Von Hobby zum Unternehmer?

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    • Von Hobby zum Unternehmer?

      Hallo, habe leider in der Sufu nichts nützliches gefunden deshalb frag ich mal einfach.

      Bin leidenschaftlicher Hobbyfotograf und fotografiere sehr gerne Menschen, Fashion, LIfestyle.

      Nun wurde ich von einen Bekannten angesprochen ob ich den nicht für seine Modeboutique nicht mal Fotos für Werbezwecke machen könnte, hört sich ja super an, da ich ja sowieso mehr mit der Fotografie beschägtigen möchte, würde ja für beide passen.

      Jetzt aber meine Frage! Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Anfangs würd ichs ja umsonst machen, weils für mich ja auch eine super Werbung wäre! Ist es erst dann "gewerbepflichtig" wenn ich Geld dafür bekomme?

      LG
    • RE: Von Hobby zum Unternehmer?

      madmax9900 schrieb:



      Anfangs würd ichs ja umsonst machen, weils für mich ja auch eine super Werbung wäre! Ist es erst dann "gewerbepflichtig" wenn ich Geld dafür bekomme?


      Bedenke dass der Werbeeffekt auch da ist wenn du Geld dafür verlangst, er ist sogar höher.
      Wenn du es ohne Bezahlung machst bleibt als Werbeeffekt zu 95% "er hat es umsonst gemacht" und zu 5% "er hat gute Fotos gemacht" hängen.

      Im Klartext: Wenn du es ohne Bezahlung machst wirst du in Zukunft auch nichts dafür bekommen.
    • madmax9900 schrieb:

      Wenn ich Richtig verstehe, solange ichs umsonst mache kann mir nichts passieren?


      madmax9900 schrieb:

      Anfangs würd ichs ja umsonst machen, weils für mich ja auch eine super Werbung wäre!


      § 1. Gewerbeordnung
      (1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten.
      (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.
      (3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
      (4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten.


      Wer also gratis arbeitet, in der Absicht durch den damit verbundenen Werbeeffekt künftig eventuell Einnahmen zu erzielen, übt ein Gewerbe aus.

      Du brauchst also einen Gewerbeschein und es trifft dich alles, was damit verbunden ist.
    • madmax9900 schrieb:


      Nun wurde ich von einen Bekannten angesprochen ob ich den nicht für seine Modeboutique nicht mal Fotos für Werbezwecke machen könnte, hört sich ja super an, da ich ja sowieso mehr mit der Fotografie beschägtigen möchte, würde ja für beide passen.

      Anfangs würd ichs ja umsonst machen, weils für mich ja auch eine super Werbung wäre...

      Ich bin leidenschaftlicher Anzug Träger... Für Werbezwecke könnte ich gerne Anzüge/Pullover etc. deines Bekannten tragen... Anfangs umsonst.. wär ja super Werbung für ihn... Bitte um Kontaktdaten...
      Was ich damit sagen will.. scheinbar ist die Leistung eines Fotografen heutzutage nichts mehr wert.. die Zeit die investiert wird... Ich würde es ja noch verstehen wenn es Familienfotos für Bekannte/Freunde sind... da kann man ja mal ein Auge zudrücken und es als "Freundschaftsdienst" verbuchen...
      Aber Fotos die als Werbung dienen sollen... die gemacht werden sollen um den Umsatz zu steigern... für lau...?
    • Nach meiner unmaßgeblichen Rechtsmeinung (d.h. ohne Gewähr)

      Wenn es sich um wirklich nur einen absolut einmaligen Auftrag handelt, dann recht es wahrscheinlich einmalig außerordentliche Einkünfte in der Steuererklärung geltend zu machen (Bzw. auch einen allfälligen Freibetrag nicht zu überschreiten)

      In diesem Falle wäre eine einmalige Honorarnote (Sogar ohne UST. da Kleinunternehmerregelung) zu legen.
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Wenn Du anfängst öfter Aufträge zu machen und vll. sogar Werbung für weitere Aufträge zu machen,
      ist es ein Fall für eine Gewerbeausübung.

      Zu Beachten wäre zB. auch wegen des ungebundenen Gewerbes des Fotografen die Möglichkeit einer Rechnungslegung aus einer anderen angemeldeten Tätigkeit heraus.
      Zb darf ein Webdesigner inzwischen auch Fotografieren, solange die Fotografentätigkeit nachrangig und nur zur Ergänzung der Dienstleistung dient.

      Zuverlässige Auskünfte über Gewerbeanmeldungen und Steuerpflichten
      gibt eine kompetente Rechtsauskunft zB Wirtschaftskammer,
      bzw. der Steuerberater Deines Vertrauens.

      Hope it helps & lg Andreas
    • madmax9900 schrieb:

      Anfangs würd ichs ja umsonst machen, weils für mich ja auch eine super Werbung wäre!

      Das ist überhaupt keine gute Werbung für dich!! Ein Irrglaube, der sich durch alle Gewerbe zieht. Wenn du was kannst, verlange Geld, wenn du nichts kannst, laß es bleiben.

      Mit dieser Einstellung zerstörst du 1. das eh schon marode Gewerbe der Fotografie und 2. deine zukünftigen Chancen von der selben Firma einmal Geld zu verlangen. "Wieso?? Letztens hast du es ja auch gratis gemacht"

      Dafür gibts ein klares "Daumen runter"
    • abgesehen vom Rechtlichen, das ja schon dargestellt wurde, möchte ich wie auch andere auch deine Illusion zerstören, das Konzept "erst mal gratis (oder sehr billig), das führt zu späteren Aufträgen" könnte funktionieren.

      Angenommen du willst nach "erfolgreicher" Gratis-Werbephase Geld verlangen und weiter angenommen, du willst keine Verluste machen:

      Dann musst du plötzlich einen Preis kalkulieren und der wird sich auf einem ähnlichen Niveau bewegen, zu dem viele andere, viel erfahrenere MitbewerberInnen anbieten. Warum soll man dann dich nehmen?

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