Rechtliche Situation bei Partyfotos?

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    • Rechtliche Situation bei Partyfotos?

      Wie ist eigentlich die rechtliche Siuation beim Veröffentlichen sogenannter Partyfotos auf der Veranstalterhomepage?


      Bsp: Festveranstaltung XY, dort macht ein Mitarbeiter des Veranstalters (kein Berufsfotograf) Schnappschüsse und veröffentlich diese dann auf der Webseite des Veranstalters...eine Genehmigung von den Personen gibt es nicht.

      Mittlerweilen gibt es in Österreich auch schon große Portale (z.B. Szene1) wo Kids nächtelang in Disco fotografieren und Stunden später sind diese Fotos online....
    • @dycer

      aber auch nur dann, wenn er die agb´s, bevor ich den eintritt bezahle, aushängt und darauf hinweist!
      denn, ich als besucher, muss nicht davon ausgehen, daß ich beim besuch einer veranstaltung meine persönlichen rechte verliere!
      alles andere ist sittenwidrig und somit klagbar.
    • das ist das Problem mit AGBs :)
      Wenn ich im Handel ein Buch kaufe, dann stehen sie meist auf der Rückseite der Rechnung. Da hab ich die Transaktion bzw Vertragsabschluß schon getätigt und somit ists genaugenommen zu spät. Klar kann ich verlangen sie einzusehen und darf sie beeinspruchen (wie ich in meiner Jus Vorlesung so schön hörte: "AGBs sind ein Vorschlag!"). Aber wer tut sich das schon an, vor allem wenn er zu einem "Event" geht :)

      Ausgehängte AGBs hab ich das letze Mal, denke ich, in meiner Wäscherei gesehen...
    • Das Thema hab ich mit einem Rechtsanwalt mal diskutiert. Laut seiner Aussage, müssen die Abgebildeten unter folgenden Vorraussetzungen nicht explizit einer Veröffentlichung zustimmen:
      Es ist eine Veranstaltung mit Eintrittskarte, auf der vermerkt ist das man einer Veröffentlichung eventueller Photos zustimmt oder man muss auf Grund der Veranstaltung davon ausgehen, dass dort Photos gemacht werden (z.B. Bälle, Messen, u.ä.).
      Eine Grauzone ist die Aussage, dass wenn mehr als eine bestimmte Anzahl von Personen auf dem Bild zu erkennen sind, die Zustimmung einzelner nicht mehr notwendig ist (die Rede war von 5).
      Ich würd mich darauf aber nicht verlassen.
    • aus eigener erfahrung weiß ich, dass man vor dem fotografieren gefragt wird. zudem gibt der fotograf auskunft darüber, für wen er fotografiert und dass die bilder online veröffentlicht werden. die ganzen partyshooter verteilen zudem meist noch visitenkarten mit den daten (die auftraggeber wollen ja, dass die leute auf seine seite zugreifen).

      wenn mal also gefragt wird und seine zustimmung gibt, sollte die rechtliche situation klar sein, oder? aus eigener erfahrung weiß ich auch, dass die fotografen mit einem nein zwar nicht viel freude haben und mehrmals nachhacken - trotzdem respektieren sie das nein und fotografieren nicht.

      ausnahmen gibt es sicher, aber das ist sicher die minderheit. zudem geben die fotos, bei denen sich die person nicht fotografieren lassen will, sowieso nichts her. und ein bild von hinten oder schräg von der seite will auch kein auftraggeber sehen.

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