Die lang diskutierte Senkung der SVA-Mindestbeitraggsgrenze dürfte nun endlich kommen:
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Hintergrund:
Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wurde immer "so getan" als ob sie mindestens 726,- im Monat verdienten, auch wenn es real viel weniger war. Die Grenze soll jetzt auf die "Geringfügigikeitsgrenze" gesenkt werden.
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Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wurde immer "so getan" als ob sie mindestens 726,- im Monat verdienten, auch wenn es real viel weniger war. Die Grenze soll jetzt auf die "Geringfügigikeitsgrenze" gesenkt werden.