nimmt keine deutschen Geräte an. Mir würde laut Hersteller also nur übrig bleiben, das Gerät nach Deutschland zu schicken (auf eigene Kosten), und die schicken dann das reparierte oder getauschte Teil wieder zu mir. Mit dem von Ihnen versprochenen Vor-Ort-Service mit Leihgerät ist da nichts. Und da können Sie mir noch ein paar mal die Herstelleradresse schicken - das wird daran nichts ändern.

      Von der Rechtsauffassung glaube ich nicht, dass ich da "gedanklich verschiedene Konstrukte" vermenge: Ich sehe nur folgendes: Amazon.de hat mir ein Gerät verkauft, welches nicht den versprochenen Leistungen entspricht (nämlich kein Vor-Ort-Service an der Lieferadresse). Hätten Sie VOR dem Verkauf dies klargestellt, hätte ich dieses Gerät auch nicht gekauft (z.B. mit dem Satz "3 Jahre Vor-Ort-Service in Deutschland").

      Zu folgender Bemerkung von ihnen:
      "Tritt ein Sachmangel auf, muss der Händler den Mangel beseitigen. Wie
      das geschieht, ist im BGB bzw. dem Österreichischen Zivilrecht
      einheitlich geregelt. [...]
      Ein Leihgerät ist stattdessen ein über die reine Mangelbeseitigung
      hinausgehendes Moment der Schadenkompensation. "

      Falsch! Der Vor-Ort-Service mit Leihgerät ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Amazon und mir - genau dieses Angebot wurde mir am 27.Juni 2006 unterbreitet, für welches ich knapp 450 EUR bezahlte. Dass der Hersteller nun dieser Leistung nicht nachkommt ist sozusagen Pech für Amazon - aber sicher nicht für mich als unwissenden Kunden.

      Mir ist schon klar, dass Amazon mir jetzt keinen Techniker nach Österreich vorbeischicken möchte, der mir dann schnell meinen Monitor repariert - was ich mir wünsche ist nur folgendes: Schicken Sie mir bitte den intakten Monitor, bevor ich den defekten zu Ihnen schicke - dann habe ich - und das ist mir besonders wichtig - zu KEINEM ZEITPUNKT keinen Monitor. Es entstehen für Amazon keine zusätzlichen Kosten im Vergleich - die Versandkosten würde sowieso in jedem Fall Amazon tragen.

      Das einzige, was Sie zusätzlich noch aufbringen müssten, wäre ein wenig Vertrauen zu einem wirklich langjährigen Kunden (wenn Sie wollen, mache ich auch ein Foto von der defekten Monitorzeile).

      Wegen der Bemerkung, dass ich keinen Rechtsanwalt bemühen brauche: keine Angst - kostet mir nichts mit meiner Rechtschutzversicherung.
    • Heisse Luft, sonst nix.

      Vielleicht wäre es mal nicht schlecht in so einem Fall, als Community, also sprich f.at aufzutreten und die Herrschaften in aller Ruhe und Freundschaft mal darauf aufmerksam zu machen, das so ein Fall, denkbar schlechtes Licht auf einen sog. Globalplayer wirft, also eine Weltkonzern, der Kinderarbeit zulässt, Arbeiter entlässt um höhere Gewinne für Großaktionäre zu erzielen etc etc....
      Ich weiss zwar nicht wieviele Mitglieder f.at hat, aber ich schätze ein paar tausend werden es schon sein. Vielleicht mal als kleine Anregung für Mods und Admins hier. Ich glaube schon das ihr einiges bewirken könnt.
      Also ich kaufe mir sicherlich nie wieder irgendein Samsungteil.
      Fuck them
      lg
    • Original von pusher

      Also ich kaufe mir sicherlich nie wieder irgendein Samsungteil.



      Oje - das wollte ich jetzt nicht :winken:

      Eines möchte ich aber betonen: ich will hier keine Hetze gegen Händler oder Hersteller anfangen - ich möchte nur darstellen, wie die Situation ist, so dass jeder sich selbst eine Meinung fassen kann (das ist auch nicht unrecht, was ich hier mache, wenn ich einen Briefverkehr hier reinstelle, oder?).

      lg
      Martin

      PS: und ich halt Euch am Laufenden

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