Urheberrecht

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    • Urheberrecht

      Hallo,

      jetzt hat es mich auch erwischt. ;(

      Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.

      Die NÖN hat ein Bild von mir trotz des Hinweises auf Namensnennung als Titelbild der aktuellen Ausgabe für Wiener Neustadt verwendet.
      Statt meinem Namen steht lediglich "privat".

      Soll ich da jetzt den Honorarrechner bemühen und einfach eine Rechnung an die Redaktion schicken?

      lg christian
    • Also du hast das Foto für deinen Auftraggeber gemacht (gegen Geld?) und der hats dann an die NÖN geschickt?
      Hat er ihnen (nachweislich) gesagt, dass eine Namensnennung Teil des Deals ist?

      Nachdem da dein Auftraggeber dazwischen ist fürchte ich stehen deine Chancen dafür irgendwas außer einem "Sorry" zu bekommen nicht so rosig - außer da war ein klar definierter Vertrag irgendwo.
    • Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Forum wiederhole, kann ich dir nochmal den konkreten Fall einer Lokalzeitung, bei der ich damals tätig war, schildern:

      Eine (professionelle) Fotografin schießt Fotos für einen Verein, der diese dann an die Redaktion zur Veröffentlichung weiterleitete - inklusive Hinweis auf die Fotografin für deren Namensnennung. Foto kommt auf die Titelseite, nur der Fotohinweis der Fotografin wird vergessen.

      Resultat: Fotografin schickt über Anwalt (wahrscheinlich via Rechtsschutz der Berufsfotografen) eine Forderung im niedrigen vierstelligen Bereich inkl. Anwaltskosten. Die Zeitung weiß, dass sie den Rechtsstreit auf jeden Fall verlieren wird und einigt sich schließlich mit der Fotografin auf eine Werbeeinschaltung ihrerseits im geforderten Wert (Listenpreis).

      Konkret: Du hast als Urheber das Recht auf Namensnennung. Vielleicht ist man als Hobbyfotograf auch anwaltstechnisch nicht so gut betucht wie ein Berufsfotograf, aber eine Rechnung in der Höhe eines üblichen Fotografen-Honorars plus Aufschlag für den Schaden kannst jederzeit schicken. Wenn die sehen, dass du es ernst meinst, werden die auch zahlen oder dir eine andere Gegenleistung bieten müssen. Rechtlich bist du da soweit ich es aus meiner Praxis beurteilen kann am längeren Ast.

      Man kanns aber auch anders lösen: Ruf den betreffenden Redakteur an, der das verbockt hat, schildere ihm deinen Verlust und lass es dabei bewenden. Er wird froh sein, wenn daraus niemand Schaden hat (auch er nicht als Mitarbeiter, sogar Redakteure begehen Fehler und sowas passiert immer wieder unbeabsichtigt). Vielleicht braucht er ja einen Fotografen (obwohl diese Regionalmedien in der Regel nichts für Fotos ausgeben wollen). Einfach mal reden, vorfühlen, so würd ich es wahrscheinlich mal versuchen.

      lg
      Bernhard
    • Kurzer Nachtrag zum oben geschilderten Fall: Die ganze Redaktion und vor allem die betroffene Redakteurin war total angefressen auf die Fotografin mit ihrer exorbitant hohen Forderung. Von dieser kam sicherlich nie wieder irgendein Bild in die Zeitung. So was sollte man auch bedenken, bevor man total auf Konfrontation geht, denn mit so einer Regionalzeitung kommt man als Ansässiger immer wieder mal in Kontakt.
    • Hab mal die Erfahrung gemacht, daß Redakteure der Meinung sind, daß man nur bei "Profis" den Namen dazuschreiben muß. Nicht bei "Amateuren"
      Es ging damals um "nix", trotzdem war ausgemacht, daß mein Name veröffentlicht wird, was auch an die Redaktion weitergeleitet wurde.

      Meine Nachfrage ergab eben jene Antwort: "Wir schreiben nur bei Profis den Namen dazu"
      Hab die Redakteurin drauf hingewiesen, daß das Urhg "nicht" zwischen Profi & Amateur unterscheidet und ich nach §§ xy-sowieso ein Recht auf Namensnennung habe.
      . . . .
      Antwort: "Na ja, wenn sie sich da so gut auskennen . . . " Haben uns dann auf eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe geeinigt.

      Wie gesagt, es ging um "nix", hab die zufällig entstandenen Bilder (Mitzieherübung, die Veranstaltung selber war mir egal) dem veranstalteten Verein kostenlos zur Verfügung gestellt unter der Bedingung der Namensnennung. Aber wenn ich die Bilder schon herschenke, dann will ich wenigstens meinen Namen dabeistehen haben. Hab schließlich das Recht darauf. (Punkt)

      Die Redakteure spekulieren auf die Unkundigkeit der Fotografen.
    • Ich kenn die NÖN Redaktion Wr. Neustadt nicht persönlich, aber grundsätzlich ist die NÖN sehr korrekt. Die haben recht strenge Vorgaben und halten sich auch daran. Oft steht unter den Fotos auch ZVG (zur Verfügung gestellt), das reicht aus wenn das Foto von "privat" eingesendet wird. Da es bei dir über eine Dritte Person ging ist der Fall ein wenig schwierig.

      Aber fang dir keinen Rechtsstreit mit der NÖN an, da wirst nicht viel gewinnen. Anruf in der Redaktion, red mit denen und handel dir einen "Bonus" aus. Du hast bestimmt mal eine Story oder eine Fotostrecke die du gerne veröffentlichen würdest.

      Alternativ bekommst das "übliche" NÖN Honorar angeboten, mehr als diese Summer wird dir auch kaum ein Gericht zusprechen.
    • jup, auch bei redaktionen wird gespart und sowas geht dann in der sorgfalt oft unter. als ich mal in einer gearbeitet hab, wurde da noch viel mehr drauf geachtet als heute und wir waren eine von wenigen ..... ist jetzt aber auch schon wieder zehn jahre her.

      natürlich müssen sie deinen namen nennen. das wissen sie auch. du musst ja nicht gleich mit anwalt und vierstelliger summe kommen, auch wenn du es könntest. eine klarstellung oder sonstiges goodie bzw. honorarzahlung würd ich aber schon anstreben, besonders wenn die dritte person, die das foto weitergegeben hat, den herstellernachweis noch extra kommuniziert hat.

      wenn di ezeitung ein foto verwendet, müsste sie eigentlich, wenn sie nicht weiß, von wem es ist, den urheber recherchieren. oder das foto nicht verwenden. obs dann auch sopassiert, steht freilich auf einem anderen blatt.
    • Nachdem da immer so viel von Honorar die Rede ist.. ciryrookie hat noch nicht gesagt ob er dafür nicht eh schon vom "Auftraggeber" irgend eine Kompensation bekommen hat. Falls ja glaub ich nicht, dass er da irgendwas durchsetzen können wird.

      Die Meldung mit der "wir schreiben Namen nur von Profifotografen hin" ist natürlich einfach nur frech - wenns aber nichts schriftliches gibt und alles per Telefon und mündlich abgewickelt wurde seh ich da eher schwarz.

      Ganz abgesehen davon: einen Namensnennung in der NÖN bringt dir nicht so viel wie du meinst (wie oft hast du selbst schon Fotografennamen aus der NÖN gegoogled um die Website oder den Fotografen zu finden?).
    • Also:

      Der Redakteur, der das verbockt hat, hat mit mir Kontakt aufgenommen. Und sich vielmals für dieses Missgeschickt entschuldigt. Ich nehm ihm diese Entschuldigung mal so ab. Ansonsten wäre heute nach Rücksprache mit der Innung eine Honorarrechnung rausgegangen. :)

      Klagen wäre mir nie in den Sinn gekommen. Davon profitieren nur Gerichte und Anwälte.

      Wir haben uns so wie oben schon erwähnt über eine Werbeeinschaltung geeinigt.


      @mu-photography: Was hat eine eventuelle Kompensation mit dem Auftraggeber jetzt genau mit dem Urheberrecht zu tun?


      Abschließend will ich noch erwähnen: Ich will mir damit kein Körberlgeld verdienen sondern lediglich darauf hinweise das es ein geltendes Urheberrecht gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cityrookie ()

    • cityrookie schrieb:

      Abschließend will ich noch erwähnen: Ich will mir damit kein Körberlgeld verdienen sondern lediglich darauf hinweise das es ein geltendes Urheberrecht gibt.


      Das ganze hat sowieso nach meiner Auffassung nichts mit dem Urheberrecht zu tun weil du zugestimmt hast, dass dein Foto in der Zeitung abgedruckt wird. Ist ja nicht so, dass sie's einfach geklaut hätten und jetzt so tun als ob sie selbst der Urheber wären.
    • Naja, es ist Teil des Urheberrechts, dass dieser bestimmen kann, wo, ob und unter welchen Bedingungen sein Werk veröffentlicht wird. Dazu gehört auch der Hinweis auf den Urheber in der Fotografie. Es handelt sich daher schlicht um eine "Urheberrechtsverletzung".

      Natürlich kann ein Fotograf sagen, ist mir wurscht ob die meinen Namen dazu schreiben und ich verzichte einfach auf mein Recht. Andernfalls ist dies aber dann eben entsprechend abzugelten und wird auch in der Praxis so gehandhabt.

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