Gewerbeanmeldung Fotograf - Umgang mit privater Ausrüstung

    • Gewerbeanmeldung Fotograf - Umgang mit privater Ausrüstung

      Hallo!

      Ich bin neu hier - Erstmam lbegrüße ich alle hier ganz herzlich!
      Nach einigen Jahren der Hobbyfotografie hab ich vor mir demnächst den Gewerbeschein für Brufsfotografen anzumelden.

      Meine Frage:
      Ich habe im laufe der Zeit einiges an Ausrüstung gekauft wie es sich für einen braven Fotografen gehört. Wie funktioniert das genau wenn ich diese Ausrüstung nun in die Firma als Anlagevermögen einbringe? z.B. kaufte ich privat 2016 unter vielem anderem eine EOS100D und auch ein Canon 70/200mm - Wenn ich nun diese beiden Artikel als Anlagevermögen in meine Firma einbringen will, kann ich das dann ja abschreiben. Bekomm ich dann von der Steuer auf mein Firmenkonto die AFA gutgeschrieben? So hätte ich halt einiges an Ausrüstung die ich noch einbringen will, wie PC usw... Da würde dann ja schon mal etwas Geld für den Anfang aufs Firmenkonto fließen druch die AFA, oder?

      Wie ist das mit etwas älterer Ausrüstung? Ich habe hier noch meine Canon EOS5D Mark III aus dem Jahr 2010... Geht das dann mit Wertminderung? Und wie hoch ist eine jährliche Wertminderung anzunehmen?

      Ich weiss, hat jetzt wenig mit Fotografie zu tun, mehr mit Steuerrecht und Buchhaltung - aber vl weiss das ja wer von euch? Zur Gründungsberatung bei der WKÖ bin ich schon angemeldet - aber ich bin schon so neugiereig ;)
    • Soweit kann ich aufgrund meiner Erfahrung schon was dazu sagen:

      - Vom Finanzamt wird kein Geld einfach auf dein Firmenkonto fließen. Die Afa mindert nur den Gewinn und du würdest davon dann weniger Steuern zahlen. Das setzt natürlich überhaupt einmal entsprechende Einnahmen voraus, sonst bleibt das wirkungslos.

      - die private Ausrüstung kannst du entsprechend der jährlichen Abschreibung vom Neuwert auf jeden Fall in dein Anlagevermögen einbringen. Wenn das Teil etwa 2010 gekauft worden ist und du auf acht Jahre abschreibst, geht sich das noch aus. Wenn du aber deine fotografische Ausrüstung z.B. auf vier Jahre abschreibst, fällt das Teil von 2010 schon raus.

      - Bei der Gründungsberatung wirst du vermutlich die Grundzüge ansatzweise erfahren können, vielleicht machst du dort auch einen Kurs a la "Steuerrecht/Buchhaltung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner"

      - Den Tipp mit der Steuerberater-Stunde würde ich beherzigen. Je nach eigenen Fähigkeiten kann es bei so einem Gewerbe sinnvoll sein, Buchhaltung und Jahresabschluss komplett dem Steuerberater zu überlassen. Das kostet natürlich was, dafür gibst du ihm einfach deine geordneten Belege und er wickelt das für dich ab. So oder so, gerade bei wenig Hintergrundwissen verhilft dir ein guter Steuerberater in der Regel zu mehr Geld, als du ihm zahlst.

      - Trotzdem ist es auch im täglichen Geschäft und bei der Kalkulation hilfreich, wenn man die steuerlichen Gegebenheiten halbwegs durchschaut, aber da hat jeder einmal irgendwo angefangen.

      Das alles natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
    • Du kannst Deine Ausrüstung in Deine betriebliche Geschäftsausstattung einbringen und - abhängig vom aktuellen Wertansatz - als geringwertiges Wirtschaftsgut einmalig als Betriebsausgabe gewinnmindernd und damit für Dich steuerschonend bei der Finanz geltend machen.
      Details wird Dir der Steuerberater mitteilen.
      In der Zwischenzeit kannst Du, wenn die Neugier zu übermächtig werden sollte, auch im 'Unternehmensservice Portal' des Bundesministeriums für Finanzen schmökern:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Mein Steuerberater hat damals eine Liste von mir bekommen, wieviel das jeweilige Geraffel noch Wert ist und wie lange es noch zu nutzen ist.
      Den Rest haben dann die gemacht.
      Hab mich dabei an Gebrauchtpreisen und Nutzungsdauer orientiert (kann man ja bei Bodys, PC etc. ganz gut einschätzen, bei Objektiven auch bzw habe ich da auch ein wenig in die deutsche Afa-Liste geschaut).
      Würde dir also auch den Gang zum Steuerberater empfehlen.
      Da aber auch vorher schauen, zu welchem. wenn du zB auch vorhast, im Ausland zu arbeiten, würd ich darauf achten, dass ich zu einem komme, der auch mit grenzüberschreitenden Geschichten Erfahrung hat. Und dir nicht irgendwas erzählt (leider schon passiert).

      Ob du eine Rückzahlung oder Gutschrift oder oder erhältst, ist auch davon abhängig, was du eingenommen hast.

      Viel Erfolg ;)
    • Daß man etwas zurückbekommt ist vielleicht das größte Mißverständnis überhaupt. Die Tatsache, daß Du Ausgaben hattest, bewirkt nichts anderes, als die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der von Dir zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu senken. Das heißt: Wo keine Einnahmen, da keine Steuern, da keine Senkung.

      LG Ralph
    • Überlege es dir gut, was du alles in die Firma einbringst und was nicht. Da kann dir am besten ein Steuerberater helfen.

      Vorab empfehle ich dir, dass du mal nachsiehst, was die Ausrüstung von dir wert ist zur Zeit, wie alt sie ist, Zustand und die AFA. Da musst am besten bei der deutschen AFA-Liste schauen, weil viele Sachen auf der österreichischen Liste nicht zu finden sind. Wenn du da dann genaue Zahlen hast, wird dir der Steuerberater sicher besser weiter helfen können, als wenn er überhaupt keinen Ansatzpunkt hat.
    • für mich war der Steuerberater in der Startup Phase Gold wert; aber noch wichtiger ist dein Geschäftsmodell, was und wie du dein Geschäft aufbauen willst und wie, und wichtiger an wen du dies vermarkten willst; in manchen Bereichen ist es sinnlos einzusteigen - die Preisschlacht ist entwürdigend, es gilt die Nischen zu finden, und wenn du gut bist wird das auch funktionieren - erst dann wird es wirklich auf der Grundlinie interessant seine Steuerposition zu optimieren - wenn das nicht richtig funktioniert sieht das Finanzamt deine Aktivität als Liebhaberei und holt sich das abgeschriebene Geld wieder

      lg Gerald
    • Grundsätzliches zur AFA; es ist die weit verbreitete Meinung das man etwas von der Steuer absetzt und es somit das Finanzamt bezahlt. Egal welche Anschaffung du tätigst, welch Investitionen oder Kosten du steuerlich geltend machst. Du bezahlst es mit DEINEM Geld, das Finanzamt beazhlt da gar nichts. Dein Aufwand, die Abschreibung für Abnuitzung (AFA), geringwertige Wirtschaftsgüter, etc. vermindern die Steuerbemessungsgrundlage. Deine Körperschafts- oder Einkommenssteuervorschreibung wird somit geringer, aber das wirkt sich erst aus wenn du Steuern bezahlst.

      Wenn man über dies Grundsätze der Buchhaltung keinen Überblick hat schauffelt man sich sehr schnell ein finazielles Grab, da geht nichts ohne Fachwissen. Und dieses stellt dir ein Steuerberater zur Verfügung.
    • Das wichtigste am Anfang ist:

      Du verdienst bei einem Fotoauftrag (hast einen Umsatz Von) z. B. 1000,-- Euro

      Dann gibst Du sofort 800,-- Euro auf Dein Firmenkonto

      und 200,-- Euro steckst Du in Deine Geldbörse zum privaten Verbrauch.


      Es bleiben je nach Gewerbe nur ca. 2 bis 20% vom Umsatz als Gewinn über.

      Als braver Österreichischer Bürger darfst Du vom Gewinn dann noch einmal ca. 30%
      Einkommensteuer bezahlen.

      wenn Du das Berücksichtigst bist auf der sicheren Seite.

      hg
      toni
    • toni100 schrieb:

      Das wichtigste am Anfang ist:

      Du verdienst bei einem Fotoauftrag (hast einen Umsatz Von) z. B. 1000,-- Euro

      Dann gibst Du sofort 800,-- Euro auf Dein Firmenkonto

      und 200,-- Euro steckst Du in Deine Geldbörse zum privaten Verbrauch.


      Es bleiben je nach Gewerbe nur ca. 2 bis 20% vom Umsatz als Gewinn über.

      Als braver Österreichischer Bürger darfst Du vom Gewinn dann noch einmal ca. 30%
      Einkommensteuer bezahlen.

      wenn Du das Berücksichtigst bist auf der sicheren Seite.

      hg
      toni


      Lieber Toni,

      Eine EBIT-Marge von 2 bis 20% gilt je nach Branche für etwas größere Unternehmen. Wenn der TO als EPU-Fotograf das als Ziel ansetzt, sollte er es lieber bleiben lassen bzw hat er dann seine Kosten nicht im Griff.
      Die Empfehlung (als EPU) nur 20-30% vom Umsatz vorab als "versteuerten" Gewinn zu entnehmen kann ich jedoch nur unterschreiben. Die Steuer kommt bekanntlich immer erst nach ca 3 Jahren und dafür brauch man einen Polster.

      lg

      Alex

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden