Fotoveröffentlichung ohne Genehmigung

Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

  • Fotoveröffentlichung ohne Genehmigung

    Hi an alle die sich da auskennen und mir helfen können.

    Zuerst mal muss ich dazusagen, dass ich kein Profi bin und kein Gewerbe angemeldet hab!

    Ich hab für unseren Verein für Werbezwecke Bilder gemacht.
    Jetzt tauchen Fotos ohne meiner Genehmigung in einer Zeitung auf.
    Weiß auch nicht, wer meine Fotos denen zur Verfügung gestellt hat?
    Da es ein Printmedium ist, kann ich ja nicht verlangen die Fotos zu entfernen!
    Rechnung kann ich keine stellen, da ich je kein Gewerbe angemeldet hab.

    Welche Möglichkeiten hab ich rein rechtlich?

    Danke für eure Hilfe,
    Christian
  • Webwolfi sollte dir hier rechtlich gut helfen können.

    Du wirst aber sicherlich auch als Privatperson deine Möglichkeiten haben denen auf die Füße zu treten!

    Mir (gewerblich) ging´s bereits drei mal so dass Fotos in Zeitungen und Magazinen aufgetaucht sind, ich habe das Material einfach gesichert, meinem RA übergeben der dann den Rest für mich erledigt hat.

    Denke schon dass du hier etwas dagegen tun kannst, aber hier sind die Rechtsexperten gefragt.

    LG
    Daniel
  • Natürlich kannst du eine Honorarnote legen.

    Was du ohne Gewerbeberechtigung nicht darfst, ist Fotos zu machen UM sie ZU verkaufen. Aber das hast du ja nicht gemacht.

    Ich weiß nicht, wie nahe dir der Verein steht, vielleicht solltest du dort noch klären, wie das Bild in die Zeitung kam. Das ist zwar für deinen Anspruch gegenüber der Zeitung im Prinzip egal, es könnte aber Folgefragen geben, die dann zumindest für den Verein oder auch für das Verhältnis zwischen ihm und dir unangenehm sein könnten.
  • Dein Anspruch besteht grundsätzlich auch wenn es Fotos von privaten Fotografen sind, hat ja Wolfi schon geschrieben. Aber ob ein Anspruch auf Honorar besteht hängt sehr wohl davon ab zu welchen Bedingungen du deine Fotos dem Verein gegeben hast.
    Wenn der Artikel im Zusammenhang mit dem Verein ist und du deine Fotos dem Verein für Werbezwecke gegeben hast dann besteht kein Anspruch gegenüber der Zeitung wenn sie die Fotos vom Verein bekommen hat.
    Ebenso besteht kein Anspruch gegenüber der Zeitung wenn du dem Verein ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Fotos gegeben hast.
    Und wie immer, hast du eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Fotos mit dem Verein geschlossen? Wenn nicht und die Zeitung hat die Fotos mit Zustimmung des Vereins gedruckt kannst du das Thema abhacken.
    Muss noch etwas ergänzen.
    Einen Anspruch gegenüber der Zeitung besteht nur dann wenn diese in welcher Form auch immer unrechtmäßig in den Besitz der Fotos gekommen ist. Sobald sie die Fotos vom Verein bekommen hat kann sie diese drucken denn die Redaktion ist nicht verpflichtet zu prüfen ob der Verein die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt.
    Ansprüche gegenüber der Zeitung hast du dann wenn kein Copyright, dieses ist verpflichtend für die Zeitung, angegeben ist. Hier müsste da du der Urheberrechtsbesitzer bist und da dass Urheberrecht nicht übertragbar ist, dein Name stehen.

    Zusammengefasst heisst das:
    Kein Copyright mit deinen Namen, Forderung an die Zeitung.
    Falsches Copyright (z.B. Name des Vereins), Forderung an den Verein.
    Mißbräuchliche Verwendung der Fotos wenn der Verein nicht die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt, Forderung an den Verein.
    LG
    Hans Martin
    PS.: Was oder wer steht denn bei den Fotos als Copyright?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von komet1 ()

  • Ich habe die Fotos für einige Vereinsmitglieder als Erinnerung gemacht.
    Vereinbarung gibt's keine. Nutzungsrecht hab ich auch keines ausgesprochen.
    Heißt das automatisch, dass die Leute damit machen können was sie wollen?
    Die Zustimmung des Vereines (Obmann) kann ich ausschließen, da das mein Schwiegervater ist und er mir versichert hat, dass er weder Bilder weitergegeben hat noch irgendwem seine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat.
    Wenn Fotos in diese Zeitung gelangen sind, dann wahrscheinlich nur über ein Mitglied. Die sind sich ja über solche Sachen nicht im klaren!

    Copyright oder Fotocredit steht keines dabei!
  • Copyright muss nicht zwingend beim Foto stehen, kann auch z. B. am Ende des Artikels stehen also schau mal genau ob nicht doch irgendwo etwas steht.
    Wenn nicht dann hast du schon mal die Möglichkeit das fehlende Copyright einzufordern. Im Zuge dessen wirst du mit Sicherheit auch den Namen der Person erfahren der die Fotos an die Zeitung weitergegeben hat.
    LG
    Hans Martin
  • arenaria22 schrieb:

    Vereinbarung gibt es keine.
    Zum Zweck der Erinnerung für die Mitglieder.
    Gebe ich somit meine Rechte auf die Aufnahmen auf?
    Ist eigentlich immer die gleiche Geschichte dabei würde es schon reichen in einem Mail an die einzelnen Mitglieder darauf hinzuweisen das die Fotos nur zu privaten Nutzung dienen. So kann es tatsächlich sein dass sich jemand auf diese fehlende Information beruft und daher im Glauben war das er diese Fotos uneingeschränkt nutzen darf bzw behauptet das du ihm ein mündliches Nutzungsrecht zugesagt hast. ich würde hier keine Konfrontation suchen das ganze einfach vergessen und daraus lernen in Zukunft eben diese Mail zu senden.
    LG
    Hans Martin
  • Ich sehe das ähnlich wie Hans Martin.

    Das zu erzielende Bildhonorar steht vermutlich in keinem Verhältnis zur schlechten Stimmung und den Streitereien die sich vielleicht ergeben können.

    Ich hab selbst auch die Erfahrung gemacht, dass Leute einfach nicht wissen, dass sie mit einem Foto, das sie in der Hand haben, nicht einfach alles machen können, da braucht es Aufklärungsarbeit durch die Fotografen. Gerade bei Freundschaftsdiensten für Vereine.

    Was zB in einem völlig anderen Bereich sehr oft passiert, das einfach "Passfotos" gescannt und ins Netz gestellt werden. Die Leute haben keine Ahnung, dass sie ausschließlich das Recht haben, die vier gedruckten Stück zu verwenden, die sie bekommen haben und das auch nicht für jeden Zweck.
  • Nach meinem Wissen wird das Urheberrecht sehr restriktiv ausgelegt.
    Insbesondere gilt die Freigabe für den einen Zweck nicht automatisch für einen anderen Zweck.

    Aus meiner Sicht hat sich die Zeitung zumindest fahrlässig verhalten, da diese beim Erwerb eines Fotos,
    über dessen Herkunft und Rechtmäßigkeit, auch bei Überlassung ohne Bezahlung nicht versichert hat.

    Es gibt da sicher Fälle in denen ein Regress des Mediums an den Verein, bzw. an einzelne Personen
    des Vereines entstehen könnte.

    Du kannst es auch als Lehrstück abhaken und künftig eine dezente Signatur bzw. Wasserzeichen verwenden.
    Die Entfernung einer Signatur gälte dann besonders dreist und verwerflich.

    Menschlich gesehen, wenn es nun die Vereinszeitung ist, oder eine Werbung für den Verein,
    dann solltest Du Dich eigentlich kaum Beschweren.

    Andernfalls würde ich mal eine einfache Honorarnote an das Impressum wegschicken.
    Bildhonorare werden mitunter von der Standesvertretung richtmäßig
    (Anhand der Auflage, Größe etc) taxiert.
    Als Beilage ein nettes Brieflein, in dem Du kundtust,
    dass Du bei nicht Bezahlung kostenpflichtig einen Anwalt bemühen wirst.
    Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eiunen gewissen Effekt haben.
    Wenn die Bezahlung dann nicht zeitgerecht erfolgt, kannst Du noch immer
    den Schritt tatsächlich umsetzen.

    Ich verstehe im Übrigen nicht, dass es immer noch
    so schwer ist, in diesen Angelegenheiten eine Rechtsvertretung zu finden.

    Zumal die Tätigkeit eines Rechtsvertreters hier üblich/wahrscheinlich
    mit dem Verfassen/Versand eines anwaltlichen Schrift ausreichen dürfte.

    Hope it helps & lg Andreas
  • myLens schrieb:

    in manche köpfe mag das urheberrecht einfach nicht hinein - liegt's am recht oder an den köpfen ?
    Die eigentliche Entwickling ist ja, dass das Urheberrrecht immer mehr aus den Köpfen rausgeht. Es wird ignoriert und ist im Internet in vielen Bereichen außer Kraft gesetzt. Bei den Millionen Bildern, die jedes Jahr alleine über soziale Medien hochgeladen werden, möchte ich nicht wissen, wieviele Urheberrechte verletzt werden.
  • Das Recht auf Namensnennung ergibt sich aus §20 (1) UrhG und das gilt für jeden, egal ob Profi oder nicht Profi.

    Im Übrigen hab ich zum Thema Weglassen des Urhebers einen sehr harschen Text des OGH gefunden:

    Gem § 20 Abs 1 UrhG bestimmt allein der Urheber, ob und mit welcher Urheberbezeichnung das Werk zu versehen ist. Diese Begünstigung des Urhebers durch das Gesetz rechtfertigt sich nicht nur aus der persönlichkeitsrechtlichen Struktur des Nennungsrechts, sondern auch aus der Tatsache, dass Ruf und Ansehen des Urhebers von der Verbindung seines Namens mit einem bestimmten Werk oft entscheidend abhängen (Hertin in Fromm/Nordemann aaO § 13 Rz 9). Das Recht auf Namensnennung ist verzichtbar. Wenn auch in bestimmten Bereichen (zB bei angestellten Werbegrafikern) ein Verzicht auf die Namensnennung als Urheber anzunehmen ist, kann dies nicht dazu führen, dass eingerissene Unsitten der Verschweigung des Urhebernamens zur branchenüblichen und damit als stillschweigend vereinbart geltenden Verkehrssitte wird (Dillenz, UrhG 72). (OHG, 4Ob293/01v)
  • pluslucis schrieb:


    Menschlich gesehen, wenn es nun die Vereinszeitung ist, oder eine Werbung für den Verein,
    dann solltest Du Dich eigentlich kaum Beschweren.

    Hope it helps & lg Andreas

    Ich glaube halt, dass man hier den Unterschied zwischen Werbung und Rechtsverletzung macht!
    Ich möchte mir auch selbst aussuchen in welchem Medien ich Werbung machen will!

    myLens schrieb:

    M_Martin_M schrieb:

    Nicht- Profi


    in manche köpfe mag das urheberrecht einfach nicht hinein - liegt's am recht oder an den köpfen ?

    Mir War einfach nicht klar, ob ich als Hobbyfotograf (sprich nicht Profi) zB eine Honorare legen kann!
    Das war nicht in Verbindung mit Urheberrecht zu verstehen gewesen.

Registrieren oder Anmelden

Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

Registrieren

Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


Neu registrieren

Annmelden

Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


Anmelden