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Frimenbezeichnung / realer Name oder Fantasiename?

    • Frimenbezeichnung / realer Name oder Fantasiename?

      Hallo liebe Foto-Community,

      habe da mal eine Frage hinsichtlich der „Firmenbezeichnung“.

      Viele treten ja mit dem Vor- und Nachnamen auf + Fotografie oder Photography …

      Ich überlege aber ob ich mit einem „Fantasienamen“ auftreten soll. Habe mir da auch schon viele Gedanken gemacht… (zB. Kombinationen mit light, lens, view, focus, pixel etc…) Wenn man dann im Internet nach diversen Benennungen sucht gibt’s natürlich viele ähnliche…
      Meine Frage: ist es ein Problem wenn man so ähnlich oder gleich heißt wie ein bestehendes Unternehmen?

      Oder meint ihr dass es grundsätzlich besser ist mit dem Vor- und Nachnamen in Erscheinung zu treten?

      Liebe Grüße :)
    • Wenn ich das einigermaßen richtig in Erinnerung habe, kannst Du Dir als Einzelfirma gar keinen "Fantasienamen" zulegen. Das kann nur eine Konstruktion wie GmbH, AG etc. Da aber die Firma nur aus Dir besteht, muß sie auch wie Du heißen, eventuell mit einem Namenszusatz.
      Vielleicht hat sich das in der Zwischenzeit geändert, dann möge man mich korrigieren.

      LG Ralph
    • Rechtlich muss in einem Einzelunternehmen der Vor und Nachname des Inhabers aufscheinen.
      Auch Kapitalgesellschaften können nicht xyz GmbH nehmen sondern müssen meist die Unternehmenstätigkeit mit einbeziehen. zB xyz Dienstleistungs GmbH. Wie viele Freiheiten man da hat ist sehr vom Firmenbuchgericht abhängig.

      lg

      Alex
    • Danke schon mal für die Antworten.

      Ich meinte da eher wie man zB. auf Facebook auftritt.
      Im Impressum auf der Homepage und bei Rechnungen steht dann als Zusatz auch mein Vor- und Nachname.

      Oder muss wirklich unbedingt Vor- und Nachname dabei stehen? Habe nämlich auch viele andere Kollegen die anders auftreten als Einzelperson ...

      Bin gerade am überlegen wie ich auftreten soll... Wie mein Logo aussehen soll ...

      Besuche zwar auch einen Gründer-Workshop aber bin auf eure Meinungen gespannt :)
    • no-name- schrieb:

      Ich meinte da eher wie man zB. auf Facebook auftritt


      Facebook ist da relativ egal, da kann jeder eine Seite aufmachen unter welchem Titel auch immer. Das hat keinerlei rechtliche Relevanz. Auf der Rechnung oder in einem Impressum hingegen schon.
      Fragt sich nur, ob es sinnvoll ist, auf Facebook anders zu heißen als "im wirklichen Leben", im Hinblick auf den Werbeeffekt.

      LG Ralph
    • ralph42 schrieb:

      no-name- schrieb:

      Ich meinte da eher wie man zB. auf Facebook auftritt


      Facebook ist da relativ egal, da kann jeder eine Seite aufmachen unter welchem Titel auch immer. Das hat keinerlei rechtliche Relevanz. Auf der Rechnung oder in einem Impressum hingegen schon.
      Fragt sich nur, ob es sinnvoll ist, auf Facebook anders zu heißen als "im wirklichen Leben", im Hinblick auf den Werbeeffekt.

      LG Ralph


      ok danke, habe jetzt dies gefunden:

      Einzelunternehmer, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind (nicht protokollierte Unternehmer) müssen zur äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte und auf den Geschäftsurkunden ihren Familiennamen in Verbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen verwenden.
      Ins Firmenbuch eingetragene (protokollierte) Einzelunternehmer haben die Bezeichnung "eingetragener Unternehmer“ oder "eingetragene Unternehmerin“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.U.“ zu führen.
      Der eingetragene "EU“ kann zwischen einer Namen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung als Firma wählen und unter diesem Firmennamen nach außen auftreten. Sonstige Zusätze (Geschäftsbezeichnungen, Tätigkeitsangaben, Markenzeichen) können ebenfalls eingetragen werden, sofern sie nicht täuschend sind.


      Einzelunternehmer müssen sich erst ab Erreichung der Rechnungslegungspflicht in das Firmenbuch eintragen lassen. Die Grenze der Rechnungslegungspflicht liegt bei einem Jahresumsatz von mehr als Euro 1,000.000,-- in einem Jahr oder mehr als jeweils Euro 700.000,-- Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Bei Nichterreichung dieser Schwellenwerte ist eine freiwillige Eintragung möglich, jedoch ohne Bilanzierungspflicht.

      dH. bei Eintragung ins Firmenbuch kann ich auch einen Fantasienamen wählen
    • no-name- schrieb:

      Oder muss wirklich unbedingt Vor- und Nachname dabei stehen? Habe nämlich auch viele andere Kollegen die anders auftreten als Einzelperson ...
      Schaden wird's nicht, wenn Du authentisch rüberkommen willst ( "Photography" oder ähnlichen Schmarren hat eh schon jeder Zweite). Ein spezielles Schlagwort zum Namen, das Deine zukünftige Marke bezeichnen kann, ist auch gut.
      Wichtig sind Kontinuität, aktuelle Pflege und laufende Präsenz.
    • Wenn es darum geht, dass du nicht mit deinem richtigen Namen auftreten willst, überlege dir einen Künstlernamen. Er sollte nur nicht aus einem Fantasieabstrakt bestehen, alles mit 'Lens' oder sonstige Konstrukte werden schnell in den Amateurbereich geschoben. Es kommt also auch darauf an, welches Publikum du erreichen möchtest. Und wie“ professionell „das Ganze werden soll.
    • '... welches Publikum du erreichen möchtest...'

      genau darauf kommt es nämlich wirklich an: was ist dein Geschäftsmodel, und wie willst du was, wem verkaufen

      überlege es dir genau, sieh dir den Wettbewerb an und suche deine Nische, wo du echt gut bist - dann überlege wie du das anstellst

      lg Gerald
    • Hallo Leute,

      ich habe nun für mich einen passenden Namen/Wortlaut gefunden. War ehrlich gesagt recht schwierig da es schon so viele Bezeichnungen und Domains gibt bzw. besetzt sind. Es enthält das Wort „foto“ und eine Abkürzung meines Namens.

      Ich würde mir gerne ein Logo entwerfen lassen, darunter steht dann noch FOTOGRAFIE.

      Kurze Frage: so darf ich ja zB. auf Facebook auftreten und ein Logo entwerfen lassen.

      Bei Rechnungen würde dann unter dem Logo meine genaue Anschrift stehen. Das ginge so OK oder? :rolleyes:

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