Streetfotografie

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    • hat mich auch interessiert, und rechtlich wirst du nie eine eindeutige Antwort bekommen, weil es immer auf das Bild ankommt.

      Hier mal ein Artikel im Standard der sich mit der Frage der DSGVO beschäftigt.

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      weiters kommt noch § 78 Urheberrechtsgesetz in frage: Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.


      Bei meiner Suche damals, war das Ergebis halt das dieses berechtigte Interesse halt sehr stark von der Situation abhängt.

      Mehr Antwort kann ich dir nicht geben. Prinzipiell mache ich es so, dass solange die abgebildeten Personen nicht in irgendeiner Weise unangenehm dargestellt werden, hab ich kein Problem Fotos auch auf meiner Homepage zu präsentieren.

      Solange du die Fotos nur für dich machst, ist es sowieso erlaubt. das Problem entsteht erst durch die Veröffentlichung.
    • Also ich halte mich an diese Punkte im Rahmen der Panorama Freiheit die in vielen Teilen Europas und Österreich gilt.

      "Im öffentlichen Raum ist das Fotografieren, auch von Personen, grundsätzlich nicht verboten. Es gibt aber keinen legitimen Grund, Bilder von dem Hausbewohner ohne sein Einverständnis zu veröffentlichen. Eine Ausnahme ist, wenn er auf dem Bild nur Beiwerk ist, zum Beispiel auf einem Landschaftsfoto. Gebäude als solche genießen keinen besonderen Schutz. Wenn es von einer öffentlich einsehbaren Stelle, etwa von der Straße aus aufgenommenen wurde, dann darf das Bild des Hauses auch veröffentlicht werden. Nicht zulässig ist, das Haus vom Grundstück des Besitzers aus zu fotografieren. Ein Personenbezug darf bei Veröffentlichung des Gebäudes grundsätzlich nicht hergestellt, insbesondere der Name des Bewohners also nicht gleichzeitig erwähnt werden."

      Bei Einzelpersonen frage ich um Erlaubnis und wenn ich vor habe diese kommerziell zu nutzen, lasse ich mir ein mitgeführtes Formular unterschreiben (Kopie ergeht dann per E-Mail an die Person). Hatte ich eigentlich noch nie Probleme.
    • "berechtigte Interesse". Das ist der Knackpunkt. Oft weiß man es vorher nicht ob die abgebildete Person ein "berechtigtes Interesse" hat. Außer wenn sich die Person bewusst "zur Schau" stellt, dann liegt dieses vermutlich nicht vor. Oder wenn die abgebildete Person, auch durch Zeichen, Pose, ein Einverständnis gibt.
      Letztlich sollte man sich immer Fragen ob man selbst in dieser Situation abgebildet werden will. Wenn Nein, dann auch die andere Person nicht so öffentlich zur Schau stellen durch die Veröffentlichung des Bildes.
    • Nun ... wenn ich jedesmal jemanden um Einwilligung fragen würde ob er/sie mit einer Ablichtung einverstanden wäre, wäre der entscheidende Augenblick regelrecht dahin und es würde mir keinen Spaß mehr machen. Das wäre dann wahrscheinlich für mich ein Grund die Kamera beiseite zu legen. Und es wäre darüber hinaus auch der Tot dieses Genres.
      Es gibt aber auch für mich Situationen wo es Sinn macht eine Einwilligung einzuholen. Ich wende das auch bewusst hin und wieder mal an.
      Wenn man aber mit dem nötigen Feingefühl vorgeht (es genügt oft schon mal ein nettes Gespräch, ein freundliches Lächeln oder einen Bildabzug verspricht), dann gibts da kein Problem. Da hab ich schon interessante Leute kennelernen dürfen.
      Sollte eine Person verlangen das Bild zu löschen, dann sollte man ohnehin diesem Wunsch auch nachkommen; auch wenns manchmal schmerzt.
      Das Recht am eigenen Bild wurde schon erwähnt. Ich möchte noch hinzufügen, dass es auch hier Ausnahmen gibt:
      Die Verbreitung von Bildern ist erlaubt, wenn die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheinen.
      Auch Fotos von Vrsammlungen z.B Demos oder Faschingsumzüge verstossen da nicht gegen das Recht am eigenen Bild. Das "Herausschießen" einzelner Personen ist hier in der Regel nicht gestattet.
      Und jetzt wirds ein bissl kompliziert: Geht es aber lediglich um die Dokumentation eines Zustands und wird das Bild auch so verwendet, handelt es sich um eine Ausnahmeaus dem Bereich Zeitgeschichte, deren Verwendungebenfalls einwilligungsfreimöglich ist.
      Jetzt kann sich jeder ausmalen wie stark die rechtliche Seite "in Stein gemeisselt" ist.

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