die preisauszeichnungspflicht . . . .

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    • die preisauszeichnungspflicht . . . .

      die regierung hat sich was dummes einfallen lassen . . . .

      die will tatsächlich für alle waren und dienstleistungen, die angeboten werden, daß diese mit preisen ausgezeichnet werden. ansonst gibt es gewaltige geldstrafen bis hin zur beugehaft !

      ich denke, sulzi hat daher richtig reagiert !! siehe richtlinien für veranstaltungen.

      Ehe es zu Ausuferungen kommt, möchte ich hier einmal die Spielregeln für die Veranstaltungen und Workshops festhalten:

      Aussagekräftiger Titel

      Bitte gebt wenn möglich an, worum es geht, wo und wann es ist und was es kostet (sollte es ein Workshop sein)
      Kontakt (PN oder Email) angeben

      Bitte nur einen Thread für eine Veranstaltung. (keine Vorankündigung, Idee oder dergleichen)

      Bilder zu einer Veranstaltung nur als Datei anhängen. Links auf fremde Webseiten werden von mir gelöscht.

      Wenn möglich bitte keine Schriftgrößen- oder farbenveränderungen vornehmen, da dies unter Umständen zu einer verzerrten Darstellung auf der Portal-Seite führen kann.

      KEINE wie auch immer gearteten Diskussionen in den Threads. Dafür sind andere Foren da.

      In diesem Forum soll gleiches Recht für alle gelten. Sollte das nicht funktionieren, wird dieses Forum moderiert und damit für alle gesperrt. Beiträge werden dann nur noch nach Freischaltung angezeigt.


      und dann erlaube ich mir, mal bei workshops nach dem preis im text zu fragen . . .
      ziemlich schlimm . . .

      _________________________________________


      und dann kommt ein beitrag von erich kuss zum kremser intensivworkshop!

      Zitat:
      Original von L.eric
      warum sind kosten immer ein geheimnis ?



      Da muss ich immer daran denken, daß in Österreich beim anbieten einer ware oder dienstleistung die öffentliche auspreisung vom gesetzgeber vorgeschrieben ist.

      Gruss!

      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
      Kuse


      die reaktionen danach . . . .

      was soll ich mir nun denken .. .

      ach ja, die regierung verhält sich nicht so wie es hier einige gerne hätten und das marktamt, denke ich mir, ist auch eine aufsichtsbehörde, die wohl auch nicht . . .
      die interessiert keine f.at-diskussion, die haben sowas wie preisauszeichnung als gesetz zu exekutieren . . .

      tja . . .

      übrigens, hab ich hier jemals eine preisdiskussion vom zaun gebrochen ??

      wäre gespannt, was andere zu dem thema sagen . . .
    • @erich

      :doh: :doh:
      ich versteh echt nicht was das hier soll...
      das ganze thema nochmal neu aufgerollt?
      könnt ihr beiden das nicht bei nem beir beplaudern und/oder euch dort die köpfe einhauen?
      du kannst frank nicht riechen er dich nicht (zumindest macht dies bei studium der diversen threads den eindruck)
      ob es sinnvoll ist immer wieder gegenseitig wegen irgendwelchem (sorry den ausdruck) scheiss da aufeinander herum zu hacken ???
      bringt ja in summe gesehen nix
      vielleicht solltet ihr euch mal zusammentun und gemeinsam einen workshop veranstalten
      und rigendwann wird mal mit dem hick hack ruhe sein...

      musst ich nur mal rasch los werden

      soll kein persönlicher angriff sein
      sondern einfach gedanken meinerseits zu dem was ich hier so lese...

      wobei ich jedoch feststellen muss
      dass nicht unbedingt mit gleichem mass gemessen wird
      links auf fremde webseiten werden gelöscht
      in deiner signatur sich aber einer befindet und bei deinem genuss-sseminar hier auch kein preis angegeben wurde sondern auf den link verwiesen wurde....
      achja
      ich pers. würde niemals nen workshop buchen wo ich im vorhinein icht weiss welche modelle dort sind...
      oke das hat mit dem preis nix zu tun...
      abgesehn davon besuch ich keine workshops 8)


      kinder rauft euch zusammen
      und macht mal was gemeinsam
      geht auf ein bier und diskutiert das in ruhe mal aus
      ein ewiges gegeneinander bringt ja nix

      sieht immer nach konkurrenzkampf aus

      wenn ich mir vorstelle das neue user die vielleicht nur mal lesen sich hier dann überlegen hier mitzumischen durch etwaigen wickel vergrämt werden
      denk ich das es nicht unbedingt förderlich für ne plattform ist
      egal um welche es sich handelt


      lg

      ps: bitte komm mir jez nicht mit dem ursprünglichen thema preisauszeichnungspflicht...
      ich hab´s gelesen....

      ich weiss warum der thread eröffnet wurde...
    • @bsphoto

      du weißt leider nicht warum DER thread eröffnet wurde . . .
      und das hat mit dem frank nichts zu tun . . .

      alle sollen gleich sein, so in den vorgaben für veranstaltungen . . .

      somit hab ich den preis beim pfingstseminar rausgelöscht, da er im download der pdf datei ja enthalten ist.

      und die links zur eigenen website, da hab ich auch lang gebraucht bis ich draufkam, daß das erlaubt ist . . . als fußzeile des users . . .
      nur, gleiches recht für alle, daher hab auch ich es gemacht !

      und es ist nicht nur der frank der keine preise reinschreibt . . . .
      auch andere hier, die posten . . . .

      und meine aussage ist ja wohl zu verstehen:

      wir haben in österreich eine preisauszeichnungspflicht.

      nicht mehr und nicht weniger . . . .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • @rooXx

      preisauszeichnungspflicht und banner

      ist gleich

      äpfel und birnen . . . .

      und wo ist der banner in der fußzeile verboten ???
      habe mir die nutzungsbedingungen durchgelesen . . . .

      und links in der fußzeile, das haben ja wohl mehrer . . . . oder ?
      ( [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • aha

      soso

      nuja

      das PrAG bezieht sich jedoch auf gewerbetreibende

      und legt für leistungen
      ein ws ist ja wohl ne leistung...
      folgendes fest


      PREISAUSZEICHNUNG BEI LEISTUNGEN
      Obwohl das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) für sich in Anspruch nimmt, die Preisauszeichnung sowohl für Sachgüter als auch für Leistungen zu regeln, liegt es in der Natur der Sache, dass bei vorauseilenden Preisinformationen über Dienstleistungen flexiblere Lösungen gefunden werden müssen, als bei körperlichen Produkten. Daher befasst sich auch die Preisauszeichnungsrichtlinie der EU-Kommission nur mit der Preisauszeichnung bei Sachgütern und nicht mit den Leistungen. Prinzipiell ist das PrAG von allen Unternehmern zu beachten, die gewerbsmäßig Konsumenten Leistungen anbieten, die der Gewerbeordnung unterliegen.
    • Die Preisauszeichnungspflicht finde ich sehr in Ordnung!

      Welchen Grund gibt es, den Preis nicht anzugeben ? Was hat der zu verbergen ? Wenn ich mich für eine Ware interessiere, und der Preis ist nicht angegeben, ist der Verkäufer für mich out. Mich lockt jedenfalls niemand in ein Geschäft nur um den Preis zu erfragen.
      Ich bestelle auch in einem Gasthaus nie wieder eine "Tagesspezialität" ohne Preisangabe, die nicht auf der Karte steht. X(

      p.s.: selber viele Jahre im (Foto-)Handel gearbeitet.
    • Ich nenne jetz bewusst keine Name, weil ich sonst Angst um meinen Kopf habe :doh:

      Die meisten Workshops bewegen sich ja, was die Preisauszeichnung und Rechnung betrifft, stets an der Grenze zur Illegalität. Wie oft ist es mir schon passiert, dass ein Honorar einfach "eingesackt" wurd, von Rechnung keine Spur. Und wenn man eine haben will, dann "müssen wir aber noch die Mehrwertsteuer dazu rechnen". Das ist es eigentlich was die Gesetzeslage definiert, dass der Endkunde immer auch Endpreise erhält.

      Manche Fotografe, die Workshops veranstalten, schreien wohl nur deshalb so laut, weil die neuen Gesetze genau diesen Mechanismen einen Riegel vorschieben sollen. Ob es aber was hilft, das bezweifle ich jedoch stark...

      Man möge sich doch einmal fragen, warum es überhaupt nötig ist, solche Spielregeln (sprich Gesetze) zu definieren!

      LG,
      Gerhard
    • So siehts wirklich aus

      Bevor wieder irgendwelche Freizeitjuristen mit irgendwelchen Gesetzten um sich werfen, bitte genau informieren. Einen Gesetzestext zu lesen ist noch keine Kunst, ob dieser auf eine spezielle Situation zutriftt, schon viel mehr.

      Ich habe mich daher bei der Rechtsabteilung der Wr. Wirtschaftskammer informiert und folgendes erfahren:

      Solange ein Workshop auf unserer Plattform lediglich angekündigt wird und NICHT die Möglichkeit besteht den Kurs direkt über uns zu buchen (bsp. durch eine Anmeldemaske o.ä.), so unterliegen wir NICHT dem Preisauszeichnungsgesetz (das hier überdies gar nie Anwendung findet, weil dies für Leistungen bzw. Produkte in Geschäftslokalen bzw. auf Märkten o.ä. gilt) und auch nicht die Fernabsatzrichtlinie (die zuträfe, sofern der Kurs über uns gebucht werden könnte). Es handelt sich dabei nämlich um eine Werbemaßnahme und bei dieser ist man nicht verpflichtet einen Preis anzugeben.

      Diejenigen, die einen Preis angeben haben sich allerdings an die Vorgaben des Preisauzeichnungsgesetzes zu halten, was soviel bedeutet, daß der angegebene Preis den Endpreis für den Konsumenten darstellen muß - also inkl. der gesetzlichen Mwst.

      Sollte noch jemand Fragen haben, die Wr. Wirtschaftskammer ist unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] zu finden.

      Also bitte, bevor wieder irgendwelche unnötigen Diskussionen vom Zaun gebrochen werden, bitte richtig informieren. Das spart mir einfach Zeit, Unsinn zu widerlegen.

      Danke
      Holger
    • Original von g.punkt
      [...] Und wenn man eine haben will, dann "müssen wir aber noch die Mehrwertsteuer dazu rechnen". Das ist es eigentlich was die Gesetzeslage definiert, dass der Endkunde immer auch Endpreise erhält.


      Da gibts doch einen eigenen Begriff dafür.... wie war der noch schnell... genau - Schwarzarbeit. Ich glaub, das is sowieso verboten :winken:

      lg
    • @Holger: die "Spielregeln" habt Ihr Euch aber selbst festgelegt (in dem Fall die reinen gesetzlichen Verpflichtungen übertroffen).

      Diskussionen um jeden Punkt und Beistrich der Paragraphen finde ich auch eher entbehrlich, so es keine Dinge mit schwerwiegenden Folgen sind (man möge nachdenken ob dies ein paar Euro für einen Workshop sind).

      Es ist aber nicht schlecht alle Fakten in der Ankündigung anzugeben, damit ich weiß womit ich zu rechnen habe (in- oder exklusive .... z.B. Eintritte wenn man wohin geht). Einfach als Information, nicht wegen der Verpflichtung.

      z.B.: Frank Herlet hat einmal ein Onlineseminar angeboten, auf meine Frage, ob das mit Kosten verbunden ist (stand nix dort), bekam ich eine eher komische Antwort (muß aber noch nachsehen - leider nicht mehr zu finden), aber es stellte sich als kostenlos heraus. Ich hätte mir die Fragerei erspart.....

      @l.eric: solltest Jus studieren :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fotobiker67 ()

    • @ fotobiker: keine Frage, bin da völlig bei Dir. Natürlich sollte man wissen, was das kostet (wir werden das auch mittels einer Eingabemaske für Workshops vereinheitlichen). Aber bis dahin gibt's auf jeden Fall keine rechtliche Grundlage, warum man das machen müßte (außer unsere eigenen Spielregeln). Und das war der springende Punkt für mich - nämlich die rechtliche Situation zu klären.

      Schönen Gruß
      Holger

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