Verkauf von Fotos??

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    • Verkauf von Fotos??

      Hallo zusammen!

      Bei einem Rundflug habe ich einige Aufnahmen eines Bauwerks gemacht, welche nun der Betreiber in seiner Internetseite aufscheinen lassen will. Dazu will man mir die Rechte an den Bildern abkaufen...!
      Kann mir hier jemand kurz Hilfestellung geben?
      Was ist zu beachten? Wert eines Fotos? Hab keine Ahnung davon!
      Aufnahmen mit EOS350D, eigentlich ziemlich gelungen... ;-)!!

      Vielen Dank für eure Antworten,
      Michael
    • RE: Verkauf von Fotos??

      Von der Innung gibt es eine Preisliste, wo auch Honorare für Webfotos aufgeführt sind.

      Auf der Rechnung oder im Vertrag würde ich festhalten um welche(s) Foto(s) es geht, wo sie veröffentlicht werden und in welcher Größe. Nutzung für andere Zwecke als die Homepage würde ich zus./extra verrechnen.
      Keinesfalls die Exklussivrechte verkaufen - außer wenn viel Geld geboten wird.

      Keinesfalls die Originalfotos schicken sondern in der gewünschten Größe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PitWi ()

    • mhmm, ich glaube mich zu erinnern, dass bei luftaufnahmen im kommerziellen bereich (und das waere es ja, wenn die rechte gekauft werden) irgendwie das bundesamt fuer zivilluftfahrt im spiel ist. wenn ich mich recht entsinne kann man nicht so ohne weiteres ueber oesterreich fliegen, bilder machen und verkaufen - genau weiss ich das allerdings nicht mehr, vielleicht ist die info ja auch schon veraltet.
      wuerde mich aber da trotzdem mal zur sicherheit erkundigen...

      lg
      robert
    • Es handelt sich um eine Ruine, und der Betreiber selbst möchte diese Fotos haben - daher sehe ich in diesem Bezug eigentlich kein Problem. Inwiefern sind Luftaufnahmen nicht erlaubt? Hat hier jemand Erfahrung damit? Morgen (Freitag 17.11) soll ich Mittag dort sein um dies zu Besprechen...! Werde mich selbst nochmal auf die Suche begeben, bin aber über jeden Rat dankbar!!

      Danke für diese "Veröffentlichungs-Honorar" Rechner, sehe ich aber nur im Entfernten als Richtwert, da ich nicht wirklich Geld damit machen will.

      Grüsse,
      Michael
    • Luftbilder

      Wenn Sie die Bilder nicht veröffentlichen und nur für Ihren Privatgebrauch
      verwenden, dürfen Sie fotografieren und filmen, soviel Sie möchten!
      In allen anderen Fällen ist eine Genehmigung beim Bundesministerium für
      Landesverteidigung einzuholen.



      § 130. Luftfahrtgesetz, Luftbildaufnahmen.

      (1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des
      Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 1990 sowie
      bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung
      einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus
      Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch
      Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen
      Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser
      Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

      (2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen
      im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten
      aus hergestellt wurden, ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften
      die Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.

      (3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und Bewilligungen
      gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen,
      wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt,
      befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die
      Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist.
      Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs
      Wochen
      ab dem Einlangen des Antrages versagt werden. Hinsichtlich von
      Messungsaufnahmen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für
      wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.

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