Erotik oder Porno

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    • In meinen obigen Ausführungen habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich die "neue Freizügigkeit" der f.at toleriere.

      Rechtliche Schritte finde ich übertrieben. Diese Art der provokanten Fotografie hat seine Berechtigung.

      Nun wurde jedoch die Bitte von einigen Modellen an mich herangetragen, ihre Bilder von dieser Seite zu nehmen. Diesem Wunsch entspreche ich natürlich gerne, weil ich mich meinen Modellen verpflichtet fühle und Aktfotografie ein sehr sensibles Thema in der Beziehung Modell - Fotograf darstellt.

      Auch HABE ich sehr gerne diese Seite als Referenz bezeichnet um sich von mir Bilder betrachten zu können. Dies tue ich im Moment nicht mehr.

      Es wäre vielleicht eine Rubrik "freizügige Aktfotografie und Provokation" wünschenswert um die Darstellung von Geschlechtsteilen für Interessierte Betrachter von den dezenten Fotografien abzugrenzen :hmm: :hmm:



      Lg Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter_Ruckensteiner ()

    • Original von Frosch

      Die definiton von porno ist egal. Es ist das jugendschutzgesetz einzuhalten, das neue, seit ewas mehr als einem jahr gültige ist das strengste in der EU. (Erbe von Böhmdorfer und Kohl) Das kennt den begriff porno nicht, deshalb muss man porno nicht definieren. Im jugendschutzgesetz geht es um obszöne fotografie und es KANN je nach auffassung von richter oder sachverständigen sogar eine herausfordernde position in unterwäsche als obszön und damit strafbar eingestuft werden. Bis zu zwei jahren haft!



      Lt. den Informationen der Nabuk (upgedated im August 06)

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      gibt es nach wie vor ein Pornografiegesetz des Bundes und kein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich (Ländersache)

      Auch der Frauenratgeber des BM kennt das Pornografiegesetz immer noch

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Denke schon, dass die beiden Sourcen relativ verlässlich und aktuell sind.

      lg, Philipp

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Philipp_1975PB ()

    • Hier werden immer einige Gesetze in durcheinander gebracht.

      Die definiton von porno ist egal. Es ist das jugendschutzgesetz einzuhalten, das neue, seit ewas mehr als einem jahr gültige ist das strengste in der EU. (Erbe von Böhmdorfer und Kohl)

      Jugendschutz ist Landessache, somit hat jedes Bundesland ein eigenes Jugend(schutz)gesetz. Böhmdorfer hat damit nichts zu tun gehabt.

      Laut dem gesetz ist die weitergabe von obszöner fotografie an jugendliche verboten.
      Auszug aus dem NÖ-Jugendgesetz:
      Eine Gefährdung ist insbesondere anzunehmen, wenn diese
      a) kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder
      Gewaltdarstellungen verherrlichen,
      b) Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen
      Herkunft, ihres Geschlechtes, ihres religiösen Bekenntnisses,
      ihrer Weltanschauung oder ihrer körperlichen und geistigen
      Behinderung diskriminieren oder
      c) die Darstellung einer die Menschenwürde mißachtenden Sexualität
      beinhalten.

      Ich habe bis jetzt noch kein Bild im Forum gesehen, welches diesbezüglich zutrifft (soll jedoch nicht heißen, dass ich alle Bilder gutheisse, welche in letzter Zeit hier veröffentlicht wurden).

      und die alttersbestätigung hier ist sicher für keinen richter ausreichend.
      Eine Übertretung des Jugendschutzgesetzes interessiert keinen Richter, es handelt sich hiebei um eine Verwaltungsübertretung.
    • Original von Philipp_1975PB
      Original von Frosch

      Die definiton von porno ist egal. Es ist das jugendschutzgesetz einzuhalten, das neue, seit ewas mehr als einem jahr gültige ist das strengste in der EU. (Erbe von Böhmdorfer und Kohl) Das kennt den begriff porno nicht, deshalb muss man porno nicht definieren. Im jugendschutzgesetz geht es um obszöne fotografie und es KANN je nach auffassung von richter oder sachverständigen sogar eine herausfordernde position in unterwäsche als obszön und damit strafbar eingestuft werden. Bis zu zwei jahren haft!



      Lt. den Informationen der Nabuk (upgedated im August 06)

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      gibt es nach wie vor ein Pornografiegesetz des Bundes und kein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich (Ländersache)

      Auch der Frauenratgeber des BM kennt das Pornografiegesetz immer noch

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      Denke schon, dass die beiden Sourcen relativ verlässlich und aktuell sind.

      lg, Philipp


      Ich habe mich da geirrt unt etwas aus einer stellungnahme zum neuen sexualstrafrecht aus dem gedächtnis zitiert. Mein hirn ist auch nicht mehr das, was es einmal war.
    • Original von Photo-Andreas
      Meiner Meinung gehören Fetish, SDM usw zur Pornografie.


      aber geh. ich kann dir bilder zeigen, die reinster fetisch content sind und du wirst nichts pornographisches daran finden, eventuell nicht mal erotisches. bitte nicht begriffe inflationär verwenden. fetisch ist nicht gleich lack und leder.


      Original von Ivayla
      wieso eigentlich gibt es so viel mehr männliche Fotografen, die (mehr oder weniger) künstlerisch anspruchsvolle "Muschi-Bilder" machen, als weibliche Fotografinnen, die Penise ablichten.

      Steht da ein realer (kulturhistorisch bedingter) Mangel dahinter ?


      der reale mangel sind die zahlungswilligen kunden bei einem geschlecht. wenns keiner kaufte, gäbe es die produktion nicht in dem ausmaß.

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