Fotoveröffentlichung ohne Genehmigung

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  • Das weglassen des Copyright ist nur dann zulässig wenn der Urheber selbst darauf verzichtet. Trifft dies nicht zu muss bei jeder Veröffentlichung eines Fotos, egal ob Profi oder nicht, das Copyright angeführt sein. Wird das nicht gemacht hat jeder, egal ob Profi oder nicht, einen Anspruch auf Entschädigung.

    Nun ist in diesem Fall ja nicht Christian, also der Urheber, jene Person die das Foto an die Zeitung weitergegeben hat und verständlicherweise wird diese Person auf die Nennung seines Namen verzichtet haben.

    Eine Zeitung ist nicht verpflichtet die Rechte an einem Foto zu prüfen und handelt daher auch nicht fahrlässig. Mit der Zustimmung zur Veröffentlichung wird auch bestätigt das man der Rechteinhaber ist. Diesen Passus findet man in den AGB der Medien. Daher, und da muss ich mich selbst korrigieren, kann Christian Forderungen nur an die Person stellen die das Foto an die Zeitung weitergegeben hat.
    LG
    Hans Martin
  • arenaria22 schrieb:

    Möchte aber nur denjenigen aufklären, dass er sowas in Zukunft ohne meiner Zustimmung nicht mehr machen soll!
    Na dann mach es dir einfacher und hänge im Vereinsraum aus gegebenen Anlass einen Hinweis auf dass deine Fotos nur mit deiner Zustimmung weiter gegeben werden dürfen. Damit ersparst du dir den Schriftverkehr und Zeit und allem kann dann keiner mehr sagen er hat das nicht gewusst.

    LG
    Hans martin.
  • Das stimmt meines Wissens so nicht. Die Zeitung haftet sehr wohl gegenüber dem Rechteinhaber, sie kann dann lediglich vom "Überlasser" des Photos Regress fordern. Die AGB der Zeitung sind mangels Vertrages zwischen Rechteinhaber und Zeitung für deren Verhältnis irrelevant.

    komet1 schrieb:

    Eine Zeitung ist nicht verpflichtet die Rechte an einem Foto zu prüfen und handelt daher auch nicht fahrlässig. Mit der Zustimmung zur Veröffentlichung wird auch bestätigt das man der Rechteinhaber ist. Diesen Passus findet man in den AGB der Medien. Daher, und da muss ich mich selbst korrigieren, kann Christian Forderungen nur an die Person stellen die das Foto an die Zeitung weitergegeben hat.
  • @Komet:

    Mit Sicherheit eine irreführende Rechtsmeinung.
    Woraus begründest Du Deine unzutreffende Aussage ?

    Selbstverständlich müssen Zeitungen die Rechtmäßigkeit von Bildern prüfen !

    Es wird von Medien aber nur zu oft in Kauf genommen nachträglich eine Buße zahlen zu müssen.
    Man beobachte dazu die Medien die regelmäßig Urteile veröffentlichen.

    Bei Zeitungen versteckt sich manchmal allzu gerne hinter dem Anspruch der Information der Öffentlichkeit.
    Das ist aber kein "Persilschein"

    Beispiele für solche Fälle:
    1) Bilder von Personen werden durch die redaktionelle Darstellung in einen falschen bzw. unberechtigten Kontext gesetzt:
    => [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    2) Bilder zur Werbung werden ohne angemessenes Entgelt veröffentlicht
    => [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    3) Verletzung der Unschuldsvermutung
    => [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

    Weiters sind noch Aspekte des Hausrechtes etc. etc. zu beachten

    Hope it helps & lg Andreas

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pluslucis ()

  • Andreas, das ist kein Irrtum ein Medieninhaber muss nicht die Bildrechte prüfen wenn nicht offensichtlich erkennbar ist dass der der Überbringer nicht der Rechteinhaber sein kann.
    Zum einen mache ich seit vielen Jahren Pressefotos und kenne daher die Bedingungen und zum anderen wurden vor etwa 6 Jahren 9 Fotos von mir auf einer Webseite veröffentlicht ohne dass ich sie dafür zur Verfügung gestellt habe.
    Das Egebnis war dass Domaininhaber, Seitenbetreiber und Webdesigner nicht haftbar waren sonder einzig die Person die diese, also meine, Fotos als seine eigenen zur Verfügung gestellt hat.
    LG
    Hans Martin
  • komet1 schrieb:

    Egebnis war
    Ich zweifle ja nicht an, dass zuletzt der Lieferant des Bildes zur Haftung herhalten musste.

    Allerdings bezweifle ich die Gesetzesgrundlage eines Haftungsausschlusses der direkten Haftung aus dem Urheberrecht.
    Schließlich ist wohl das Medium haftbar das die Veröffentlichung durchgeführt.

    Eher aus dem ABGB eher. Evtl. und evtl. das UWG.

    Haftung nach dem Mediengesetz oder nach dem Urheberrechtsgesetz ist wohl kaum per AGB auszuschließen.
    Ein Übergang des Regress nehme ich an sehr wohl.

    Hope it helps & lg Andreas
  • Ja, wobei es natürlich interessant wäre, wie der damalige TE weiter verfahren ist und was dabei heraus gekommen ist.

    Betreffend des angegeben Links wird dort nicht dezidiert eine Tätigkeit im Medienbereich angedeutet.

    Es wäre vielleicht, ähnlich der Liste der mietbaren Studios, [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    auch einmal interessant, eine Liste von Rechtsberatungen anzuführen, die weiter helfen.

    Hope it helps & lg Andreas
  • pluslucis schrieb:

    Ja, wobei es natürlich interessant wäre, wie der damalige TE weiter verfahren ist und was dabei heraus gekommen ist.

    Hast recht, entschuldige!
    Hab natürlich weiter versucht herauszufinden wer das Foto an diese Institution weitergegeben hat.
    Man hat sogar angeboten mir eine Abgeltung zukommen zu lassen, die ich allerdings abgelehnt hab.

    Mag jetzt für den einen oder anderen etwas komisch klingen, aber mir ist es rein darum gegangen, wer das Foto weitergegeben hat!
    Leider ohne Erfolg!

    Hab was draus gelernt und hab´s abgehakt ;)
    Die Vereinskollegen hab ich wissen lassen, dass sie in Zukunft nur mit meiner Zustimmung Fotos weitergeben dürfen! ;)
  • M_Martin_M schrieb:

    Das ist sicher wichtig; viele oder sogar die meisten die ein Foto bekommen, entgeltlich oder unentgeltlich, nehmen "automatisch" an dass sie dieses Foto nach Belieben verwenden dürfen.


    Da hast du leider recht Martin :(
    Liegt auch sicher an den "Sozialen" Medien, wo es Usus ist, jedes und alles zu "teilen"!
    Diese Mentalität lässt die User über solche Dinge einfach nicht nachdenken.
    Unwissenheit schützt zwar bekanntlich nicht vor Strafe, aber mit ein wenig Hausverstand wäre es schon nachvollziehbar warum man das nicht macht!
  • Was zB in einem völlig anderen Bereich sehr oft passiert, das einfach "Passfotos" gescannt und ins Netz gestellt werden. Die Leute haben keine Ahnung, dass sie ausschließlich das Recht haben, die vier gedruckten Stück zu verwenden, die sie bekommen haben und das auch nicht für jeden Zweck.
    Also wenn ich Pass Fotos machen lasse muss der Fotograf alle rechte an mich abtreten? =O
    Es wird ignoriert und ist im Internet in vielen Bereichen außer Kraft gesetzt. Bei den Millionen Bildern, die jedes Jahr alleine über soziale Medien hochgeladen werden, möchte ich nicht wissen, wieviele Urheberrechte verletzt werden.
    Wie viele (Fotografen) lesen sich schon die AGB von den Seiten durch wo sie Fotos hochladen?
    Wie viele wissen was bei Facebook und anderen Seiten für sachen abgetreten werden?
    Abgesehen davon alles was über die Grenze geht viel spass... Jemand meinte mal eine US Firma für etwas haftbar zu machen.
    Richtig die scheren sich einen dreck drum was ein Anwalt aus DE dehnen schreibt.

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