Petition zur Aufhebung der DSGVO für Fotografen...

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    • o.g. Artikel schrieb:

      Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der Durchführung, dass jedes Foto, das erstellt wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder einer Nachricht oder gar der Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt in der DGSVO keine Rolle.
      Ob das so stimmt oder nicht würde ich gerne hinterfagen. Kann jemand den entsprechenden Text aus der DSGVO zitieren, der diese Behauptungen stützt?

      In Zeiten von massenhaften fake-news habe ich mir angewöhnt, solche Dinge durchaus einmal zu hinterfragen bzw. beide Seiten der Medaille zu betrachten.
    • lumenesca schrieb:

      Kann jemand den entsprechenden Text aus der DSGVO zitieren, der diese Behauptungen stützt?

      Das ist ein wenig schwammig formuliert, kann aber vielleicht dahingehend interpretiert werden. Der Text in der DSGVO lautet:

      Artikel 9 DSGVO schrieb:

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt


      RA Dr. Seiler schrieb:

      Ein Personenfoto lässt offensichtlich regelmäßig die rassische und ethnische Herkunft erkennen. Aber auch die anderen Merkmale besonderer Kategorien personenbezogener Daten können problemlos auf Fotos erkennbar sein. So etwa die politischen Meinungen von Personen am Rednerpult einer Partei, die religiöse Überzeugung an der Berufskleidung von Priester, Imam oder Rabbiner, die Gewerkschaftszugehörigkeit bei Fotos von Streiks und Demonstrationen, die Gesundheit z.B. bei Fotos vom Behindertensport oder Informationen über die sexuelle Orientierung bei Fotos vom Christopher Street Day oder Pornoaufnahmen.
    • hmm ?
      bin kein Jurist aber unter
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]:
      "Personenbezogene Daten, die ihrem Wesen nach hinsichtlich der Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel sind, verdienen einen besonderen Schutz, da im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten auftreten können. Diese personenbezogenen Daten sollten personenbezogene Daten umfassen, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht, wobei die Verwendung des Begriffs „rassische Herkunft“ in dieser Verordnung nicht bedeutet, dass die Union Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, gutheißt. Die Verarbeitung von Lichtbildern sollte nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten angesehen werden, da Lichtbilder nur dann von der Definition des Begriffs „biometrische Daten“ erfasst werden, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person ermöglichen. Derartige personenbezogene Daten sollten nicht verarbeitet werden, es sei denn, die Verarbeitung ist in den in dieser Verordnung dargelegten besonderen Fällen zulässig, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Recht der Mitgliedstaaten besondere Datenschutzbestimmungen festgelegt sein können, um die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen, damit die Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung oder die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder die Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, möglich ist. Zusätzlich zu den speziellen Anforderungen an eine derartige Verarbeitung sollten die allgemeinen Grundsätze und andere Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen für eine rechtmäßige Verarbeitung, gelten. Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten sollten ausdrücklich vorgesehen werden, unter anderem bei ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person oder bei bestimmten Notwendigkeiten, insbesondere wenn die Verarbeitung im Rahmen rechtmäßiger Tätigkeiten bestimmter Vereinigungen oder Stiftungen vorgenommen wird, die sich für die Ausübung von Grundfreiheiten einsetzen."

      Für mich klingt das wieder sehr nach Panikmache und man sollte besser seinem gesunden Menschenverstand vertrauen. In demokratischen Randgebieten wie Ungarn oder Polen kann man vlt. eine Spur vorsichtiger sein ;)
    • ... Apple's face ID (oder wie das bezeichnet wird) würde ich hingegen sehr wohl als schützenswerte personenbezogenen Daten sehen und diese Fotos werden ja auch als biometrischer "Gesichtsabdruck" einer Person verwendet. Und ich will nicht wissen wieviel Unfug damit angestellt (werden) wird.

      Ich will natürlich dem RA Dr. Seiler nicht zu nahe treten aber es gibt wohl Dinge bei denen er sich besser auskennt ?!
    • Ich verstehe das Gejammere grundsätzlich nicht
      Warum soll die DSGVO für eine Berufsgruppe aufgehoben werden. Als nächstes kommen dann viele andere wie Ärzte, Anwälte und viele viele andere und an vorderster Front werden die großen Konzerne wie Facbook, Twitter und Co kommen .
      Alle werden Argumente zur Hand haben, warum sie ausgenommen werden sollen.

      Wenn schon ein Gestz, dann soll es für alle gelten und nciht wieder durch eine Unmenge von Ausnahme verwässert werden.


      Aber: Ändern wird weder die DSGVO noch irgendwelche Ausnahmen etwas, denn die Großen machen sowieso was sie wollen, vielleicht nach der DSGVO etwas subtiler.

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