Panoramafreiheit in Gefahr?

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    • webwolfi schrieb:

      Aber wenn ich das richtig verstanden habe, kann man dan zB keine Portrait-/Hochzeits- etc Fotos im öffentlichen Raum mehr machen, ohne die Lizens des Archtitekten des Gebäudes im Hintergrund zu haben oder des Künstlers einer Skulptur etc.


      Möglich ist natürlich alles, aber ich glaub nicht, dass das so streng abläuft! ...sollte es überhaupt kommen!?
      Bei Street musst ja auch nicht jeden Fragen, der auf dem Bild ist!
    • Ist Österreich nicht auch heute schon der "gelben Zone" zuzurechnen oder trifft das nur zu, wenn das abgebildete Werk bildbestimmend ist ?

      Also das Photos eines Brautpaares, das vor dem Riesenrad steht darf heute doch auch kommerziell verwendet werden - fehlt aber das Brautpaar ist eine kommerzielle Nutzung an die Freigabe/Lizenzgebühren des Lizenzträgers/Eigentümers gebunden ? Und wenn es um Panoramafreiheit geht, wie steht es dann um Naturdenkmäler, Brücken, Gebrige, .... ?

      Oft hinken die intellektuellen Kapazitäten von Entscheidungsträgern hinter den gestellten Fragen und Aufgaben hinterher. Umso mehr verwundern halbgefüllte Parlamente und PolitikerInnen, die weder der deutschen noch der englischen Sprache so recht mächtig sind. Verwunderlich und bedauernswert, dass es sich bei dieser Art Tätigkeit um ein freies Gewerbe handelt ... also frankly ! her mit dem Zaster, her mit der Marie without from delay. (hoffentlich keine urheberrechtlich geschützten Zitate :* )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • myLens schrieb:

      Oft hinken die intellektuellen Kapazitäten von Entscheidungsträgern hinter den gestellten Fragen und Aufgaben hinterher.


      Bei aller berechtigen Kritik an der Politik: Parlamentarierinnen sind VolksvertreterInnen, also Menschen wie du und ich, die hoffentlich das (in diesem Fall europäische) Volk abbilden. Genauso wenig wie wir vermutlich die Auswirkungen irgendeiner Schweinehälftenverordnung auf die Landwirte oder Fleischhauer abschätzen können, werden die Mitglieder dieses Ausschusses beim besten Willen alle Aspekte des Urheberrechts in ihren Auswirkungen abschätzen können.

      Wenn nun eine Gruppe von KünstlerInnen oder ArchitektInnen sich an die Abgeordneten wendet, und mit überzeugenden Argumenten darlegt, wie unfair es sei, dass sie nur einmal entlohnt werden und in der Folge dann andere die Früchte ihres kreativen Schaffens kommerzialisieren, dann werden sie vielleicht Verständnis erreichen und dann kommt es zu solchen Abänderungsanträgen. Es braucht daher auf der anderen Seite Leute, die ihren VertreterInnen die Sicht der FotografInnen darlegen, die vielleicht in den Überlegungen bisher keine Berücksichtigung erfuhren.

      Mir fällt gerade ein: wir haben ja eine Innung....
    • ist schon klar dass es nicht um das Urheberrecht als solches geht aber es gibt auch hier sicher mehrere Betrachtungsweisen, wenn irgendwer etwas "Schönes" schafft zipfts ihn vielleicht an dass andere Geld verdienen wolln damit.
      zB Christo und verhüllter Reichstag
      Siehe Wiki:
      Nach Ablauf des Projekts entbrannte ein Rechtsstreit zwischen dem Künstlerpaar und einem Berliner Postkartenverlag, der Postkarten mit Motiven des verhüllten Reichstags ohne Zustimmung der Künstler vertrieb. Der Verlag berief sich auf die sogenannte „Panoramafreiheit“ (§ 59 des deutschen Urherberrechtsgesetzes), gemäß dem Aufnahmen von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, auch ohne Zustimmung des Urhebers hergestellt und vertrieben werden dürfen. Der Verlag wies darauf hin, dass sich das Kunstwerk für seine gesamte Lebenszeit an einem öffentlichen Ort befand. Christo und Jeanne-Claude verklagten den Verlag auf Unterlassung, da sie der Ansicht waren, dass ihr Werk nicht als ‚bleibend‘ einzustufen wäre. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 24. Januar 2002 die Auffassung der Künstler, da es sich bei dem Kunstprojekt Verhüllter Reichstag um eine zeitlich befristete Präsentation gehandelt habe. Es wurde hervorgehoben, dass Bilder des Projekts zwar nicht ohne Lizenz öffentlich gezeigt werden dürfen, Aufnahmen für private Zwecke und für die Berichterstattung über Tagesereignisse jedoch von dieser Regelung ausgenommen sind.[16]

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    • der Fall ist mir bekannt. Es geht ja hier ums "Bleibende".

      Ich denke, dass der Gesetzgeber in D (und Ö) hier eine sehr vernünftige Abgrenzung geschaffen hat und halte daher eine Änderung für falsch.

      Nimm den Wiener Stephansplatz:

      Dess Stephansdoms Architekten sind wohl schon länger als 70 Jahre tot, ich kann diesen Dom samt Platz aus verschiedenen Richtungen aber nicht fotografieren, ohne auch ein Stück vom Haas-Haus draufzuhaben.

      Wenn man diese Regelung zu Ende denkt, kann man im urbanen Bereich nicht mehr kommerziell im Freien fotografieren.
    • Ich versteh diese Geschichten mit den Gebäuden, Statuen,... so wie so nicht!
      Der Architekt eines Bauwerkes oder Künstler einer Statue hat ja eh für seine Arbeit Geld dafür bekommen. Meist sogar im weitesten Sinne aus Steuergeldern! Somit ist für mich der Urheber nicht mehr Eigentümer und auch nicht berechtigt irgend was zu verlangen!
      Es gehört dann mMn der Allgemeinheit!

      Wenn jetzt jemand was "schönes schafft" und es nicht als Auftrag tut, sondern aus Eigenmittel finanziert und es irgendwo ausstellt versteh ich das schon, weil es einem eben noch gehört!

      Ich geh auch davon aus, dass diese Reichstagverhüller auch a Gage kriegt haben, weil sowas ist nicht so leicht selbst finanzierbar!
      Somit haben sie sich für meinen Begriff für einen Auftrag bezahlen lassen.
      Ich kann ja als Fotograf auch nicht hergehen und verbiete meinen Auftraggeber die von ihm bezahlten Fotos zu veröffentlichen.

      ...oder hab ich da was falsch verstanden!? =O
    • arenaria22 schrieb:

      Ich kann ja als Fotograf auch nicht hergehen und verbiete meinen Auftraggeber die von ihm bezahlten Fotos zu veröffentlichen.


      natürlich kannst du das. Du allein bestimmst was mit deinen Fotos passieren darf. Es kommt dann eben jeweils auf die Rechte an, die du ihm im Rahmen eures Vertrages einräumst.

      arenaria22 schrieb:

      oder hab ich da was falsch verstanden!?


      ja. siehe oben.
    • webwolfi schrieb:

      natürlich kannst du das. Du allein bestimmst was mit deinen Fotos passieren darf. Es kommt dann eben jeweils auf die Rechte an, die du ihm im Rahmen eures Vertrages einräumst.

      Ja, das mag schon sein wolfi.
      Ich spreche z.B. von einen Fotografen, den ich bezahle um meine Hochzeit, Taufe,... zu fotografieren. Der wird mir doch nicht verbieten können, meine Fotos ins Netz zu stellen, oder?
      Das wär ja so, als müsste ich meinen Installateur fragen, ob auch meine Gäste mein Klo benutzen dürfen! =O

      Kauf ich mir nicht normalerweise automatisch (wenn nicht extra vertraglich festgelegt!) das Recht am Bild mit ein?
      Wie ist das bei Magazinen, wo man sich einen Fotografen holt für´s Cover-Foto oder für Storys?
    • es sollte doch einen öffentlichen raum geben und wer sein werk in einem solchen ausstellt, präsentiert oder einen solchen gestaltet stellt sein werk m.E. damit der öffentlichkeit zur verfügung.
      ob das jetzt der architekt eines hauses, der konstrukteur einer brücke oder der aktionskünstler am rathausplatz ist.
      wenn der urheber das nicht will soll er seine skulptur bei sich im garten aufstellen oder faller häuschen für die modelleisenbahn planen und erbauen. für mich liegt auch kein wesentlicher unterschied im schaffen eines karrosseriedesigners und eines fassadengestalters aber vielleicht werde ich auch bald in stuttgart um erlaubnis fragen müssen, ob ich einen mercedes-sl kalender veröffentlichen darf....

      so wäre mein unreflektiertes verständnis.

      bald werden wir für die benutzung des waldes, das betrachten eines berges oder das bestaunen eines denkmals zur kasse gebeten.
      um mit einem pferd eine forststrasse zu betreten darf heute schon der doppelte preis einer autobahnvignette bezahlt werden ....

      freiheit ist nicht unbedingt das modewort unserer zeit - es geht vielmehr nurmehr um ängste, verbote und bewirtschaftung !

      dass sich kunst/schaffende auch an die geänderte gesellschaft und deren marktwirtschafliche konsequenzen anpassen müssen iegt in der natur der sache. festplattenabgaben und einschränkungen wie diese sind m.e. untaugliche mittel diesen geänderten bedingungen zu begegnen.

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